Protocol of the Session on June 5, 2015

die Sachlage für die Landesregierung dar, handelt es sich bei dem bekanntgewordenen Vorfall des Öffnens und der Weitergabe eines Briefes tatsächlich um eine übliche und gegebenenfalls über Jahre andauernde Verwaltungspraxis der Wernigeröder Stadtverwaltung?

2. Wer trägt für das Öffnen des Briefes und die

nicht autorisierte Weitergabe des Inhaltes Verantwortung?

Danke für die Frage. - Herr Minister Stahlknecht wird die Antwort geben.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde die Antwort geben, soweit wir dazu in der Lage sind, weil grundsätzlich nicht wir als Innenministerium für die Aufklärung der Vorgänge der Stadt Wernigerode zuständig sind, sondern die Kommunalaufsicht.

(Zustimmung bei der CDU)

Zur Frage 1: Nach unseren Erkenntnissen übernimmt das Ratsbüro der Stadt Wernigerode seit Beginn der 90er-Jahre kontinuierlich die Sekretariats- und Servicetätigkeiten für die Stadt, für die Arbeit der im Stadtrat der Stadt Wernigerode vertretenen Fraktionen, die rechtlich gesehen Teil der Verwaltung sind. Dazu gehört auch die Unterstützung der Fraktionen bei der Terminkontrolle, dem Kopier- und Informations- sowie Postdienst.

Entsprechend der für die Verwaltung der Stadt Wernigerode geregelten Dienst- und Geschäftsanweisung wird die an den Stadtrat der Stadt Wernigerode bzw. dessen Mitglieder adressierte Post nur geöffnet, soweit Anlass für die Annahme besteht, dass zur Entgegennahme durch den Adressaten Termine oder Fristen verstreichen könnten, und wenn in einem solchen Fall zuvor eine Rücksprache mit dem Adressaten erfolgt ist.

In dem konkreten Fall handelt es sich um eine Tatfrage, die durch die Stadt Wernigerode oder gegebenenfalls durch die zuständige Kommunalaufsicht oder, wenn eine dementsprechende Strafanzeige vorliegt sollte, durch die zuständige Staatsanwaltschaft zu klären ist.

Zur Frage 2: Der Sachverhalt, auf den die Frage Bezug nimmt, stellt eine innerorganisatorische Angelegenheit der Stadtverwaltung Wernigerode dar. Die Frage nach Verantwortlichkeiten muss zunächst innerhalb der Stadt Wernigerode geklärt werden.

Es gibt eine Nachfrage vom Fragesteller. Bitte sehr, Herr Striegel.

Nach meiner Kenntnis, Herr Minister, hat die Kommunalaufsicht eine Stellungnahme von der Stadtverwaltung Wernigerode abgefordert. Was ist denn Inhalt dieser Stellungnahme und welche kommunalaufsichtsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich möglicherweise aus dieser?

Welche kommunalaufsichtsrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, ergibt sich aus der Sachver

haltsaufklärung. Das können wir Ihnen nachliefern. Das kann ich Ihnen hier nicht sagen. Die Stellungnahme selbst liegt mir nicht vor. Ich denke, dass wir darüber gern noch bilateral reden können. Wir haben das eher von einer allgemeinen Betrachtungsebene aus beantwortet und nicht so sehr von einer Ebene, die die Aufklärung und Aufarbeitung eines Sachverhaltes zu leisten hätte.

Wie gesagt, es gilt auch für diesen Fall das, was bei mir gilt immer: Transparenz. Das ist kein Thema. Wir werden noch einmal nachfragen, wie die Stellungnahme aussieht. Das können wir bilateral tun; ich werde Ihnen dann berichten.

Zu der Frage, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, würde ich sagen: Der zuständige Stadtrat in Wernigerode, der auch Dienstvorgesetzter des Oberbürgermeisters ist, sollte daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Möglicherweise liegt auch ein Dienstverstoß vor - das weiß ich nicht. Möglicherweise liegt auch eine Dienstpflichtverletzung eines zuständigen Beamten vor. Auch dann ist es Aufgabe des Stadtrates zu kontrollieren, dass dann der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter gegenüber dem zuständigen Beamten die erforderlichen Schritte einleitet. Ob die Kommunalaufsicht ihrerseits Bedarf sieht, im Wege von kommunalrechtlichen Mitteln tätig zu werden, das kann ich im Augenblick nicht einschätzen.

Danke sehr, Herr Minister.

Wir kommen zur letzten Frage innerhalb der Fragestunde. Die Frage 6 wird gestellt von der Abgeordneten Frau Görke. Es geht um das Arbeitsbündnis Jugend und Beruf. Bitte sehr.

Das Arbeitsbündnis Jugend und Beruf zielt auf die Kompetenzbündelung verschiedener Träger zur Förderung der beruflichen Integration junger Erwachsener. Einige Bundesländer sind in der Umsetzung des Arbeitsbündnisses, zum Beispiel bei Stellenbesetzungen sowie bei der Schaffung rechtlicher Grundlagen, weiter fortgeschritten als Sachsen-Anhalt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang leistet die Landesregie

rung einen Beitrag zur Umsetzung des Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf?

2. Wodurch und in welchen Punkten ergeben sich

Unterschiede im Verfahrensstand im Vergleich zu anderen Bundesländern, insbesondere zum Freistaat Thüringen, der von derselben Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit betreut wird?

Danke für die Frage. - Die Antwort für die Landesregierung gibt Herr Minister Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Frage von Frau Bianca Görke für die Landesregierung wie folgt.

Zur Frage 1: Die Landesregierung hat für die ESFFörderperiode von 2014 bis 2020 einen Schwerpunkt darauf gelegt, kommunale Arbeitsbündnisse dabei zu unterstützen, rechtskreis- und institutionsübergreifende Kooperations- und Unterstützungsstrukturen für Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf aufzubauen und zu verstetigen. Zielstellung ist es, dass Jugendliche nach der Schule ohne Umwege und Brüche eine berufliche Ausbildung beginnen und diese erfolgreich abschließen.

Hierfür ist das Förderprogramm „Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt“ - Abkürzung Rümsa - aufgelegt werden, welches für die neue Förderperiode in dieser Woche an den Start gegangen ist. Seit dem 1. Juni 2015 ist die Landesnetzwerkstelle Rümsa tätig. Diese hat die Aufgabe, die Kommunen bei der Konzeptentwicklung und dem Aufbau funktionierender Kooperationsstrukturen zu beraten und zu begleiten sowie eine hohe Qualität und landesweite Vernetzung der kommunalen Initiativen sicherzustellen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Umsetzungskonzepte einzureichen. Auf dieser Grundlage können sie eine Förderung, zum Bespiel für die Koordination zum Aufbau des kommunalen Übergangsmanagementsystems oder auch für die Umsetzung eines mobilen Beratungsangebotes in ländlichen Regionen, erhalten. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist, dass die Kooperationspartner vor Ort verbindliche Zielvereinbarungen zur zuständigkeitsübergreifenden Zusammenarbeit abgeschlossen haben. Hierdurch soll eine Nachhaltigkeit der Förderung sichergestellt werden.

Darüber hinaus sollen die beteiligten kommunalen Arbeitsbündnisse über ein Regionalbudget verfügen können, in dessen Rahmen entsprechend den regionalen Bedarfen Unterstützungsprojekte umgesetzt werden können, beispielsweise nach dem Modell der Kompetenzagenturen.

Sachsen-Anhalt geht damit einen in der Bundesrepublik bisher einmaligen Weg. Das besondere Engagement Sachsen-Anhalts beim Aufbau und bei der Verstetigung kommunaler Übergangsmanagementstrukturen ist gerade in der vergangenen Woche in einer Arbeitsberatung durch das Bundesbildungsministerium wieder als beispielhaft

herausgestellt und für eine Vorstellung in den Bund-Länder-Gremien vorgeschlagen worden.

Zur Frage 2: Zu den unterschiedlichen Verfahrensständen zur Umsetzung regionaler Arbeitsbündnisse, Schule und Beruf, in den einzelnen Bundesländern liegen keine belastbaren Vergleichsdaten vor.

Die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen hat folgende Einschätzung zu den Umsetzungsständen in Thüringen und Sachsen-Anhalt abgegeben: In beiden Ländern sind flächendeckend und durch Kooperationsvereinbarungen dokumentierte Arbeitsbündnisse „Jugend und Beruf“ gegründet worden.

In Sachsen-Anhalt sind auf der Basis einer Ende 2013 zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Kultusministerium und der Regionaldirektion abgeschlossenen Kooperationsverein

barung zudem konkrete Strukturen eingeführt und Maßnahmen eingeleitet worden, um kommunale Arbeitsbündnisse beim Aufbau rechtskreisübergreifender Übergangsmanagementsysteme zu unterstützen.

Im Herbst 2014 ist eine Landessteuerungsgruppe Rümsa gegründet worden. Dieser gehören unter Leitung des Sozialministeriums die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, das Kultusministerium und die kommunalen Spitzenverbände an.

Die kommunalen Arbeitsbündnisse sind in zahlreichen Gesprächen intensiv bei den Vorbereitungsarbeiten zum Abschluss der Zielvereinbarungen begleitet worden. Dabei ist auch noch einmal präzisiert worden, dass in den sachsen-anhaltischen Rümsa-Verbünden über die obligatorischen Partner Jugendhilfe, Agenturen und Jobcenter hinaus auch die Schulen verbindlich einbezogen wurden.

In Thüringen ist die Zusammenarbeit von Kultusministerium, Sozialministerium und Regionaldirektion erst Ende 2014 vereinbart worden. Erst in diesem Jahr sind Umsetzungsgespräche aufgenommen worden, um Fragen des strukturellen Aufbaus eines Übergangsmanagements auszuloten.

Es gibt eine Nachfrage. - Bitte sehr, Frau Kollegin Görke.

Vielen Dank. - Ich hätte gern noch gewusst, ob die dafür vorgesehene Stelle inzwischen besetzt werden konnte.

Frau Görke, das kann ich nicht spontan beantworten; das muss ich nachliefern.

Danke sehr, Herr Minister. - Damit ist die letzte Frage der heutigen Fragestunde beantwortet worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 26.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Elfter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2013

Unterrichtung Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt - Drs. 6/2602

Stellungnahme der Landesregierung zum XI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2013 (Drs. 6/2602)

Unterrichtung Landesregierung - Drs. 6/3512

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/4046

Berichterstatter des Ausschusses für Inneres und Sport ist der Abgeordnete Herr Dr. Brachmann. Bitte sehr.