Lieber Falko Grube, in unserem LEV-Ausschuss und in den Runden der Koalition haben wir gemeinsam dafür gestritten, dass die Regionalisierungsmittel zum Beispiel auch dafür zur Verfügung gestellt werden, um für unsere Landeshauptstadt ordentliche, neue Verkehrsmittel aufs Gleis zu bekommen.
Aber, Herr Dr. Grube, ich kann nicht auf der einen Seite die Landesregierung für die Beantwortung der Großen Anfrage schelten wollen und gleichzeitig die Hand heben, dass wir alte Tatrazüge reaktivieren, die ebenso wenig barrierefrei, ja sogar sehr schwer für die Bevölkerung zu nutzen sind, weil da drei Stufen zu nehmen sind. Das ist dann irgendwie nicht ganz schlüssig.
Herr Dr. Grube, ich habe das auch absichtlich als eine Solidarleistung des gesamten Landes bezeichnet, weil nämlich auch die Bevölkerungsteile dafür aufkommen, bei denen der letzte Bus vor
Vielen Dank, Herr Abg. Scheurell. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Somit kommen wir zur letzten Debattenrednerin. - Sie verzichtet. Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage beendet und der Tagesordnungspunkt 4 ist abgeschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns an den Einstieg in die heutige Landtagssitzung und an unsere Tagesordnung. Wir werden jetzt, um 15:16 Uhr, mit dem Tagesordnungspunkt 2 beginnen.
Zur Reihenfolge: Es beginnt die AfD-Fraktion, danach folgen die Fraktion DIE LINKE, die SPDFraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU-Fraktion.
Ich erinnere an die Regeln. Ein Thema wird jeweils von der Fraktion eingeführt; dafür stehen maximal drei Minuten zur Verfügung. Die Nachfragen sollten bitte deutlich kürzer sein. Mein ernsthafter Appell an die Mitglieder der Landesregierung ist, sich, wenn irgend möglich, bei der Beantwortung ebenfalls der Dreiminutengrenze zu nähern, nicht zwingend von unten, aber zwingend von oben.
Wir steigen jetzt in die Befragung ein. Als Erste hat die Fraktion der AfD das Wort. Ich sehe eine Wortmeldung des Herrn Dr. Tillschneider. Herr Dr. Tillschneider, Sie haben das Wort.
Meine Frage richtet sich an den Bildungsminister und betrifft die Causa Siersleben. In der Gemeinde Gerbstedt kämpft eine Bürgerinitiative für den Erhalt der Grundschule im Ortsteil Siersleben.
Der CDU-dominierte Gemeinderat hat zwar gegen den Widerstand der Bürger beschlossen, dass die Schule zum Ende des Schuljahres 2019/ 2020 zu schließen sei. Die Bürgerinitiative ist je
doch gegen diesen Beschluss gerichtlich vorgegangen und war erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Halle hat der Bürgerinitiative Rechtsschutz gewährt und am 26. August festgestellt, dass die Grundschule in Siersleben zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 für den Schulbetrieb geöffnet werden muss.
Dies gilt zwar nur so lange, bis in der Hauptsache entschieden ist. Allerdings treffen Gerichte eine solche Entscheidung auch nur dann, wenn der Erfolg der Klage in der Hauptsache wahrscheinlich ist.
Mit Schreiben vom 27. August hat das Landesschulamt auf das Urteil reagiert und erklärt, dass ein regulärer Schulbetrieb dort nicht sofort, sondern frühestens in 14 Tagen gewährleistet werden könne; frühestens in 14 Tagen, das heißt, vielleicht auch in drei oder vier Wochen.
Das Verwaltungsgericht Halle hat auf die erneute Klage der Eltern hin dann in einem zweiten Urteil diese Frist von mindestens zwei Wochen, die sich das Landesschulamt sozusagen freihändig genehmigt hat, verkürzt. Bis spätestens zum 8. September einschließlich, also bis gestern, musste das Landesschulamt den regulären Schulbetrieb in Siersleben sicherstellen.
Dagegen hat das Landesschulamt das Oberverwaltungsgericht angerufen und erneut eine Niederlage kassiert, die dritte in Folge. Damit ist der Beschluss, wonach spätestens am 9. September, also heute, der Unterrichtsbetrieb in Siersleben wieder aufgenommen werden muss, rechtskräftig.
Heute früh aber waren in der Schule keine Lehrer anzutreffen, stattdessen patrouillierten Polizisten. Das Landesschulamt behauptet nun, der Feuerschutz sei nicht gewährleistet. Man fragt sich, was ihm noch einfällt; das ist aber nicht meine Frage, die ich jetzt stellen will.
Der Regierung war bekannt, dass die Bürgerinitiative vor dem Verwaltungsgericht in Halle gegen den Schließungsbeschluss des Gemeinderates vorgeht. Angesichts der offenkundigen Verfahrensfehler, die der Gemeinderat und die Verwaltung der Gemeinde Gerbstedt begangen haben, dürfte jedem unvoreingenommenen Betrachter klar gewesen sein, dass die Bürgerinitiative mit ihrer Klage gute Erfolgsaussichten hat.
Vor diesem Hintergrund frage ich nun den Minister: Weshalb hat das Bildungsministerium keine Vorkehrungen für den absehbaren, jedenfalls wahrscheinlichen und schlussendlich auch eingetretenen Fall getroffen, dass die Bürgerinitiative vor Gericht Erfolg hat? Weshalb hat das Bildungsministerium dermaßen fahrlässig seine
Vielen Dank, Herr Präsident. - Mein lieber Kollege Tillschneider, richtig ist, es gab eine Entscheidung der Gemeinde Gerbstedt, Schulen zu schließen. Daraufhin kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Am Mittwoch vor dem Schulbeginn gab es dann einen Beschluss.
Das Verwaltungsgericht in Halle hat entschieden, dass die Schule zu öffnen ist und dass das Landesschulamt Lehrer zur Verfügung stellen soll. Das ist am Mittwoch vor dem Schulbeginn eine etwas schwierige Konstellation für ein Schulamt, zumal wir weder beklagt wurden noch Prozessbeteiligte waren. Es war eine reine Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Gerbstedt und den Antragstellern.
Daraufhin haben wir, weil wir zufällig an diesem Mittwoch Kenntnis von diesem Urteil erhalten hatten - wir sind weder angeschrieben noch anderweitig involviert gewesen -, den Bürgermeister telefonisch erreicht und mit ihm verabredet, wie wir mit diesem Umstand umgehen werden. Weiterhin haben wir verabredet, dass der Bürgermeister darüber informiert, dass man diese Dinge zu einem möglichst frühen Zeitpunkt umsetzen wolle.
Das Schulamt hat das geprüft und hat am Ende klar kommuniziert, dass wir maximal 14 Tage benötigen, um Kolleginnen und Kollegen an die Schule zu bekommen. Jeder, der weiß, wie sich die Dinge im Schulbereich gestalten - es gibt Personalratsbeteiligung und andere Dinge -, der weiß, dass man nicht schlagartig, quasi auf Knopfdruck Kolleginnen und Kollegen von A nach B beordern kann. Das ist also geprüft worden und die Dinge laufen. Die Kolleginnen und Kollegen stehen bereit.
Was darüber hinaus passiert ist, ist, glaube ich, auch völlig nachvollziehbar und rechtlich logisch. Jetzt wird nämlich geprüft, ob dieses Schulgebäude betriebsbereit ist. Daraufhin ist der medical airport service - so heißt die Einrichtung, die sich mit dem Arbeitsschutz und mit diesen rechtlichen Dingen beschäftigt hat - vor Ort gewesen. Das ist alles in den letzten Tagen passiert. Man hat festgestellt, dass dort elementare Mängel zu beheben sind, die vom Brandschutz über Fluchtwege bis hin zu anderen Dingen reichen.
Ich verweise darauf, weil die Nachfrage sicherlich gleichkommen wird, dass die Mängel nicht zufällig entdeckt worden sind, sondern dass sie auch schon vorher vorhanden waren. Man hat also schon im Vorfeld der Entscheidung, dieses Schulgebäude zu schließen, gesagt: Die Mängel sind so elementar, dass das Schulgebäude maximal für den Zeitraum der Öffnung der Schule betrieben werden kann.
Ich vermute einmal, dass niemand in diesem Hohen Hause ernsthaft Kindern zumuten wird, in einem Gebäude zu lernen, in dem die elementarsten Vorschriften - ich kann Ihnen das Gutachten gern zur Verfügung stellen - nicht erfüllt sind. Ein Teil dieser Mängel lässt sich, glaube ich, relativ zügig abstellen. Der andere Teil wird etwas länger dauern.
Der Bürgermeister ist nun in der Pflicht, die Mängel abzustellen. Wenn diese Mängel abgestellt sind, dann wird in dieser Schule Unterricht erteilt. Die Kolleginnen und Kollegen stehen bereit.
Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir eine Beschulung der Kinder in Gerbstedt ermöglicht, und zwar in Sozialräumen, damit die Kinder aus Siersleben - die sind übrigens die Leidtragenden in diesem ganzen Prozess - den Eingewöhnungsprozess durchlaufen können. Alle, die hier in diesem Hohen Hause
das Hohelied aller möglichen Dinge singen, mögen bedenken, dass die Kinder in Siersleben die Leidtragenden in dieser Geschichte sind. Das bitte ich alle, die sich in dieser Sache engagieren, auch einmal zu bedenken.
Aber wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass die Kinder aus Siersleben sehr sensibel beschult werden können. Sofern die rechtlichen und baulichen Dinge in Siersleben geordnet sind, kann die Beschulung dann auch in Siersleben stattfinden. - War das kurz genug?
Das war es nicht, aber wir haben eine Verfassungslage und die gibt Ihnen die Möglichkeit, meine Bitte zu ignorieren.
Ich sage Ihnen jetzt nur einmal, wer sich bereits alles zu Wort gemeldet hat, damit ich niemanden vergesse: Herr Lippmann, Herr Gebhardt, Herr Loth, Herr Roi, Frau Lüddemann und Herr Tillschneider. - Herr Tillschneider, warten Sie bitte. Ich schreibe erst einmal alle auf und dann schauen wir in Ruhe. - Herr Aldag.
Ich kläre Sie darüber auf, dass alles, was jetzt kommt, Nachfragen sind. Ich unterteile jetzt diese Nachfragen nicht in Nachfragen erster und zweiter Ordnung. Deswegen lege ich jetzt folgende Reihenfolge fest: Herr Lippmann, Herr Gebhardt, Herr Loth, Herr Roi, Frau Lüddemann, Herr Tillschneider, Herr Farle und Herr Aldag. - Herr Lippmann, bitte.