Protocol of the Session on July 2, 2015

ein Erfolg der Opposition, die gemeinsam mit den Hochschulen Druck gegen die Abschaffung gemacht hat.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wesentliche Vorschläge, die wir schon im Jahr 2011 gemacht hatten - der Minister hat die Novelle angesprochen -, werden jetzt fast schon vollendet umgesetzt.

Einiges haben wir damals schon in das Gesetz hineinbekommen. Er hat vom Erfolg der Promotionen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften gesprochen. Das war unser Vorschlag. Das ist aufgenommen worden. Man kann sagen, dass dieser Erfolg seine Eltern in der Opposition gehabt hat. Es ist jetzt tatsächlich der Ausbau der Förderung vorgesehen. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Die angekündigte Stipendienhöhe von 1 100 € halten wir für vernünftig für eine Bestenförderung. Wir sehen in diesem Betrag allerdings eine Untergrenze. Diese Untergrenze sollte man auch in das Gesetz aufnehmen. Wir werden dazu den Vorschlag machen, dass man die Untergrenze in das Gesetz aufnimmt.

Wir hatten im Jahr 2011 schon eine dynamische Anpassung dieser Untergrenze an die Lohnentwicklung vorgeschlagen. Diesen Vorschlag werden wir im Ausschuss auch noch einmal unterbreiten.

Die Förderdauer - meine Damen und Herren, na endlich. Endlich hat man sich hierbei bewegt. Wir haben es mehrfach angeregt. Der Antrag, auf dem die Änderung der Graduiertenförderung fußt, wurde erwähnt. Jetzt hat man die Förderdauer angehoben. Das gibt Sicherheit für die Promotion. Das ist auch sehr vernünftig.

Nicht zuletzt geht es um den Hinzuverdienst, um Hinzuverdienstmöglichkeiten für diejenigen, die von der Graduiertenförderung profitieren. Hierbei kommen wir mit 20 Stunden endlich an ein realistisches Maß. Wir haben diesen Punkt im Jahr 2011 erstmals angestoßen. Unsere Fraktion hat, begleitet von den positiven Äußerungen des ehemaligen Rektors Herrn Professor Kreckel, vorgeschlagen, eine sehr offene Lösung zu finden.

Jetzt kommen wir mit 20 Stunden, denke ich, an ein realistisches Maß, das den Stipendiatinnen und Stipendiaten auch hilft. Denn es nützt ja nichts, wenn die Hochschule beispielsweise ein Blockpraktikum bezahlt, aber der Betreffende dieses Blockpraktikum mit den jetzt festgelegten sechs oder acht Stunden gar nicht betreuen kann. Hier sind 20 Wochenstunden sehr vernünftig.

Wir werden einen Zuschlag für Schwerbehinderte vorschlagen. Das haben wir im Jahr 2011 schon gemacht. Ziel ist es, für Menschen mit Behinde

rungen die Chance auf eine Promotion zu verbessern.

Bei der ganzen Freude, die wir hinsichtlich der Änderung des Gesetzes verspüren, dürfen wir natürlich nicht vergessen, dass die Graduiertenförderung immer nur ein Teil der Bestenförderung ist. Auf jeden Fall müssen wir die Stellen ausbauen, auf denen junge Menschen zur Promotion geführt werden. Es muss Qualifikationsstellen geben. Die Landesregierung hat leider den Weg eingeschlagen, diese Stellen nicht auszubauen, sondern die Hochschulen mit Kürzungen zu belegen. Das ist natürlich ein Schritt in die falsche Richtung.

(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE)

Aber die Graduiertenförderung ist ein Erfolgsprogramm in Sachsen-Anhalt. Sie ist unverzichtbar in Sachsen-Anhalt. Sie ist vorzeigbar für SachsenAnhalt.

Ich bleibe bei dem Vorschlag, den wir auch in unserem Antrag gemacht haben: Nutzen Sie doch die Graduiertenförderung! Sprechen Sie doch einmal mit Ihrem Marketing! Vielleicht kann man dann die Graduiertenförderung und das, was dadurch an Forschungsleistung erbracht wird, nutzen, um marketingtechnisch einmal zu zeigen, was im Land Sachsen-Anhalt tatsächlich mit einem solchen Instrument geleistet wird. Das ist viel, das ist gut und das ist vorzeigbar, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Kollege Lange. - Als Nächste spricht für die Fraktion der SPD Frau Dr. Pähle.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, heute geht ein langer Diskussionsweg zu Ende oder zumindest tun wir einen ersten Schritt so halb über die Ziellinie. Heute liegt ein Entwurf zur Änderung des Graduiertenfördergesetzes für SachsenAnhalt vor. Herr Kollege Lange hat es schon gesagt: Wir haben in dieser Legislaturperiode lange um diese Änderung gerungen.

Nur zur Erinnerung, ohne bestimmte Klischees bedienen zu wollen: Bereits im Jahr 2013 in der Diskussion über den Haushaltsplan für das Jahr 2014 war die Graduiertenförderung auf Null gesetzt. Damals gab es hier im Hohen Haus eine Debatte mit der damaligen Wissenschaftsministerin Frau Professor Wolff.

In dieser Debatte hatte man den Eindruck, dass die Graduiertenförderung so etwas wie ein Trostpreis ist. Wer es nicht schafft, eine Stelle zu bekommen, oder sich bei den renommierten Stiftun

gen zu bewerben, na ja, der kriegt dann irgendwie doch so eine Graduiertenförderung. Dafür sollte kein Platz mehr sein.

Wir haben damals in den Diskussionen darauf hingewiesen, dass die Graduiertenförderung kein Trostpreis ist. Hier geht es darum, Grundlagenforschung zu fördern, Forschung zu fördern in den kleineren Wissenschaftsbereichen, die von der Industrie nicht gefördert und unterstützt werden. Dort werden gute Leistungen erbracht. Deshalb wäre es sträflich, diese Mittel zu streichen.

In den Haushaltsberatungen haben es wir es dann zusammen mit dem Koalitionspartner auch hinbekommen, die Mittel zu sichern. Manchmal ist es ganz hilfreich, wenn man Eigenschaften einer ägyptischen Foltermaschine hat und immer wieder auf den gleichen Punkt zurückkommt, bis es dann irgendwann doch dazu kommt, dass im Haushaltsplan wieder der ursprüngliche Betrag von 1,5 Millionen € eingesetzt wird.

Auch in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 hatten wir die Situation, dass die Förderung eigentlich gestrichen werden sollte. Auch hier wurde wieder diskutiert, wurde hart gerungen. Gemeinsam haben wir sogar noch ein wenig Geld obendrauf gepackt. Mittlerweile steht ein Betrag von 1 700 000 € für die Graduiertenförderung zur Verfügung. Diese haben wir über Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2018 gesichert. Das ist ein Erfolg.

(Zustimmung bei der SPD)

Aber mit der Einstellung des Geldes war auch immer der Wunsch nach einer inhaltlichen Verbesserung, nach einer qualitativen Verbesserung verbunden. Auch das ist schon angesprochen worden, insbesondere die Förderdauer und die Förderhöhe waren in der Kritik.

Ja, jetzt haben wir den Gesetzentwurf vorliegen. Tatsächlich sind diese Punkte verändert und, wie ich finde, positiv umgesetzt worden. Wir liegen hinsichtlich der Höhe der Graduiertenförderung jetzt im Bundesschnitt der Stiftungen.

Wir haben eine Förderdauer von drei Jahren. Das ist eine realistische Zeit, um eine Promotion abzuschließen. Für diejenigen, die während der Promotionsphase Kinder betreuen, den Mutterschutz in Anspruch nehmen, familiäre Pflichten übernehmen, ist sogar eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich.

Besonders wichtig finde ich - darauf möchte ich noch einmal gesondert eingehen - den Punkt, dass in den Grundsätzen der Förderung, in denen es darum geht, welche Dinge über die Graduiertenförderung gefördert werden können, nicht nur auf den Gleichklang der Forschungsschwerpunkte gesetzt wird. Es geht auch nicht nur darum, die

kooperativen Promotionen besonders hervorzuheben. Das geschieht im Gleichklang mit den Zielvereinbarungen; das ist ein großer Wert.

Nein, es ist auch explizit aufgeführt, dass Vorhaben in den kleinen Wissenschaftsgebieten gefördert werden sollen. Denn hierbei ist es nicht einfach, Stipendien und wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen einzuwerben. Deshalb halte ich es für einen großen Gewinn, dass dies noch einmal explizit in dem Gesetzentwurf benannt wird.

(Zustimmung bei der SPD)

Kurz und gut, mit einem Augenzwinkern sage ich: Besser hätten wir als SPD den Gesetzentwurf auch nicht schreiben können. Daher ist es ein großer Erfolg.

Ich möchte mich dem Wunsch des Ministers Möllring anschließen, den Gesetzentwurf im Ausschuss zügig zu beraten. Die Hochschulen haben sich schon schriftlich zum Gesetzentwurf geäußert. Deshalb bin ich guten Mutes, dass wir tatsächlich zum 1. Januar 2016 eine veränderte Fördergrundlage haben und dass das Geld, das wir so hart erstritten haben, endlich an vielen Stellen bei den Stipendiatinnen und Stipendiaten ankommt. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Pähle. - Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Professor Dr. Dalbert.

Wir können weitere Gäste im Haus begrüßen, Schülerinnen und Schüler des Hildebrandt-Gymnasiums aus Stendal. Willkommen im Landtag!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es an dieser Stelle schon oft gesagt, die Landesgraduiertenförderung ist in der Tat unverzichtbar für unsere Hochschulen, weil genau diese Stipendien die Möglichkeit bieten, mit den besten Nachwuchsköpfen an unseren Hochschulen neue Forschungsprogramme auf den Weg zu bringen. Sie eröffnen die Chance, erste Forschungen zu Themen durchzuführen, zu denen man vielleicht später größere Projektanträge stellt. Daher ist es gut, dass wir jetzt dazu einen Gesetzentwurf vorliegen haben.

Meine Fraktion hat in den vergangenen Haushaltsberatungen immer wieder Geld eingefordert, mehr Geld, als am Ende dafür eingestellt wurde. Insofern ist es gut, dass sich die Hochschulen und die Opposition durchgesetzt haben, sodass

wir in diesem Bereich mehr Verlässlichkeit bekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Herrn Lange, DIE LINKE)

Ich bin auch froh darüber, dass das Gesetz den Gedanken aufnimmt, den wir auch in den letzten Haushaltsberatungen eingebracht haben, nämlich den DFG-Fördersatz als Regelsatz einzuführen und sich daran zu orientieren. Auf diese Weise kommt man auf eine wenigstens einigermaßen vernünftige Höhe für das Stipendium. Auch das ist gut.

Wenn ich mir den Gesetzentwurf im Einzelnen anschaue, gibt es ein paar Punkte, die ich kritisch anmerken möchte. Im geltenden Gesetz steht ein Satz, der eine Verpflichtung des Landes vorsieht, die Programme der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern besonders zu berücksichtigen. Dieser Satz ist gestrichen worden.

Er hatte keine rechtliche Verbindlichkeit. Es ging immer nach Bestenselektion. Trotzdem, wir haben eine Internationalisierungsstrategie, wir reden hier dauernd über Ankommenskultur und dann legen wir einen Gesetzentwurf vor, mit dem ein Satz des Ankommens, der aussagt, auch derjenige, der aus einem anderen Land kommt, ist willkommen und kann hier promovieren, gestrichen werden soll. Das ist kein guter Zug. Wir sollten überlegen, ob wir diesen Satz nicht im Gesetz belassen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es ist an dieser Stelle mehrfach von mir erwähnt worden: Ich bin eine große Anhängerin von kooperativen Promotionen, nicht zuletzt deshalb, weil ich als Lehrstuhlinhaberin gute Erfahrungen damit gemacht habe. Daher finde ich es gut, dass der Gesetzentwurf den kooperativen Promotionen eine besondere Bedeutung beimisst und die Aussage enthält, dass diese gefördert werden sollen.

Allerdings komme ich dann wieder auf den Haushalt zu sprechen. Frau Dr. Pähle hat darauf hingewiesen: Im Haushaltsplan für die Jahre 2015 und 2016 sind Mittel für 128 Stipendien in der neuen Höhe vorgesehen. Wenn man sich die Verteilung anschaut, stellt man fest, dass es zwei Stipendien für jede Hochschule für angewandte Wissenschaften sind.

Wenn man dies stärker fördern will, ohne den beiden Universitäten gleichzeitig etwas wegzunehmen, dann muss einfach der Ansatz erhöht werden. Das ist die logische Konsequenz. Das muss man bei den nächsten Haushaltsberatungen berücksichtigen und mehr Geld zur Verfügung stellen, damit die kooperativen Promotionen tatsächlich möglich werden.

(Herr Lange, DIE LINKE: Das Problem muss in der Verordnung gelöst werden!)

Weiterhin finden wir es auch gut, dass das Thema Betreuung der Promovierenden extra angesprochen wird. Es wird eingefordert, dass eine gute Betreuung der Promovierenden, die über diese Stipendien gefördert werden, stattfindet. Ich hätte mir hier allerdings mehr vorstellen können, als im Gesetzentwurf steht. Ich finde den Vorschlag der Promovendeninitiativen sehr gut, Betreuungsverträge abzuschließen. Man sollte überlegen, ob man diesen Passus gesetzlich verschärft und tatsächlich von Betreuungsverträgen spricht, in denen Rechte und Pflichten für beide Seiten ausformuliert werden.