ich wollte nur wissen, ob wir uns vielleicht tatsächlich etwas missverstehen. Sie haben auf den Punkt 2 unseres Änderungsantrags reflektiert und lehnen das zu erarbeitende Konzept ab. Das haben wir von Ihrem Antrag übernommen. Das Einzige, was wir daran ergänzt haben, sind die an der Erarbeitung dieses Konzepts Beteiligten.
- Doch. - Ich würde Sie einfach bitten, es noch einmal zu lesen, weil es den Kreis derer, die an einem solchen Konzept mitarbeiten, tatsächlich erweitert und zum Beispiel auch die Sicht von Eltern mit einbringen soll.
Ich habe ein weiteres Konzept zu unserem Konzept abgelehnt und ich habe zum Beispiel die Erweiterung des Beratungskreises auf den Behindertenbeirat und auf den Behindertenbeauftragten abgelehnt, wie es bei Ihnen gefordert wird, weil der Behindertenbeauftragte des Landes der Vorsitzende des Behindertenbeirats ist.
Danke schön. - Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann können wir die Aussprache zu den vorliegenden Anträgen abschließen und in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Dieser liegt Ihnen in der Drs. 6/4215 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Ich lasse nunmehr über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Er liegt Ihnen in der Drs. 6/4211 vor. Für die antragstellenden Fraktionen der CDU und der SPD hat Kollegin Zoschke mitgeteilt - -
- Entschuldigung. Das wäre jetzt auch tatsächlich eine andere Koalition. - Kollegin Dr. Späthe hat mitgeteilt, dass aus dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Punkt 1 in modifizierter Fassung übernommen werden soll; der Ursprungsantrag verändert sich somit hin zu folgendem Wortlaut:
berufliche Orientierung in Sachsen-Anhalt und § 34 SGB IX in Bezug auf Ausbildungszuschüsse umgesetzt wird.“
Wer dieser Änderung des Ursprungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen im Haus. Möchte jemand dagegen stimmen? - Niemand. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Auch nicht. Damit wurde diesem Punkt zugestimmt.
Dann sollte dem Punkt 2 des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt werden, der den Ursprungsantrag entsprechend ergänzen soll. Muss ich Punkt 2 vorlesen?
Ich sehe Kopfschütteln; nein. Dann: Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit wurde diesem Punkt zugestimmt.
Dann möchte ich jetzt noch einmal um das Einverständnis darum werben, dass der Änderungsantrag damit sozusagen durch Zustimmung erledigt wäre.
Ich lasse nunmehr über den so geänderten Ursprungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 6/4202 abstimmen. Wer dem so geänderten Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Möchte jemand dagegen stimmen? - Das sehe ich nicht. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Bei einer Stimmenthaltung und mit großer Stimmenmehrheit ist dem Antrag in der geänderten Fassung zugestimmt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gentechnik auf dem Acker ist nach wie vor nicht gewollt. Die Menschen wollen keine gentechnisch veränderten Pflanzen essen.
Große Handelsketten fordern von ihren Lieferanten tierische Produkte mit gentechnikfreiem Sojafutter.
Große Molkereien setzen keine Milch mehr ein, wenn die Kühe mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, und auch immer mehr Eierproduzenten sagen zu, gentechnikfrei produzieren zu wollen.
Pflanzen angebaut werden dürfen. Das ist deshalb gut, weil so die Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden. Das ist deshalb gut, weil so die Landwirtschaft geschützt wird, weil sie keine Verunreinigungen befürchten muss und es nicht zu einem Einbruch beim Verkauf ihrer Waren kommt. Das ist deshalb gut, weil dann auch keine umfangreichen, aufwändigen und teuren Analysen erforderlich sind.
Nach vier Jahren grüner Beharrlichkeit sollte das Hohe Haus diese Fakten endlich anerkennen und sich zur gentechnikfreien Landwirtschaft in
Seit März eröffnet die EU den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen - abgekürzt: GVO - in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Sobald für ein GVO eine Zulassung auf EU-Ebene erfolgt ist, können die Nationalstaaten aktiv werden und haben zwei Optionen, um den Anbau zu verhindern. Sie können entweder den Hersteller bitten, die Zulassung für das Staatsgebiet zurück
zunehmen. Ob das klappt, ist allerdings fraglich. Oder sie verbieten oder beschränken den Anbau unter Angabe von sogenannten zwingenden Gründen. Diese beiden Optionen in der EU-Richtlinie müssen nun in nationales Recht umgesetzt werden.
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat am 4. Juni 2015 einen Entwurf zum Gentechnikgesetz vorgelegt, der die Landesregierungen ermächtigt, Beschränkungen oder Verbote zu erlassen.
Nur wenn bestimmte Gründe für das gesamte Bundesgebiet zutreffen, kann die Bundesregierung Anbaubeschränkungen oder -verbote erlassen. Das sind keine klaren Zuständigkeiten. Die Bundesländer werden immer beim Bund die Verantwortung sehen, und der Bund seinerseits wird versuchen, sich aus der Verantwortung zu stehlen, und begründen, dass dieser oder jener Grund für das gesamte Bundesgebiet gar nicht zutreffen kann.
Es ist also ein Hin und Her. In diesem Hin und Her soll ein 20-köpfiger Anbauausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien und aus den Ländern helfen. Die Mitglieder dieses Anbauausschusses sollen zu jeder Pflanze im Einzelfall Stellung beziehen und darlegen, welche zwingenden Gründe für ein Verbot sprechen und ob eine nationale oder regionale Umsetzung empfohlen wird.
Da Bund und Länder ihre Zuständigkeit wie eine heiße Kartoffel von sich weisen werden, darf auch angezweifelt werden, dass der Anbauausschuss das Chaos tatsächlich beseitigen wird.
Minister Schmidt will es sich leicht machen und den Bundesländern die Aufgabe aufbürden, Anbauverbote zu begründen. Nach Schmidts Intention sind die Bundesländer in erster Linie gefordert. Das kann überhaupt nicht sinnvoll sein; denn im schlimmsten Fall machen sich dann 16 Bundesländer auf den Weg, um Verbotsgründe wasserdicht zu bekommen. Die Hürden für rechtssichere Begründungen, die vor Gericht Bestand haben müssen, sind unheimlich hoch.
Das stellt unglaubliche Anforderungen an die Bundesländer. Vermutlich bedeutet das auch eine Überforderung der Bundesländer. Die Bundesländer müssen zudem mit möglichen Klagen der Gentechnikkonzerne rechnen und müssen dann auch noch die Kosten für die Verfahren tragen.