der Oberbürgermeister den Willen des Stadtrates, einen Rechtsstreit mit dem Land durch Wiederaufnahme der Zahlungen zu vermeiden, übergehen, und auf welcher rechtlichen Grundlage kann der Oberbürgermeister der Stadt Halle die Auszahlung der im Produkt veranschlagten Mittel verweigern?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung gibt der Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht. Sie haben das Wort, Herr Stahlknecht.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt, ich beantworte Ihre Frage wie folgt.
Bei der Beantwortung der Frage 1 ist die rechtliche Tatsache zu beachten, dass die im Jahr 2010 getroffene Vereinbarung zwischen der Stadt Halle an der Saale und dem Kultusministerium zur Finanzierung der Stiftung Moritzburg gemäß § 1 Abs. 1 der Vereinbarung unter einem Haushaltsvorbehalt steht.
Angesichts der in den vergangenen Jahren bestehenden Haushaltsnotlage der Stadt Halle war die Aussetzung der Zahlung zum Erhalt der eigenen Zahlungsfähigkeit nur konsequent und durch die Vereinbarung gedeckt. Erst die Haushaltsplanung für das Jahr 2016 ließ die Einstellung der Mittel wieder zu.
Der Oberbürgermeister hatte auch keineswegs einen Stadtratsbeschluss - damit komme ich zu der Beantwortung Ihrer Frage 2 - übergangen, der einen Rechtsstreit mit dem Land verhindern sollte. In den entsprechenden Stadtratsprotokollen finden sich keine Hinweise darauf, dass damit ein Rechtsstreit mit dem Land abgewendet werden sollte. Grund dafür, die Zahlung ab dem Jahr 2016 wieder aufzunehmen, waren vielmehr der
sich im Jahr 2015 abzeichnende positive Haushaltsvollzug und die positive Haushaltsplanung für das Jahr 2016.
Hinsichtlich der noch ausstehenden Auszahlung der veranschlagten Mittel steht es dem Oberbürgermeister frei zu entscheiden, wann er diese leistet. Die Vereinbarung enthält keinen Fälligkeitstermin.
Gründe dafür, eine Auszahlung nicht zu leisten, sind die Verfügung der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2016, Auszahlungen aus laufender Verwaltung in Höhe von mehr als 1 Million € einzusparen, sowie die vom Oberbürgermeister ausgebrachte Haushaltssperre.
Erste Frage. Die Landesregierung hat offenkundig im Jahr 2015 eine andere als die von Ihnen vorgetragene Rechtsauffassung zur Wirksamkeit des Haushaltsvorbehalts vertreten; denn sie hat die Stadt Halle auf die Zahlung für die Jahre 2010 bis 2015 verklagt. Diese Klage ist meines Wissens nach wie vor anhängig und dürfte sich inzwischen auf eine Summe von ca. 600 000 € belaufen. Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch zwischen der Auffassung der letzten Landesregierung und der hier heute vorgetragenen?
Zweite Frage. Falls die Stadt Halle die Zahlungen für das Jahr 2016 bis zum 31. Dezember 2016 nicht leisten sollte, wie würde das Land aus der Sicht der Landesregierung vorzugehen haben, um dafür zu sorgen, dass die Stadt Halle das vertraglich vereinbarte Geld - wir haben ausdrücklich keine Haushaltsnotlage, diese hat die Stadt Halle übrigens seit dem Jahr 2012 nicht mehr, weil die Haushalte seitdem immer ausgeglichen sind - zahlt, um sich also ihr Recht zu verschaffen und die Zahlung zu erreichen?
Lieber Herr Dr. Schmidt, Ihre Fragen sind wie immer gut protokolliert worden und ich werde auf der Grundlage dieser protokollierten Fragen schriftlich antworten.
Laut Presseberichten untersucht das Wirtschaftsministerium alle Beraterverträge aus der Zeit von 2006 bis 2016 auf Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe.
ministerium, durch Behörden im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums, durch 100-prozentige Landesbeteiligungen unter
Fachaufsicht des Wirtschaftsministeriums sowie durch im Rahmen von Inhouse-Geschäften beauftragte Dritte vergebenen Beratungsverträge, Studien und Gutachten mit einem Auftragswert von über 20 000 € wurden ohne Einwilligung des Finanzausschusses vergeben?
regierung bzw. Landesverwaltung aus welchen Gründen und in Kenntnis der fehlenden Einwilligung des Finanzausschusses unterzeichnet?
Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Jörg Felgner gegeben. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Bevor ich die Kleine Anfrage des Abg. Andreas Höppner von der Fraktion DIE LINKE im Namen der Landesregierung beantworte, möchte ich folgende Vorbemerkung machen: Sie nehmen in Ihrer Anfrage Bezug auf Presseberichte, denen zufolge das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung alle Beraterverträge aus der Zeit von 2006 bis 2016 auf Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe untersuche.
Es gab eine hausinterne Abfrage zu den im genannten Zeitraum abgeschlossenen Beraterverträgen, Gutachten und Studien. Diese Abfrage diente vor allem der Bestandsaufnahme für wei
tere Anfragen aus dem parlamentarischen Raum. Eine weitergehende Untersuchung der Vergabe aller im Zeitraum 2006 bis 2016 abgeschlossenen Verträge fand im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung nicht statt. Die Antworten auf die Abfrage sind bisher nicht vollständig.
Zu Frage 1: Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ist gegenwärtig mit dem Sichten und der Bestandsaufnahme der Beraterleistungen beschäftigt. Daher kann sich das MW hierzu zurzeit nicht äußern.
Allerdings wird gegenwärtig im Ministerium eine Zuarbeit für die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Olaf Meister von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. September 2016 (KA 7/232) vorbereitet. Diese Anfrage bezieht sich auf Beraterverträge, die von Behörden des Landes im Zeitraum 2011 bis 2016 beauftragt wurden, und deckt für diesen Zeitraum auch die von Ihnen gestellte Frage ab. Die Antwort der Landesregierung, die federführend von der Staatskanzlei erstellt wird, soll am 13. Oktober 2016 vorliegen.
Zu Frage 2: Auch diesbezüglich muss ich darauf verweisen, dass das MW zurzeit erst mit dem Sichten und der Bestandsaufnahme der vom Ministerium vergebenen Beraterleistungen beschäftigt ist.
In jüngsten Medienberichten wird die Landesregierung mit der Auffassung zitiert, dass sie pflegerische und medizinische Leistungen an den Schulen, vorrangig den Förderschulen, „bei den Kassen“ sehe und die Landesbediensteten dabei „möglichst außen vor halten“ möchte.
bediensteten an Förderschulen, insbesondere den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den pädagogischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern „Therapie“ und den Betreuungskräften, erbracht wurden, sollen künftig kassenfinanziert angeboten werden?
Anforderung an die Kassen auch im Hinblick auf das Urteil des Landessozialgerichtes vom 6. April 2016 (L 8 SO 4/16 B ER) eingeschätzt?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung gibt der Minister für Bildung Herr Marco Tullner. Bitte.
Zu 1: Diese Fragestellung wird Gegenstand des fortzuschreibenden Konzeptes für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein, das im zweiten Quartal 2017 durch das Ministerium für Bildung vorgelegt wird.