Die erste Beratung fand in der 26. Sitzung des Landtages am 7. Juni 2012 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Güssau. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Danke, Frau Präsidentin! - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist für mich heute das erste Mal als Berichterstatter. Ich vertrete den Kollegen Dr. Schellenberger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1145 - Reform der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern - in der 26. Sitzung am 7. Juni 2012 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Der Antrag verfolgte vor allem das Ziel, ein Konzept zur Neufassung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern durch die Landesregierung
Gleich in der ersten Beratung in der 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 27. Februar 2013 fand hierzu eine öffentliche Anhörung statt. In dieser Anhörung tauschte man sich mit der Gewerkschaft GEW, der Universität Halle/Wittenberg und Vereinen zu diesem Antrag aus. Außerdem lagen dem Ausschuss zu diesem Zeitpunkt weitere schriftliche Stellungnahmen von Anzuhörenden vor.
Die Auswertung der Anhörung fand in der 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 3. April 2013 statt. Das Kultusministerium erläuterte darüber hinaus zu offen gebliebenen Fragen zur Umsetzbarkeit der Reform der Erzieherausbildung in der 27. Sitzung am 26. Juni 2013. Vor allem wurde hierbei auf die Beschlusslage der Kultusministerkonferenz abgestellt.
In der 35. Sitzung am 27. November 2013 beriet der Ausschuss für Bildung und Kultur das Thema erneut und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Er empfahl auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen mit 6 : 5 : 0 Stimmen die Annahme des Antrags in geänderter Fassung. Eine alternative Beschlussempfehlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN wurde bei 5 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales befasste sich daraufhin in der 37. Sitzung am 19. Februar 2014 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Im Ergebnis der Beratung wurde ein von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE vorgelegter Entwurf für eine Beschlussempfehlung bei 5 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt, und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultur mit 7 : 5 : 0 Stimmen gefolgt.
In der 57. Sitzung am 27. Mai 2015 befasste sich der Ausschuss für Bildung und Kultur erneut mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zur Beratung lagen hierzu erneut Beschlussvorschläge der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion DIE LINKE vor. Der Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE wurde im Verlauf der Beratung zurückgezogen.
Im Ergebnis der erneuten Beratung wurde mit 6 : 5 : 1 Stimmen eine neue vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales erarbeitet. Mit dieser befasste sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 55. Sitzung am 26. August 2015. Auch hierzu lagen zur Beratung erneut Beschlussvorschläge von der LINKEN sowie von CDU und SPD vor.
Der Entwurf der Koalitionsfraktionen nahm dabei lediglich geringfügige redaktionelle Änderungen gegenüber der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses vor. Der Entwurf der Beschlussempfehlung der Fraktion DIE LINKE wurde bei 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt und dem Beschlussvorschlag von CDU und SPD mit 8 : 4 : 0 Stimmen gefolgt.
In der 61. Sitzung am 30. September 2015 beschäftigte sich der Ausschuss für Bildung und Kultur abschließend mit dem Antrag und erarbeitete mit 7 : 4 : 1 Stimmen eine Beschlussempfehlung, welche Ihnen nunmehr in der Drs. 6/4430 vorliegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Kollege Güssau, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Minister Dorgerloh.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sozialpädagogische und sozialpflegerische Fachkräfte werden in den Tageseinrichtungen für Kinder, im schulischen Bereich, in Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe sowie in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt.
Der Beruf der staatlich anerkannten Erzieherin ist gekennzeichnet durch vielfältige differenzierte Aufgaben und Anforderungen. Diese Anforderungen sind umso höher in einer Zeit, in der unser Bild des Kindes und unsere Sicht auf die Möglichkeiten und Notwendigkeiten frühkindlicher Bildung sich erheblich wandeln.
Die Arbeit ist inhaltlich und persönlich anspruchsvoll, verknüpft Pädagogik und pflegerische Arbeit und setzt eine lebensbejahende, ethische, sozialpolitisch engagierte Grundhaltung der Lernenden voraus.
Die Betreuung der Kinder braucht qualifiziertes Fachpersonal. In Sachsen-Anhalt arbeiten wir seit einigen Jahren an der Ausbildung einer ausreichenden Zahl von Fachkräften. Man muss sagen, wir haben im Vergleich der Bundesländer insgesamt eine gute Situation.
Aber der Fachkräftebedarf im Land ist mit der Ganztagsbetreuung in den Kindertageseinrichtungen gestiegen. Mit dem Ausbau der Kitas in den anderen Bundesländern steigt auch bundesweit
der Bedarf. Deshalb werden wir, hoffentlich gemeinsam mit allen Fraktionen im Hohen Haus, die Basis der Fachkräftegewinnung zu verbreitern haben.
Ein Weg, der hier aufgezeigt wurde, richtet sich auf die Etablierung alternativer Möglichkeiten der Ausbildung, insbesondere für Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Realschulabschluss, sowie auf Qualifizierungsmöglichkeiten für Quereinsteiger.
Der Antrag, so wie der Bildungsausschuss ihn dem Plenum vorlegt, sieht vor, modellhaft einen Bildungsgang „Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ einzurichten. Die Handlungsfelder des Bildungsprogramms für Kitas in Sachsen-Anhalt „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ sollen im Currikulum für diese Ausbildung verankert sein. Eine stärkere Verzahnung von theoretischen und praktischen Ausbildungsphasen wird angestrebt. Diese Zielstellung soll mit einer quasi dualen Ausbildung erreicht werden.
Das im Beschlussvorschlag geforderte Landesmodellprojekt ist parallel zu den Beratungen des Antrags vorbereitet worden. Eine Stundentafel, ein Ausbildungsrahmen und ein Currikulum, die miteinander vernetzt sind, stehen zur Verfügung.
Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 konnte die Ausbildung zur Fachkraft für Kita an der Berufsfachschule zunächst an zwei Standorten, Halle und Stendal, beginnen. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber konnten von den Kindertageseinrichtungen eingestellt werden.
Auch hierbei gilt: Das Landesmodellprojekt, wie alle Modellprojekte, muss und soll unterstützt und begleitet werden. Das Kultus- und das Sozialministerium nehmen diese Aufgabe gemeinsam wahr. Eine wissenschaftliche Begleitung ist zusätzlich erforderlich und wird durch das Kompetenzzentrum für Bildung an der Hochschule MagdeburgStendal erfolgen. Das Konzept liegt vor. Dort wird auch die Begleitforschung und Evaluierung erfolgen.
- Vielen Dank. - Da die Gesamtlaufzeit des Projekts für die Jahre 2015 bis 2020 konzipiert ist, sind hierfür auch Mittel im Landeshaushalt bereitzustellen. Die erste Zwischenevaluation soll 2018 erfolgen.
Insofern sind wir gemeinsam auf dem Weg, einen Schritt zur Fachkräftegewinnung und zugleich einen Schritt zu Alternativen in der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung zu gehen. Das bringt auch Fragen mit sich. Wir werden diese Fragen lösen. Aber ich begrüße diesen Weg und freue mich über die Beschlussempfehlung, die aus dem Ausschuss gekommen ist. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich habe eine kurze Nachfrage. In Vorbereitung der Sitzung heute habe ich noch einmal die Protokolle der damaligen Einbringungsrede von Ihnen nachgelesen.
Dort stand - das haben Sie wirklich gesagt -, dass es mit Ihnen eine Ausbildung, die nur auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt anerkannt wird, nicht gibt. Jetzt preisen Sie das Ganze, dieses Modell, hier als das zukunftsträchtige Modell. Wie kam es dazu, dass Sie erst gesagt haben, nein, das will ich nicht, aber jetzt möchten Sie es doch? - Vielleicht können Sie kurz darauf reagieren.
Der erste Antrag hatte noch so viele offene Fragen, dass das nicht möglich war. Das muss man sagen. Sie haben eben in der Berichterstattung vom Kollegen Güssau die lange Liste der Beratungen gehört. In den Beratungen konnten wir viele dieser Fragen klären, sodass wir jetzt wirklich guten Herzens zusagen können, wobei die Frage der bundesweiten Anerkennung nach wie vor eine offene ist. Das ist korrekt.
Danke sehr, Herr Minister. Weitere Nachfragen gibt es nicht. - Wir treten in die Debatte ein. Als erste Debattenrednerin spricht die Abgeordnete Frau Hohmann für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird gut. Man könnte zu dieser Erkenntnis kommen, wenn man sich das Datum des ursprünglichen Antrages ansieht. Doch weit gefehlt. Der uns heute vorgelegten Beschlussempfehlung werden wir nicht zustimmen.
Als wir im Ergebnis der Anhörung im Jahr 2013 im Bildungsausschuss eine gemeinsame Beschlussempfehlung mit der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vorlegten, nahmen wir an, dass auch bei der Koalition der Wunsch reifte, eine notwendige Qualifizierung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und eine deutliche Ver
Stattdessen läuft nun ein Modellprojekt, das zwar dual orientiert aufgebaut ist, aber nicht zum Abschluss einer staatlich anerkannten Erzieherin/eines staatlich anerkannten Erziehers führt.
Nach erfolgreichen drei Jahren dürfen sich die Teilnehmerinnen des Projektes nun „Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ nennen.
Damit erwerben sie einen Abschluss, welcher nur in Sachsen-Anhalt anerkannt ist. Zudem wird die Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen dem Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet. Im Vergleich dazu befindet sich die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/staatlich anerkannten Erzieher auf dem Niveau 6 des DQR. Das heißt, die Qualität, die wir für die frühkindliche Bildung und die Umsetzung des Bildungsprogramms Bildung elementar benötigen, wird dem nicht gerecht. Das, sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, ist für uns nicht verhandelbar und scheinheilig.
Um das Schlimmste zu verhindern, brachte meine Fraktion im Sozialausschuss einen Änderungsantrag ein, der die Forderung aufmachte