Protocol of the Session on June 11, 2020

Fragen sehe ich nicht.

(Zurufe: Doch! - Hier!)

Moment, Herr Erben, es gibt noch eine Wortmeldung seitens der AfD-Fraktion. - Herr Roi, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Nur eine kurze Frage. Sie haben gerade schon ausgeführt, dass die Entschädigung für die Kreisausbilder auch durch die Debatte im Landtag im Dezember mehr oder weniger jetzt geklärt ist. Das freut uns natürlich alle. Wir haben aber noch das Problem der Finanzierung der Feuerwehren durch die Kommunen. Dazu liegt ein Änderungsantrag zum Thema Feuerschutzsteuer vor.

Ich wollte Sie jetzt einmal fragen, welche Philosophie dahintersteckt, die Auszahlung aus der Feuerschutzsteuer, die in § 23 des Brandschutzgesetzes geregelt ist, um 40 % zu senken. Sie haben das als Koalition in den Haushalt hineingeschrieben und durchgebracht und die Auszahlung von 5 Millionen € auf 3 Millionen € gesenkt. Welche Philosophie steckt dahinter, dieses Geld zusammenzustreichen? Vielleicht können Sie das einmal kurz erklären.

Na ja, Herr Roi, da bin ich vermutlich der falsche Ansprechpartner. Wie Sie wissen, habe ich die Vorschrift und die Änderung nicht unbedingt befürwortet, aber am Ende sind Haushalte Kompromisse; das gehört dazu. Das werden Sie vermutlich nie in Ihrem Leben lernen, weil Sie wahrscheinlich nie regieren müssen.

(Zuruf: Doch, wenn Sie weg sind! - Weitere Zurufe)

- Dann ist es ja richtig. Aber dann gibt es dieses Gremium hier wahrscheinlich auch nicht mehr.

Insofern: Die Absenkung der Feuerschutzsteuer halte ich persönlich für falsch, aber sie gehört letztendlich zu einem Kompromiss, wie das bei einem Doppelhaushalt mit einem Umfang von 24 Milliarden € nun einmal der Fall ist, wo Sie am Ende viele, viele Kompromisse eingehen müssen.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Frau Bahlmann das Wort. Frau Bahlmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ haben wir im Dezember 2019 wahrscheinlich einen wunden Punkt der Landesregierung berührt, war es doch vor der Antragstellung ein Dreivierteljahr lang nicht möglich, den Feuerwehren eine überarbeitete Satzung zur auskömmlichen Entschädigung für ihre so bedeutungsvolle ehrenamtliche Aufgabe Brandschutz zur Verfügung zu stellen. Nein, es wurde Verwirrung gestiftet, und es sollte Einschnitte geben, die nicht hinnehmbar gewesen wären. Erst nach diesem Antrag sah sich wahrscheinlich das Referat 24 unter Zugzwang, zu reagieren, und stellte im Januar 2020 ein entsprechendes Papier vor.

Da es aufgrund der Ausschussüberweisung des Antrags möglich war, die Feuerwehren zur Diskussion im Fachgespräch an den Tisch zu holen, und ihnen endlich die Gelegenheit gegeben wurde, vor den Abgeordneten des Parlaments ihre Sicht der Dinge auf die Tätigkeit der Feuerwehren zu schildern, sehen wir den Antrag in der Sache als erfolgreich an.

Im Gespräch wurden mehrfach Missstände im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium, dem Referat 24, und den Feuerwehren aufgeworfen, die es auszuräumen gilt und welche wir zukünftig aufgreifen werden, um weitere parlamentarische Initiativen auf den Weg zu bringen. Ich glaube, das ist genau die Wertschätzung, die sich die Feuerwehren in unserem Land wünschen. Reden alleine reicht da nicht.

Die nun durch den Ausschuss für Inneres und Sport vorgelegte Beschlussvorlage zum Antrag sehen wir als ernüchternd an; denn außer der verbalen Würdigung der Arbeit der Feuerwehren wird die neue Entschädigungssatzung in mancher Kommune nur ein Papiertiger bleiben. Solange das Land die Kommunen finanziell nicht so ausgestattet, dass sie auch in der Lage sind, die angehobenen Höchstsätze für ehrenamtliche

Feuerwehrtätigkeit zu zahlen, solange werden die Kameradinnen und Kameraden die erwähnte Wertschätzung nicht tatsächlich erleben.

(Beifall)

Diese Kritik können Sie gerne noch einmal als Denkanstoß mitnehmen.

Zur Beratung im Ausschuss hatten wir zudem, wie schon gesagt, eine Beschlussempfehlung vorgelegt, welche unter anderem den Prüfauftrag an die Landesregierung enthielt, das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz dahin gehend zu untersuchen, ob und welche Möglichkeiten für die Einführung eines teilhauptamtlichen Hilfeleistungssystems in Sachsen-Anhalt bestehen. Ich denke, das wäre für die kommunale Pflichtaufgabe Brandschutz ein echter Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit gewesen. So müssen wir wahrscheinlich weiterhin mit offenen Briefen von enttäuschten Feuerwehrmännern und -frauen rechnen, und ich finde: zu Recht.

(Beifall)

Aber mein Dank an dieser Stelle gilt all jenen, die eben nicht müde werden, für die Feuerwehren einzustehen,

(Beifall)

die eben auch nicht müde werden, sich ehrenamtlich in den Feuerwehren zu engagieren, und die in Bezug auf diese Probleme der Feuerwehren immer wieder den Finger in die Wunde legen. Ich für meinen Teil und wir als Fraktion bleiben weiterhin an der Seite der Feuerwehren in diesem Land. Darauf können Sie sich verlassen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Bahlmann für den Redebeitrag. - Für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN spricht jetzt der Abg. Herr Striegel. Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe bereits in der ersten Plenardebatte zu diesem Antrag auf die enorme gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Gesellschaft im Allgemeinen und für die Feuerwehren im Speziellen hingewiesen. Ohne dieses Engagement von Millionen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land wären viele Aufgaben schlicht nicht zu stemmen. Wir müssen daher für gute Rahmenbedingungen für das Ehrenamt Sorge tragen.

Der Kollege Erben hat schon darauf verwiesen, dass wir uns diese Debatte möglicherweise hätten ersparen können. Das Ergebnis ist jetzt, denke ich, geeignet. Insofern passt auch die Beschlussempfehlung.

Ich möchte aber über die Entschädigung im Rahmen des Ehrenamts hinaus noch einen wichtigen Aspekt mit Blick auf die Feuerwehren aufgreifen. Ich meine, dass die Frauen und Männer der Feuerwehren aufgrund der fortschreitenden Klimakatastrophe vor dramatisch gewachsenen Herausforderungen stehen. Waren große Einsätze aufgrund von Waldbränden vorher eher eine Ausnahme, ist bereits jetzt klar, dass diese in Zukunft regelmäßiger zu stemmen sein werden. Welche Herausforderung da auf die Feuerwehren in Sachsen-Anhalt zukommt, hat uns allen der nur schwer in den Griff zu bekommende Brand an der Rosstrappe im Harz vor Augen geführt.

Dabei wurde klar, dass hier noch einige Hausaufgaben zu machen sind. Das betrifft sowohl die Strukturen als auch die technische Ausstattung etwa mit Löschhubschraubern. Natürlich muss gerade vor dem Hintergrund der absehbar steigenden Anforderungen aufgrund der immer weiter steigenden Waldbrandgefahr eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Frauen und Männer der Feuerwehren sichergestellt werden, damit diese den gefährlichen Einsätzen, in die sie für uns alle gehen, weiterhin gewachsen sind.

Hier werden wir die weitere Entwicklung genau beobachten und gegebenenfalls weiter nachsteuern müssen. - Ich danke insofern für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Ihnen, Herr Striegel, für Ihren Redebeitrag. - Jetzt erteile ich das Wort dem fraktionslosen Abg. Herrn Poggenburg. Herr Poggenburg, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Dass wir heute einen der meiner Meinung nach wichtigsten Tagesordnungspunkte dieser Plenarsitzung zum Feierabend und ohne Innenminister diskutieren und beschließen, ist schade und kritikwürdig, aber manchmal nicht anders einzurichten.

Wir alle sind uns doch wohl darin einig, dass das Ehrenamt, speziell das Ehrenamt bei der Feuerwehr, eine der respektabelsten, förderungswürdigsten und eben ehrenvollsten Tätigkeiten für unsere Gesellschaft ist. Da gibt es Männer und Frauen, Jungs und Mädchen, eben auch sehr viele junge Leute, die ihre gesamte Zeit planen und strukturieren, ihre Freizeit, ihre Lebenszeit und ihre Familienzeit, um da zu sein für den Notfall, um in Bereitschaft zu sein, um dieses gesellschaftlich ehrenwerte Anliegen zu erfüllen. Jedem Bürger ist es wahrscheinlich ein Anliegen und

jedem Abgeordneten muss es eine Pflicht sein, diese ehrenvolle Tätigkeit ohne Wenn und Aber in vollem Umfang zu unterstützen.

Wenn wir dann aber sehen, dass Gelder für unsinnige Projekte vorhanden sind - ich habe das heute schon in einigen Ausführungen gehört: für Gender-Blödsinn oder Millionen Euro zur Finanzierung linksextremer Netzwerke -, dann ist es unverschämt und eine Schande, die Axt an die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten zu legen, speziell auch Tätigkeiten der Feuerwehren.

Wir können nur sagen: Zum Glück hat der gesellschaftliche Unmut mit dazu beigetragen, dass hier ganz gewaltig zurückgerudert wurde. Vielleicht sollte in Zukunft der Bürger, das Volk draußen viel öfter den Unmut kundtun und auf die parlamentarische Arbeit einwirken, um sie manchmal auch bei vielen anderen Themen und Projekten zum Guten zu wenden. Vielleicht haben wir genau dann endlich das, was wir doch eigentlich alle wollen, nämlich Politik vom Volk und für das Volk. - Vielen Dank.

Moment, Herr Poggenburg. Herr Erben hat sich zu Wort gemeldet.

Herr Poggenburg, wir waren ja fünf Jahre lang gemeinsam Mitglied im Kreistag des Burgenlandkreises. In dieser Zeit, im Jahr 2014, hat es einen Antrag meiner Fraktion gegeben, wonach der Burgenlandkreis erstmalig wieder in die Feuerwehrförderung einsteigt. Die gab es früher schon einmal. Beim Burgenlandkreis - das muss ich Ihnen nicht erzählen - handelt es sich um einen finanziell recht gut ausgestatteten Landkreis. Können Sie sich an Ihr Abstimmungsverhalten erinnern, als es um diesen Antrag ging? - Sie waren damals anwesend. Diese Hilfe will ich Ihnen geben.

Genau. - Darf ich beginnen?

Ja, bitte.

Erinnern kann ich mich in dem Moment nicht. Allerdings weiß ich, dass ich mich für das Ehrenamt und die Feuerwehr immer eingesetzt und starkgemacht habe. Da ich den Antrag jetzt aber nicht vorliegen habe und es natürlich sein kann, dass von Ihrer Fraktion ein Antrag eingebracht

wurde, der in der Sache richtig, aber im Detail falsch ist, kann ich mein Abstimmungsverhalten aus 2014 hier nicht wiedergeben.

Ich kann mich sehr gut erinnern. Sie haben gemeinsam mit Ihrem damaligen Fraktionsvorsitzenden Herrn Weiße dagegengestimmt.

Richtig. Dann wird der Antrag entsprechend fehlerhaft gewesen sein.

(Lachen)

Ich bitte darum, Herr Erben, bei so einem wichtigen Thema im Kreistag auch die nötige Detailtreue und Richtigkeit anzulegen, um Anträge einzubringen, die richtig sind. Genauso wie wir sehen, dass auch im Landtag Anträge, die inhaltlich richtig sind, beispielsweise der AfD-Fraktion, permanent abgelehnt werden, gibt es eben auch die Möglichkeit, dass Anträge, die inhaltlich richtig, aber im Detail falsch sind, gerade wenn sie von der SPD kommen, abgelehnt werden. - Danke.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Poggenburg für den Redebeitrag. - Für die AfD-Fraktion hat jetzt Herr Roi das Wort.

(Zuruf)

- Entschuldigung. Jawohl, er ist vorher dran. - Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Schulenburg das Wort. Herr Schulenburg, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Durch den klarstellenden Erlass des Innenministeriums wurde die Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden gestärkt und gewürdigt. Entweder üben die Kreisausbilder, Sanitäter und Helfer in der Aus- und Fortbildung ein Ehrenamt aus oder sie bekommen ein ordentliches Honorar. Dabei bleibt es auch weiterhin. Es kann ein Entgelt als Honorar für die Aufgabenwahrnehmung gezahlt werden.

Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Anhebung der festgelegten Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren in der Kommunalentschädigungsverordnung vom 8. Mai 2020 geregelt. Sie ist rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten.