Protocol of the Session on May 7, 2020

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch ein paar einzelne Punkte aufgreifen, ohne dass das allzu sehr über die Zeit hinausgeht.

Der Zugang zur Promotion wird deutlich erweitert. Ja, es ist richtig, das Promotionsrecht ist ein universitäres Proprium - das galt jedenfalls bisher. Wir halten auch daran fest, dass an den Universitäten selbstverständlich in besonderer Weise promoviert werden soll.

Sie sind ermutigt, Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu kooptieren, wenn diese in ihre Fakultäten passen. Wir wollen zugleich aber auch die Möglichkeit schaffen, dass forschungsstarken Fachbereichen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht verliehen wird. Damit ist ein wissenschaftlicher Karriereweg auch über diesen Weg möglich. Ich halte das für

ein Gebot der Zeit. Auch damit sind wir sehr weit vorn, wenn Sie sich den Bundesvergleich anschauen.

(Beifall)

Das Thema Karriere spielt in diesem Gesetz auch an einer anderen Stelle eine Rolle. Die TenureTrack-Professur wird bei uns deutlich gestärkt - das erscheint mir wichtig. Wichtig ist mir auch, dass die Rolle und das Stimmrecht der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden. Gleiches gilt für die Vertretung der Schwerbehinderten. Wir wollen die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf über dieses Gesetz regeln und insbesondere im Zusammenhang von Berufungsverfahren auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten berücksichtigen. Das gehört meines Erachtens zu einem modernen Bild der Beschäftigung an einer wissenschaftlichen Einrichtung.

Last, but not least: Es werden die Langzeitstudiengebühren abgeschafft.

(Beifall)

Es gibt ohnehin nicht mehr allzu viele Länder, die sie haben. Die meisten hatten die Erkenntnis etwas früher, dass ein Instrument, das einmal zur Steuerung eingeführt wurde, damit gerade nicht lange studiert wird, seine Wirkung verliert, wenn tatsächlich der Steuerungseffekt überhaupt nicht eintritt. Wenn es nämlich im Grunde heute genauso viele Langzeitstudierende gibt wie seinerzeit, als man diese Gebühr eingeführt hat. Es gab also keine Lenkungswirkung.

An dieser Stelle war es vernünftig, nun auch durchgreifend zu sagen: Es gibt Gründe, warum sich ein Studium verlängert. Häufig liegen diese Gründe nicht in der Studierbereitschaft der jungen Menschen, sondern sie liegen darin, dass sie neben dem Studium einem Job nachgehen oder anderen Tätigkeiten, die wichtig sind, die das Studium möglicherweise verlängern. An dieser Stelle wollen wir sie nicht mit einer Strafgebühr belegen.

Kurzum: Auch wir schaffen die Langzeitstudiengebühren ab - meines Erachtens ein wirklich wichtiger Schritt, übrigens auch sozial ausgewogen.

(Beifall)

Meine Damen, meine Herren! Am Ende des Tages ist nach fast genau vier Jahren - als wir angefangen haben mit diesem Hochschulgesetz, haben wir sicherlich noch gedacht, das geht etwas schneller; das hat nicht geklappt - meines Erachtens ein sehr, sehr gutes Gesetz, ein sehr ordentlicher Kompromiss der Koalition dabei herausgekommen, der sicherlich auch von der Opposition gewürdigt wird.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich dem Herrn Minister für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Dr. Tillschneider. Herr Dr. Tillschneider, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“ Kein Sprichwort passt besser zu den vorgelegten Änderungen des Hochschulgesetzes. Nach der Frucht jahrelanger Arbeit sieht das Ganze jedenfalls nicht aus. Es ist nicht nur kein großer Wurf, es ist rein gar nichts. Ein inkonsistentes Sammelsurium an ganz marginalen Verbesserungen und ganz marginalen Verschlimmbesserungen und Änderungen, die wohl nicht den geringsten Unterschied machen und die man als redaktionelles Beiwerk abtun kann.

Trösten wir uns damit, dass, wer nicht viel ändert, auch nicht viel zum Schlechten ändern kann. Ein schwacher Trost angesichts des Umstands, dass die deutsche Universität am Boden liegt und nichts nötiger hätte als eine echte Reform, eine Reformation, eine Wiederaufrichtung. Nichts aber von dem, was man an unseren Universitäten hätte ändern müssen, ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf auch nur angedacht, geschweige denn in Angriff genommen worden.

Der schädliche und mit der Wissenschaftsfreiheit unvereinbare Zwang, Studiengänge akkreditieren zu müssen, besteht nach wie vor. Die sinnfreien und mit viel Bürokratie verbundenen Evaluationen unangetastet, der Bologna-Prozess - die Vernichtung der Eigentümlichkeiten der deutschen Universität - unangetastet, die Gängelung der Universität durch Zielvereinbarungen nach wie vor in Kraft, der Gremienzirkus an der Universität wird sogar noch aufgebläht.

Irgendwelche Änderungen aber, um das Leistungsniveau zu heben: Fehlanzeige. Versuche, das Abgleiten insbesondere der Geisteswissenschaften, in Genderirrsinn, Beliebigkeit und Dekonstruktion abzubremsen: Fehlanzeige.

Sie halten sich mit Dingen auf wie dem Promotionsrecht für Fachhochschulen. Wenn ich das schon lese: Dieses Promotionsrecht kann nach dem Gesetzentwurf den Fachhochschulen verliehen werden, wenn sie forschungsstark sind, was durch Evaluationsverfahren nachgewiesen werden soll, was wiederum in neuen Verordnun

gen geregelt werden muss. Ein einmal erteiltes Recht kann auch wieder aberkannt werden usw. usf.

Der helle Wahnsinn, wie hemmungslos hier die Bürokratie aufgebläht wird. Eigentlich ist die AfDFraktion ja gegen das Promotionsrecht für Fachhochschulen. Aber wenn ich sehe, was Sie hier wieder für einen Regelungswust veranstalten, dann sage ich: Besser wäre es, Sie hätten den Fachhochschulen das Promotionsrecht einfach gegeben.

Die Langzeitstudiengebühren hat man zwar abgeschafft, zur besser begründbaren Abschaffung der Gebühren für ein Zweitstudium konnte man sich aber nicht durchringen.

Nichts von dem, was hätte geändert werden müssen, wurde geändert. Das Ganze ist ein Haufen Firlefanz, eine große Beschäftigungstherapie. Die Relativierung der fachlichen Qualifikation durch das Geschlecht und die knallharte Benachteiligung von männlichen Bewerbern um Universitätsstellen, also die ungerechte und der Wissenschaft unangemessene Quotenpolitik, wurden sogar noch gestärkt, wie das Mitspracherecht für die Gleichstellungsbeauftragten bei Besetzungsverfahren. Die Gleichstellungsbeauftragten sollte man abschaffen und ihnen nicht auch noch ein Mitspracherecht geben.

(Beifall)

Außerdem Folgendes: Gegen die ausdrückliche Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes findet sich im Entwurf der Begriff der „Gleichstellung“ statt der „Gleichberechtigung“ an prominenter Stelle in § 3. Die CDU hat zusammen mit SPD, LINKEN und GRÜNEN dafür gestimmt, während einzig die AfD dagegen war. Das ist wieder ein Beispiel dafür, wie die CDU vor dem linken Ungeist einknickt.

(Beifall)

Was dort im Ausschuss zu sehen war, war hochnotpeinlich: wie die Kollegen von der CDU zu dieser Abstimmung den Kopf gesenkt und die Hand gehoben haben. Gleichstellung ist keine besonders intensive Form von Gleichberechtigung, sondern das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung. Gleichstellung, also das Gleichmachen dessen, was nicht gleich ist, funktioniert nur durch massive Ungleichberechtigung, was die linken Verfechter dieser Politik ja auch als positive Diskriminierung ausdrücklich gutheißen.

Die AfD als Rechtsstaatspartei lehnt diese von einer ungesunden Lebenseinstellung getriebene Politik ab. Sie lehnt diesen Gesetzentwurf ab. - Damit ist alles gesagt.

(Beifall)

Fragen dazu sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Dr. Tillschneider für den Redebeitrag. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abg. Frau Dr. Pähle. Frau Dr. Pähle, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! „Was lange währt, wird endlich gut.“ Dieser Spruch passt selten so genau wie hier. Die umfassende Überarbeitung des Hochschulgesetzes SachsenAnhalts nach einem Jahrzehnt - ich meine nicht nur die Länge der Beratungen, sondern auch die Länge der Gesetzeswirkung - hat tatsächlich zu einem guten Ergebnis geführt.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen, die sich an dieser Diskussion innerhalb des Parlaments, aber auch außerhalb des Parlaments beteiligt haben, den Personalräten, Studierendenvertretungen, Hochschulleitungen, Gewerkschaften, Gleichstellungsbeauftragten, Verbänden und Vereinigungen sowie allen anderen, die uns in Mails, Briefen, Diskussionsbeiträgen und Stellungnahmen wertvolle Hinweise gegeben haben, recht herzlich danken.

(Zustimmung)

Herr Tillschneider, vor dem Hintergrund dieser breiten Diskussion weiß ich, dass Sie eine absolute Mindermeinung vertreten. Das ist gut zu wissen.

(Zustimmung - Zuruf - Lachen)

Viele haben dazu beigetragen, ein Mosaik für ein modernes Hochschulgesetz in Sachsen-Anhalt zusammenzufügen. In solchen Fällen wird von meiner Fraktion, von mir, immer erwähnt, dass das Gesetz eine deutliche sozialdemokratische Handschrift trägt. Ich danke insbesondere Armin Willingmann, dass bereits sein Entwurf diese Handschrift getragen hat.

(Zustimmung)

Einzelne Punkte möchte ich dazu noch einmal ausführen: Wir gehen das Thema „Gute Arbeit an Hochschulen“ an. Prekäre Beschäftigung, Kettenbefristungen und Qualifizierungsstellen, die keinen Raum für Qualifizierungen lassen, sind sicherlich nicht die Regel in sachsen-anhaltischen Hochschulen. Aber wir schaffen durch den neuen § 33 die Möglichkeit, in den Hochschulen im Einvernehmen mit den Personalräten Regelungen zu treffen, die gute Arbeit möglich machen und die sie möglich machen sollen.

Wir wollen weg von Kurzbefristungen, von Arbeitszeitvolumina, die jenseits der geforderten Aufgabe stehen. Es ist gut, das auch in die Autonomie der Hochschulen zu geben, wenn man

denn die Personalvertretungen mit einbezieht, und das tun wir.

Wir schreiben Qualifizierungsvereinbarungen vor, die den wissenschaftlichen Mitarbeitern zusichert, dass die Hälfte der vertraglichen Arbeitszeit tatsächlich für die Qualifikation genutzt werden kann. Auch aus der akademischen Praxis wissen wir, dass das an der einen oder anderen Stelle nicht immer der Fall gewesen ist. Hier wollen wir ein deutliches Signal setzen.

Wir stärken die Mitbestimmung und die Autonomie der Hochschulen; der Minister hat dazu schon einiges gesagt. Der Senat ist kein Mitbestimmungszirkus, sondern er ist das Gremium, das tatsächlich über verschiedene Kategorien und Mitglieder der Hochschulen, über wichtige Sachen entscheiden muss. Das haben wir jetzt hinbekommen, ebenso wie die vollständige Übertragung des Berufungsrechts.

Die Bereiche Gleichstellung und Inklusion werden gestärkt, weil Hochschulen eben kein Sonderfall außerhalb unserer Gesellschaft sind, sondern Teil unserer Gesellschaft. Deshalb geht es darum, Frauen in Bereichen, in denen sie von strukturellen Nachteilen betroffen sind, und Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in der Wahrnehmung des Studiums oder auch in der Arbeit durch einen Behindertenbeauftragten zu unterstützen, der dann personell und sachlich sinnvoll ausgestattet sein muss.

(Beifall)

Sie wissen alle, dass meine Fraktion insbesondere über die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren sehr froh ist. Das war ein Thema, um das die Koalition lange hart gerungen hat. Ich möchte nur entgegen den Behauptungen des MDR deutlich machen, dass die Langzeitstudiengebühren nicht im Gegenzug zur wirtschaftlichen Betätigung der Hochschulen weggefallen sind.

Die wirtschaftlichen Betätigungen waren von Anfang an Teil des Gesetzentwurfes von Armin Willingmann. Wir haben mit unterschiedlichen Diskussionspartnern hart darum gerungen, ob die wirtschaftliche Betätigung nicht eine Verwirtschaftlichung der Hochschule ist - wir sagen Nein, das ist es nicht, dafür haben wir Sachen eingezogen -, oder ob damit nicht die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes ausgehöhlt werden und dies dem Wildwuchs freigegeben wird, wie es von einem Koalitionspartner, Herr Kolze, berichtet wurde.

Gemeinsam haben wir den Kompromiss gefunden. Ein mutiger Schritt zu mehr wirtschaftlicher Betätigung und an anderer Stelle gemeinsam ein mutiger Schritt zur Abschaffung der Langzeitstudiengebühren, die wir bekommen haben, weil die Drittelparität aufgegeben wurde. Ein Punkt, den

ich noch immer sehr bedauere, aber ich bin froh über den gewonnenen Kompromiss.