Als AfD ist es uns aber wichtig, unseren Händlern und Gastronomen den Neustart so einfach wie möglich zu machen. Hierbei ist der Verzicht auf die Erhebung kommunaler Sondernutzungsgebühren für öffentliche Straßen und Plätze von der Gastronomie und dem Einzelhandel bis zum 31. Dezember dieses Jahres ein Baustein, den wir unbürokratisch umsetzen wollen.
Auch die kleinen Unternehmen wären für jede Hilfe dankbar. Denn seit der Verkündung der Ersten Eindämmungsverordnung am 17. März 2020 endete für viele Ladengeschäfte, Gastronomen und Markthändler die Möglichkeit, ihren Gewerbebetrieb regulär weiterzuführen.
Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen für unsere Handelsunternehmen und unsere Gastronomiebetriebe sind beispiellos. Daher muss auch die Neustarthilfe auf allen Ebenen umfassend sein. Die AfD-Fraktion wird diesen Antrag unterstützen. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Raue für den Redebeitrag. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Abg. Herr Meister. - Herr Meister, Sie haben das Wort.
mit anderen Kollegen zu den Initiatoren eines entsprechenden kommunalen Antrags in der Stadt Magdeburg, der demnächst beschlossen werden wird, so denn die Mehrheit des Stadtrates folgt. - Aber ich bin optimistisch. In der Praxis wird der heutige Antrag in seiner Kleinteiligkeit der Situation aber nicht gerecht.
Schauen wir einmal kurz auf die harte Realität. In Magdeburg kostet ein Quadratmeter Sondernutzungsfläche für den Gastrobereich 1,47 € im Monat. Wenn also jemand einen Betrieb mit 100 m² Fläche hat, dann hat er eine Ersparnis von 147 € im Monat.
Das ist natürlich wirklich willkommen. Dass das aber weit weg davon ist, irgendwie etwas Großes zu bewegen, muss einem klar sein. Insofern muss man wissen, dass man mit dem Antrag sehr kleinteilig unterwegs ist.
Ich finde, wir sollten andere Diskussionen führen, beispielsweise darüber, wie wir anstatt der einstigen Soforthilfe diese Überbrückungsförderung, die der Bund beschlossen hat, realisieren. Sind diese 60 %, mit denen wir an den Umsatz andocken, das richtige Kriterium, oder sind vielleicht 50 % oder ein anderer Wert sinnvoll? Wie gehen wir mit dem Unternehmerlohn um? Das sind Dinge, mit denen wir im Gastrobereich tatsächlich etwas machen können.
Der andere Bereich, in dem die Hilfe andockt, sind die Kommunen selbst. Dabei sind bei Weitem nicht nur die Sondernutzungsgebühren zu betrachten. Magdeburg nimmt pro Jahr etwa 360 000 € an Sondernutzungsgebühren ein, die jetzt zum Teil nicht eingehen werden. Ein Teil der Gebühren wird zwar eingehen, aber ein Teil wird nicht eingehen. Die coronabedingten Kosten und Mindereinnahmen dürften sich auf ein Vielfaches, auf einen Betrag im mehrstelligen Millionenbereich, belaufen.
Man könnte natürlich jeden einzelnen Aspekt des kommunalen Lebens, wie Zoo, Museum, Parkgebühren, Gewächshäuser, Ordnungsamt, ÖPNV, Mietausfälle bei kommunalen Wohnungsunternehmen usw. herausnehmen, eine komplizierte Ermittlung des konkreten Ausfalls vornehmen und dann eine Erstattung durch das Land einfordern. Das ist in dieser Form wenig sinnvoll.
Wenn wir bei 218 Kommunen schauen, welche Ausfälle sich bei den Sondernutzungsgebühren ergeben, das auf die Monate herunterbrechen und entsprechende Erstattungen vornehmen, dann ist das mit der Forderung „unbürokratisch“ nicht in Einklang zu bringen.
Das Ziel, diese Krise solidarisch zu tragen, erfordert es selbstverständlich auch, die Kommunen in der Krise so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können und die kommunale Selbstverwal
tung mit Leben erfüllen können. Insofern sind wir uns, das glaube ich, inhaltlich fraktionsübergreifend ganz nah.
Für ausreichende Liquidität hat die Landesregierung ganz akut gesorgt. Nun brauchen wir einen umfassenden Plan zur finanziellen Sicherung der Kommunen. Der Bund hat Hilfen angekündigt. Auch wir als Land müssen eingreifen. Kenia wird handeln. Im Finanzausschuss war das heute bereits ein Thema, wenn auch erst in Ansätzen.
Ich habe gehofft, dass wir heute per Alternativantrag dieses kommunale Ziel der Koalition tatsächlich schon festzurren können; dazu kam es nicht. Da Ihr Antrag in seiner Zielrichtung, nämlich Hilfen für die Kommunen und für die Gastrobetriebe zu geben, auf dem richtigen Gleis steht, ist eine Ablehnung, so meine ich, nicht sinnvoll, sondern eine Überweisung ist angezeigt. Dann muss man darüber diskutieren, was man machen kann. - Danke.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Meister für den Redebeitrag. Für die SPD spricht jetzt der Abg. Herr Erben, wenn ich das richtig sehe. - Herr Erben, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst will auch ich mich lobend dem Antrag nähern; denn er greift, so glaube ich, ein ganz wichtiges Thema auf, das gerade den Gastronomen in unserem Land unter den Nägeln brennt.
Aber ich will mich dem Thema vor allem unter den Dimensionen der Kommunalfinanzen insgesamt nähern. Das hat der Kollege Olaf Meister eben auch schon getan. Ich fürchte, wenn wir das auf die Sondernutzungsgebühren beschränken, dann ist die Verwaltung der Erstattung teurer als das, was wir auskehren.
Es gibt ja eine große Stadt in diesem Lande, die an anderer Stelle nachgewiesen hat, dass sie mehr für die Verwaltung ihrer Straßenausbaubeiträge ausgibt, als sie eingenommen hat. Das ist die Stadt Halle. Das ist über mehrere Jahre so gewesen. Ich fürchte, ein solcher Effekt würde sich im Fall des Wegfalls der Sondernutzungsgebühren für Gastrobetriebe ebenfalls ergeben.
Deswegen halte ich es für wichtig, dass wir das Thema Kommunalfinanzen nach Corona in anderen Maßstäben lösen. Wir reden bei den Erstattungen des Ausfalls der Gewerbesteuer in diesem Jahr von über 160 Millionen € bis 190 Millionen €. Wir reden bei der Erhöhung des Anteils zu den Kosten der Unterkunft von 100 Millionen €. Wir
reden aufgrund des Ausfalls von Fahrgelderlösen über Regionalisierungsmittel in Höhe von 118 Millionen €.
Ich persönlich würde mir wünschen, dass wir bei dieser Gelegenheit auch pauschaliert die ausfallenden Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie mit „verquetschen“, um das einmal so zu bezeichnen. Ich vermute, es werden ein paar 100 000 € sein; viel mehr wird es vermutlich nicht sein. Ich freue mich auch, dass gegenwärtig so viele Kommunen schon quasi in Vorleistung gehen. Also in meiner Heimatstadt Weißenfels hat dies der Stadtrat gestern einstimmig getan. An vielen anderen Stellen findet das auch statt.
Deswegen beantrage ich die Überweisung des Antrages in eine Reihe von Ausschüssen, und zwar zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den LEV, an den Finanzausschuss und an den Ausschuss für Inneres und Sport. - Herzlichen Dank.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Erben für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt noch einmal Frau Buchheim das Wort. Frau Buchheim, bitte.
Vielen Dank. - Ich freue mich natürlich, dass wir mit diesem Antrag eine umfassende Diskussion angestoßen haben, dass heute das Signal erfolgt, dass man den Unternehmerlohn, wie wir ihn nennen, erstatten möchte und dass man dazu ein Programm im Land auflegen will. Das ist natürlich positiv hervorzuheben. Daher freuen wir uns natürlich auf die Ausschussberatung.
Man muss bei dem Ganzen auch im Blick haben, dass nicht alle Gaststätten die Möglichkeit haben, eine Außengastronomie zu betreiben. Gerade für sie ist es auch wichtig, dass sie weitere Hilfen erhalten; ihnen wäre nämlich mit diesem Antrag nicht geholfen.
Ich freue mich auch über den Hinweis von Herrn Erben, der gleich eine Lösung präsentiert hat, dass man den Kommunen nämlich die entgangenen Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren über Pauschalen ausgleicht, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten; denn es gibt viele andere Verfahren, bei denen die Kommunen ihre Kosten belegen müssen und hierfür Personal einsetzen müssen. Wir wissen auch alle, dass ein Personaldefizit in den Kommunalverwaltungen besteht.
Überdies wurde angesprochen, dass gerade Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, auf Einnahmen nicht verzichten
können. Gerade deswegen wollen wir, dass für alle einheitlich die Möglichkeit besteht, von dieser Maßnahme Gebrauch zu machen. Ich habe auch keine Bedenken, dass das nicht relativ zeitnah umgesetzt wird, wenn man das Signal aussendet, dass eine Erstattung erfolgen wird. Viele von uns sind kommunalpolitisch aktiv und jeder ist froh, wenn er einen solchen Antrag in seinem Rat präsentieren kann.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Es ist der Vorschlag unterbreitet worden, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirt
schaft, Wissenschaft und Digitalisierung und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Finanzen sowie für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Ich sehe auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Überweisung des Antrages erfolgt. Der Tagesordnungspunkt 20 ist erledigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 49. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 50. Sitzungsperiode für den 8., 9. und 10. Juli 2020 ein. Ich wünsche allen ein gutes Wochenende. - Vielen Dank.