Und dann kam das mit dem Erklären hinterher. - Das war die Situation, wie sie sich mir dargestellt hat.
Wenn Sie jetzt Größe hätten, dann würden Sie sagen: Ja, das tut mir leid, das war - - Ja, Sie lachen, genau; das hätte ich erwartet.
Ich halte das für eine ganz schwere Entgleisung, weil wir gerade die Problematik der Wahlkreisbüros haben und darüber diskutieren, wie wir miteinander umgehen, ob es solche Aufrufe zur Gewalt geben sollte oder nicht. Von mir werden Sie einen solchen Aufruf nicht hören. Den haben Sie in der Vergangenheit nicht gehört und den werden Sie auch zukünftig nicht hören. Aber Sie haben genau das gesagt. Dann machen Sie später eine Debatte darüber auf, wie schlimm die anderen sind. Also, das ist schon - - Denken Sie einmal darüber nach.
Dasselbe in Grün: Sie haben gerade Ihre subjektive Vorstellung vorgetragen. Vielleicht sollten Sie sich einmal selbst hinterfragen.
Dann noch eines: Wenn Sie mich nicht ausreden lassen und in der Debatte, während ich spreche, dermaßen dazwischenrufen, dass ich natürlich kurz innehalten muss,
und Sie das Gefühl haben, ich reagierte auf Ihren Zwischenruf - dabei sind Sie der Schuldige, weil Sie mich nicht ausreden lassen -, dann tut es mir leid. Überprüfen Sie sich selbst, bevor Sie versuchen, andere zu überprüfen. - Danke.
Ich will noch darauf hinweisen, dass es bereits die Ankündigung eines Antrags von Frau Pähle gibt - so habe ich es verstanden; ich weiß jetzt nicht genau, ob man es als Antrag auffassen kann -, diesen Punkt in der nächsten Ältestenratssitzung zu behandeln.
Ich will nur ganz klar sagen: Wenn es tatsächlich Demonstranten gibt, die mit Fackeln und Mistgabeln auf dem Domplatz stehen, dann verletzen sie sämtliche Versammlungsrichtlinien und gesetzlichen Grundlagen, die es hierzu gibt; dann sind sie nämlich bewaffnet. Wenn man bewaffnete Demonstranten zu einem Büro führt oder zu einem Büro führen will,
dann kann man sozusagen über die weitere Interpretation eines solchen Aufrufs und Vorgangs lange reden. Ich glaube, es ist dringend nötig, dass wir in diesem Haus darüber reden.
Förderung deutscher Leitkultur: Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung politischer Bildungsarbeit an parteinahe Stiftungen und Bildungswerke sowie kommunalpolitische Organisationen
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Politische Arbeit und politisches Engagement gleich welcher Art beruhen auf der Identifikation mit dem eigenen Land, mit seiner Geschichte und seiner Kultur. Jede Förderung politischer Arbeit muss deshalb darauf ausgerichtet sein, unsere Tradition und Kultur zu würdigen und zu pflegen.
Leider aber steht die politische Bildungsarbeit im Land unserer eigenen Kultur allzu oft nicht selbstbewusst und bejahend, sondern indifferent, lustlos und geradehin ablehnend gegenüber. Das ist ein Missstand. Das ist nicht hinzunehmen. Dem muss durch politische Akzentsetzung entgegengewirkt werden. Das ist unser Anliegen.
Dieses Anliegen ist gut und recht und so selbstverständlich, dass man gar nicht in die Lage kommen sollte, es fordern zu müssen. Man sollte es als gegeben voraussetzen können. In einer Zeit aber, in der alles Edle und Hohe in den Dreck gezogen und alles Abwegige und Niedrige vergötzt wird, ist es leider nicht selbstverständlich, für Heimat, Tradition und deutsche Kultur einzutreten.
Konkret wollen wir mit vorliegendem Antrag die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung politischer Bildungsarbeit, Runderlass des Ministeriums für Bildung vom 12. November 2019, anpassen. Wir gehen behutsam vor und begehren nur drei kleine Änderungen, diese allerdings an neuralgischen Punkten.
Erstens wollen wir unter Punkt 2, worunter die politische Förderung auf die Werte des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verpflichtet wird, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte herausnehmen. Die Erwähnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist redundant aus dem einfachen Grund, weil das Grundgesetz die darin niedergelegten Menschenrechte schon im Großen und Ganzen rezipiert hat.
In den Punkten, in denen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte dem Grundgesetz entspricht, ist sie somit überflüssig. Sollte sie aber in Teilen über das Grundgesetz hinaus gehen oder vom Grundgesetz gar abweichen, so wäre es ein Einfallstor für illegitime Wertungen und Zielsetzungen - illegitim, weil nicht als deutsches Gesetz legitimiert.
Von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bis zum UN-Migrationspakt ist es immer das gleiche Spiel: Auf internationaler Ebene wird eine Erklärung irgendwie verabschiedet, und die Skeptiker werden mit dem Argument ruhiggestellt, das Ganze sei kein Gesetz und kein Vertrag, mithin nicht verbindlich, nur eine luftige Absichtserklärung in blumigen Worten, zu der man nicht Nein sagen könne. Die Unterzeichnung verpflichte doch zu nichts.
Ist das Papier aber erst einmal in der Welt, beziehen sich Gesetze und Verordnungen darauf. Es wird zitiert, dringt in die Auslegung des nationalen Rechts ein, wird zu einem zentralen Referenztext und hat schließlich selbst gesetzesähnliche Geltung, ohne dass irgendeine Legislative irgendeines Landes daran beteiligt gewesen wäre. Diesem Unwesen der internationalen Erklärungen muss ein Riegel vorgeschoben werden. Fangen wir mit der vorliegenden Richtlinie an.
Es ist auch nicht einmal ansatzweise einzusehen, dass diese von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1948 in New York beschlossene Erklärung damit zu tun haben soll, wie wir im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt parteinahe Stiftungen und kommunalpolitische Organisationen fördern. Was dagegen für die Förderung der politischen Aktivität im Land herausragende Bedeutung hat, wovon aber in der Richtlinie nicht die
Die Richtlinie sieht von a) Demokratie, Verfassung, Grundrechte bis zu e) Jugend-, Sozial- und Bildungspolitik fünf verschiedene Themenbereiche für die Förderung vor. An diesen Themenbereichen, an ihrer Formulierung und an ihren eingeschriebenen Wertungen ist nichts auszusetzen. Sie bedürfen eben nur der Ergänzung durch einen weiteren, sechsten Themenkreis: Heimat, Tradition und Leitkultur.
Die drei Begriffe „Heimat“, „Tradition“ und „Leitkultur“ bezeichnen und umreißen nämlich das, was die Grundlage unseres gesamten Gemeinwesens und jeder politischen Arbeit bildet: Die Tradition, das Herkommen, das von früheren Generationen an uns Überlieferte an Bräuchen, Einstellungen, Verhaltensweisen, Werten und Tugenden, die Gesamtheit unserer Kultur, geht den Postulaten der Verfassung voran und trägt die Postulate unserer Verfassung, die ohne dieses Substrat gar nicht verwirklicht werden könnten.
Der Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hat diesem Zusammenhang im sogenannten Böckenförde-Diktum gültigen Ausdruck verliehen. Ich zitiere:
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des Einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert.“
Leider ist Böckenförde im Jahr 1996 aus dem Dienst ausgeschieden. Wir bräuchten heute mehr denn je Verfassungsrichter, die, anstatt von Heterogenität zu faseln, um die Bedeutung der Homogenität für unser Gemeinwesen wissen und ihr in der Rechtsprechung Geltung verschaffen.
Ebendiese moralische Substanz und die Homogenität der Gesellschaft, von der Böckenförde spricht, also der geteilte Bestand gemeinsamer und damit verbindender und also identitätsstiftender Kultur wird auch treffend als Leitkultur bezeichnet.
Sie sehen, Heimat, Tradition und Leitkultur verdienen es wirklich, in einer Richtlinie zur Förderung von politischen Stiftungen festgeschrieben zu werden.
Schließlich wollen wir - das ist die dritte Änderung, die wir vorschlagen -, dass nicht mehr die Landeszentrale für politische Bildung, sondern ein Referat des Ministeriums für Bildung über die Förder
anträge entscheidet. Die Landeszentrale für politische Bildung ist so stark in bundesweit agierende linkslastige Netzwerke eingebunden, dass sie die politische Neutralität vermissen lässt, die notwendig wäre, um sachgerecht über Förderanträge zu entscheiden.
Die bisherigen Aktivitäten der Landeszentrale für politische Bildung lassen darauf schließen, dass die Verantwortlichen ein gestörtes Verhältnis zu Tradition, Heimat und deutscher Leitkultur und damit den Grundwerten unseres Staates haben, was sie für die Entscheidung über Förderanträge politischer Art disqualifiziert. Hierüber sollte ein neutraler Ministerialbeamter entscheiden.
Das sind unsere drei Änderungsvorschläge. Wir wollen also, kurz gesagt, wieder mehr Patriotismus wagen. Dem kann sich nur verschließen, wer so sehr vom linken Denken eingenommen ist, dass er die Diskreditierung des Patriotismus in ebendiesem Denken nicht mehr als wirklichkeitsfernes und gefährliches Dogma zu durchschauen vermag, sondern diesem Dogma vollständig und blind verfallen ist. Was ist denn Kommunalpolitik und was ist Parteipolitik noch, wenn ihr der Patriotismus fehlt?
Zu was sie verkümmert, das können wir am Treiben der antideutschen Parteien sehen. Das können wir an den Missständen auf allen Gebieten im ganzen Land besichtigen. Eine Politik ohne Patriotismus führt geradewegs in den Untergang.
Ich appelliere deshalb zumindest an die CDUFraktion. Keine der vorgeschlagenen Änderungen ist extrem, keine überspannt den Bogen. Es sind Akzentsetzungen, die eine Partei, die Volkspartei sein will, nicht ablehnen kann. Erklären Sie den Erhalt und Schutz von Heimat, Tradition und deutscher Leitkultur zu einem Ziel der politischen Förderung, einem neben anderen. Wagen auch Sie mehr Patriotismus und stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank.