Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung beabsichtigt, eine individuelle numerische Kennzeichnung von Einsatzbeamten bei Demonstrationen und anderen polizeilichen Großlagen einzuführen.
über Fehlverhalten gegen Einsatzbeamte der Landespolizei Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit Demonstrationen oder sonstigen polizeilichen Großeinsätzen konnte in den Jahren 2011 bis 2016 nicht nachgegangen werden, weil der beschuldigte Beamte keine individuelle Kennzeichnung trug? - Bitte die Anzahl getrennt nach Jahren angeben.
über Fehlverhalten gegen Polizeibeamte der Landespolizei Sachsen-Anhalt bei der Durchführung sonstiger polizeilicher Maßnahmen konnte in den Jahren 2011 bis 2016 nicht nachgegangen werden, weil der beschuldigte Beamte nicht ermittelt werden konnte? - Bitte die Anzahl getrennt nach Jahren angeben.
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Inneres und Sport Herrn Holger Stahlknecht. Bitte, Herr Minister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Kohl! Ich freue mich, dass ich die letzte Frage des heutigen Tages beantworten darf.
Mit der sechsten Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll unter anderem geregelt werden, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes
wie bisher grundsätzlich mit einem Namensschild gegenübertreten oder über das Tragen einer individuellen numerischen Kennzeichnung im Nachhinein für eingeschränkte Zwecke identifizierbar sind.
Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass außer in geschlossenen Einsätzen ein Namensschild getragen wird. Wenn ein Beamter aufgrund einer Einsatzlage die Sorge um Leib oder Leben hat, kann er dieses Namensschild gegen eine Nummer austauschen. Diese Entscheidung muss er sich aber durch den Dienstvorgesetzten genehmigen lassen, weil ich möchte, dass das, was seit dem Jahr 2012 gilt, nämlich das offene Tragen eines Namens, zum Alltagsbild gehört, und nicht ein nummerierter Polizist. Bei geschlossenen Einsätzen werden wir nummerieren bis zur Einzelperson hinunter, also bei Einsätzen der Landesbereitschaftspolizei.
Im Hinblick auf die Frage, welche statistischen Erhebungen wir haben, was nicht aufgeklärte Fälle von Straftaten anbetrifft, die nicht aufgeklärt werden konnten, weil der Polizist nicht ermittelt werden konnte, muss ich Ihnen leider sagen, dass wir dazu keine entsprechenden Statistiken geführt haben, dies auch deshalb, weil uns bislang keine signifikanten Fälle oder Abweichungen bekannt sind. - Das war‘s.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind am Ende der 10. Sitzung des Landtags angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 7. Sitzungsperiode für den 27. und 28. Oktober 2016 ein. Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen.