Diese Partnerschaft soll ihren Niederschlag in einem oder mehreren starken Standorten in Sachsen-Anhalt finden. Ein starker Standort in Halle ist deshalb folgerichtig und logisch. Halle bietet als ausgezeichneter Medienstandort mit vielen Unternehmen im Bereich Medienwirtschaft, Kultur, Film, Fernsehen und insbesondere im Bereich Post
produktion und Animation mit seinen hochqualifizierten Fachkräften einen idealen Boden für eine fruchtbare Zusammenarbeit und für eine gegenseitige Inspiration mit dem MDR in den verschiedenen Bundesländern. Dies gilt es nicht nur zu erhalten, sondern in der Tat weiter auszubauen, meine Damen und Herren.
Sowohl im Antrag der Koalitionsfraktionen als auch im Änderungsantrag der LINKEN werden richtige Punkte formuliert. So wichtig die Frage der Standortsicherung ist, letztlich gibt es im Bereich der Neuausrichtung des MDR noch viele Baustellen, die angegangen werden müssen, insbesondere die umfassende Reformierung des MDR-Staatsvertrages von 1991, die gemeinsam mit Thüringen und Sachsen anzugehen ist. Dieser spiegelt eine moderne Mediengesellschaft und die digitale Lebenswirklichkeit schon lange nicht mehr wider - womit wir wieder beim Ausgangspunkt der heutigen Debatte angekommen sind.
Diese Herausforderungen sind, die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für den MDR-Staatsvertrag umzusetzen und die Aufsichtsgremien zu reformieren, sie staatsfern auszugestalten, sie auch an die Zeit anzupassen. Wir haben hier im Landtag verschiedentlich darüber debattiert.
muss verbessert werden, die Lebenswirklichkeit Sachsen-Anhalts sowie seiner Bürgerinnen und Bürger ist in diesem Staatsvertrag nicht mehr abgebildet. Integration und Partizipation sowie interkulturelle Kompetenz sind im MDR vor der Kamera, vor dem Mikro und dahinter auszubauen. Wir haben dazu hier einen entsprechenden Vorschlag mit unserem Antrag zum Thema „Vielfalt in den Medien stärken“ gemacht. Sie erinnern sich.
Gleichzeitig sind auch die barrierefreie Ausgestaltung der Medien und der Medienlandschaft sowie eine bessere Einbeziehung von Menschen mit Beeinträchtigungen in die Gestaltung der Arbeit von Rundfunk und Fernsehen wichtige Zukunftsaufgaben, die anzugehen sind.
Es gibt genug zu tun, meine Damen und Herren. Aber auch ein starker Standort Halle im Rahmen der MDR-Vision 2017 ist ein wichtiges Ziel, weswegen meine Fraktion den Antrag der Koalitionsfraktionen unterstützen wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Herbst. - Für die Fraktion der SPD könnte Herr Felke noch einmal sprechen. - Er nimmt das nicht in Anspruch. Wir haben die Debatte damit abgeschlossen.
Ich hörte von der Fraktion DIE LINKE den Wunsch nach einer Überweisung. Oder habe ich das falsch gehört?
Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4124 abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Antragstellerin. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.
Wir stimmen nun über den Ursprungsantrag in der Drs. 6/4096 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat dieser Antrag eine Mehrheit gefunden.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus
Wir können Gäste in diesem Hohen Hause begrüßen, Damen und Herren, Seniorinnen und Senioren - Sie haben es schon in den Ruhestand geschafft, haben schon viele Jahrzehnte fleißig gearbeitet - der Gewerkschaft der Polizei Sandersdorf. Willkommen im Landtag von Sachsen-Anhalt!
Berichterstatter des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr ist Herr Felke. Dieser hat nun das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Investi
tionen des kommunalen Straßenbaus, ein Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/3856, hat der Landtag in der 86. Sitzung am 26. März 2015 zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, § 5 Abs. 3 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus, in dem es um die Anrechnung nicht verwendeter Mittel auf die Auszahlungen der Folgejahre geht, aufzuheben. Die unterlassene Streichung des Paragrafen soll damit geheilt werden.
Die Streichung von § 5 Abs. 3 hatte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr bereits im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz für die Jahre 2015/2016 in der Sitzung am 24. Oktober 2014 beschlossen. Jedoch ist darüber in der abschließenden Beratung des Ausschusses für Finanzen zum Haushaltsbegleitgesetz für die Jahre 2015/2016 vermutlich aufgrund der Vielzahl von Beschlüssen nicht abgestimmt worden. Somit war die Streichung dieses Paragrafen nicht in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen an den Landtag im Dezember 2014 enthalten und konnte nicht im Haushaltsbegleitgesetz für die Jahre 2015/2016 beschlossen werden.
Erstmalig hat sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Gesetzentwurf in der 40. Sitzung am 10. April 2015 befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfahl dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Einstimmig beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in seiner Aprilsitzung die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung. Die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr wurde an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen am 14. April 2015 verteilt.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 84. Sitzung am 23. April 2015 mit dem vorgenannten Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses befasst. Er empfahl dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr einstimmig, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung, also in unveränderter Fassung, anzunehmen.
In der 41. Sitzung am 8. Mai 2015 hat der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr den Gesetzentwurf abschließend beraten und einstimmig in unveränderter Fassung beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/4064 vor.
Meine Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Felke. - Eine Debatte ist nicht gewünscht. Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren zu der Drucksache ein, die Ihnen jetzt vorliegt. Ich lasse über die selbständigen Bestimmungen abstimmen.
In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt eine Fraktion eine Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir in der Gesamtheit abstimmen.
Wer dem Text der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Möchte jemand dagegen stimmen? - Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit wurde den selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Dann lasse ich über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus“. Wer der Gesetzesüberschrift zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Gibt es Stimmenenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist auch die Gesetzesüberschrift angenommen worden.
Ich lasse nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer möchte dem zustimmen? - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Ich frage: Gibt es Gegenstimmen? - Keine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das einstimmig beschlossen worden. Das Gesetz ist damit beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 für heute erledigt.
eine inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses von Ende März 2015 auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen, Richter und Versorgungsempfänger vor.
Es ist gut geübte Sitte, dass wir nach den Tarifgesprächen, über die ja, glaube ich, sehr viel berichtet wurde, dann auch die in der Länderhand befindliche Regelung für unsere Beamtinnen und Beamten treffen.
Die Besoldung soll demnach ab dem 1. Juni 2015, also seit Montag, um 2,1 % - so wie das Tarifergebnis - und ein Jahr später, ab 1. Juni 2016, um weitere 2,3 % steigen, mindestens aber um den Betrag von 75 €, so wie auch im Tarifergebnis abgebildet. Die Bezüge der Beamtenanwärter erhöhen sich dann zu demselben Zeitpunkt um jeweils 30 €.
Die Übertragung soll aber nicht zeitgleich, sondern drei Monate später als im Tarifbereich erfolgen. Dort gab es ja die Gehaltserhöhung rückwirkend ab März.
Ich möchte einmal darauf hinweisen: Bei der letzten Übertragung haben wir sechs Monate Differenz unterstellt. Ich glaube - das habe ich bisher auch öffentlich immer so rübergebracht -, das ist ein Weg in die richtige Richtung. Noch dazu - das wissen Sie auch - ist es so, dass gerade die Angestellten Ost durch die VBL-Regelung auch in einem besonderen Maß für die nächsten Jahre getroffen sind.