Protocol of the Session on September 9, 2020

Herr Siegmund, ich danke Ihnen für die Berichterstattung.

Eine Debatte ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Dann kommen wir zur Abstimmung.

(Zuruf)

Entschuldigung. Sie wollen hierzu sprechen? - Dann, bitte, haben Sie das Wort. Ich hatte Sie jetzt übersehen. Aber angemeldet war der Redebeitrag nicht. Trotzdem haben Sie jetzt das Wort.

Das ist sehr lieb von Ihnen. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl der Tagesordnungspunkt ohne Debatte erfolgen sollte, möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal äußern. Ich hatte es bereits im Sozialausschuss angekündigt.

In meiner Einbringungsrede hatte ich schon über die unterschiedlichen Regelungen von Trägern beim eingeschränkten Regelbetrieb berichtet. Viele Einrichtungen konnten aufgrund der getroffenen Vorgaben im Hygieneplan nur verkürzte Öffnungszeiten vorhalten. Das führte dazu, dass es zur Reduzierung bei den Betreuungszeiten für Eltern kam. Die Kostenbeiträge wurden aber wie im Betreuungsvertrag vereinbart beibehalten.

In einigen Fällen konnten Eltern beispielsweise nur fünf der im Betreuungsvertrag vereinbarten zehn Stunden nutzen; dennoch mussten sie den vollen Beitrag bezahlen. Andere Eltern mussten sich zusätzlich um eine private Betreuung kümmern, sodass sie weitere finanzielle Mittel aufbringen mussten. Das, meine Damen und Herren, kann doch keine familienfreundliche Politik des Landes sein.

(Beifall)

Der zweite Punkt unseres Antrages wurde in einigen Teilen von der Koalition übernommen. Allerdings tragen wir die Änderungen, die der Finanzausschuss vorgenommen hat, nicht mit. Wir sind

der Auffassung, dass es durch die Umsetzung der Hygienevorschriften des Landesjugendamtes zu erhöhten Aufwendungen gekommen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es durch diese Hygienevorschriften zu Minderausgaben kommt. Deshalb ist unser Ansinnen, dass die Kommunen nicht allein gelassen werden sollen. Vielmehr sollte eine finanzielle Entlastung erfolgen.

Bereits jetzt finden Verhandlungen zwischen den Trägern und den Jugendämtern statt. Dabei machen die Träger diese Kosten bei den Entgeltverhandlungen geltend. Das heißt, die Kommunen müssen hier zusätzliches Geld aufbringen. Insofern würde ich es wirklich begrüßen, wenn wir hier Farbe bekennen.

Aus den genannten Gründen werden wir dieser Beschlussempfehlung logischerweise nicht zustimmen.

(Beifall)

Ich danke Ihnen für den Redebeitrag. Das Parlament nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. - Auch Herr Steppuhn hat sich noch zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, wir haben vereinbart, keine Debatte zu führen. Aber wenn die Kollegin Hohmann ans Mikrofon tritt und die Debatte eröffnet, dann kann man das aus der Sicht der Koalition nicht so stehen lassen, zumal ihre Ausführungen den Vorwurf enthalten, wir seien familienunfreundlich. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben zweimal entschieden. Die Landesregierung hat zweimal eingegriffen und hat die Elternbeiträge erstattet.

Frau Kollegin Hohmann, wir haben das im Ausschuss mehrfach diskutiert und wir haben mehrfach deutlich gemacht, welchen bürokratischen Aufwand es mit sich bringen würde, das alles nachzurechnen und nachzuhalten. Der Aufwand steht, so glaube ich, in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Deshalb finde ich es schade, dass Sie - es ist Ihr Recht - gegen die Beschlussempfehlung stimmen, die wir im Ausschuss vereinbart haben. Ich denke, irgendwann muss die Debatte einmal zu Ende sei. Und ich beende sie hiermit.

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/6549 ab. Wer für die Beschluss

empfehlung stimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Er enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit hat die Beschlussempfehlung die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten erhalten. Der Tagesordnungspunkt 21 ist erledigt.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 22

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 7/6554

Berichterstatter ist der Abg. Herr Krause. Herr Krause, Sie haben das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Mai 2020 333 Bürger Gebrauch gemacht.

28 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition behandelt werden, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet. Acht Petitionen wurden an das zuständige Landesparlament und den Deutschen Bundestag abgegeben. 297 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten damit als Petition registriert und bearbeitet werden.

Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 82 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 37 Petitionen und dem Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 36 eingegangenen Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 15 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.

Der Petitionsausschuss befasste sich mit vielfältigen Themen, zum Beispiel mit Beschwerden über Tierschutz, Umsetzung der Tarifverhandlungen, soziale Angelegenheiten, Kriegsgräberstätten, Kommunalabgaben, Denkmalschutz und Geruchsbelästigungen durch die Grube Teutschenthal. Einzelheiten können den Anlagen 1 bis 14 der Beschlussempfehlung entnommen werden.

180 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in sechs Sitzungen abschließend behandelt. Führend ist das Sachgebiet Wohnungswesen, Städ

tebau und Verkehr mit 40 Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Inneres mit 35 abschließend behandelten Petitionen.

Viele Petenten nutzten die Möglichkeit der Einreichung einer Sammelpetition. Neun Sammelpetitionen gingen ein, zum Beispiel zu den Themen Neuregelung der Arbeitszeitverordnung für Lehrer, Verbesserung des Justizvollzuges oder Sanierung der L 231/L 232. Zwölf Sammelpetitionen wurden behandelt, fünf davon abschließend.

Etwa 18 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv und 4,4 % teilpositiv erledigt.

Eine öffentliche Anhörung zu dem Thema „Zukunft sichern: Jugendarbeit vor Ort retten!“ fand statt.

Fünf Ortstermine wurden durchgeführt. Sie sollten dazu beitragen, vielfach bestehende Missverständnisse zwischen Bürgern und Verwaltung auszuräumen, Entscheidungen der Verwaltung den Petenten näher zu bringen oder auch durch vermittelnde Tätigkeit akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Dies ist teilweise gelungen.

An dieser Stelle möchte ich mich für die Unterstützung der Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung, bedanken. Durch sie war es dem Petitionsausschuss möglich, jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend zu beantworten. Dieser Satz wird aber beim nächsten Bericht nicht mit so viel Lob verbunden sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/6554 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Mai 2020 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Frau Hohmann, haben Sie eine Frage an Herrn Krause? - Bitte, dann haben Sie jetzt das Wort.

Herr Krause, könnten Sie einen Punkt vielleicht wiederholen? Ich habe ihn nämlich nicht ganz verfolgen können. 18 % der Petitionen wurden positiv und 4,4 % teilpositiv abgeschlossen, ist das richtig?

Frau Hohmann, da Sie immer sehr viel dazu beitragen, dass im Petitionsausschuss sachlich be

raten wird, werde ich auf Ihre Frage natürlich antworten. Etwa 18 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv und 4,4 % teilpositiv erledigt.

Dann möchte ich dem Hohen Haus zur Kenntnis geben, dass wir mit 22,4 % positiv und teilpositiv abgeschlossenen Petitionen in diesem Halbjahr den Durchschnitt von Bayern erreicht haben.

So viele positiv und teilpositiv abgeschlossene Petitionen haben wir sonst nie erreicht. Im Durchschnitt liegen wir bei 8 bis 10 %. In diesem Halbjahr haben wir also 22,4 % erreicht. Ich denke, es ist eine Anerkennung wert, dass die Abgeordneten, die im Petitionsausschuss mitarbeiten, ein so positives Ergebnis erreicht haben.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Hohmann, das war noch einmal ein schöner Beitrag; denn im Petitionsausschuss ist es manchmal nicht so einfach mitzuarbeiten. Seit die Sitzungen öffentlich sind, ist es noch ein bisschen schwieriger. Aber das Ergebnis zeigt ja, dass die Verwaltung und die Mitglieder des Petitionsausschusses gute Arbeit leisten.

Dennoch wird es beim nächsten Bericht, wie ich es bereits angedeutet habe, etwas Kritik geben. Wir haben erst jetzt festgestellt, dass wir längere Zeit warten mussten. An dieser Stelle müssen wir noch ein paar Dinge ändern.

(Zustimmung)

Herr Krause, ich danke Ihnen für die Berichterstattung. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/6554 ab. Ich trage den ersten Satz noch einmal vor:

„Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.“

Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? - Die sehe ich auch nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Die Anlagen 15 und 16 nimmt der Landtag zur Kenntnis.