Protocol of the Session on September 17, 2015

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Letztlich überwiegen aber die positiven Ansätze, meine Damen und Herren. Im Rahmen der Novellierung des MDR-Staatsvertrages sollten manche Ungereimtheiten der Neuregelung des ZDF-Staatsvertrages aber vermieden werden; man muss diese Fehler nicht noch einmal machen. Es sollte ein moderner, in der Zeit fußender und zukunftsweisender MDR-Staatsvertrag geschlossen werden.

Meine Fraktion wird der Überweisung natürlich zustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke sehr. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kurze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 18. Juni 2015 hat Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff den Entwurf eines 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrages unterzeichnet. Der Landtag hat nach seiner Vorunterrichtung durch die Landesregierung am 21. Mai 2015 von einer Stellungnahme abgesehen. Die Beschlussfassung der Landesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, also das Zustimmungsgesetz des Landes zum ZDF-Staatsvertrag, erfolgte am 4. August 2015.

Worum geht es bei dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag? - Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. März 2014 festgestellt, dass a) die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes am Gebot der Vielfaltssicherung auszurichten sind und b) der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Ausdruck des Gebotes der Vielfaltssicherung so organisiert sein muss, dass er dem Gebot der Staatsferne genügt. Hierfür muss der Einfluss staatlicher oder staatsnaher Mitglieder auf maximal ein Drittel gesenkt werden.

Mit dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die Gesamtgröße des sogenannten ZDF-Staatsrates von 77 auf 60 Mitglieder beschränkt. Um dem Ein-Drittel-Kriterium des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen, dürfen somit höchstens

20 - bisher 34 - dieser 60 Mitglieder dem staatsnahen Bereich zugeordnet werden. Von diesen 20 staatsnahen Mitgliedern sollen die Länder künftig jeweils einen und der Bund sowie die kommunalen Spitzenverbände jeweils zwei stellen, wobei der Deutsche Landkreistag einen ständigen Sitz bekommt und sich der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund abwechseln.

Darüber hinaus regelt der Staatsvertrag klar, welches Bundesland in Zukunft welche gesellschaftlich bedeutsame Organisation in den ZDF-Fernsehrat entsenden darf, um die gesellschaftliche Pluralität auch bei der Aufsicht über das ZDF abzubilden. Hierbei hat sich - damit verrate ich kein Geheimnis - nach dem Personalwechsel in Berlin und den Landtagswahlen in Thüringen ein interessanter Diskussionsprozess, insbesondere im Kreise der sogenannten A-Länder, vollzogen.

War für das Land Berlin unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit ursprünglich der Bereich Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle vorgesehen, entwickelte die Hauptstadt unter dem neuen amtierenden Bürgermeister Berlins Herrn Müller dem Vernehmen nach eine Präferenz für den Bereich Internet. Der Freistaat Thüringen unter Herrn Ramelow erklärte, den Bereich LSBTI übernehmen zu wollen, wenn das Land Baden-Württemberg unter Herrn Kretschmann wiederum den Bereich Verbraucherschutz übernehme, der ursprünglich beim Freistaat Thüringen verortet war. Dieser Bitte entsprach Herr Kretschmann, weil sich das Land Brandenburg unter Herrn Woidke wiederum bereit erklärte, den Bereich Jugend von Herrn Kretschmann zu übernehmen und diesen bei dem für Brandenburg ursprünglich vorgesehenen Bereich Senioren, Familie und Frauen anzudocken.

(Herr Weigelt, CDU: Geht doch!)

Ich komme zu Artikel 2 des Gesetzentwurfes zurück. Das Land Sachsen-Anhalt soll künftig einen Vertreter aus dem Bereich Heimat und Brauchtum in den ZDF-Fernsehrat entsenden. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterscheidet uns von anderen, die hier im Haus sitzen. Für uns als Landesregierung ist es sehr wichtig, dass wir hier in Sachsen-Anhalt leben und dass unsere Heimat und unser Brauchtum auch eine Mitsprache in diesem Aufsichtsgremium bekommen.

(Zustimmung von Herrn Weigelt, CDU)

Ein letzter Satz, Herr Kurze.

Im Kern sind das aus meiner Sicht beispielsweise der Landesschützenverband, der Landeskarnevals

verband oder vielleicht auch der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt.

Herr Kurze!

Der letzte Satz.

Jawohl. Der letzte Satz.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich bitte daher um Überweisung an den für Medienangelegenheiten zuständigen Ausschuss, damit die parlamentarischen Beratungen zügig fortgesetzt werden können. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr. - Damit ist die Aussprache beendet.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu dem Gesetzentwurf in Drs. 6/4298 ein. Ich habe keinen Widerspruch gegen eine Überweisung gehört. Mit der Federführung soll der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien betraut werden. - Ich sehe keinen Widerspruch. Das ist der einzige Ausschuss; damit ist er natürlich auch federführend. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt“

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/4360

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Scharf. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegen Abend haben wir noch einen kleinen, aber sehr wichtigen Gesetzentwurf. Er passt auch zum heutigen parlamentarischen Abend, bei dem es um die Bienen geht, die

wichtig für unser Land sind und deren Bestäubungstätigkeit wir erhalten und entwickeln müssen. Dabei geht es um die Artenvielfalt. Und wer kümmert sich außerdem um die Artenvielfalt, um die Biodiversität? - Das macht natürlich die SUNK, die Stiftung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Stiftung haben wir als Stiftung Umwelt- und Naturschutz bereits vor gut 20 Jahren gegründet, im Jahr 1994. Seitdem leistet sie ihren Beitrag zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

Im Jahr 2005 wurde die Stiftung mit der Stiftung Klimaschutz im Land Sachsen-Anhalt verschmolzen. Leider ist die Stiftung trotz ihrer Bedeutung nach meiner Auffassung nicht so bekannt, wie es eigentlich sein müsste. Sie nimmt aber schon jetzt sehr vielfältige Aufgaben wahr. Sie fördert zum Beispiel Maßnahmen des Schutzes und der Pflege von Natur und Umwelt. Sie fördert Maßnahmen des Klimaschutzes, des effizienten Umgangs mit Energie und der Schonung unserer natürlichen Ressourcen. Sie fördert das Bewusstsein über Auswirkungen menschlichen Handelns auf Natur und Umwelt. Sie fördert Maßnahmen zur Entwicklung und Verbreitung einer umweltverträglichen Lebens- und Wirtschaftsweise. Sie fördert Miet- und Pachtverträge. Sie hilft, die Belange des Naturschutzes im Land Sachsen-Anhalt voranzubringen.

Die Stiftung darf darüber hinaus selbst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf eigenen Flächen vornehmen und dauerhaft sichern und den Aufbau von Flächen- und Maßnahmenpools für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung unterstützen.

Wir haben darüber im Hause mehrfach gesprochen. Darüber hinaus ist sie Träger freiwilliger ökologischer Dienste, zum Beispiel für das Freiwillige Ökologische Jahr.

Wir müssen aber wegen der Vielfalt der Aufgaben, die wir künftig von der Stiftung erledigen lassen wollen, die Aufgaben der Stiftung erweitern und der Stiftung auf vertraglicher Basis Aufgaben des Landes übertragen, wenn wir es denn wollen. Dazu bedarf es einer Änderung und deshalb schlagen wir vor, das bisherige Gesetz durch einen neuen § 2 Abs. 4 zu ergänzen, der heißt:

„Die Stiftung kann im Rahmen ihrer Aufgaben nach Absatz 1 Aufgaben des Landes auf vertraglicher Grundlage wahrnehmen, wenn die Kostenerstattung durch das Land erfolgt. Satz 1 gilt entsprechend für die Wahrnehmung anderer Aufgaben Dritter. Eine Kostenerstattung durch den Dritten ist zu vereinbaren. Das für Naturschutz zuständige Ministerium übt insofern die Fachaufsicht aus.“

Die Regelung einer Kostenerstattung über einen Geschäftsbesorgungsvertrag stellt sicher, dass

das Stiftungsvermögen unberührt bleibt und die Stiftung organisatorisch und finanziell nicht überfordert wird. Für den Abschluss von diesbezüglichen Geschäftsbesorgungsverträgen der Stiftung mit dem Land bedarf es der vorherigen Zustimmung des Stiftungsrates.

Aufgaben, die die SUNK dann zeitnah übernehmen soll, sind zum Beispiel die Administration für das Programm zur Förderung der Biodiversität, die Administration der Förderung anerkannter Naturschutzverbände und auch die Koordinierungsstelle für die wertvolle Arbeit unserer Naturparke im Land. Diese Aufgaben werden gegenwärtig direkt durch das Ministerium koordiniert. Alle Aufgaben sind im Haushaltsplan bereits finanziell untersetzt worden.

Meine Damen und Herren! Durch die Gesetzesänderung selbst entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Eine Befassung des Finanzausschusses ist deshalb nach meiner Auffassung nicht notwendig. Aufgaben, welche die Stiftung künftig übernehmen soll, bedürfen dann also, wenn sie mit Landesmitteln finanziert werden, der vorherigen Feststellung im Landeshaushaltsplan, den wir selbst im Griff haben und im Auge behalten. Insofern bestimmen wir als Abgeordnete selbst, in welchem Maße wir die Ausweitung der Tätigkeit der Stiftung dann auch tatsächlich wollen, meine Damen und Herren.

Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf in erster Lesung zu behandeln. Wir sollten ihn nach meiner Auffassung ausschließlich an den Ausschuss für Umwelt überweisen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr für die Einbringung, Herr Kollege Scharf. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Dr. Aeikens.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke herzlich für die Einbringung dieses Gesetzentwurfes. Das Gesetz gibt dem Ministerium die Möglichkeit, mit der Stiftung die Übernahme weiterer Aufgaben zu vereinbaren, die im fachlichen Zusammenhang mit deren Naturschutzaufgaben stehen, aber außerhalb des Stiftungsvermögens durch das Land finanziert werden. Der Entwurf der Regierungsfraktionen schafft hierfür den rechtlichen Rahmen. Das begrüße ich.

Die künftige Möglichkeit, einen Träger der mittelbaren Landesverwaltung mit der Wahrnehmung von Naturschutzaufgaben zu betrauen, bietet meines Erachtens eine gute Grundlage. Damit können wir die SUNK in die vielfältigen Aufgaben einbe

ziehen, die erforderlich sind, um unsere Natur in Sachsen-Anhalt zu bewahren und zu schützen. Zunächst ist vorgesehen, der SUNK die Förderung der anerkannten Vereine und Verbände des Naturschutzes zu übertragen sowie die Biodiversitätsförderung. Über die Übertragung dieser Aufgaben besteht bereits eine grundsätzliche Einigung mit dem Vorstand der Stiftung.

Das Gesetz soll erfreulicherweise - auch das begrüße ich - offen gestaltet werden, sodass weitere Überlegungen zur Aufgabenübertragung möglich und realisierungsfähig sind.

Ich habe eine Bitte: Ich möchte das Hohe Haus bitten, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden, damit die Fördermaßnahmen des kommenden Jahres von der Stiftung begonnen werden können. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)