Protocol of the Session on May 7, 2020

Ja, Beitragsstabilität. Das habe ich auch so verstanden.

(Zurufe)

- Das hat sich in meinem Gehirn gleich richtig sortiert. Kein Problem.

Obwohl die Stellungnahme der LINKEN im Ausschuss die eigentliche Überraschung des Tages gewesen ist, dass die Fraktion DIE LINKE, wenn auch aus anderen Gründen, dem Staatsvertrag nicht zustimmen will. Aber das mag dahingestellt bleiben.

Die Jahre seit 2009 sind für mich ganz wesentlich von den wiederholten Stellungnahmen des Landtages geprägt. Deswegen habe ich in mittlerweile unzählbar vielen Interviews und Stellungnahmen und auch mündlichen Gedankenaustauschen mit den Intendantinnen und Intendanten immer wieder darauf hingewiesen, dass das, was ich dort betrieben habe, und auch das, was der Ministerpräsident in der Ministerpräsidentenkonferenz gesagt hat, nicht die Marotten von zwei Mitgliedern der Landesregierung sind, sondern dass das eine tiefe Spur in den vergangenen zehn Jahren im Landtag gezogen hat, mit vielen Stellungnahmen.

Ich glaube, die deutlichste Positionierung der Ministerpräsidenten war die von 2016 in RostockWarnemünde bei der Ministerpräsidentenkonferenz, in der nicht nur Beitragsstabilität angemahnt worden war, sondern in vieler Hinsicht genau das, was wir jetzt noch immer einfordern, nämlich zum Beispiel eine externe Evaluation auf schlicht und ergreifend betriebswirtschaftliche - das hat mit Rundfunkfreiheit gar nichts zu tun - Rationalisierungspotenziale bei den Kooperationen usw.

(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)

Daraufhin gab es keine nennenswerte Reaktion. Insofern befinden wir uns im Prozess. Ich sage es noch einmal - ich sage es auch draußen immer wieder -: Das wird sich am Ende durchaus auch im verfassungsrechtlichen Rahmen in der Meinungsbildung des Landtages widerspiegeln.

Vielen Dank. Ich habe weitere Wortmeldungen von Frau Dr. Pähle, Frau Lüddemann und Frau Frederking. - Bitte, Frau Dr. Pähle, Sie haben jetzt das Wort.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben hinsichtlich des Verfahrens ausführlich beschrieben, dass es dort auch Abstimmungsprozesse gibt. Von der Warte her würde ich gern erfahren, wie denn aktuell die Diskussionen in anderen Bundesländern laufen; denn auch dort müssen sich die Landtage damit beschäftigen, insbesondere auch in Ostdeutschland. Denn es ist auch für den Landtag relevant, wie die Diskussion um die Beitragserhöhung und die anderen Vorgaben der KEF dort geführt wird. Ist schon abzusehen, ob es eine Mehrheit dafür gibt, dem Staatsvertrag zuzustimmen? Gibt es eher Widerstand dagegen? - Das wüsste ich gern, damit ich das an dieser Stelle einordnen kann.

Herr Minister Robra.

Ja, auch da gibt es spürbar Bewegung. Es gibt nach meiner Kenntnis in keinem der Bundesländer, und zwar in keinem der 16 Bundesländer, irgendeinen Kabinettsbeschluss, sondern das ist zunächst, wie bei all solchen Staatsvertragsverhandlungen, die Entscheidung der Ministerpräsidenten, ob sie paraphieren oder nicht. Es gibt im Kabinett natürlich immer wieder Unterrichtungen über den Stand. Aber abschließende Kabinettsbeschlüsse gibt es noch nicht, in keinem der Bundesländer.

In nehme in Thüringen und in Sachsen viel Bewegung wahr. Ich nehme zu meiner Überraschung auch bei der CSU in Bayern Bewegung wahr. Die CSU in Bayern hat übrigens - nach meiner Wahrnehmung - das erste Signal dahin gehend ausgesandt: Geht das alles jetzt in der Coronalage eigentlich vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2007, das auf eine angemessene Belastung des Beitragszahlers verwies? - Diese Diskussion nimmt jetzt auch unter den Fachleuten, auch bei Externen, außerhalb des politischen Raumes, an Fahrt auf.

Insofern kann man Abschließendes noch nicht sagen, sondern nur eine sehr aufmerksame Beobachtung der Reaktion der Intendanten auch auf das, was aus Sachsen-Anhalt an sie herangetragen worden ist, vornehmen.

Frau Dr. Pähle, Sie haben eine Nachfrage? - Bitte schön.

Vielen Dank. - Herr Minister Robra, zwei Nachfragen zu dem Signal und der Bewegung, die dort stattfindet. Welches Signal würde es denn aussenden, wenn ähnlich wie bei der Enthaltung des Landes Sachsen-Anhalt im ersten Moment Sachsen-Anhalt eines der wenigen Länder wäre, das ein klares Nein senden würde? Welches bundesdeutsche Signal wäre das?

Die zweite Frage hinsichtlich der Gespräche mit den Intendanten: Gibt es dafür einen Zeitplan? Gibt es dafür eine Zeitschiene? Ist dazu etwas verabredet?

Herr Minister.

Dazu ist mit den Intendanten natürlich nichts verabredet, weil die Intendantinnen und Intendanten jetzt in der Bringeschuld sind, wie man so sagt. Wir haben das getan, was wir tun können, um auf Gefahren aufmerksam zu machen, die jetzt drohen.

Wenn Sie mich persönlich fragen, würde ich gern die Diskussion noch offenhalten, weil diese Bringeschuld weder erfüllt noch endgültig verweigert worden ist. Ich verrate, glaube ich, nicht zu viel, wenn ich in dieser Runde sage, dass in der ARD acht Anstalten durchaus bereit sind, auf die Überlegungen, die wir an sie herangetragen haben, einzugehen. Dann gibt es einen Neunten, im tiefen Süden, der aber allein schon

wegen des Einstimmigkeitsprinzips in der ARD bedeutsam ist, der sagt zu allem - wie weiland Chruschtschow bei den Vereinten Nationen -: Njet! So geht es natürlich nicht.

Der ZDF-Intendant, der Intendant des Deutschlandradios, ganz besonders auch Frau Prof. Wille, die ich an dieser Stelle lobend hervorheben möchte, sind bereit, auf diese Überlegungen, die wir bisher an sie herangetragen haben, einzugehen, also auch substanzielle gemeinschaftliche Einrichtungen der ARD in das Sendegebiet des Mitteldeutschen Rundfunks zu verlagern, wobei mir natürlich Sachsen-Anhalt mehr am Herzen liegt als Leipzig oder Erfurt. Aber das sehen die Kollegen in den beiden benachbarten mitteldeutschen Ländern durchaus anders. Aber immerhin, da gab es von ihr viel Kreativität, viele Vorstöße und viel Solidarität auch im Kreise der Intendantinnen und Intendanten der anderen sieben Anstalten.

Die neunte, der Bayerische Rundfunk, bewegte sich nicht. Ich hoffe, dass sich das jetzt ändert. Wir haben ja noch Zeit.

Je nachdem, wie sich die Dinge entwickeln, wird zu entscheiden sein, ob möglicherweise der Ministerpräsident für die Exekutive dann doch noch querschreibt. Aber das muss ja dann einen Sinn haben und den kann man erst Mitte Juni abschließend beurteilen. Denn in Wahrheit ist - volkstümlich gesprochen - der Ofen erst aus, wenn ein Parlament die Ratifikation ablehnt.

Frau Lüddemann, Sie sind die Nächste, die eine Frage stellen darf. Bitte.

Herr Staatsminister, mich würde Ihre Einschätzung zu dem Fakt interessieren, dass ein Beitrag - im Sinne von Einpreisung der Inflation, Einpreisung von Erhöhungen von Gehältern, Einpreisung von Erhöhungen von anderen Kosten -, um stabil bleiben zu können, moderat erhöht werden muss.

Ich bin auf diesen Zusammenhang gekommen, weil wir in einer der letzten Verkehrsausschusssitzungen eine Diskussion über Fahrpreiserhöhungen hatten und ein Kollege der CDU-Fraktion dann am Ende sage: Na ja, um halbwegs stabil zu bleiben, muss man eben moderat erhöhen, um alle Kosten auch tatsächlich abbilden zu können.

In meiner Fraktion haben wir darüber diskutiert, welche neuen Anforderungen auch an die Öffentlich-Rechtlichen - ich nenne als Stichwort Digitalisierung etc. - gestellt werden. In Abwägung all dieser Dinge - jetzt wieder das: „um stabil zu bleiben, muss man moderat erhöhen“ - haben wir uns klar für diese Erhöhung entschieden - nicht außer

Acht lassend, dass es strukturell noch Luft nach oben gibt. Das ist keine Frage. Aber wir sehen diesen Weg, auf den sich die Intendanten begeben haben, als einen positiven, und wir sehen auch, dass dieser Weg weitergegangen wird. Das ist, glaube ich, die Stelle, an der wir eine unterschiedliche Einschätzung haben, wie belastbar das ist.

Aber wie würden Sie das mit der Beitragserhöhung und den Aufgaben usw. einschätzen?

Herr Minister Robra.

Danke sehr. - Zunächst einmal ist es so, dass die Digitalentwicklung auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der Selbstverpflichtungen der Anstalten nur im Wege der - wie es so schön heißt - Austauschentwicklung erfolgen kann. Also jeder Euro, der in die Digitalentwicklung investiert wird, muss woanders eingespart werden. Das funktioniert auch in der Praxis relativ gut.

Ich hätte mir gewünscht - aber die Welt besteht nicht nur aus Wünschen, Hoffen und Wollen -, dass wir mit der KEF bei 17,98 € landen würden - ich nenne dies immer die gelernte Beitragshöhe -; denn als wir im Jahr 2009 hier im Landtag erstmals diesen Topos der Beitragsstabilität entwickelt haben, der dann die Diskussion in den letzten zehn Jahren ganz maßgeblich bestimmt hat, redeten wir über die Erhöhung auf 17,98 €, die dann einige Jahre danach gehalten hat, bis sie infolge der Umstellung des Gesamtsystems auf den Beitrag von 17,50 € abgesenkt werden konnte. Also das empfände ich nicht als Zumutung gegenüber der Bevölkerung.

Ein Beitrag von 18,36 € ist letztlich auch keine Zumutung. Allerdings muss man sagen: Selbst die KEF hat in ihrem Bericht gesagt, die 18,36 € ergeben sich aus den Bedarfsanmeldungen jetzt. Und dann kommt der entscheidende Zusatz, der von den Intendantinnen und Intendanten gern ausgeblendet wird: Wenn sich die Vergütungsstruktur nicht stärker an die des öffentlichen Dienstes angleicht, wenn nicht im Bereich der Kooperation und der Töchter der Anstalten erheblich nachgesteuert wird und wenn darüber hinaus weitere Einsparungspotenziale, die die KEF genannt hat, nicht gehoben werden, dann ist das nur ein Zwischenplateau, das wir erreichen. Bis 2025 steht uns dann eine abermalige beträchtliche Erhöhung bevor.

Wenn Sie das ganz kühl analysieren, was ich betreibe, dann betreibe ich im Moment eigentlich den Vorgriff auf die Zukunft. Ich sage: Vielleicht

finde ich noch Mehrheiten in den Landtagen, speziell im Landtag von Sachsen-Anhalt, wenn wir 18,36 € plus, plus, plus alle Monita der KEF plus außerhalb des KEF-Systems - - Dann tut man auch etwas für die Infrastrukturen im 30. Jahr der Herstellung der Einheit. Das ist etwas präsenter bei uns in den neuen Ländern und speziell im Mitteldeutschen Rundfunk. Das ist, ehrlich gesagt, kein Problem für den RBB, weil er mit dem SFB zusammengeschlossen ist - Brandenburg und Berlin -, ein kleineres Problem für Mecklenburg, weil die über den NDR in die alten Strukturen hineingewachsen sind.

Beim Mitteldeutschen Rundfunk stellt sich das ganz anders dar. Wir waren 1990 eine Neugründung. Wir hatten einen sehr tüchtigen Intendanten, der hat dann allerdings den Anspruch des MDR auf Partizipation, vor allen Dingen programminhaltlich: schönes Format 20:15 Uhr, damals noch mit den Tänzerinnen vom MDRFernsehballett, eingelöst. Das war einfach eine andere Sicht auf die Dinge. Das war nicht so sehr, wie wir heute die Dinge beobachten: Infrastrukturen, Arbeitsplätze, Wertschöpfung. Deshalb ist in den letzten 25 Jahren so gut wie nichts passiert, bis auf den „KIKA“, der seinerzeit für den Mitteldeutschen Rundfunk gewonnen wurde.

Das ist nach wie vor die Erwartung. Ich hoffe auch darauf, dass das aus meiner persönlichen Sicht erlösende Signal noch kommt. Ich weiß auch, dass das viele Abgeordnete in ihrer Meinungsbildung nicht mehr erreichen wird, weil sie mittlerweile zugemacht und gesagt haben, die tanzen uns jetzt schon so viele Jahre auf der Nase herum. Für mich ist das nicht möglich, aber ich hoffe, dass sich die Dinge noch weiterentwickeln, damit wir die Kombination aus Stabilisierung plus Eindämmung - das darf man in diesem Kontext ja gar nicht mehr sagen: Stabilisierung - für die Zeit danach hinbekommen, damit es keine weiteren Steigerungen mehr gibt, und das glaubhaft, verlässlich und belastbar. Ich hoffe also, dass man in der Kombination am Ende doch noch Mehrheiten findet. Aber ich weiß auch, dass das sehr schwierig ist.

Vielen Dank. - Frau Abg. Frederking hat jetzt die Möglichkeit, ihre Frage zu stellen. Bitte, Frau Frederking.

Sehr geehrter Herr Minister Robra, Sie sind schon auf die Beitragsentwicklung der vergangenen Jahre eingegangen. Seit 2009 ist der Beitrag nicht gestiegen, sondern sogar einmal gesunken. Sie haben die 17,98 € genannt. Ich möchte noch einmal einen Fokus auf die Tatsache richten, dass

die KEF nur die Hälfte des von den Rundfunkanstalten angemeldeten Bedarfes als erforderlich angesehen hat. Ich möchte Sie fragen: Wie bewerten Sie das? Was bedeutet das für die Rundfunkanstalten, dass sie quasi nur die Hälfte von der KEF zugesprochen bekommen?

Herr Minister.

Das ist ein ausgesprochen interessantes Phänomen. Es zeigt, was wir schon immer vermutet haben, dass die Rundfunkanstalten zum Teil in ihren Verwaltungsbereichen nicht so genau wissen, was tatsächlich bei ihnen passiert. Deshalb gibt es so wenige Vorschläge für wirksame Einsparpotenziale. Die 400 Millionen €, die vor einigen Jahren angeboten waren, die zum Teil auch gehoben werden, sind gemessen an den Milliardenbeträgen, die jährlich ins System fließen, ein minimaler Prozentsatz.

Jetzt war es schlicht so, dass einzelne Anstalten die Höhe Ihrer Rücklagen nicht gekannt haben. Da hatten sich im Laufe der Jahre im Zuge der Umstellung des Beitragssystems, die sozusagen die letzten Reserven an Beitragszahlern erschlossen hat - - Man konnte schauen, dort ist ein Haushalt, der nicht im System ist. Was ist da eigentlich los? - Da musste man nicht mehr schauen, ob sie ein Gerät haben oder nicht. Das war die Situation vor der Umstellung auf den Beitrag.

Da gab es viel Geld. Daraus entstanden Rücklagen. Nur ein kleiner Teil dieser Rücklagen ist zweckgebunden. Die KEF hat nichts anderes gemacht, als tief in die Kassen der Anstalten zu schauen, die Rücklagen zu erkennen und zunächst zu sagen - das steht im Gesetz; in § 3 Abs. 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages -: Nicht verbrauchte Leistungen aus der vorherigen Beitragsperiode sind als Ertrag in die dann folgende Beitragsperiode vorzutragen -: Das ist ein schlichter buchhalterischer Vorgang. Im Nachhinein taten die Anstalten so, als hätten sie noch nie etwas davon gehört.

Die KEF hat ihnen die Gelegenheit gegeben, die Rücklagen noch einmal zu differenzieren: Was ist wirklich zweckgebunden? - Es gibt beispielsweise auch Rücklagen für Prozessrisiken und alles Mögliche, was jedes Unternehmen, jeder Betriebswirtschaftler kennt, jeder Steuerrechtler sowieso. Dann waren noch in hoher Millionenhöhe Rücklagen vorhanden, die die KEF gesetzeskonform auf die neue Beitragsperiode als Erträge vorgetragen hat.

So dämpfte sich der Anstieg, ohne dass reale Einsparungsbemühungen dahinterstehen. Das ist etwas paradox. Die Anstalten haben immer gesagt: Wir haben die Rücklagen gebildet, weil wir so sparsam waren. Das ist aber betriebswirtschaftlich schlicht nicht richtig. Die Rücklagen kamen aus einer außergewöhnlichen Einnahmesituation und konnten nicht planmäßig ausgegeben werden. Also sind sie vorzutragen. Daher rührt das.

Deshalb hoffe ich, dass wenigstens die Einsparpotenziale, die die KEF identifiziert hat, die sie in dem jetzigen Vorschlag nicht abbilden konnte, weil die erst in der Zukunft wirksam werden, in den Jahren 2021 ff. gehoben werden.

Vielen Dank, Herr Robra. Es gibt eine Nachfrage von Frau Abg. Frederking. - Bitte schön.

Herr Minister, ich gehe davon aus, dass mit „Rücklagen“ die Eigenmittel gemeint sind. Die KEF hat ja sozusagen drei große Brocken festgelegt, bei denen eingespart werden soll. Nach meinem Wissen haben die Rundfunkanstalten die Mittel eingestellt, um mit diesen Mitteln etwas zu tun. Meines Wissens wurde beispielsweise das Funkhaus in Halle gekauft. Dafür sind solche Eigenmittel ja erforderlich. Von daher relativiert sich das, was Sie ausgeführt haben, aus meiner Sicht etwas; denn ich denke schon, dass die Rundfunkanstalten wussten, was auf ihrem Konto ist, um die Mittel gezielt einsetzen zu können.

Konkret wollte ich nachfragen: Eigenmittel, um Investitionen tätigen zu können. Wie bewerten Sie das, und ist Ihnen dieser Fakt bekannt?