und später Staatssekretär Felgner mehrere Gespräche sowohl mit der Oberfinanzdirektion als auch mit der Hübner-Gruppe führten. Auf Deutsch: Das Ministerium hat sich sehr wohl intensiv mit der Frage befasst. Im Ergebnis des Gesamtvorganges erfolgte der Nachlass in Höhe von etwa 270 000 €.
Der Rechnungshof kommt in seiner unabhängigen Prüfung zu dem Schluss, dass der Nachlass rechtswidrig erfolgte und die Mitwirkung des Finanzministeriums maßgeblich für die Entscheidung war.
Über diese Einschätzung des Landesrechnungshofes entspinnt sich derzeit eine bizarre Auseinandersetzung mit dem Finanzministerium. Das Ministerium gibt - allerdings erst ab einem bestimmten Zeitpunkt - als Grund für den Nachlass eine sogenannte tatsächliche Verständigung, also eine Art vergleichsweise Regelung an. Die sei allerdings - jetzt betreten wir das Reich von Märchen und Fabeln - nicht protokolliert und nicht schriftlich abgefasst worden.
Es soll also eine vergleichsweise Lösung für Steuerprobleme in Millionenhöhe gegeben haben, aber nur mündlich. Diese sollte 750 Steuerbescheide betreffen. Das reicht mündlich - sicher! Jede Verhandlung einer Schiedsstelle über einen Gartenzaun führt zu einem Protokoll. Die Finanzverwaltung ist da lässiger? - Also das entspricht nicht
Fazit zum Steuernachlass: Schon wieder hat die Landesverwaltung zugunsten eines Freundes des Finanzministers rechtswidrig entschieden. Das entspricht in keiner Weise rechtsstaatlichen Standards. Es ist genug!
Wer soll beim dritten Mal noch an korrekte Verfahren oder zumindest an Zufall glauben? - Jetzt eine ruchlose Kampagne zu wittern und den Landesrechnungshof, die Presse oder die Opposition dafür verantwortlich zu machen, dass man nicht in der Lage war, über all die Zeit die geschäftlichen Interessen des Freundes und die politischen Interessen des Landes sauber zu trennen, geht fehl.
Ich halte das Übernehmen politischer Verantwortung und das Ziehen persönlicher Konsequenten hier für unvermeidbar. Ich habe es bereits in der Öffentlichkeit geäußert. Nach diesen Vorgängen kann man nicht einfach weitermachen, als wäre nichts gewesen. Es ist ein Wechsel in der Funktion des Finanzministers erforderlich, also der Rücktritt. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Spielregeln des Parlamentes sind mir wohl bewusst. So ist es guter und richtiger Brauch, dass die Opposition wichtige Themen aufgreift und sie hier in diesem Hohen Haus zur Sprache bringt.
Das ist manchmal eine undankbare Aufgabe, vor allem dann, wenn eine Regierung und eine Koalition erfolgreich arbeiten, wie der gerade eingebrachte Nachtragshaushalt zeigt.
Sie haben es zurzeit also besonders schwer, meine Damen und Herren von der Opposition. Das weiß ich wohl. Der Landesregierung wiederum sollte niemand verdenken, dass sie die Erfolge ihrer Arbeit benennt. Das ist allein schon deshalb wichtig, um Zuversicht zu verbreiten und zu zeigen, dass sich in diesem Land etwas zum Positiven bewegt.
Mein Credo ist es jedenfalls immer gewesen, die Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter zu motivieren und nicht zu demotivieren.
In dieser Hinsicht lassen Sie mich sagen, dass ich mich vor allem über zwei Meldungen der letzten Tage freue. Die Arbeitslosenrate ist erneut unter 10 % gefallen und unser Land war im Jahr 2014 wiederum das Land mit den meisten ausländischen Investitionen im Osten.
Darauf können wir in Sachsen-Anhalt gemeinsam stolz sein. Dies zeugt auch davon, dass diese Landesregierung in den letzten Jahren so schlecht nicht gearbeitet haben kann. Das trifft im Übrigen auch auf den Finanzminister zu, der hart und erfolgreich daran gearbeitet hat, das Land aus der Schuldenspirale hinaus und auf Konsolidierungskurs zu bringen.
Wenn wir in diesem Land Fortschritte erzielen, dann liegt das aber auch daran, dass wir Investoren immer nach besten Kräften unterstützt und gefördert haben. Ich denke zum Beispiel an die außerordentlich positive Entwicklung von Novelis in Nachterstedt oder von IFA-Rotorion in Haldensleben und von vielen weiteren Firmen.
Gewiss, es gibt auch Beispiele dafür, dass Investoren scheitern, so wie es jetzt gerade in Genthin geschehen ist. Dann stehen wir bereit und helfen mit, neue Lösungen zu entwickeln.
Worum geht es nun in der Aktuellen Debatte? - Der Landesrechnungshof hat einen außergewöhnlich umfangreichen Besteuerungsfall einer für unsere Verhältnisse großen Unternehmensgruppe aufgegriffen und dazu dem Ministerium für Finanzen vertraulich einen komplexen Bericht zugeleitet.
Nach einer kurzen und inhaltlich zugespitzten Presseerklärung entflammte eine öffentliche Diskussion, bei der unter Verletzung des Steuergeheimnisses auch Teile des vertraulichen Berichtes öffentlich geworden sind. Das verurteile ich.
Auch Unternehmen haben wie jeder Bürger das Recht, dass das Steuergeheimnis für sie gewahrt wird. Wenn wir weiter daran interessiert sind, dass Unternehmen bei uns investieren, dann sollten wir uns auch daran halten.
Der Finanzminister hat in der Sache bereits eine umfangreiche Recherche eingeleitet. Das zuständige Finanzministerium wird zu dem Bericht innerhalb der Frist, die der Landesrechnungshof ihm gesetzt hat, umfassend Stellung nehmen, also bis Ende Juli. So ist es im Umgang mit Erkenntnissen des Rechnungshofes üblich.
Daran schließen sich, wie ich es erwarte, vorurteilsfreie Erörterungen an. Erst dann kann es, auch aufgrund des hoch komplexen Sachverhaltes, eine abschließende Äußerung des Landesrechnungshofes geben. Die politische Kultur gebietet es, diesen Prozess abzuwarten und die Ergebnisse dann im Lichte aller Standpunkte zu würdigen, zumal es sich beim Steuerrecht um eine der schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt handelt.
Ich kann aber nur dringend dazu raten, den vorliegenden Fall nicht zum Nachteil unseres Landes zu instrumentalisieren, zumal er sich noch mitten in der Bearbeitung befindet. Parlamentarische Kontrolle auch der Finanzverwaltung ist gut und richtig. Aber es gibt ein paar Besonderheiten des Besteuerungsverfahrens zu beachten, insbesondere das Steuergeheimnis. Rechtsstaatliche Verfahren, auch vor den Verwaltungs- und Finanzbehörden, galten bisher als einer der Standortvorteile in Sachsen-Anhalt.
Daher bitte ich Sie im Sinne unseres Landes, bis zum Vorliegen abschließend gesicherter Erkenntnisse um größere Zurückhaltung und um eine vorurteilsfreie Herangehensweise, mag die Versuchung für Sie als Opposition auch noch so groß sein. Stehen wir stattdessen gemeinsam für eine verantwortungsvolle Politik für unser Land Sachsen-Anhalt. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Ministerpräsident. - Als nächster Redner spricht in der Aktuellen Debatte für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Schröder.
Wir dürfen im Haus Gäste willkommen heißen. Es handelt sich um Damen und Herren der Stiftung Bildung und Handwerk aus Magdeburg. Willkommen im Landtag!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Prüfmitteilung des Landesrechnungshofes über die aktuellen Entwicklungen bei der Investitions- und Beteiligungsgesellschaft vom 28. Mai 2015 über den Erlass von Zinszahlungen bei der Firmengruppe Schloss Neugattersleben vom 19. Juni 2015 sowie zum KMU-Status der
gleichen Firmengruppe vom 23. Juni 2015 haben in der öffentlichen Wahrnehmung ein Meinungsbild geprägt, das in der Tat nachdenklich macht.
Die Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes sind ernst zu nehmen und sie haben zur Folge, dass die Verwaltung ihr Handeln transparent darstellen muss, um eine politische Bewertung zu ermöglichen.
Die besondere Bedeutung des Themas lässt sich unter anderem daran erkennen, dass das Finanzministerium an insgesamt 22 Personen der Verwaltung konkrete schriftliche Fragestellungen
übermittelt hat. Die daraus entwickelte Stellungnahme wurde am 29. Juni 2015 breit zugänglich gemacht und auch meiner Fraktion zugeleitet. Dass es sich um einen außergewöhnlichen Vorgang handeln muss, kann man auch daran erkennen, dass ein Steuerpflichtiger selbst auf der Homepage des Ministeriums zu Wort kommt.
Meine Fraktion und auch ich persönlich haben in den letzten Tagen öffentlich immer wieder drei Dinge gesagt. Die Prüfmitteilungen des Rechnungshofes sind ernst zu nehmen. Eine Aufarbeitung der Vorgänge ist notwendig. Eine politische Vorverurteilung wird es mit uns nicht geben.
Im Zusammenhang mit diesen drei Äußerungen begrüßt die CDU-Landtagsfraktion die nunmehr vorliegende Erklärung des Finanzministeriums ausdrücklich. Wir werten sie als einen Ausdruck der politischen Bereitschaft, in die vom Rechnungshof kritisierte Verfahrensweise im Nachhinein Transparenz zu bringen. Die Stellungnahme vom 29. Juni 2015 ersetzt nicht das übliche Verfahren, sich zu den vorliegenden Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes ausführlich, detailliert und schriftlich zu äußern.
Angesichts der öffentlichen Berichterstattung der letzten Tage, vor allem auch vor dem Hintergrund der heutigen Aktuellen Debatte ist die Stellungnahme aber wichtig. Sie stellt aus unserer Sicht den ernsthaften Versuch dar, Sachverhalte zu erhellen. Der Ministerpräsident ließ es schon anklingen: Trotz des hohen Gutes des Steuergeheimnisses darf es einem Minister in diesem Land nicht verwehrt werden, sich gegen Mutmaßungen zu verteidigen.
Eines geht nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Meister hat es moderat vorgetragen, moderater als es in den Pressemitteilungen der letzten Tage von der Opposition kam. Der Verwaltung und dem verantwortlichen Minister muss die Möglichkeit gegeben werden, Sachverhalte aufzuklären. Während parlamentarische Gremien und letztlich auch der Landesrechnungshof dazu beitragen wollen, setzen manche doch sehr einseitig