Protocol of the Session on September 17, 2015

Die bisher voll veranschlagten Mittel für die den Kommunen zugewiesenen Aufgaben in Form der Auftragskostenpauschale werden nun anteilig vom FAG in das Aufnahmegesetz überführt; diese betragen 25 Millionen €.

Auch hierzu mahnen die kommunalen Spitzenverbände an, dass zusätzliche 5 Millionen € notwendig wären, da in den Kommunen ein erhöhter Personalbedarf zu verzeichnen ist, um dem erhöhten Zustrom an Flüchtlingen gerecht werden zu können. Dies muss im Rahmen der Diskussion in den jeweiligen Ausschüssen noch genauer hinterfragt werden.

Somit werden derzeit 23 Millionen € aus dem § 4a des FAG und aus dem § 4 25 Millionen € von der Auftragskostenpauschale, also 48 Millionen €, in das Aufnahmegesetz überführt. Für den Mehrbedarf, der insbesondere aufgrund steigender Zugangszahlen entstehen wird, wurden weitere Mittel im Rahmen des Nachtragshaushalts angemeldet und auch bereits eingestellt.

Die Kürzung des Ausgleichsstocks um 5 Millionen € soll wieder zurückgeführt werden.

Zusätzlich wird im Haushaltsjahr 2015 1 Million € aus dem Entflechtungsgesetz für Investitionskosten zur Herrichtung von Unterkünften zur Verfügung gestellt.

Für das Haushaltsjahr 2016 sind noch weitere Mittel für investive Ausgaben beabsichtigt, was im Gesetzentwurf aber nicht näher beschrieben wird. Auch wenn diese vielleicht heute noch nicht näher bestimmbar sind, werden wir mit Sicherheit in naher Zukunft dazu noch eine genauere Untersetzung festlegen müssen.

Verehrte Anwesende! Im Rahmen der Anhörung wurden von den kommunalen Spitzenverbänden noch weitere Änderungswünsche zum FAG formuliert. Im Fokus steht insbesondere die Revisionsklausel, die einer Überprüfung bedarf.

Im Zusammenhang mit der Einführung eines Benchmarks und der Kürzung der Tilgungspauschale haben wir mit der letzten Änderung des FAG den Kommunen weniger Geld zur Verfügung gestellt, was sich auch in dem erhöhten Kassenkreditbestand widerspiegelt.

Auch unsere Kommunen müssen, wie wir als Land, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten und dabei ihre Hausaufgaben machen. Das ist klar. Wir sind aber als Land den Kommunen gegenüber verpflichtet, sie finanziell angemessen auszustatten. Da werden wir in Kürze noch eine Korrektur vornehmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Als Nächster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Meister.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Änderung zweier Gesetze und enthält auch zwei grundsätzlich unterschiedliche Regelungsmaterien.

Ich beginne mit dem Aufnahmegesetz. Im Finanzausgleichsgesetz sind bisher Finanzmittel in Höhe von 48 Millionen € für die Aufnahme und Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern enthalten, und zwar als Teilbetrag der Auftragskostenpauschale bzw. als selbständige Zuweisung.

Diese Mittel sollen nun in das Aufnahmegesetz überführt werden. Hierdurch sind Änderungen des Aufnahmegesetzes erforderlich. Tatsächlich hat sich die Systematik des FAG, mit der diesem Gesetz gegebenen Nachläufigkeit der Zahlungen für die aktuelle Situation deutlich gestiegener Flüchtlingszahlen und der damit kurzfristig erforderlich gewordenen stärkeren finanziellen Unterstützung der Kommunen, als unzureichend erwiesen.

Um den Kommunen die Unterbringung der Menschen und auch die ersten Schritte in die Integration zu ermöglichen, bedarf es daher einer Umstel

lung unserer bisherigen Finanzierungspraxis. Wir brauchen tatsächlich - meine Fraktion hat es in der Vergangenheit auch schon eingefordert, die Linksfraktion auch - eine Finanzierung entsprechend den jeweils aktuellen Fallzahlen.

Diesen richtigen Weg beschreitet das vorliegende Gesetz. Wir hatten ursprünglich eine Spitzabrechnung aller mit Aufnahme und Integration zusammenhängenden Kosten diskutiert. Ich kann den jetzt gewählten Ansatz der Bildung von Fallpauschalen vor dem Hintergrund der Vermeidung bürokratischer Abrechnungsverfahren aber gut nachvollziehen.

Die Höhe der Fallpauschalen soll in einer Verordnung festgelegt werden - meine Vorredner sind schon darauf eingegangen. Das wird natürlich tatsächlich in der Praxis und auch in der Ausschussberatung ein ganz zentrales Thema sein, nämlich: Sind sie tatsächlich ausreichend? - Meine Vorredner gingen auf die Frage schon ein.

Positiv bewerten wir darüber hinaus eine eher formale Änderung, nämlich dass das Innenministerium zukünftig nicht mehr per se zuständig ist, sondern nun das - in Anführungszeichen - für Ausländer-, Asyl- und Vertriebenenwesen zuständige Ministerium.

Dies erspart zukünftig Änderungen, wenn es in einer neuen Legislaturperiode möglicherweise ein Ministerium für Migration, wie in Thüringen, geben sollte. Man kann ja einmal darüber nachdenken.

Weniger positiv sehen wir, dass der neue § 1 Abs. 3a eine gesonderte Beachtung von Landkreisen und kreisfreien Städten mit Erstaufnahmeeinrichtungen im Rahmen der Quotierung der Aufnahmequote, also bei der späteren Zuweisung an Landkreise und kreisfreie Städte vorsieht.

Wir können bei der Integrationsarbeit nicht, auch nicht teilweise, gerade auf die Großstädte verzichten, in denen nun auch Erstaufnahmeeinrichtungen vorgesehen sind.

Außerdem kritisieren wir, dass das Aufnahmegesetz den expliziten Hinweis darauf enthält, dass Flüchtlinge möglichst in kleineren Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen seien. Was sich einerseits nach einem humanitären Zugeständnis anhört, definiert andererseits aber die Gemeinschaftsunterkunft als Regellösung.

Wir sollten bei allen derzeit auch bestehenden schwierigen logistischen Problemen verstärkt die frühe Unterbringung in Wohnungen anstreben. Zu diesen beiden Kritikpunkten haben wir als Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht.

Der zweite Themenkomplex des Gesetzes betrifft ganz klassisch unseren kommunalen Finanzausgleich. In diesem Land gibt es eine ganze Reihe von Kommunen, die nicht erst seit gestern enorme

Probleme haben, die ihnen obliegenden Aufgaben zu erfüllen.

Der Anstieg der Liquiditätskredite von 2013 auf 2014 um 282 Millionen € auf 1 395 Millionen € kann nicht damit erklärt werden, dass die Kommunen einfach schlecht wirtschaften oder für Hochwasserschäden und die Flüchtlingsunterbringung eine Vorfinanzierung machen müssen.

Ich weiß, die Landesregierung hat in der Begründung versucht, die Zahlen zu relativieren. Dass die Zahlen steigen und dass das nicht gut ist, ist aber, meine ich, unstrittig.

Nein, der Anstieg der Liquiditätskredite erklärt sich vor allem daraus, dass sehr viele Kommunen ein strukturelles Einnahmeproblem haben. Die Kommunen leiden unter einer strukturellen Unterfinanzierung. Dieses Problem ist seit Langem bekannt und spiegelt sich auch in der Finanzstatistik wieder. Dass 37 % aller Kommunen in Sachsen-Anhalt von 2013 auf 2014 verstärkt Liquiditätskredite haben aufnehmen müssen, finde ich bedenklich. Die Finanzmasse nun noch um 1,3 Millionen € zu senken, wird das Problem verstärken, nicht lösen.

Der Verzicht auf die Kürzung des Ausgleichsstocks ist hingegen zu begrüßen.

Die notwendige Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wäre für die Landesregierung eine gute Gelegenheit gewesen, eine Neujustierung des Instruments vorzunehmen. Der politische Wille und der politische Mut für eine solche Veränderung fehlten aber offenbar.

Den Ansatz, das Problem aussitzen zu können, halte ich für unangemessen. Die strukturellen Probleme der Kommunen werden in den kommenden Jahren eher zunehmen. Eine selbständige finanzielle Gesundung aus einem Konsolidierungsprozess heraus wird ohne strukturelle Änderungen nicht funktionieren.

Um die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden zu stärken, wollen wir als einen ersten Schritt - Herr Knöchel hat es gesagt: es ist nicht ausreichend; dabei bin ich bei Ihnen - erreichen, dass örtliche Steuern bei der Bedarfsermittlung nicht mehr zu 100 % angerechnet werden. Wenn bei der Erhebung der sogenannten Bagatellsteuern die Einnahme eines zusätzlichen Euro sofort den Finanzierungsbedarf nach dem FAG um 1 € senkt, dann haben Kommunen keinen Anreiz, ihre Einnahmeposition zu verstärken. Deshalb sollen nach unseren Vorstellungen im Haushaltsjahr 2016 die Einnahmen aus örtlichen Steuern nur noch zu 70 % bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden. Das heißt nach den Berechnungen, von den insgesamt prognostizierten Einnahmen der Kommunen durch örtliche Steuern von 19 Millionen € würden 5,7 Millionen € anrechnungsfrei bleiben und somit die Finanzausgleichsmasse erhöhen.

Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen, halten wir den vorliegenden Gesetzentwurf in Teilen für unzureichend. Wir freuen uns aber auf die Diskussion in den Ausschüssen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Wir können weitere Gäste begrüßen: Seniorinnen und Senioren aus Magdeburg. Willkommen im Landtag von Sachsen-Anhalt!

(Beifall im ganzen Hause)

Für die Fraktion der SPD spricht der Abgeordnete Herr Erben.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zuerst an Herrn Kollegen Meister gerichtet: Wie ich das mitgekriegt habe, haben es sich Ihre Kollegen in Thüringen besonders einfach gemacht; denn als am 1. April der Winterabschiebestopp vorbei war, hat sich Herr Lauinger doch sehr stark bemüht, Aufgaben, die mit weniger Vergnügen verbunden sind, an das dortige Innenministerium zurückzugeben.

Aber zum eigentlichen Thema, zum Finanzausgleichsgesetz und zum Aufnahmegesetz. Wir sind ja wieder - ich will das beim FAG einmal so bezeichnen - in einem vorolympischen Jahr, also in einem Zwischenjahr, und nehmen nur einige Anpassungen am Finanzausgleich für die Jahre 2015 und 2016 vor. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass es zu keinen großen Veränderungen im Kernbereich des Finanzausgleichsgesetzes kommt, sondern im Wesentlichen die Konsequenzen aus der Mai-Steuerschätzung 2015 aufgenommen werden.

Gravierende Veränderungen gibt es - das begrüßen wir ausdrücklich - im Bereich der Finanzierung der Unterbringung von Asylbewerbern in SachsenAnhalt. Man sollte an dieser Stelle nicht vergessen: Als die Asylkosten im Jahr 2004 in die Finanzausgleichsmasse übernommen worden sind, war das sehr wohl im Sinne der Kommunen. Ich kann mich daran erinnern, dass damals 50 Millionen € aus dem Einzelplan 03 in die Finanzausgleichsmasse gepackt worden sind. Dann haben über viele Jahre - ich kann mich in anderer Verwendung sehr gut daran erinnern - insbesondere auch die Landräte die Ohren angelegt und dazu nichts gesagt, weil wir natürlich alle wussten, dass wir, die Landkreise und kreisfreien Städte, längst nicht 50 Millionen € für die Unterbringung der Asylbewerber ausgeben.

Nun haben wir aber eine andere Situation, die nahezu überhaupt nichts mit den paradiesischen Zeiten von vor zehn Jahren zu tun hat. Vielmehr

gehen die Kosten in diesem Bereich durch die Decke. Deswegen ist es konsequent, dass die kommunale Finanzierung in diesem Bereich wieder in das Aufnahmegesetz übernommen wird. Das erfüllt auch das Versprechen der Landesregierung, das - ich sage einmal - auf dem kleinen Asylgipfel an einem Sonntag in Naumburg vom Innenminister für die Landesregierung abgegeben worden ist, dass den Kommunen die Kosten erstattet werden, die anfallen.

Es wird natürlich wesentlich darauf ankommen, wie dynamisch eine solche Pauschale ist. Ich selber sage, es wird vermutlich eine Mischung aus Spitzabrechnung und Pauschale sein, weil man die Dinge sonst nicht ordnungsgemäß erfassen kann.

Zu den von den kommunalen Spitzenverbänden aufgeworfenen Problemen: Ich will auf zwei kurz eingehen. Man wird sich sicherlich sehr genau angucken müssen, was mit dem Personalkostenanteil von 25 Millionen € ist, der aus der Auftragskostenpauschale in die Asylfinanzierung wandert. Das ist eine administrativ sicherlich nicht ganz leicht zu leistende Aufgabe, weil die Produktbildung in der Doppik das nicht so einfach zulässt. Zweifelsohne fallen aber auch Personalkosten weg, die woanders nicht wieder auftauchen. Hinzu kommt, was ich eben bereits genannt habe, das System der Pauschalen im Verhältnis zu einer möglichen Spitzabrechnung.

Schließlich will ich auf die altbekannte Forderung eingehen, sparen muss sich wieder lohnen. Ich habe das in den letzten Monaten von Vertretern der Landesregierung in diversen Beiträgen im Pressespiegel gelesen. Ich würde mich freuen, wenn wir uns bei dieser Debatte in den nächsten zwei Monaten bei diesem Zwischen-FAG nicht überanstrengen würden; denn ich habe auch in der jüngeren Vergangenheit wieder keinen einzigen machbaren Beitrag gehört, wie diejenigen belohnt werden sollen, konkret die einzelne Gemeinde, über ihre Zuweisungen, wenn sie spart und Haushaltskonsolidierung betreibt. Alle Beteiligten suchen danach seit mehr als einem halben Jahrzehnt. Ich höre immer nur diese Überschrift. Wir sollten darüber vielleicht diskutieren, wenn wir mehr Zeit haben und vor allem auch über gute Ideen diskutieren können.

Letztlich werden wir in den Ausschussberatungen über die Anmerkungen und Probleme, die in der Anhörung von den Spitzenverbänden vorgetragen worden sind, reden. Einen Punkt habe ich bereits angesprochen: die Auftragskostenpauschale im Verhältnis zur Asylfinanzierung, zweitens natürlich auch die Berechnung des Schuldendienstes; denn die Annahme, dass die durchschnittlichen Zinsen für die Kommunalfinanzierung zurzeit 5 % betragen, ist aus meiner Sicht etwas hoch gegriffen. Das ist aber ein Detail und dafür sind Ausschuss

sitzungen und Ausschussberatungen da. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön. - Damit schließen wir die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ab und treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Gibt es weitere Überweisungswünsche? - Ich sehe sie nicht. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Möchte sich jemand der Stimme enthalten oder dagegen stimmen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.