Hardy Güssau

Appearances

6/97

Last Statements

Danke, Frau Präsidentin! - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist für mich heute das erste Mal als Berichterstatter. Ich vertrete den Kollegen Dr. Schellenberger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1145 - Reform der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern - in der 26. Sitzung am 7. Juni 2012 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Der Antrag verfolgte vor allem das Ziel, ein Konzept zur Neufassung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern durch die Landesregierung
erarbeiten zu lassen, um die Qualität und Attraktivität der Ausbildung zu verbessern.
Gleich in der ersten Beratung in der 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 27. Februar 2013 fand hierzu eine öffentliche Anhörung statt. In dieser Anhörung tauschte man sich mit der Gewerkschaft GEW, der Universität Halle/Wittenberg und Vereinen zu diesem Antrag aus. Außerdem lagen dem Ausschuss zu diesem Zeitpunkt weitere schriftliche Stellungnahmen von Anzuhörenden vor.
Die Auswertung der Anhörung fand in der 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 3. April 2013 statt. Das Kultusministerium erläuterte darüber hinaus zu offen gebliebenen Fragen zur Umsetzbarkeit der Reform der Erzieherausbildung in der 27. Sitzung am 26. Juni 2013. Vor allem wurde hierbei auf die Beschlusslage der Kultusministerkonferenz abgestellt.
In der 35. Sitzung am 27. November 2013 beriet der Ausschuss für Bildung und Kultur das Thema erneut und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Er empfahl auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen mit 6 : 5 : 0 Stimmen die Annahme des Antrags in geänderter Fassung. Eine alternative Beschlussempfehlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN wurde bei 5 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales befasste sich daraufhin in der 37. Sitzung am 19. Februar 2014 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Im Ergebnis der Beratung wurde ein von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE vorgelegter Entwurf für eine Beschlussempfehlung bei 5 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt, und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultur mit 7 : 5 : 0 Stimmen gefolgt.
In der 57. Sitzung am 27. Mai 2015 befasste sich der Ausschuss für Bildung und Kultur erneut mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zur Beratung lagen hierzu erneut Beschlussvorschläge der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion DIE LINKE vor. Der Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE wurde im Verlauf der Beratung zurückgezogen.
Im Ergebnis der erneuten Beratung wurde mit 6 : 5 : 1 Stimmen eine neue vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales erarbeitet. Mit dieser befasste sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 55. Sitzung am 26. August 2015. Auch hierzu lagen zur Beratung erneut Beschlussvorschläge von der LINKEN sowie von CDU und SPD vor.
Der Entwurf der Koalitionsfraktionen nahm dabei lediglich geringfügige redaktionelle Änderungen gegenüber der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses vor. Der Entwurf der Beschlussempfehlung der Fraktion DIE LINKE wurde bei 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt und dem Beschlussvorschlag von CDU und SPD mit 8 : 4 : 0 Stimmen gefolgt.
In der 61. Sitzung am 30. September 2015 beschäftigte sich der Ausschuss für Bildung und Kultur abschließend mit dem Antrag und erarbeitete mit 7 : 4 : 1 Stimmen eine Beschlussempfehlung, welche Ihnen nunmehr in der Drs. 6/4430 vorliegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.