Protocol of the Session on September 17, 2015

treter des Bundes. Neben den dann vier Vertretern der Länder können weiterhin acht weitere Mitglieder vom Fernsehrat gewählt werden. Nicht wählbar sind bei Letzterem die staatlichen bzw. staatsnahen Mitglieder des Fernsehrates. Von den in den ZDF-Verwaltungsrat zu berufenden und gewählten Mitgliedern sollen dann jeweils 50 % auf Frauen und Männer entfallen.

Zur Verwirklichung einer transparenten Arbeit des ZDF werden letztlich die Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht ergänzt. Das ZDF hat danach unter anderem die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge sowie weitere Angaben zu Einkünften des Intendanten und der Direktoren im Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Tarifstrukturen und eine strukturierte Darstellung der außer- und übertariflichen Vereinbarungen sind künftig ebenfalls zu veröffentlichen.

Der 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll gemäß Artikel 3 Abs. 2 am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Da das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum ZDF-Staatsvertrag auf der Änderung des ZDF-Staatsvertrages durch den 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beruht, steht das Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum ZDF-Staatsvertrag in Abhängigkeit zum Inkrafttreten des 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Vorgesehen ist unter dieser Voraussetzung ebenfalls ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2016. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Danke sehr für die Einbringung. - Es ist eine Debatte mit drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Als erster Debattenredner spricht Herr Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Ich glaube, die Uhr funktioniert wieder, sodass ich mich nicht bemerkbar machen muss, wenn die Zeit abgelaufen ist. Sie sehen es.

Ich bemühe mich.

Gut.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem hier heute vorgelegten Staatsvertrag neigt sich ein Kapitel dem Ende zu, das in der Medienpolitik wahrlich kein Ruhmesblatt war. Warum haben wir heute einen neuen ZDF-Staatsvertrag auf dem Tisch? - Der Ursprung des Ganzen geht auf die sogenannte Causa Brender beim ZDF zurück. Wir erinnern uns: Im Jahr 2009 kündigte

der CDU-Freundeskreis in den ZDF-Aufsichtsgremien an, den unbequemen und kritischen Journalisten Nikolaus Brender als Chefredakteur abzulösen. Der CDU-Freundeskreis unter der Führung von Roland Koch hatte die Mehrheit in den ZDFGremien und setzte sich auch entsprechend durch. Brenders Vertrag wurde im Jahr 2010 nicht verlängert.

Meine Damen und Herren! Ich behaupte: Hätten die Herren der CDU seinerzeit geahnt, was ihr Agieren hier nach sich zieht, hätten sie das, glaube ich, gelassen.

(Frau Bull, DIE LINKE: Das weiß ich nicht!)

Denn ihr damaliger Sieg entpuppte sich als Pyrrhussieg. Die Proteste folgten auf dem Fuß. Ich erinnere daran: Der Moderator des ZDF-„heute-journals“ Claus Kleber kritisierte den Vorgang mit den Worten - ich zitiere -:

„Es darf nicht sein, dass parteipolitische Seilschaften wieder versuchen, nach parteipolitischen Kriterien Journalistenposten im ZDF zu bestimmen.“

(Herr Czeke, DIE LINKE: Hört, hört!)

Unterstützt wurde er von allen Hauptredaktionsleitern des ZDF, die von einer gefährlichen Einmischung der politischen Parteien in die Souveränität sprachen und einen schwerwiegenden Eingriff in die Rundfunkfreiheit sahen. Was folgte, war eine Klage beim Bundesverfassungsgericht.

Das Verfassungsgericht entschied am 24. März 2014, dass der ZDF-Staatsvertrag in weiten Teilen verfassungswidrig ist. Es stellte fest, dass der Anteil der staatsnahen Personen und Organisationen bei den ZDF-Gremien deutlich zu hoch ist, und forderte eine Reduzierung dieser auf maximal ein Drittel. Dieser Forderung wird der vorliegende Entwurf gerecht. Der Fernsehrat wird, wie es der Minister gesagt hat, von 77 Personen auf 60 verkleinert; hiervon werden dann noch 20 Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik kommen. Das wird von uns erst einmal ausdrücklich begrüßt; wobei es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass Vorgaben des Verfassungsgerichts auch umgesetzt werden.

Warum man allerdings die Regierungsvertreter in den ZDF-Gremien belassen hat und stattdessen die Vertreterinnen und Vertreter der Opposition im Deutschen Bundestag entfernt hat, ist zumindest erklärungsbedürftig.

Erklärungsbedürftig finden wir auch, dass sich bei den gesellschaftlich relevanten Organisationen, die per Staatsvertrag in den Aufsichtsgremien sitzen, nichts ändern soll. Dabei hat das Verfassungsgericht in seinem Urteil auch gefordert, in den Gremien die aktuelle zivilgesellschaftliche Realität abzubilden. Die aktuelle zivilgesellschaftliche Rea

lität kann aber niemals die gleiche sein wie vor 30 Jahren.

Meine Fraktion ist deshalb der Thüringer Landesregierung sehr dankbar dafür, dass diese den Lesben- und Schwulenverband für den ZDF-Fernsehrat benannt hat und dieser nun erstmals überhaupt in diesem Gremium vertreten sein wird.

Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss daran erinnern, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für alle Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelten soll, auch für den Mitteldeutschen Rundfunk. Denn auch der MDR-Rundfunkrat muss staatsfern besetzt sein. Er erreicht die vorgegebenen zwei Drittel von staatsfernen Personen in seiner aktuellen Besetzung nicht.

Wir wissen, dass es Verhandlungen zwischen den Staatskanzleien von Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen gab, einen neuen Staatsvertrag auszuarbeiten. Die Verhandlungen sind aber bekanntermaßen an Sachsen gescheitert. Das ist, würde ich sagen, für uns nicht hinnehmbar. Wir müssen und werden weiter Druck machen, um auch bei den MDR-Gremien die gebotene Staatsferne künftig zu erreichen.

Der Überweisung des Gesetzentwurfs stimmen wir selbstverständlich zu.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Kollege Gebhardt. - Für die SPDFraktion spricht der Kollege Felke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Staatsvertrag und dem Landesausführungsgesetz werden die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Dem können wir weitgehend so folgen.

Nach dem Gerichtsurteil musste an drei Punkten gehandelt werden. Die Politikferne war sicherzustellen, der Versteinerung der Gremien war entgegenzuwirken und mehr Transparenz über die Arbeit von Fernsehrat und Verwaltungsrat sollte hergestellt werden. Bei letzterem Punkt muss man einräumen, dass hierzu schon kurz nach dem Urteil im vergangenen Jahr gehandelt wurde. So sind jetzt beispielsweise die Sitzungen des ZDF-Fernsehrats öffentlich.

Überrascht hat mich, dass es gelungen ist, die Aufsichtsgremien des ZDF zu verkleinern. Das war nicht unbedingt zu erwarten. Künftig werden im Fernsehrat 60 statt 77 Plätze besetzt. 20 kommen von der sogenannten Staatsbank, das heißt von Bund, Ländern und Kommunen. 24 feste Sitze gehen an Vertreter gesellschaftlicher Gruppen und

weitere 16 Bereiche werden durch die einzelnen Bundesländer abgedeckt.

Kritik gibt es an der Zahl der Regierungsvertreter. Diese Kritik kann ich teilen, zumal mehrere Staatsverträge von ARD-Anstalten die Regierungsvertreter mittlerweile komplett verbannt haben. Über die Verteilung der Bereiche, die durch die Bundesländer zu entsenden sind, will ich nicht orakeln. Mit der Zuordnung des Bereichs „Heimat und Brauchtum“ können wir sicherlich leben, wir hätten uns aber auch gut einen anderen Bereich vorstellen können.

Insofern kann ich mich der Protokollerklärung mehrerer Länder anschließen. Ich zitiere:

„… bereits rechtzeitig vor Ablauf der nächsten Amtsperiode ist zu überprüfen, ob weiterer Optimierungsbedarf bezüglich der Pluralität dieses Gremiums besteht …“

Zu begrüßen sind die Regelungen zur Amtszeitbegrenzung und zur Nachfolgeregelung von Frauen und Männern, um die Geschlechter künftig angemessen zu repräsentieren.

Meine Damen und Herren! Künftig wird es darauf ankommen, die Arbeit der Aufsichtsgremien noch stärker zu professionalisieren. Nur ein starker Rat kann seine Aufgabe als Anwalt der Zuschauerinnen und Zuschauer auch tatsächlich erfüllen. Wichtig ist dabei, dass die Gremien keine Parlamente sind, auch wenn sich in der Vergangenheit einiges dort so abgespielt hat. Ein Fall „Brender“ darf sich niemals wiederholen.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Zu guter Letzt: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollten für ein Programm mit gesellschaftlicher Relevanz stehen. Darauf zu achten sollte auch beim ZDF eine der vornehmlichen Aufgaben der Gremien sein.

Einer Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien stimmen wir zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Kollege Felke. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Herbst.

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf bzw. der 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umfasst vor allem die Änderungen im ZDF-Staatsvertrag, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom

25. März 2014 erforderlich geworden sind. Dieses stellte wesentliche Grundsätze zur verfassungskonformen Zusammensetzung der Gremien des ZDF und hier vor allen Dingen des Fernsehrats auf. Hierzu seien die Schlagwörter Staatsferne, Vielfalt und Gleichstellung genannt.

Des Weiteren soll die Richtlinie „Audiovisuelle Mediendienste“ umgesetzt werden. Zwar mag es schwer sein, 16 Bundesländer, die allesamt unterschiedliche Vorstellungen haben, unter einen Hut zu bekommen und eine Regelung zu treffen, die sämtliche Vertragspartner zufriedenstellt, aber ein wenig mehr Mut, insbesondere bei der Zusammensetzung des Fernsehrats, wäre doch wünschenswert gewesen.

So wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts meiner Ansicht nach gerade so erfüllt, aber auch nicht mehr. Hervorzuheben ist, dass die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder insgesamt ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen darf, nicht durch die Aufblähung der Gremien erreicht wird, sondern durch deren Verkleinerung. So umfasst der Fernsehrat nunmehr nur noch 60 statt vorher 77 Mitglieder.

Positiv zu bewerten sind weiter die Weisungsfreiheit der Mitglieder des Fernsehrats, die Regelungen zu Vermeidung von Interessenskollisionen sowie die Karenzzeit von mindestens 18 Monaten vor dem Wechsel aus einem politischen Amt in den Fernsehrat.

Hervorzuheben und wichtig im Rahmen der Stärkung der Transparenz ist, dass die Sitzungen des Fernsehrats nunmehr öffentlich stattfinden und nur in begründeten Ausnahmefällen nichtöffentlich tagen können.

Hervorzuheben sind außerdem die neu eingeführten 16 Lebensbereiche, die jeweils einem Land zugeordnet werden, auf die eben bereits eingegangen worden ist und aus denen das jeweilige Bundesland einen Vertreter in den Fernsehrat entsendet. Aus welchem Grund das Land SachsenAnhalt sich allerdings ausgerechnet für den Bereich „Heimat und Brauchtum“ entschieden hat, ist mir auch nach den Äußerungen des Ministers und der Vorredner nicht wirklich geläufig.

Äußerst positiv ist allerdings, dass die LSBTICommunity über das Land Thüringen Aufnahme in den Fernsehrat findet

(Zustimmung bei der LINKEN)

und dass die Muslime über das Land Niedersachsen berücksichtigt werden. Auch hier hätte unsere Vertretung deutlich zugespitzter agieren können und in den Gesprächen etwas mehr Mut beweisen können.

Negativ ist anzumerken, meine Damen und Herren, dass der Einfluss der Regierungsvertreter auf Kosten der Parteien, insbesondere kleiner Parteien, verfestigt wurde, anstatt deren Einfluss zurückzudrängen. So positiv es ist, dass die Muslime jetzt über Niedersachsen in unserem Fernsehrat vertreten sein werden, so hätten diese doch auch als Religionsvertreter wie die Kirchen oder der Zentralrat der Juden behandelt werden und einen festen Sitz erhalten können.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)