Protocol of the Session on September 17, 2015

Der bisherige Erfolg des Programms spiegelt sich in dem zurückgehenden Schuldenstand der Kommunen wider. Sachsen-Anhalt weist - das haben Sie kürzlich in einer Veröffentlichung der Bertelsmann-Stiftung lesen können - in Euro je Einwohner den höchsten Rückgang aller Flächenländer auf. Seit 2006 haben sich die investiven Schulden der Kommunen um rund 1,34 Milliarden € verringert. Ich sage das deswegen, weil das im Zusammenhang mit dem Thema Kassenkredite, wenn man das zusammenrechnet, ein wesentlich höherer Betrag ist. Aber darauf werde ich in meiner Rede zum Nachtragshaushalt separat hinweisen.

Zudem werden die Kommunen neben dem Stark-III-Programm zur Modernisierung von Schulen und Kitas auch mit dem Stark-V-Programm unterstützt. Dieses richtet sich an finanzschwache Kommunen. Ich weiß, dass das Kriterium „finanzschwach“ nicht von allen gleichermaßen als geeignet angesehen wird.

(Herr Knöchel, DIE LINKE: Eben, eben!)

Aber das ist eben, auch seitens des Bundes, eine Voraussetzung dafür gewesen, das zu zahlen. Aus dem Stark-V-Programm können bis 2019 Mittel in Höhe von rund 123 Millionen € für Krankenhäuser, Kinderkrippen, energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden, Städtebauförderung, Lärm

schutz ausgereicht werden. Hierdurch wird die Schere, die sich zwischen reichen und armen Kommunen sonst immer weiter öffnet, etwas geschlossen. Ich denke, bei all diesen Förderprogrammen, Stark-Programmen, ist auch anzuerkennen, dass das Land den zehnprozentigen Eigenanteil bei dem Stark-V-Programm übernimmt.

(Zustimmung von Herrn Graner, SPD, und von Herrn Wanzek, SPD)

Abschließend noch ein kurzer Ausblick auf das FAG 2017/2018. Im Zuge der Fortentwicklung des FAG stehen drei Themen im Vordergrund, über die auch immer wieder öffentlich diskutiert wird: die Überprüfung der Berechnung der Tilgungsbeiträge als mögliches Äquivalent zu Abschreibungen, eine veränderte Honorierung von Sparanstrengungen der Kommunen sowie die Berechnung der Finanzausgleichsmasse anhand der doppischen Konten, da nunmehr alle Kommunen nach Doppik buchen.

Hierzu beabsichtige ich, im November nach der Steuerschätzung im Rahmen der dann aktuell vorzulegenden Mipla erste Ausführungen und Vorschläge, aber auch finanzielle Auswirkungen darzustellen. Denn das sind dann für die jeweiligen Vorschläge jeweils zweistellige Millionenbeträge. - So weit zum FAG.

Ganz kurz zum Aufnahmegesetz. Die wesentlichste Änderung des Aufnahmegesetzes betrifft die Kostenerstattung für nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 des Aufnahmegesetzes. Diese erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die zukünftig auf der Grundlage einer Fallpauschale je zugewiesener Person erfolgen.

Die Zahlung der Fallpauschale, welche sich an der Zahl der aufhältigen Ausländerinnen und Ausländer orientiert, wird in vierteljährlichen Abständen vorgenommen. Mit einem entsprechenden Verfahren kann schnell auf Veränderungen in den Bestandszahlen aufgenommener Ausländerinnen und Ausländer und in Summe sich verändernder Kostenbelastungen der Landkreise und kreisfreien Städte reagiert werden. Die Zahlen dazu, was das im Konkreten und im Praktischen für den Haushalt des Landes bedeutet, wird es mit dem Nachtragshaushaltsplan geben.

Darüber hinaus wird für besondere, überdurchschnittliche Kostenbelastungen der Landkreise und kreisfreien Städte durch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt sowie Hilfe zur Pflege aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Kostenerstattung nach dem Aufnahmegesetz vorgesehen, soweit die nachgewiesenen Kosten 10 000 € pro Person und Jahr übersteigen.

Die übrigen Änderungen betreffen die Berücksichtigung der besonderen Belastung der Landkreise

und der kreisfreien Städte durch Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die Anpassungen an geänderte bundesrechtliche Vorgaben. - So weit zu dem vorgelegten Gesetzentwurf. Über alles andere kann man, denke ich, in den Ausschüssen beraten. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön für die Einbringung. - Wir treten in die Aussprache ein. Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun der Abgeordnete Herr Knöchel.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich beginne mit dem Aufnahmegesetz. Es wird Sie nicht wundern, dass wir es begrüßen, dass die Kosten, die aus dem Aufnahmegesetz resultieren, aus dem FAG herausgenommen und in das Aufnahmegesetz überführt werden. Das ist eine alte Forderung von uns, die wir bereits bei der Diskussion zum FAG 2014 hier eingebracht haben. Insoweit begrüßen wir das.

Begrüßt haben wir auch die vorgezogene Auszahlung der Auftragskostenpauschale im Dezember zur Liquiditätssicherung an die Kommunen. Dem haben wir im Finanzausschuss einstimmig zugestimmt. - So weit unsere Zustimmung.

Aber mit der generellen Pauschalierung haben wir Probleme.

Erstens der Höhe nach. Auf dem Flüchtlingsgipfel war eine Summe von 9 237 € ausgewiesen. Dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes entnehmen wir die Zahl 8 600 €. Die Differenz ist bislang nicht erläutert, ist bislang nicht erklärt. Das heißt, hierzu werden wir tatsächlich in den Ausschussberatungen - so hoffe ich - noch einiges hören.

Die Frage ist, ob das ausreichend ist. Sie nehmen 48 Millionen € aus dem Finanzausgleichsgesetz heraus. Das sind 23 Millionen € aus dem erst im vergangenen Jahr geschaffenen § 4a und 25 Millionen € aus der Auftragskostenpauschale.

Die kommunalen Spitzenverbände haben hierzu eingewendet, dass der Personalkostenanteil nur unzureichend berücksichtigt worden ist. In Ihrer Gesetzesbegründung sind Sie darüber relativ schnell hinweggegangen und haben gesagt, die Summe müsste eigentlich doch ausreichen. Daran habe ich Zweifel. Hierzu erwarten wir eine Erläuterung in den weiteren Ausschussberatungen.

Aber wir haben auch Kritik dem Grunde nach an dieser Form der Pauschalierung.

Die Pauschale ist in einer Verordnungsermächtigung formuliert worden. Definiert ist kein Mecha

nismus für die Ermittlung der Höhe dieser Pauschale für eventuelle Anpassungen.

Außerdem ist es uns zu viel Pauschalierung. Wir denken, dass Geldleistungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bundesweit definiert sind, auch in einer personenbezogenen Spitzabrechnung ausgezahlt werden können.

Bei den Krankheitskosten glauben wir, dass eine Pauschalierung unzutreffend ist, Auch hier ist die Spitzabrechnung vorzuziehen. Auch die Unterkunftskosten in eine Gesamtpauschale einzubeziehen, halten wir für undifferenziert, da es sehr differenzierte Unterbringungsarten gibt. Ich habe in meiner Rede zum Haushalt schon einmal auf die unterschiedlichen Miethöhen im Land hingewiesen, die in einer solchen Pauschale nur schwer abzubilden sind. - Das heißt, wir haben eine ganze Menge Fragen, die wir in den Ausschussberatungen erläutert haben möchten.

Zum FAG. Alle Jahre wieder bekommen wir den Gesetzentwurf und alle Jahre wieder geht es nach unten. Der Vergleich mit dem Vorjahr ist meist unzutreffend. Vergleichen wir es mit der Finanzausgleichsmasse des Jahres 2014, dann gibt es im nächsten Jahr 104 Millionen € weniger für die Kommunen, unter Berücksichtigung der in das Aufnahmegesetz überführten Summe.

Das heißt, diese 104 Millionen € müssen irgendwo im Landeshaushalt sein. Sie kommen auch dadurch zustande, dass die Eingliederungshilfeleistungen des Bundes nicht an die Kommunen weitergegeben wurden, sondern vom Landeshaushalt vereinnahmt worden sind.

(Minister Herr Bullerjahn: Die Eingliede- rungshilfen hätten bei uns bleiben sollen!)

Jetzt erfahren wir aus dem Gesetzentwurf vom Finanzminister, dass es überhaupt keine Probleme gibt und die Liquiditätskredite nun wirklich der unsinnigste Indikator für Finanzschwäche sind. Dann kommt noch ein ganz verrücktes Argument dazu: Man könne gar nicht die Liquiditätskredite nehmen, weil durch die Verbuchung auch die Liquiditätshilfen des Landes Teil dieser Liquiditätskredite sind.

Ja, um Himmels willen, warum bekommt die Kommune denn Liquiditätshilfen? Weil es ihnen so besonders gut geht, Herr Minister?

(Beifall bei der LINKEN)

Ich glaube nicht.

Wenn wir über zwei Jahre betrachten, wie die Lage der Kommunen sich entwickelt hat, dann müssen wir feststellen, 106 Kommunen im Land mussten 301 770 000 € neue Kassenkredite aufnehmen. 58 Kommunen konnten 47 Millionen € tilgen. Wobei schon allein auf zwei Kommunen 23 Millionen € entfallen. 86 Kommunen sind ohne Kassenkredite.

Das macht deutlich, dass unser Problem nicht allein die Menge in der Finanzausgleichsmasse ist, sondern auch die Binnenverteilung. Aus diesem Grund haben wir mehrfach schon den Vorschlag „zurück zum Verbundmodell“ gemacht.

Nun schlagen die GRÜNEN heute vor, das schlechte System ein Stückchen zu reparieren, indem sie sagen, wir wollen nur einen Teil der Steuern anrechnen, um so zu gewährleisten, dass Konsolidierungserfolge in den Kommunen bleiben.

Wir finden das System insgesamt schlecht. Aber auch ein schlechtes System muss man verbessern. Insoweit findet dieser Änderungsantrag auch unsere Zustimmung. Wir sind allerdings der Meinung, ein genereller Systemwechsel bei der Finanzierung der Kommunen ist erforderlich. - Vielen Dank, meine Damen, meine Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön. - Als Nächste spricht für die Fraktion der CDU die Frau Abgeordnete Feußner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verschärfung der Flüchtlingsproblematik ist unter anderem eine intensive Diskussion um Geldströme entfacht. Diese findet zwischen den Ländern und dem Bund sowie ebenso zwischen dem Land und unseren Kommunen statt.

Die bisherige Regelung für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, Mittel aus dem FAG bereitzustellen, wird als nicht mehr praktikabel angesehen, da diese durch den Grundsatz der Nachläufigkeit geprägt war.

Mehrkosten im Asylbewerberleistungsbereich werden derzeit zeitversetzt über den erhöhten Finanzbedarf des FAG in künftigen Ausgleichsjahren erfasst. Hier gibt es immer noch Forderungen der kommunalen Familie aus den vergangenen Jahren.

Bei dem derzeitigen enormen Zustrom an Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen würde dies zu erheblichen Liquiditätsengpässen der Kommunen führen, die nur durch die bisher schon drastisch angestiegenen Kassenkredite zu lösen wären.

Deshalb schlägt die Landesregierung vor, dies in einer Änderung des Aufnahmegesetzes neu zu regeln.

Liebe Anwesende! Zu den Punkten im Einzelnen. Mit dem Aufnahmegesetz müssen Anpassungen im FAG vorgenommen werden. So verschieben sich die unterschiedlichen Kostenströme. Im Aufnahmegesetz soll nun geregelt werden, dass die Kostenerstattung der Leistungen für Asylbewerber

in Form einer Fallpauschale regelmäßig und zeitnah erfolgen soll, um der tatsächlichen Kostenentwicklung Rechnung tragen zu können.

Im Gespräch - das ist auch schon erwähnt worden - ist eine Pauschale in Höhe von 8 600 €, welche die Landesregierung ermittelt hat. Die Höhe der Pauschale und die technische Logistik der Verteilung und Auszahlung soll dann in einer Verordnung geregelt werden.

Schon jetzt gibt es innerhalb der kommunalen Familie Diskussionen darüber, dass die Höhe der Pauschale nicht ausreichend wäre, da sich die Kostenspirale in den unterschiedlichen Bereichen - Herr Knöchel hat es bereits angesprochen -, wie Mietpreise, Ausstattung usw., aus Nachfragegründen bereits erheblich nach oben gedreht hat.

Da die Landesregierung den Kommunen eine Vollkostenerstattung zugesagt hatte, nehmen wir an, dass die Höhe der Pauschale nicht Bestandteil des Gesetzes ist, um eventuellen Anpassungen an tatsächliche Preissteigerungen Rechnung tragen zu können. Hier soll eine Verordnungsermächtigung im Gesetz verankert werden, die auch eine Anpassung ermöglichen kann. - So steht es zumindest in der Begründung des Gesetzes.

Begrüßenswert ist ebenfalls eine Deckelung der Gesundheitskosten, sodass das Land die Kosten, die die 10 000-€-Grenze übersteigen, übernimmt.

Die bisher voll veranschlagten Mittel für die den Kommunen zugewiesenen Aufgaben in Form der Auftragskostenpauschale werden nun anteilig vom FAG in das Aufnahmegesetz überführt; diese betragen 25 Millionen €.