Protocol of the Session on June 11, 2020

Mit dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde unter anderem die bisherige Kontingentierung der Anzahl möglicher Sportwettkonzessionen aufgehoben. Dieser Wegfall führt dazu, dass die Regelungen zur Vermittlung von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen und auch in Annahmestellen der Lotto-Toto GmbH SachsenAnhalt anzupassen sind.

Entsprechende Regelungen sind im Glücksspielgesetz und in der Glücksspielverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zwar schon enthalten, sie sind jedoch nicht mehr dafür geeignet, der weitaus umfänglicheren Anzahl an Sportwettkonzessionen gerecht zu werden, insbesondere da die in § 5 Abs. 6 Satz 1 des Glücksspielgesetzes enthaltene zahlenmäßige Begrenzung der Wettvermittlungsstellen ersatzlos zu streichen ist, da sie ebenfalls an die zahlenmäßige Begrenzung von 20 Sportwettkonzessionen gekoppelt war und nach deren Wegfall nicht mehr gerechtfertigt werden kann.

Das zuständige Land Hessen hatte geplant, noch im ersten Quartal 2020 die ersten Sportwettkonzessionen zu erteilen. Ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Darmstadt vom 1. April 2020 hat

dem jedoch entgegengestanden. Das Gericht hat einzelne Aspekte der Ausgestaltung des Konzessionsverfahrens beanstandet. Ungeachtet dessen bedarf es jedoch gleichwohl der zügigen Anpassung; denn die Sportwettkonzessionen berühren Regelungen im Glücksspielgesetz.

Aufgrund der Verfahrensökonomie werden auch redaktionelle Folgeänderungen und Berichtigungen vorgenommen sowie Änderungen datenschutzrechtlicher Regelungen zwecks Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Ich bitte Sie daher im Namen von Herrn Stahlknecht, den Gesetzentwurf zur Beratung in die Ausschüsse zu überweisen.

Herr Stahlknecht hat mich gleichzeitig gebeten, sehr geehrte Damen und Herren, für ein weiteres Vorhaben zu werben, welches er vor zwei Tagen in das Kabinett eingebracht hat. Es geht um den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021, der am 1. Juli des nächsten Jahres in Kraft treten soll. Dieser Staatsvertrag wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz nach intensiven Beratungen zwischen den Ländern am 12. März 2020 beschlossen und enthält eine inhaltliche Weiterentwicklung für die Glücksspielregulierung in Deutschland.

Einerseits soll privaten Anbietern künftig unter strengen Bedingungen ermöglicht werden, bestimmte bislang in Deutschland verbotene Onlineglücksspiele anzubieten, um Spielern eine legale und sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten. Andererseits sind differenzierte Maßnahmen vorgesehen, die den Spielerschutz gewährleisten und vor allem den Vollzug gegen illegale Angebote erheblich verbessern sollen.

Ich möchte hier insbesondere die neue Glücksspielbehörde erwähnen, die mit Inkrafttreten des Staatsvertrages zum 1. Juli 2021 in SachsenAnhalt errichtet und zum 1. Januar 2023 als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde insbesondere im Bereich des Internets länderübergreifend zuständig sein wird.

Meine Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag bietet die Möglichkeit, den vorhandenen Schwarzmarkt in Deutschland wirksam zu bekämpfen und den Spielerschutz durchzusetzen. Die neue Glücksspielbehörde wird dabei einen wesentlichen Beitrag leisten und zudem ein positives Aushängeschild für Sachsen-Anhalt als Standort für zentrale Einrichtungen des Bundes und der Länder sein.

Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung zu dem von allen Ländern mitgetragenen neuen Staatsvertrag 2021. Sollte dieser scheitern, sähe es um die zukünftige Regulierung in Deutschland düster

aus. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Frau Ministerin, ich sehe keine Wortmeldungen. - Deswegen können wir jetzt in die Dreiminutendebatte der Fraktionen eintreten. Nachdem der Tisch gesäubert worden sein wird, wird als Erster Herr Schmidt von der AfD-Fraktion sprechen.

Herr Schmidt ist offensichtlich gerade nicht auffindbar. Dann können wir gleich weitermachen. Dann kann sich Herr Erben für die SPD-Fraktion vorbereiten. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will weniger auf den eigentlichen Gesetzentwurf eingehen; den hat Frau Keding hier umfangreich vorgestellt. Leider ist gerade keiner der vielen Minister des Kabinetts anwesend, die für Glücksspielrecht zuständig sind. Ich will aber den einen oder anderen Aspekt trotzdem gern ansprechen.

Sie haben ja zum Abschluss Ihrer Einbringungsrede sehr intensiv für den Glücksspielstaatsvertrag 2021 geworben. Ich will aus meiner und aus unserer Skepsis zu diesem Werk an dieser Stelle keinen Hehl machen.

Die Ministerpräsidenten haben im März auf der berühmten Corona-Ministerpräsidentenkonferenz den Staatsvertrag vereinbart, der letztendlich vorsieht, dass das, was über viele Jahre hinweg illegal in diesem Lande getan worden ist, legalisiert werden soll. Ich persönlich halte das für einen falschen ordnungspolitischen Ansatz, zumal mittlerweile geklärt ist, dass beispielsweise Zahlungsströme sehr wohl unterbrochen werden können.

Wer in seinem Leben jemals mit Spielsüchtigen gesprochen hat - ich hatte beispielsweise in Beratungsstellen in Halle die Möglichkeit -, bei dem kommen persönlich sehr schnell Zweifel auf, ob es der richtige Weg ist, durch Legalisierung neue Angebote zu schaffen.

Wir haben vor beinahe einem Jahrzehnt hier in diesem Hause ein Spielhallengesetz verabschiedet. Damit sollten Angebote eingeschränkt werden. Tatsächlich hat es dazu geführt, dass wir fast immer noch genauso viele Spielhallen in Sachsen-Anhalt haben, wie das vor zehn Jahren der Fall war.

Und warum ist es so? - Weil in Sachsen-Anhalt mehr als jede dritte Spielhalle mit einer Ausnahmegenehmigung betrieben wird, und zwar mit einer neuen Ausnahmegenehmigung, die die

Spielhalle erlaubt, obwohl sie sich zu nah an der nächsten Spielhalle befindet, obwohl sie sich zu nah an einer Schule befindet, obwohl sie sich in der Nähe einer Jugendeinrichtung befindet oder obwohl in derselben Spielhalle gleich mehrere Spielhallen zu finden sind - das erkennt man von außen gar nicht -, damit man mehr Automaten aufstellen kann.

Ich halte das für den falschen Ansatz. Deswegen halte ich es auch für den falschen Ansatz, dies durch eine einfache Legalisierung zu gestatten. Schon gar nicht halte ich es für denkbar, dass wir mehr Spielangebote legalisieren, ohne dass es in diesem Lande endlich eine funktionierende

Glücksspielsuchtberatung gibt.

(Beifall)

Diese liegt seit mehreren Jahren am Boden und muss wieder aufgebaut werden. Das ist für mich eine Grundbedingung in diesem Zusammenhang.

Meine Redezeit ist zu Ende. Ich habe sie genutzt, um zu den zukünftigen Projekten der Landesregierung zu sprechen. Der vorliegende Gesetzentwurf kann nach der Beratung im Innenausschuss - ich beantrage, ihn dorthin zu überweisen - letztlich auch bedenkenlos umgesetzt werden. - Herzlichen Dank.

In Ordnung. Herr Knöchel macht sich schon bereit. Aber vorher machen wir noch eine kurze Reinigungspause. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! An der Stelle, an der Herr Erben aufgehört hat, kann ich beginnen. Der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes in die Ausschüsse werden wir zustimmen. Der Gesetzentwurf ist die unproblematische Umsetzung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages, der dieses Haus auch schon passiert hat. Allerdings macht schon allein die in der Begründung genannte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt deutlich, auf welch tönernen Füßen dieser dritte Vertrag steht. Die Einigung der Ministerpräsidenten - die ein bisschen das Hissen einer weißen Fahne darstellt - macht die Sache nicht besser. Daher gilt es, ein Augenmerk auf diesen neuen Staatsvertrag zu richten.

Tatsächlich können Gesetze in Deutschland - auch dieses Gesetz - nur den geringsten Teil der Onlinespielaktivitäten gegen Geld erfassen. Die Onlinespielsucht ist ein noch völlig unterbelichtetes Phänomen. Wir wollen auch dieses Gesetzgebungsverfahren dafür verwenden, zu schauen,

ob die Regelungen, die wir haben, ausreichend sind, oder ob nachjustiert werden muss.

Es ist natürlich schwierig, Dinge im globalen Markt in Deutschland zu regeln; vieles bewegt sich außerhalb. Wir schaffen es in Deutschland nicht einmal, das Land Schleswig-Holstein mit seinen Angeboten einzufangen.

(Zustimmung)

Insoweit ist natürlich der Handlungsbedarf vorhanden. Wie gesagt, uns geht es um die Frage der Prävention und darum, wie sich öffentliche Angebote in diesem gesamten Onlinespielmarkt aufstellen können. Auch wenn es in diesem Gesetzentwurf natürlich erst einmal nur um das Nachvollziehen des Staatsvertrages, also um die Onlinesportwetten, geht, sind die Fragestellungen für uns tatsächlich sozialer und ordnungsrechtlicher Natur. Dafür wollen wir gern die Ausschussberatungen nutzen. - Vielen Dank, meine Damen, meine Herren.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen. Nach der Reinigungspause hat Herr Striegel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte, Herr Striegel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zentralen Ziele des Glücksspielstaatsvertrages und der darauf basierenden Regeln der Bundesländer sind unter anderem, den Spieltrieb von Menschen in geordnete Bahnen zu lenken sowie die Verhinderung der Glücksspiel- und Wettsucht. Bei all dem spielt der Jugendschutz auch eine besonders wichtige Rolle. Es braucht noch mehr Sorgfalt, um ein mögliches Abrutschen besonders junger Menschen in die Spielsucht zu verhindern.

Ich bin dem Kollegen Erben ausdrücklich dankbar dafür, dass er das Thema in Breite angesprochen hat; denn Glücksspiel ist eben nichts, was einfach ungefährlich ist, was eine gesellschaftliche Begleiterscheinung ist, nach dem Motto, das müsse alles so sein, es brauche immer mehr Liberalisierung und immer mehr Angebote. Denn mit erweiterten Angeboten erhöht sich auch das Risiko, dass Menschen glücksspiel- und wettspielabhängig werden.

Die Entwicklung des Glücksspiels in Deutschland ging in den letzten Jahren von einem staatlichen Monopol hin zu einer schrittweisen Öffnung im Zuge der bisher drei Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir das Glücksspielgesetz

Sachsen-Anhalt an die letzte Änderung des Staatsvertrages an. Zentraler Regelungsinhalt ist der Wegfall der Kontingentierung der Anzahl möglicher Sportwettenkonzessionen.

Wir gehen einen Schritt hin zu einer Liberalisierung. Dabei müssen wir verantwortungsbewusst abwägen zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Bevölkerung. Ich denke, bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ist dies auch gelungen; die Landesregierung liefert durchaus brauchbare Ansätze. Zu nennen sind das Gebot der Trennung zwischen Wettvermittlungsstellen, Spielhallen, Spielbanken und Gaststätten und das Betretungsverbot für Minderjährige für Wettvermittlungsstellen.

Im Ausschuss werden wir aber natürlich ausgiebig darüber zu beraten haben, ob wir bereits das Optimum bei der Verhütung negativer Effekte des Glücksspiels erreicht haben. Diese Frage - der Kollege Erben hat darauf verwiesen - wird sich auch mit Blick auf den anstehenden Vierten Glücksspieländerungsstaatsvertrag stellen, der zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll. Dieser wird sich schwerpunktmäßig mit der Legalisierung des bisher nur in Schleswig-Holstein erlaubten Onlineglücksspiels beschäftigen. Wir werden uns die gemachten Erfahrungen genau anschauen müssen, um auch in diesem wichtigen Bereich zu einer verantwortungsbewussten Regelung zu kommen. Ich glaube, dabei sind wir tatsächlich noch nicht am Ende der Weisheit angelangt, sondern wir brauchen tatsächlich gute Überlegungen, um auch in Sachsen-Anhalt eine Situation zu schaffen, in der sich Glücksspielsucht nicht weiter verbreiten kann. - Vielen herzlichen Dank.

(Zustimmung)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Deswegen können wir, falls der Tisch gereinigt wird, zur Fraktion der CDU kommen. Herr Krull kann sich schon langsam erheben, nach vorne schreiten und hat nunmehr das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf die Notwendigkeit, dass wir uns als Hohes Haus heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigen, ist die Ministerin bereits umfangreich eingegangen. Für meine Fraktion möchte ich erklären, dass wir ausdrücklich hinter diesem Gesetzesvorhaben stehen.

Es könnte auch in Anbetracht der bisherigen Diskussionen die Frage aufkommen, warum wir eine positive Position zum Thema legales Glücksspiel

haben. Wir müssen uns nichts vormachen - der Spieldrang gehört zu den stärksten Impulsen des menschlichen Geistes. Als politisch Verantwortliche haben wir die Möglichkeit, regulierend einzugreifen oder zu sagen, wir verbieten jegliche Form von Glücksspiel. Das würde im Übrigen nicht nur die Spielhallen und Spielbanken betreffen, sondern zum Beispiel auch die „Aktion Mensch“.

Daher plädieren wir als Fraktion dafür, den Weg der notwendigen Regulierung zu beschreiten, zum einen um den Veranstaltern Rechtssicherheit zu geben, aber vor allem um den Bereich Prävention und Spielerschutz zu stärken. Es ist festzustellen, dass sich Glücksspielmarkt in den vergangenen Jahren mehr und mehr ins Netz verlagert hat. Jeder von uns kennt vermutlich die Werbung für entsprechende Angebote, in der kurz darauf hingewiesen wird, dass diese nur für Bürger Schleswig-Holsteins oder für Personen mit dauerhaftem Aufenthalt dort gelten. Eine Kontrolle darüber, ob dies tatsächlich eingehalten wird, gibt es nicht. Daher muss es unser Ziel sein, diesen Markt zu regulieren. Hierfür und auch für die illegalen Angebote war die coronabedingte Schließung der Spielhallen und Spielbanken in unserem Land leider ein positiver Schub nach vorn.

Weiterhin ist festzustellen, dass die Abgrenzung zwischen Gaming, also dem reinen Spiel, und Gambling, also dem Glücksspiel, nicht mehr klar zu ziehen ist. So wird aus kostenlosen Spielen gern mal eine kostenpflichtige Spielvariante.

Neben dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt existieren weitere rechtliche Regelungen, wie die Gewerbeordnung, die Verordnung über die Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit sowie das Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen in Sachsen-Anhalt, in dem unter anderem Mindestabstände zwischen den Spielhallen sowie die Notwendigkeit eines Sozialkonzeptes für den Spielerschutz geregelt sind.

Schauen wir uns einmal kurz die Kampagne mit der Botschaft „Wir spielen fair“ der Deutschen Automatenwirtschaft an. Fünf Eckpunkte sind darin genannt: erstens Zutritt nur ab 18, zweitens kein Alkohol, drittens geschultes Personal, viertens Spielerschutz, zum Beispiel durch Zugangssysteme, fünftens geprüfte Qualität. Aus der Sicht meiner Fraktion verdienen solche Initiativen Unterstützung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer Punkt positiver Effekt ist die Ansiedlung der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Sachsen-Anhalt. Es ist gut, dass eine solche