Herr Kollege Höhn, ich kann hier nicht für die Ausschüsse sprechen. Ich kann nur für den Finanzausschuss eine Vermutung abgeben. Ich gehöre dem Finanzausschuss selbst an. Ich glaube, dass der Finanzausschuss in der Vergangenheit in vielen kritischen Fällen gezeigt hat, dass er unter Umständen fundiert und auch sehr schnell beraten kann.
Meine Frage zielte weniger an die Kompetenz der Ausschussmitglieder. Daran habe ich nie Zweifel gehabt. Meine Frage war vielmehr, ob wir innerhalb von vier Wochen die Fragen sowohl von Microsoft als auch vom Finanzminister beantwortet bekommen. Daran habe ich nach der heutigen Aussprache Zweifel.
Meine Frage ist damit schon fast beantwortet. Es wäre eine ähnliche gewesen, nämlich: Schaffen wir es, bis zum 30. Mai all die vielen Fragen, die Sie aufgeworfen haben, zu beantworten, und zwar in der notwendigen Tiefe und nicht nur im Finanzausschuss? Meine Mutmaßung wäre, auch den Bildungsausschuss einzubeziehen. Mir scheint - das ist bisher eines der Grundprobleme gewesen -, dass das Thema ausschließlich im Bereich des Ministeriums für Finanzen verhandelt worden ist.
Okay. Ich höre aus Ihren Fragen, dass Sie skeptisch sind. Ich gehöre jetzt in der zweiten Wahlperiode diesem Hohen Hause an und bin in dieser Zeit immer im Finanzausschuss tätig gewesen. Ich habe etliche Fälle erlebt, wo wir wichtige Projekte im Land hatten, wo es um viel Geld und um Dinge ging, die vor Ort wichtig waren. Wir waren dann in der Lage, zügig zu beraten. Wenn wir wollen, glaube ich, bekommen wir das hin.
Vielen Dank. - Herr Kollege Wagner? - Das hat sich erledigt. Dann, Herr Kollege Graner, können Sie sich auch setzen. - Es gibt keine weiteren Fragen. Kollege Wagner kommt jetzt an das Rednerpult, weil er sowieso dran ist, mit und ohne Frage. - Bitte schön, Herr Kollege Wagner.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin deutlich pessimistisch, dass die aufgeworfenen Fragen aus der Einbringungsrede auch nur im Ansatz beantwortet werden, jedenfalls nicht bis zum 30. Mai.
Wir müssen nach dieser Debatte bei unserer Forderung bleiben, diesen Vorvertrag zu kündigen. - Herr Graner, das war jetzt eine typische sozialdemokratische Konsequenz.
Sie sagen, Sie haben prinzipiell Bedenken, formulieren sie auch, sehen auch Ihre Verantwortung, wenn Sie über Regelungskompetenz reden. Die Maßnahme, die Sie dann fordern, ist eine Überweisung, bei der Sie schon heute wissen, dass jedwede Beschlussempfehlung erst dann ins Plenum zurückkommen kann, wenn nach Maßgabe des Letters of Intent der Vertrag bereits abgeschlossen sein soll.
Es ist keine Konsequenz. Deswegen haben wir hierbei diesen Handlungsbedarf. Ich kann jetzt schon sagen, dem Überweisungsantrag können wir nicht zustimmen. Wir müssen heute darüber befinden.
Begonnen hat er erst einmal mit dem ITN-XT und dass wir alles ausbauen müssen, was,so glaube ich, gar nicht strittig war. Jetzt muss man dazu sagen: Die Vertreter des Lisa, die den Bildungsserver betreiben, waren ziemlich stolz darauf, gerade nicht am Landesdatennetz zu hängen, weil das die Infrastruktur für die Schulen sichert.
Der Termin 30. Mai ist verbindlich genannt worden. Dass ein Letter of Intent als Vorvertrag unter Partnern verabschiedet wird, ist in der Tat etwas Gewöhnliches. Ungewöhnlich ist aber, wenn einer der Partner dem anderen das Gefühl gibt, als sei seine Absichtsbekundung tatsächlich die Absicht der
Körperschaft, die er vertritt, hier die Absicht des Landes. Es gibt bislang keine diskutierte Absicht des Landes, wie wir damit umgehen wollen. Dem potenziellen wirtschaftlichen Partner dies zu suggerieren, ist ein unschickliches Vorgehen, wenn man sich tatsächlich bemüht, die IT-Beschaffung über private Partner zu stemmen.
Zur Empörungskultur: Wie empört ich gerade bin, will ich nicht formulieren. Ich möchte aber doch formulieren, dass ich mir wünschen würde, weniger Gründe für Empörung in diesem Land vorzufinden.
Ja, ich war vielleicht nicht empört, aber zumindest enttäuscht - enttäuscht, dass offensichtlich nicht nur ich, sondern auch alle Träger so spät von diesem Vorhaben erfahren haben.
Der Letter of Intent sagt unter anderem aus, dass einer der Anschlussverträge nicht nur auf die ITBeschaffung abzielt, sondern dezidiert auf die Frage der IT- und Medienkompetenz und damit einen Bereich tangiert, der fachlich nicht mehr beim Finanzministerium, sondern eindeutig beim Kultusminister liegt. Medienbildung beschäftigt - das habe ich vorhin und in meiner Nachfrage deutlich gemacht - viele Leute in diesem Land seit Jahren, die gern weiterkommen wollen und einfach vor den Kopf gestoßen wurden.
Medienbildung in unserem Sinne, so wie wir uns das vorstellen, beinhaltet auch, Technikkompetenz dadurch zu erwerben, dass man in der Schule tatsächlich mit der notwendigen Vielfalt konfrontiert wird. Deswegen ist eine ausschließliche Fokussierung auf eine Firma oder auf ein Produkt nicht das, was wir wollen. Ich sage aber auch - ich möchte hier gar nicht den Eindruck vermitteln, dass sich die heutige Debatte gegen diesen einen konkreten wirtschaftlichen Partner richtet -, dass Medienkompetenz auch heißt, dass Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls mit Software der Firma Microsoft umgehen können - aber eben nicht nur.
Es wird eine Weichenstellung für die Zukunft sein, heute damit zu beginnen, die Schülerinnen und Schüler auch mit freier Software vertraut zu machen. Gehen Sie davon aus, dass dies ein notwendiger Bestandteil der IT-Kompetenzvermittlung werden wird.
Moderne IT- und Medienkompetenz erwirbt man auch, wenn man sich mit den Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz auskennt.
Es ist gerade wichtig, dass sich Schülerinnen und Schüler mit dem Datenschutz in der Schule auseinandersetzen und nicht Software vorfinden nach dem Motto, Shared Services in der Cloud - mal schauen, wo die Server stehen. Das ist eine De
batte, die ich heute nicht führen möchte, ohne dass relevante pädagogische Begleitung besteht, die den Schülerinnen und Schülern klar macht: Passt auf, hier wird datenschutzrechtlich bedenklich agiert und hier werden eventuell eure persönlichen Daten an Dritte geliefert, ohne dass ihr hierbei die Möglichkeit der Kontrolle habt.
Ich möchte, dass wir Medienbildung in diesem Land natürlich mit einer hervorragenden IT-Infrastruktur realisieren, aber anhand sinnvoller pädagogischer Maßnahmen, mit ordentlicher Persönlichkeitsbildung und mit einer Sensibilisierung unserer Schülerinnen und Schüler für Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzbelange. Deswegen werden wir bei unserer Meinung bleiben, dass dieser Vorvertrag heute abgelehnt werden muss.
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. - Damit sind wir an das Ende dieser bewegten Debatte gekommen. Es ist die Überweisung des Antrags beantragt worden; darüber lasse ich jetzt abstimmen.
Von denjenigen, die das beantragt haben, wurde klar gesagt, dass eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bildung und Kultur erfolgen soll. Ich frage, ob dieser Vorschlag eine Mehrheit findet. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist die Überweisung in die genannten Ausschüsse mehrheitlich beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.
Die erste Beratung fand im Oktober 2014 statt. Berichterstatter ist der Kollege Tögel. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Gesetzes über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt in der Drs. 6/3467 brachte die Landesregierung in der 75. Sitzung des Landtages am 16. Oktober 2014
in den Landtag ein. Der Landtag überwies die in Rede stehende Drucksache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.
Einen Moment bitte. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe, dass nach einer so heißen Debatte die Konzentration auf das Ruhigsein etwas nachgelassen hat. Auch wenn der Stoff trocken ist, sollten wir dem Kollegen Tögel unsere uneingeschränkte Aufmerksamkeit schenken. - Bitte schön.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Mit dem Gesetzentwurf sollen die Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Landesrecht umgesetzt werden. Die Richtlinien enthalten gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitäts- bzw. den Erdgasbinnenmarkt. Danach sind Regulierungsbehörden als unabhängige Behörden zu führen. Zudem müssen sie ihre Befugnisse unparteiisch und transparent ausüben.
Die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt reguliert nach § 54 des Energiewirtschaftsgesetzes die Strom- und Gasnetze, sofern weniger als 100 000 Kunden versorgt werden und das Elektrizitäts- und Gasnetz nicht über das Gebiet des Landes hinausreicht.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich erstmals in der 41. Sitzung am 27. November 2014 mit dem Gesetzentwurf. Zu Beginn der Beratung stellte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dar, dass er an zumindest zwei Stellen des Gesetzentwurfes Änderungsbedarf sehe. Das betreffe die Stelle des Leiters der Landesregulierungsbehörde und die Ausstattung. So sei beispielsweise die Regelung in dem Gesetzentwurf, dass der Landesregulierungsbehörde nach Maßgabe des Haushaltsplans Haushaltsmittel in ausreichendem Umfang zugewiesen würden, zu allgemein und reiche nicht aus.
Da zu dieser Beratung noch keine mit dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorlag, verständigte sich der Ausschuss auf Vorschlag der SPD-Fraktion schließlich darauf, in der nächsten Sitzung am 15. Januar 2015 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss zu erarbeiten.