„Wir Jugendlichen werden doch nur als Schüler gesehen. Wir sollen lernen, lernen und lernen. Warum wird darüber diskutiert, die Sommerferien zu kürzen? - Politiker denken wie Kapitalisten.“
Wenn es in der Coronakrise um junge Menschen ging, ging es immer nur um Schulschließungen, Homeschooling und Notbetreuung von Horten und Kitas. Eltern und Kinder mussten über Wochen hinweg allein gemeinsam Zuhause ausgedruckte Arbeitsblätter ausfüllen und das kompensieren, was durch Schulschließungen weggefallen war.
Aber auch die normalen Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen fielen komplett weg. Kein Treffen mit Freunden, kein Jugendklub- und Sozialarbeiter, mit dem man seine Nöte und Probleme besprechen kann, kein Sportverein, bei dem man seine Energie herauslassen kann, kein Jugendverband, bei dem man mit Gleichaltrigen kreativ Projekte umsetzen konnte. Nahezu alles, was das Leben junger Menschen neben Schule
Klar ist: Die klassischen Formate der Jugendbildung und Jugendverbandsarbeit werden auf absehbare Zeit nicht funktionieren. Workshops, Seminare, Kurse, Gruppenstunden und Verbandsaktivitäten unterliegen besonderen Beschränkungen und sind nicht in herkömmlicher Form möglich.
Was man aber ehrlicherweise auch sagen muss: Mit den Erlassen des Finanzministeriums und des Sozialministeriums wurde vieles möglich gemacht. Der Handlungshorizont wurde deutlich erweitert.
Allerdings wird es schwierig, wenn es in die konkrete Umsetzung geht. Dann werden Handlungsempfehlungen herausgegeben, die nicht umsetzbar sind, die sich widersprechen oder missverständlich sind. Der Aufwand wird für Verwaltung und für Träger plötzlich deutlich größer. Das kostet Zeit auf beiden Seiten. Das sorgt für Unsicherheit und für Frust.
Warum also keine einfache und schlanke Regelung? - Auch in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 22. Juni gab es lange und emotionale Diskussionen zwischen Trägern und der Verwaltung darüber, wie mit der Situation umgegangen werden soll, welche Rahmenbedingungen vorherrschen, was gemeinsam getan werden kann.
Es wurden mehrere Anträge beraten und beschlossen, deren Grundlage auch die Befassung heute hier im Plenum ist. Beim Landesjugendhilfeausschuss waren auch die jugendpolitischen Sprecher aller Koalitionsfraktionen anwesend. Sie haben die Diskussionen mitbekommen, die während der Sitzungen liefen, vielleicht auch die am Rande in den Pausen.
Sie wissen also seit mindestens drei Wochen, wo die Probleme liegen und was von uns als Politik getan werden muss. Sie wissen auch, dass wir die Verbände und Vereine nicht noch Monate hinhalten können, denn es müssen jetzt Lösungen gefunden werden.
Darum fordern wir, die Förderrichtlinien Jugend für das Jahr 2020 außer Kraft zu setzen. Sie hindern die Jugendverbände momentan daran, mit jungen Menschen zu arbeiten. Die Richtlinien sind nicht auf solche Krisen ausgerichtet und bieten in solchen Situationen keinerlei Spielraum.
Die kurzfristig herausgegebenen Handlungsleitfäden des Landesjugendamtes sind widersprüchlich und basieren auf Entscheidungen auf Ermessensgrundlage, die jeweils einzeln von der Verwaltung getroffen werden müssen.
Hier muss auch grundsätzlich geklärt werden, ob es sich bei dem Problem der Verbände durch die Coronakrise überhaupt um Einzelfälle handelt, die jeweils einzeln zu behandeln sind, oder ob es sich um ein grundsätzliches Problem handelt. Wir sagen klar: Es ist ein grundsätzliches Problem, das alle Verbände gleichermaßen betrifft. Also muss hierfür eine grundsätzliche Lösung gefunden werden. Schluss mit dem Rumdoktern an Richtlinien und mit dem Verschlimmbessern von Vorgaben!
Die bereits bewilligten Mittel für das Jahr 2020 sollen im Rahmen des Zuwendungszwecks als Festbetrag und allgemeiner Zuschuss für die Arbeit der freien Träger gewährt und nicht verwendete Mittel in das kommende Jahr übertragen werden.
Viele Veranstaltungen können in diesem Jahr wegen der immensen Auflagen erst gar nicht stattfinden. So wird das Kinderzeltlager der „Falken“ in diesem Jahr ausfallen, kann das „Evangelische Jugendfestival“ nur digital stattfinden, können bei den Kindermedientagen nur wenige Kinder unter sehr schwierigen Bedingungen teilnehmen.
Nehmen wir als Verdeutlichung der Situation das gerade genannte Beispiel Zeltlager. Es dürfen nicht mehr sechs oder vier Kinder in den Zelten schlafen, sondern nur noch zwei. Das treibt Aufwand und Kosten in die Höhe. Und wenn Sie schon mal auf einem Campingplatz übernachtet haben, wissen Sie, dort gibt es interessante Waschräume mit sechs Waschbecken, zwölf Toiletten und zehn Duschen nebeneinander.
Und jetzt stellen Sie sich mal eine Gruppe von Sechs- bis Zwölfjährigen in diesen Räumlichkeiten vor. Diese werden sich ganz bestimmt nicht an die Abstände und Vorgaben halten. Die pädagogischen Kräfte mutieren dann nämlich zu Aufsehern und zu Kontrolleuren. Wenn man ständig auf Abstände und Hygieneregeln achten muss, kann man keine pädagogische Arbeit mehr mit den Kindern machen.
Aber nicht, dass Sie mich falsch verstehen: Natürlich ist es wichtig, dass wir uns schützen, dass wir versuchen, die Pandemie zu bewältigen und jedes weitere Opfer zu verhindern. Das geht aber nur, wenn diese Ausnahmesituation auch in allen Bereichen von der Exekutive erkannt wird. Man kann doch in einer Krisensituation nicht mit allen Richtlinien einfach genauso weitermachen wie bisher, sondern muss kreativ und mit Augenmaß schnelle und unkomplizierte Lösungen finden.
Kreativ war aber, mit Verlaub, weniger die Regierung, sondern es waren vorrangig die Träger. Sie haben in kürzester Zeit als Alternative viele neue
digitale Angebote geschaffen. Viele Verbände berichten aber davon, dass sie gar nicht die notwendige Technik besitzen, um beispielsweise Onlinekurse anzubieten. Es fehlt an leistungsfähigen Computern, Webcams, Software für Videokonferenzen und manchmal auch einfach an einer stabilen Internetverbindung. In diesen Bereichen sieht man übrigens, welche Lücken aufgrund der unzureichenden finanziellen Unterstützung in den vergangenen Jahren bei den Verbänden gerissen wurden.
Die technische Ausstattung bei den Jugendverbänden entspricht in keiner Weise den aktuellen Anforderungen moderner und zeitgemäßer Bildungsarbeit. Die Fachkräfte und Ehrenamtler lassen sich aber bisher nicht davon aufhalten. Mit großem Enthusiasmus und persönlichem Einsatz wurden oft mit privater Technik spontan Angebote aus dem Boden gestampft. Es wäre wichtig, diese tollen Initiativen der Verbände zu unterstützen.
Daher fordern wir, die Verbände und Vereine auch finanziell zu entlasten. Der Kofinanzierung mit Fördermitteln mussten bisher immer Eigenmittel der Träger gegenüberstehen. Es ist schon unter normalen Bedingungen für die Verbände schwer, überhaupt Eigenmittel zu erwirtschaften. Unter den aktuellen Einschränkungen ist es für viele schlichtweg nicht möglich. Der Nachtragshaushalt bietet glücklicherweise noch große finanzielle Möglichkeiten, den Verbänden hierbei unter die Arme zu greifen und die Eigenmittel in diesem Jahr durch Landesmittel zu ersetzen.
Auch die oben bereits erwähnten Förderrichtlinien können aus unserer Sicht nicht so bestehen bleiben. Sie müssen unter Einbeziehung junger Menschen und Träger für das Haushaltsjahr 2022 endlich praxisnah, innovativ und krisenfest gestaltet werden. Hierbei ist es wichtig - Sie erinnern sich an das Zitat am Anfang -, den Fokus zukünftig deutlich mehr auf die Förderung der Jugendverbandsarbeit zu legen und nicht nur den Bildungsaspekt in den Mittelpunkt zu stellen.
Bisher wird in großem Maße Bildungsarbeit bei den Verbänden gefördert und gefordert. Junge Menschen sollen auch in ihrer Freizeit in Bildungsmaßnahmen weiter lernen und sich Wissen aneignen. Spätestens seit der Coronakrise ist doch aber klar geworden, dass dieser Ansatz nur teilweise erfasst, was junge Menschen wirklich brauchen. Jugendverbandsarbeit ist mehr als das Vermitteln von Wissen. Gerade jetzt geht es um den persönlichen und individuellen Kontakt zueinander und darum, sich miteinander auszutauschen, Zuversicht zu schöpfen und sich Mut zu machen. Es geht auch darum, außerhalb der Familie einen Platz zu haben, an dem man sich ganz frei von sonstigen Konventionen entwickeln kann.
Dazu kommt noch: Die Coronakrise hat die prekäre Situation von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien ein weiteres Mal verschärft. Eine mangelnde technische Ausstattung und eine fehlende Internetanbindung sind dort an der Tagesordnung. Bestehende Benachteiligungen wiederholen und verschlimmern sich. Durch die wirtschaftliche Krise wird die Zahl der von Armut Betroffenen und Bedrohten leider nochmals steigen. Diesbezüglich muss dringend etwas getan werden.
Zur gezielten Unterstützung dieser Familien sollten Mittel für digitale Endgeräte wie PCs oder Tablets gezahlt sowie Anschlusskosten mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert werden. Der Digitalpakt und andere Fördertöpfe ermöglichen das aber nur für die Schule. Weil junge Menschen aber nicht nur auf Schule reduziert werden dürfen, müssen wir auch für ihre Freizeit digitale Teilhabe ermöglichen. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Heiß für die Einbringung des Antrages. - In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landesregierung ist bewusst, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit in der Coronazeit ohne das besondere Engagement der freien Träger der Jugendhilfe und der ehrenamtlich Tätigen nicht funktioniert hätten. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich allen Beteiligten Danke sagen, auch für das gegenseitige Verständnis.
Es wurden neue, vor allem digitale Wege beschritten, um den Kontakt zu den jungen Menschen unter den schwierigen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Wie lange diese Situation noch bestehen wird, lässt sich derzeit nicht einschätzen. Die Landesregierung hält es jedenfalls für erforderlich, diese digitalen Angebote zu verstetigen und dafür entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
Welche Schritte sind dafür nötig? - Zunächst werden die landesweit ausgerichtete Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erziehe
rischen Kinder- und Jugendschutzes vom 4. Dezember 2018 gefördert. Die Richtlinien sind also noch relativ frisch und wurden seinerzeit unter Beteiligung der freien Träger ausgestaltet.
Einen zentralen Förderbereich bildet die Förderung der Jugendbildung, die auch zu einem großen Teil Personalausgaben beinhaltet. Deren Finanzierung konnte auch in Coronazeiten weitergeführt werden. Damit konnte ein wichtiger Beitrag zum Erhalt dieser Infrastruktur und der damit verbundenen Arbeitsplätze geleistet werden.
Die oben genannten Richtlinien konnten auch mit flexiblen Sonderregelungen und Ausnahmen pandemiebedingte Projektänderungen auffangen und damit ihre Krisenfestigkeit unter Beweis stellen. Insofern stellt sich die Frage, was mit einer Außerkraftsetzung der Richtlinien, wie sie die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag fordert, erreicht werden soll. Es dürfte gerade den Haushältern bekannt sein, dass ohne eine Richtlinie erst einmal gar nichts geht und eine neue Richtlinie vieler Festlegungen bedarf, wofür meines Erachtens keine Zeit ist. Insofern sage ich: Das ist keine Option.
Ich war ein bisschen überrascht, als Sie die Hygienebedingungen in Ferienlagern und Zeltlagern dargestellt haben. Dazu bitte ich, einfach einmal auf die Website unseres Hauses zu gehen. In diesem Bereich gibt es wesentliche Lockerungen. Es sind jetzt schon, also vor den Schulferien, die Bedingungen gegeben. Die Probleme, die Sie geschildert haben, dürften eigentlich nicht auftreten.
Es sind neue Hygieneregelungen geschaffen worden, und es ist aufgezeigt worden, wie man mit all dem zu einem, wie ich finde, guten Freizeit- und Ferienangebot kommen kann.
Für mein Haus gilt, dass wir bereits so flexibel wie möglich reagiert haben und weiter agieren werden. Wir werden auch prüfen, inwieweit den Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE nachgekommen werden kann, die unter Punkt 2 des Antrages formuliert worden sind, nämlich bewilligte Mittel für das Jahr 2020 im Rahmen des Zuwendungszwecks als Festbetrag und allgemeinen Zuschuss für die Arbeit der freien Träger zu gewähren. Allerdings ist das natürlich nur unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung möglich.
Im Übrigen haben die Bundes- und die Landesregierung weitere Förderinstrumente eingesetzt, um den wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie insbesondere für gemeinnützige Träger und Einrichtungen entgegenzuwirken.
Sie haben noch den Punkt angesprochen, dass wir im Rahmen der Jugendverbandsförderung technische Ausstattung in Höhe von lediglich 400 € gefördert haben. Wir haben aber mit dem
Wirtschaftsministerium dazu Weiteres vereinbart. Wir meinen, dass wir die Digitalisierung der Jugendhilfe generell voranbringen müssen, und werden zusammen mit den Trägern der Jugendarbeit, mit dem Kinder- und Jugendring und vor allen Dingen mit dem Wirtschaftsministerium am Ende des Jahres prüfen, wie wir diese in die Digitale Agenda aufnehmen können, und grundsätzlich bedarfsgerechte und solide Unterstützungsangebote entwickeln. Das sind wir auch ohne Corona all den Trägern schuldig, weil wir in diesem Bereich in der künftigen Zeit einen enormen Nachholbedarf haben.
Meine Redezeit habe ich schon um eine Minute überschritten. Ich will aber noch etwas sagen. Wir kennen auch die Berichte von den einzelnen Jugendbildungsträgern. Wir werden anhand der konkreten Rückmeldungen, der Briefe, die wir von den einzelnen Trägern bekommen haben, überlegen, wie wir damit umgehen, wenn die Eigenmittel nicht mehr in der üblichen Höhe erbracht werden können. Das können wir nicht generell zusagen. Das muss entsprechend der Landeshaushaltsordnung immer jeweils projektbezogen geprüft werden. Ich sichere Ihnen aber zu, dass wir dem zugewandt sind und dass wir lösungsorientiert handeln werden.
Ansonsten bin ich sehr stolz darauf, dass wir in dem Bereich bereits viel Unterstützung und Hilfestellung geben können. In der nächsten Sitzung des Finanzausschusses werden wir uns mit den Familienbildungsstätten beschäftigen und prüfen, wie wir helfen können. Jugendherbergswerke können mittlerweile durch das Wirtschaftsministerium über den Bereich Tourismus gefördert werden. Wir müssen aber auch hier noch Lücken schließen. Auch für die Bereiche Jugendfreizeiten etc. muss man überlegen, wie die Akteure noch auf dem - in Anführungsstrichen - Markt bleiben können und zukunftsfähig dieses Jahr überstehen, um im nächsten Jahr wieder vernünftige Angebote präsentieren zu können.
Danke. - Frau Grimm-Benne, ich habe eine Nachfrage zu den Hygienevorschriften. Mein aktueller Stand ist - das können Sie aber vielleicht noch aktueller sagen -, dass es bei den Buffets in Ferienlagern oder Zeltlagern etwas schwierig ist und dass man gar nicht mehr selbst kochen darf, sondern zum Beispiel auf Externe zurückgreifen muss, die Essen anbieten. Das wiederum treibt die Kosten extrem in die Höhe, sodass bei bestimmten Zeltlagern Kinder aus finanziell
schwachen Familien gar nicht mehr mitfahren können. Denn die Kosten für einen einzelnen Platz bei weniger Personen in Zelten und einem extra Buffet von Externen schießen so in die Höhe, dass manche Kinder gar nicht mehr mitfahren können.
Meine Nachfrage: Ist es noch so, dass man das nicht selbst machen kann, also keine Kosten sparen kann, indem man Kartoffelsuppe kocht oder Würstchen anbietet, sondern dass man wegen der Hygienebestimmungen noch auf Externe zurückgreifen muss? Ist das richtig? Habe ich das richtig verstanden?
In den Handlungsempfehlungen, die entweder gestern oder vorgestern auch von meinem Haus herausgegeben wurden, ist das für Zeltlager und Ferienlager nicht mehr so vorgesehen. Die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung setzt andere Buffet-Formen etc. voraus, sodass das alles wieder ermöglicht werden könnte.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Ministerin für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dem Antrag greifen die Einbringer eine Diskussion auf, die in der letzten Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses sehr intensiv geführt wurde und schlussendlich in mehreren Beschlüssen gemündet ist. Diese entsprechen in der Zielrichtung demjenigen, den wir heute hier behandeln.