Nicht wegen der Hautfarbe, sondern weil er Angehöriger der weißen Mehrheitsgesellschaft ist. Sie haben das Prinzip von Privilegien und kritischer Weißseinsforschung nicht verstanden.
Wir müssen jedoch bundesweit eine sehr bedenkliche Entwicklung feststellen. Es wurde versucht, völlig unreflektiert die Debatte über Rassismus und Polizeigewalt in den USA auf Deutschland zu projizieren.
Diese Stimmungslage wurde durch manch eine Äußerung zum latenten Rassismus in der Polizei und durch die verächtliche Kolumne in der „taz“ unnötig angeheizt.
Dieses Umfeld voller Misstrauen und pauschaler Verurteilungen hat seinen Höhepunkt in den Ereignissen in Stuttgart gefunden, wo ein wütender und plündernder Mob durch die Innenstadt gezogen ist und gezielt Polizisten und Einsatzwagen angegriffen hat.
Wir hoffen, dass nach den Ereignissen in Stuttgart nunmehr die Einsicht wächst, dass wir in Deutschland kein Problem mit Polizeigewalt, sondern mit Gewalt gegen Polizei haben.
sprechen. Bei allem gebotenen Respekt vor der Gesetzgebung anderer Bundesländer muss man doch ganz klar sagen, dass dieses Gesetzeswerk wie aus dem Kreuzberger Tollhaus wirkt
Anstatt in Berlin mit seinen vielen Kriminalitätsschwerpunkten Polizisten besser vor Angriffen zu schützen, wird dort mit diesem Bürokratiemonster der gesamte öffentliche Dienst unter den Generalverdacht gestellt, dass er grundsätzlich oder sogar strukturell Menschen diskriminiert.
Diesen Berliner Weg werden wir in Sachsen-Anhalt nicht gehen. Wir begrüßen natürlich die Klarstellung Berlins, die aufgrund des Drucks der CDU-Innenminister und der anderen Innenminister zustande kam, dass das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz keine nennenswerten Auswirkungen auf die Einsatzkräfte unseres Bundeslandes bei polizeilichen Einsatzlagen haben wird und dass die Regelungen in Berlin eben nicht für die auswärtigen Kräfte gelten.
Diese Erklärung Berlins ist für meine Fraktion und für mich persönlich auch die Voraussetzung dafür,
dass wir die bewährte Zusammenarbeit der Polizeien und die Amtshilfe unseres Bundeslandes bei polizeilichen Einsätzen in Berlin fortführen können.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Schulenburg für den Redebeitrag. - Für die AfD hat noch einmal Herr Lehmann das Wort. Herr Lehmann, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Ich möchte auf manche Vorgängerrede gar nicht so im Detail eingehen. Aber ich stelle es noch einmal klar: Wenn ein Berliner Richter feststellt, dass ein Polizeibeamter aus Sachsen-Anhalt in einen Einsatz involviert war, bei dem es um rassistische Vorwürfe geht, dann nimmt das juristische Nachspiel für diesen Beamten, wenn er dort benannt wird, auf jeden Fall seinen Lauf. Da kann sich der Berliner Innensenator hinstellen, wie er will. Er setzt nicht das BGB und auch nicht die ZPO außer Kraft, weil er sagt, das gilt nur für den Beamten und für den Beamten nicht.
Der Kläger sucht sich in der Regel den Beklagten selbst aus. Der hört ja nicht auf den Innenminister und auch nicht auf Sie, Herr Stahlknecht. Wer sich also auf die Staats- und Amtshaftung beruft, der sucht sich seinen Beklagten aus. Wenn das der Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt ist, dann ist das der Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt.
Da können der Innensenator aus Berlin und Sie bei der Innenministerkonferenz zehn Kamingespräche gemacht haben und sich zurücklehnen oder nicht. Das ist nun einmal ein Faktum im deutschen Recht. Sie können zehn Mal sagen, Herr Innenminister, dieses Gesetzes bedarf es nicht. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Das sehen wir in der AfD genauso. Diesbezüglich haben wir eine Deckungsgleichheit: Dieses Gesetzes bedarf es nicht. Darin ist man sich in der Innenministerkonferenz einig. Darin sind wir uns auch in der Fraktion der AfD einig. Damit haben wir schon einmal einen gemeinsamen Nenner gefunden.
Aber das Gesetz ist, wie ich es vorhin hineingerufen habe, nun einmal da. Ob das gebraucht wird oder nicht, ist eine andere Sache. Es ist schön, dass Sie es persönlich ablehnen. Aber es ist da, und das Faktum, das ich eben benannt habe, kann jeden Polizeibeamten aus Sachsen-Anhalt treffen, ob Sie es hier verleugnen oder nicht.
Auch die in die Rede gepackte Häme macht das Ganze nicht besser. Ich muss auch sagen: Dieses Wegreden mit einer gewissen Arroganz oder Überheblichkeit nach dem Motto „Herr Lehmann, Sie sind Hauptkommissar, Sie müssten es ja wissen“ steht Ihnen nicht gut zu Gesicht. Wenn man Landesvater werden will, sieht Souveränität anders aus. - Vielen Dank.
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Herr Schulenburg hat den Vorschlag unterbreitet, den Antrag in den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine. Damit ist der Antrag in den genannten Ausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben den Ihnen allen vorliegenden Antrag zur Einführung und Unterstützung der sogenannten Umweltscouts gestellt, weil diese Form des ehrenamtlichen Engagements, das von Bürgern aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz entwickelt wurde, bisher sehr erfolgreich verlief, auf ein breites überregionales Interesse in den Medien gestoßen ist, nachdem es zwischen den Umweltscouts und der Landrätin zu einigen Dissonanzen kam, deren Ursache die ansteigende Menge an Müll war, den die Umweltscouts vor allem in dem Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz einsammelten und der Abfallwirtschaft übergaben.
diverse Anfragen, die von AfD-Abgeordneten zu diesem unerquicklichen Thema gestellt wurden. Es gab dazu bereits einen Antrag in einer anderen Form, der damals unter anderem mit der Argumentation abgelehnt wurde, dass illegale Müllablagerungen und deren Beseitigungen als Problem beherrschbar wären.
Nun scheint aber offenbar ein Umdenken stattzufinden. Oder die Müllmengen steigen und empören eine noch breitere Masse an Bürgern. Auch die Ministerin hatte zwischenzeitlich auf einen Aufruf reagiert. Darauf haben wir in der Begründung verwiesen.
Die Mengen, die Beräumung und die Kosten für den durch die Landkreise registrierten illegal abgelagerten Müll belasten die Landkreise zunehmend. Die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren ist im Gegensatz zu den registrierten Verursachern viel zu gering. Es wird sich auch nichts daran ändern, wenn man hierbei nicht durchgreift. Die eigentliche Frage, warum einige Bürger trotz vielfältiger Entsorgungsmöglichkeiten lieber unsere Landschaft vermüllen, stellt mittlerweile ein offenbar unlösbares Phänomen dar. Kurzfristige Verhaltensänderungen sind nicht in Sicht.
Genau hier setzen die Umweltscouts im Landkreis Mansfeld-Südharz an. Ich möchte dazu aus ihren Berichten einige Fakten vortragen. Allein im Jahr 2019 wurden 1,2 t illegaler Müll, 11 m3 Sperrmüll, zehn Pkw-Reifen und acht Müllsäcke gesammelt und zur Entsorgung in die Abfallwirtschaft gebracht. So fanden sich im Wald zum Beispiel Matratzen, Bettdecken, Teppichböden, Autoreifen, Baumaterialien, Hausmüllbeutel, Flaschen,