Protocol of the Session on April 24, 2015

„Hitler-Faschismus“ geht nicht, das hat Frau Bull vorhin gesagt; denn das personifiziert das System auf eine Person - was in den letzten 70 Jahren fast überall eine ganz bequeme Entlastung gewesen ist.

„Nationalsozialismus“ wäre eine Variante, die man auch wirklich als Begriff verwenden kann. Viele nehmen sie. Auch in unseren Debattenbeiträgen haben wir diesen Begriff regelmäßig verwendet. Aber man kann natürlich auch die gesamthistorische Einordnung dieser Situation und dieser Entwicklung in Deutschland nehmen. Insofern glaube ich, für all diese Begrifflichkeiten, die ich eben genannt habe - mit Ausnahme von „Hitler-Faschismus“ - gibt es gute Gründe, und es gibt Gründe, sie abzulehnen, abzuwehren oder sich anders zu entscheiden.

Wenn wir darüber diskutieren würden, und zwar vor allem und ausschließlich, ob wir diesen Tag als Tag der Befreiung vom Faschismus, vom deutschen Faschismus oder vom Nationalsozialismus als Feiertag einordnen würden, dann wäre ich froh, und ich wäre auch außerordentlich kompromissbereit, Herr Präsident.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Damit ist der Tagesordnungspunkt fast beendet. Wir treten nun in die Abstimmung über die Drs. 6/3980 ein. Es geht um die Überweisung des Gesetzentwurfes - ich gehe davon aus - in den Innenausschuss. Oder wollen wir erst einmal über die Überweisung an sich abstimmen? Aber ich habe eigentlich signalisiert bekommen, dass überwiesen werden soll. - Wer damit einverstanden ist, dass der Gesetzentwurf überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die notwendige Anzahl von Stimmen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf frei für eine Überweisung.

Wohin überweisen wir?

(Herr Henke, DIE LINKE: In den Innenaus- schuss und mitberatend in den Rechts- und Verfassungsausschuss!)

- Aha. Wer für die Überweisung in den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf federführend in den Innenausschuss überwiesen worden.

Wer ist dafür, dass er in den Rechts- und Verfassungsausschuss überwiesen wird? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen worden, und der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.

Ich darf bekannt geben, dass wir weitere Gäste im Hause haben. Das gibt dem Schriftführer, der jetzt hier sitzen müsste, noch Gelegenheit, hier vorn zu erscheinen. Wir dürfen herzlich Damen und Herren vom Verein „Alte Druckerei“ aus Hettstedt begrüßen. Willkommen im Haus!

(Beifall im ganze Hause)

Wenn noch irgendjemand den Kollegen Czapek ausfindig machen kann und er im Besitz aller körperlichen und geistigen Fähigkeiten ist, er würde jetzt hier vorn gebraucht. Oder könnte jemand anderes von den Schriftführern einspringen? - Der Kollege Harms oder der Kollege Krause?

(Herr Wanzek, SPD, begibt sich zur Präsi- dentenbank)

- Herzlichen Dank, Herr Kollege Wanzek, dass Sie einspringen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 43. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/3996

Ich bitte um Einverständnis, dass wir mit der Frage 7 beginnen und danach die Fragen nacheinander, wie im Plan ausgezeichnet, aufrufen. - Ich sehe keinen Widerspruch und rufe Frage 7 auf. Frau Abgeordnete Dr. Verena Späthe fragt zum Thema Kinder von im Kirchenasyl befindlichen ausländischen Familien.

In Merseburg wurde eine tschetschenische Familie wegen der ihr drohenden Abschiebung nach Polen aus humanitären Gründen ins Kirchenasyl

der evangelischen Kirche aufgenommen. Insbesondere die Kinder der Familie stellt dies vor Probleme, da sie einerseits der Schulpflicht unterliegen und andererseits gern weiter die Schule besuchen wollen, aber aufgrund ihres ungeklärten Aufenthaltsstatus und der damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen ein Schulbesuch kaum möglich erscheint.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welchen rechtlichen Status haben Kinder wäh

rend ihres Aufenthalts im Kirchenasyl?

2. Welche Möglichkeiten und rechtlichen Absiche

rungen gibt es für die Fortsetzung der Schulbesuche? Ich meine so etwas wie Absicherung der Schule, versicherungstechnische Fragen bei Unfällen usw.

Danke schön, Kollegin Dr. Späthe. - Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Stahlknecht.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Frau Dr. Späthe, dass wir die Frage nach vorn ziehen durften. Ich beantworte auch ausgesprochen gern Ihre Anfrage.

Bei Personen, die sich im sogenannten Kirchenasyl befinden, handelt es sich in der Regel um vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, die sich in die räumliche Obhut der Kirche begeben haben, um sich der zwangsweisen Durchsetzung der gesetzlichen Ausreisepflicht zu entziehen. Auch bei Bekanntgabe des Aufenthaltsortes begründet die kirchliche Inobhutnahme daher einen unerlaubten Aufenthalt oder trägt zur Fortsetzung eines solchen bei.

Ungeachtet dieser Rechtslage wird in der Praxis der Ausländer- und Polizeibehörden jedoch, geleitet von dem Respekt und der Rücksichtnahme auf den besonderen Charakter des kirchlichen Raumes als Ort der Andacht und des Gebetes, davon abgesehen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Willen der Kirche zu vollziehen. Also, das machen wir nicht.

Ein Hindernis für einen Schulbesuch stellt die Situation nicht dar. Da aufenthaltsrechtlich keine Hinderungsgründe bestehen, bestehen auch schulfachlich keine Bedenken gegen die Fortsetzung der Schulbesuche. Die Kinder haben mit der Integration in den Schulbetrieb Schülerstatus und damit greift die reguläre Absicherung.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke schön, Herr Innenminister.

Ich rufe die Frage 1 auf, die der Abgeordnete Herr Bönisch stellt. Es geht um den Sitz des Landesamtes für Verbraucherschutz. - Herr Bönisch ist nicht im Haus. Dann wird die Antwort der Landesregierung zu Protokoll genommen.

Die Frage 2 zum Thema Schulsozialarbeit I stellt der Abgeordnete Herr Kurze.

Derzeit finanziert das Land mit ESF-Mitteln Schulsozialarbeiter über das Programm „Schulerfolg sichern“. Daneben werden auch über das Bildungs- und Teilhabeprogramm des Bundes Schulsozialarbeiter bis zum 31. Juli 2015 gefördert. Aus dem auslaufenden Bildungs- und Teilhabepaket sollen die Schulsozialarbeiter in das ESF-Programm überführt werden. Aus den Medien konnte man erfahren, dass die BuT-Mittel in Sachsen-Anhalt noch nicht voll ausgeschöpft werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Schafft es das Landesverwaltungsamt, die bis

Anfang Januar 2015 gestellten Anträge bis zum Schuljahresbeginn zu bescheiden, um eine kontinuierliche Schulsozialarbeit in den Schulen für die Schülerinnen und Schüler ohne Unterbrechung zu gewährleisten?

2. Wenn nicht, ist für die Fachkräfte und die Trä

ger im Rahmen der Planungssicherheit ein vorzeitiger Maßnahmebeginn möglich?

Danke schön, Herr Kollege Kurze. - Für die Landesregierung antwortet der Kultusminister Herr Stefan Dorgerloh.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kurze, eine kurze Vorbemerkung: Ich habe im Zusammenhang mit der Schulsozialarbeit und dem Programm des Landes zu den Drs. 6/2617 und 6/2566 der Fraktion DIE LINKE mehrmals im Plenum und im Ausschuss berichtet.

In der Fragestunde in der letzten Sitzung des Landtages im März 2015 wurden von mir die Fragen der Abgeordneten Frau Dirlich beantwortet. Auch die Kleine Anfrage KA 6/8718 des Abgeordneten Herrn Schwenke aus dem Monat März 2015 beschäftigt sich mit der Umsetzung des Schulsozialarbeitsprogramms. Nun, vier Wochen später, bin ich in der heutigen Sitzung erneut aufgerufen, zwei Fragen von Abgeordneten zu dem gleichen Sachverhalt zu beantworten.

Die Frage des Abgeordneten Markus Kurze beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

 siehe Anlage zum Stenografischen Bericht

Zu Frage 1. Ja.

Zu Frage 2. Projektträger, denen bis zum Schuljahresbeginn 2015/2016 noch kein Bescheid vorliegen sollte, werden durch die Bewilligungsbehörde zeitnah aufgefordert, einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns zu stellen, um eine nahtlose Fortsetzung des Projektes zu realisieren. Darüber hinaus verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Kurze.

Sehr geehrter Herr Minister! Warum gibt es dann die Signale aus dem Landesverwaltungsamt an die Träger, dass sie es nicht pünktlich schaffen werden, alle Anträge zu bearbeiten und rechtzeitig bis zum Schuljahresbeginn zu bescheiden?

Wir haben mit dem Landesverwaltungsamt ein derartiges Gespräch nicht geführt. Sie hätten uns als das zuständige Haus informieren müssen.

Wenn die Träger mit den Fragen an uns herantreten, dann werden sie sich das nicht ausgedacht haben.