Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die formelle Missbilligung eines Ministers, hier des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr, ist ein ungewöhnlicher Schritt, zu dem sich der Landtag nur in ungewöhnlichen Situationen entschließen sollte. Eine solche Situation liegt vor.
Wir als Antragsteller und ich als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses sehen die Gefahr erheblicher Schäden. Wir wollen durch die Missbilligung das Augenmerk auf die konkrete Situation, nämlich die Verwendungsnachweisprüfung bei Straßenbaumaßnahmen richten. Die vorhergehenden Versuche, die Problematik im üblichen Rahmen, nämlich im Rechnungsprüfungsausschuss, zu klären, schlugen leider zumindest zunächst fehl.
Welcher Vorwurf liegt der Missbilligung zugrunde? - Im Kern ging es zunächst um die Verwendungsnachweisprüfung im Fall des Altstadtkreisels Wernigerode und die Information dazu. Hier gab es - meine Vorredner haben es erwähnt - exorbitante Kostensteigerungen von mehr als 100 %, von ursprünglich 14 Millionen € auf letztlich 31 Millionen €. Angesichts dieser Entwicklung ruht ver
Eine Verwendungsnachweisprüfung des bereits im Jahr 2006 in Betrieb genommenen Altstadtkreisels liegt nicht vor. Insbesondere erwiesen sich jedoch die Informationen an den Rechnungsprüfungsausschuss als unzureichend und die Behandlung im Ausschuss als unergiebig.
Die Unzufriedenheit aller Ausschussmitglieder, wie ich meine, erreichte ihren vorläufigen Höhepunkt mit dem Schreiben des Ministers vom 11. Mai 2015. Ich zitiere kurz:
„Aufgrund der schon seit längerer Zeit bekannten sehr angespannten Personal- und Arbeitssituation im Referat 307 des Landesverwaltungsamtes kann ich … heute noch keinen Endtermin nennen. Selbstverständlich werden Sie zu gegebener Zeit ergänzend informiert.“
Diese Nachricht löste nicht nur Verwunderung, sondern auch eine Reihe von Fragen aus, die dann in der Sitzung am 13. Mai 2015 nicht beantwortet werden konnten, auch im Nachgang zu dieser Sitzung nicht. Sie kamen auch in der Sitzung am 10. Juni 2015 nicht wird zur Beantwortung.
In der Sitzung am 13. Mai 2015 wurde klar, dass das Problem weit über den Altstadtkreisel Wernigerode hinausgeht. In der Sitzung am 13. Mai 2015 teilte das Ministerium im Rahmen der Befragung durch die Ausschussmitglieder mündlich mit - das wussten wir vorher nicht -, dass von acht Planstellen im Bereich der Verwendungsnachweisprüfung Straßenbau immerhin eine Stelle besetzt ist, und zwar mit einer Teilzeitkraft.
Da haben wir als Ausschuss - über alle Fraktionen hinweg, meine ich - erst einmal geschluckt. Bei einer Personalausstattung von nur etwa 5 % vom Soll muss jedem klar sein, dass die Verwendungsnachweisprüfung faktisch ruht. Das wurde seitens des Ministeriums auch bestätigt.
Das hat dramatische Folgen. Genau genommen - der Landesrechnungshof wies in der Sitzung darauf hin - dürfen in einem solchen Fall keine neuen Mittel ausgereicht werden, da wir nicht in der Lange sind, die ordnungsgemäße Verwendung zu prüfen und sicherzustellen.
Bei ruhender Verwendungsnachweisprüfung sind wir darüber hinaus nicht in der Lage, Rückforderungen unberechtigt ausgereichter Mittel vorzunehmen. Aufgrund laufender Verjährungsfristen droht der endgültige Verlust von Landesmitteln.
Die Erklärungsversuche des Ministeriums hinsichtlich der Praxis von Verwendungsnachweisprüfungen warfen weitere Fragen auf. Der Ausschuss vertagte das Thema auf seine nächste Sitzung und hoffte auf eine Lösung.
Beim Vortrag des Ministeriums in der folgenden Sitzung wurde deutlich, dass sich im letzten Monat nichts getan hatte. Die Raumtemperatur sank um mehrere Grad, die Stimmung im Ausschuss war ausgesprochen frostig, da wir nicht den Eindruck hatten, dass das Problem hinreichend ernst genommen wird.
Es wurde ausgeführt, man habe keinen Überblick über die noch zu prüfenden Vorgänge, man wisse nicht, welche Verjährungsfristen wann abliefen. - Genau dies wollte der Unterausschuss aber wissen. Schließlich liegt hierin die Gefahr, dass dem Land ein finanzieller Schaden entsteht.
Um dies zu erfahren, müssten aber laut Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Herr Graner ging darauf ein -, alle Vorgänge händisch durchgegangen werden, was die entsprechende Prüfungsstelle komplett blockieren würde; das könne ja keiner wollen, war die Mitteilung. - So weit zum Geschehen im Ausschuss.
So kann man mit dem Problem nicht umgehen. Wir haben ein ernsthaftes Problem in der Landesverwaltung,
das sich ganz erheblich finanziell auswirken kann. Weder wurde das Problem ernsthaft angegangen noch wurde der mit der Angelegenheit befasste Ausschuss ordentlich informiert. Wir erfuhren von der Situation eher nebenbei und völlig unstrukturiert. Die Gesamtsituation rechtfertigt den gestellten Missbilligungsantrag.
Am 25. Juni 2015 haben Sie, Herr Minister, nun einen Teil der offenen Fragen schriftlich beantwortet und einen Ausblick auf Lösungsansätze gegeben. Inhaltlich werden wir darüber im Ausschuss sprechen müssen. Ich hoffe, dass die Problematik nun die nötige Aufmerksamkeit hat. Der Missbilligungsantrag hat - egal ob er durchkommt oder nicht - insofern eine segensreiche Wirkung entfaltet. - Vielen Dank.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Anlass dieser aktuellen Aufregung - Sie wissen es alle; unser Staatsminister hat in einer außergewöhnlich emotional gehaltenen Rede darauf reflektiert.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der SPD - Herr Gallert, DIE LINKE: Wenn selbst bei ihm die Nerven blank liegen!)
Der weiße Bart zeigt die Röte Ihres Gesichts noch immer sehr deutlich. Also, Herr Staatsminister, eine so emotionale Rede hätte ich Ihnen nicht zugetraut.
Auf jeden Fall hat sich die Diskussion über diese Problematik im Rechnungsprüfungsausschuss zu einer Grundsatzdiskussion über die Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen entwickelt.
Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion ist eines ganz klar: Die Verwendung öffentlicher Mittel muss sparsam und wirtschaftlich sein.
Der Staat gibt nicht sein Geld aus; es ist das Geld der vielen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, auch über unser Bundesland hinaus. Deswegen hat er auch eine ganz besondere Verantwortung. Die CDU-Fraktion braucht, was diesen Grundsatz angeht, von der LINKEN und von den GRÜNEN übrigens keinen Nachhilfeunterricht.
Zu dieser besonderen Verantwortung gehört zweifelsohne auch, die Verwendung öffentlicher Mittel ordnungsgemäß und zeitnah zu prüfen;
Sie wissen genau, dass Minister Webel vor seiner Tätigkeit als Verkehrsminister erfolgreich als Landrat gearbeitet hat. Das neiden Sie ihm alle heute noch; das weiß ich. Wenn es Probleme beim kommunalen Straßenbau gab, dann hat unser Minister sie aus erster Hand gekannt.
Genau deswegen hat er gehandelt. Der Minister hat nach seinem Amtsantritt vier Beschäftigte des LSBB an das besagte Fachreferat 307 - Sie sind in
Ihren Reden darauf eingegangen - des Landesverwaltungsamts abgeordnet. Dieses Modell war nur mit dem Personalrat nicht dauerhaft zu verstetigen.
- Schade, nicht wahr? - Der Verkehrsminister hat mehrfach versucht, personelle Umschichtungen vorzunehmen, um die Verwendungsnachweisprüfungen zu beschleunigen. Aber es ist nun einmal so: Kein Ministerium gibt freiwillig knappes Personal her. Das MI hat in dieser Frage übrigens nicht erst seit 2011 eine andere Auffassung.
Als Verkehrspolitiker muss ich das so zur Kenntnis nehmen. Der Verkehrsminister hat schließlich mit dem Haushaltbegleitgesetz 2015/2016 vorgeschlagen, dass die Mittel für den kommunalen Straßenbau pauschal an die Landkreise ausgereicht werden.
Meine Damen und Herren! Tatsächlich geht es bei Ihrem Antrag um etwas ganz anderes. Sie haben sich unseren Minister Webel, den Landesvorsitzenden der CDU, als eine Art politische Zielscheibe ausgesucht.