Protocol of the Session on March 26, 2015

men, um die Unterhaltungszahlungen zu ermöglichen. Uns ist das bei all den Maßnahmen, die wir haben, nicht geglückt. Ich betone: Es geht jetzt um Unterhaltszahlungen, nicht um den Unterhaltsvorschuss.

Wir haben dann festgestellt - ich glaube, die Zahlen sprechen für sich - dass gerade in SachsenAnhalt, wo der Anteil derer, die Mindestlohn erhalten oder auf ALG II angewiesen sind, ziemlich hoch ist: Bei diesen Männern ist nichts zu holen. Ich glaube, das verursacht nur bürokratischen Aufwand; jedenfalls sind wir damit bei allen Versuchen, die wir unternommen haben, gescheitert.

Der Abstand zwischen 18 % und 20 % auf der Bundesebene ist nicht sehr gewaltig und lässt sich wahrscheinlich aus diesem Umstand heraus erklären.

Jetzt möchte ich etwas zum Unterhaltsvorschuss sagen. Die Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden - damit haben Sie Recht - von den Landkreisen und kreisfreien Städten bearbeitet. Diese sind natürlich auch für die Beitreibung zuständig. Ich habe eben gesagt, dass ich die Rückforderung für sehr aufwendig halte. Es werden alle möglichen Anstrengungen unternommen. Das machen die Landkreise auch gut, das liegt in ihrer Verantwortung und dabei sind sie auch nicht nachlässig. Ich glaube nur, dass mehr nicht herauszuholen ist.

Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses über das zwölfte Lebensjahr hinaus unter Wegfall der Grenze der Bezugsdauer von 72 Monaten ist auch in der Vergangenheit seitens der Landesregierung - das habe ich hier schon gesagt - grundsätzlich als prüfungswürdig angesehen worden.

In Sachsen-Anhalt sind in den vergangenen Jahren jeweils um die 40 Millionen € an Unterhaltungszahlungen ausgegeben worden. Zwei Drittel davon leisten Land und Kommunen. Bei einer Ausweitung würden diese Beträge - das kann man sich schnell ausrechnen - deutlich steigen. Das heißt, auf das Land kämen zusätzliche Ausgaben in Millionenhöhe zu. Dafür habe ich einfach keine Finanzierungsvorschläge. Wenn Sie welche einbringen, vielleicht bei der nächsten Haushaltsberatung, kann man darüber reden. Ich halte das für nicht finanzierbar.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend prüft derzeit Möglichkeiten für eine Regelung, mit der der Aufwand für den parallelen Bezug von Unterhaltsvorschuss und Leistungen nach dem SGB II vermieden wird. Das halte ich übrigens auch für richtig. Eine Anhebung der Altersgrenze ist aber nicht vorgesehen.

Daher wäre es zielführender, die Diskussionen über die Reform des Kinderunterhaltes komplett neu auszurichten und die gesamtgesellschaftlichen

Rahmenbedingungen der Familie neu zu bewerten. Dann ist nämlich auch zu beachten, dass das angerechnet wird. Denn man hat mit der Verlängerung des Unterhaltsvorschusses nichts erreicht, wenn es doch auf das ALG II angerechnet wird. So kommt man also nicht wesentlich weiter. Man braucht neue Möglichkeiten.

Ich möchte das jetzt etwas abkürzen. Ich halte unser Programm „Familien stärken“, um Alleinerziehende in eine ordentliche Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu bringen, für viel zielführender, weil ich nach wie vor der Überzeugung bin: Kinderarmut ist zu allererst Einkommensarmut. Alle anderen Dinge sehe ich auch so.

Jetzt sage ich einmal meine private Meinung zu all dem, was ich bei den Diskussionen in den letzten Monaten mitbekommen habe: Man sollte wahrscheinlich in Zukunft hinterfragen, ob eine steuerliche Entlastung überhaupt der richtige Weg ist.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Denn davon profitieren vor allem die Gutverdienenden. Gerade den Alleinerziehenden, die sehr wenig verdienen oder ALG II bekommen, deren Anteil in unserem Land sehr hoch ist, nützt das gar nichts. Sie haben keinen Vorteil davon. Die Überlegungen, von diesem System wegzukommen und Alleinerziehende direkt zu unterstützen und Familiensplitting einzuführen, sind viel zielführender. Das halte ich für richtiger. Davon hätten die Alleinerziehenden wirklich etwas. Damit kämen wir aus diesem System heraus. Das muss natürlich immer verfassungskonform sein.

Ich diskutiere hierbei auf den verschiedenen Ebenen mit, weil ich glaube, dass wir auf diesem Gebiet tatsächlich mehr tun müssen; denn die Leistungen, die gerade Alleinerziehende für die Gesellschaft erbringen, und das mit sehr viel Engagement, bedürfen besonderer Unterstützung.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Jantos.

Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Den Antrag der GRÜNEN haben wir mit Aufmerksamkeit gelesen. Es ist leider kein neuer Antrag, es ist ein Antrag aus dem Deutschen Bundestag vom 16. März 2015 unter der Drs. 18/4307.

Ich möchte den Antrag nicht schlechtreden. Er ist schon in Ordnung. Der Punkt ist jedoch: Vielleicht konzentrieren wir uns zu sehr auf Alleinstehende mit Kindern. Wir reden auch von der Einelternfamilie. Wir müssen aber das ganze System sehen. Ich finde, wir müssen aufpassen, dass wir nicht Fami

lien mit Kindern, die auch nicht über große Einkommen verfügen, benachteiligen, wenn wir nur eine Gruppe berücksichtigen.

Ich halte sehr viel davon, dass wir die beiden Anträge in den Ausschuss überweisen und dass wir uns darüber den Kopf zerbrechen, wie wir alles in Einklang bringen.

Der Kernpunkt Ihres Antrags ist der Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss - der Herr Minister hat es angedeutet - ist von uns in diesem Hohen Hause schon einmal geregelt worden. Von der Landesregierung wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten sogar eine Erfolgsquote zur Verfügung gestellt. Sie konnten ein Drittel davon behalten und für eigene familienpolitische Maßnahmen ausgeben, wenn sie das Geld einbringen.

Wenn wir über Einelternfamilien sprechen, müssen wir auch über eine andere Wirklichkeit sprechen. Jeder, der im Vermietungsgeschäft tätig ist, weiß, dass wir eine große Anzahl von kleinen Wohnungen für alleinstehende Männer brauchen und eine andere Zahl von Wohnungen für alleinstehende Frauen mit Kindern. Das hat etwas mit der Organisation des persönlichen Einkommens zu tun.

(Zuruf von den GRÜNEN)

- Ich weiß, wovon ich rede. - Es wird - das hat sich in unserem Land leider als Mentalität herausgestellt - zusätzliches Einkommen generiert, indem man eben nicht als Familie zusammenwohnt. Man lebt zwar zusammen, aber man wohnt nicht zusammen; man streitet das offiziell völlig ab.

Deswegen sage ich: Wir können Arbeitsgruppen bilden, wir können alles machen; ich bin sehr dafür, dass wir uns mit dem Thema noch einmal befassen, aber all unsere wirklich guten Verfahren haben zu keiner Erhöhung der Rückgriffsquote geführt.

Meine Damen und Herren! Ich möchte dennoch die Gelegenheit wahrnehmen und klarstellen: Ich würde alle Familien, nicht nur die alleinstehende Frau mit Kind, sondern alle Familien, egal in welcher Form, fördern wollen.

(Herr Striegel, GRÜNE: Kindergrundsiche- rung einführen! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

Ich möchte auf die Steuererleichterungen zu sprechen kommen. Es ist richtig, was der Herr Minister sagt: Es trifft nicht jeden. Dafür müssen wir uns etwas einfallen lassen. Bei der Steuerdiskussion setzen wir, würde ich sagen, als Land auf das falsche Pferd. Es besteht großer Handlungsbedarf beim Ehegattensplitting. Das Ehegattensplitting hat für uns ausgedient.

(Lebhafter Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der SPD - Zurufe von der LINKEN: Ja! Jawohl!)

Meine Damen und Herren! In unserem Programm ist das Familiensplitting enthalten.

(Unruhe bei der SPD)

Da wollen wir auch hin, und zwar zum Familiensplitting für alle Familienformen.

(Unruhe bei der SPD - Zurufe)

Es geht uns doch um die Kinder. Es geht uns allen darum, dass wir die Kinder entsprechend absichern. Es geht uns auch darum - das möchte ich einfügen -, dass nicht nur Kinder in Familien geboren werden, die der Meinung sind, dass sie sich Kinder leisten können.

Ich möchte auf einen Punkt hinweisen: Unser Nachbarland Frankreich hat ein Steuersystem für Familien eingeführt, das Familien mit Kindern wesentlich bevorteilt. Familien mit vier Kindern sind in Frankreich praktisch einkommensteuerfrei.

(Zuruf von Frau von Angern, DIE LINKE - Unruhe)

Wir waren vor Jahren als Delegation dort und haben uns das angeschaut. Dabei ist ein wesentlicher Punkt die Geburtenrate in Frankreich. Schauen Sie sich an, wie es zusammenpasst, dass Kinder in jungen Familien geboren werden, dass sie drei und vier Kinder haben, wo man bei uns in der Regel überlegt, ob man sich überhaupt zusammenschreibt, ob man es mit dem Beruf verbinden kann, Kinder zu bekommen.

Wir haben in unserem Land leider auch Gruppen, die den Kinderwunsch immer weiter hinausschieben oder die es sich ganz ersparen, Kinder zu bekommen. Das müssen wir im Einklang sehen. Deswegen bin ich dafür, dass wir beide Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung überweisen.

Herr Jantos, es gibt eine Nachfrage vom Kollegen Striegel.

Ja, gern.

Kollege Striegel, bitte.

Ich bin zunächst dankbar für das flammende Plädoyer für die Kindergrundsicherung, das Sie hier heute gehalten haben, nämlich alle Kinder gleich zu behandeln, unabhängig davon, ob ihre Eltern

mit Trauschein, ohne Trauschein, getrennt oder zusammen leben. Ich nehme das zur Kenntnis und finde das wunderbar.

(Zuruf: Nein, ich finde das nicht wunderbar!)

Aber die zweite und vielleicht wichtigere Frage ist: Wissen Sie, dass es in Frankreich nicht nur steuerrechtliche Regelungen gibt, die es Menschen erleichtern, Kinder finanziell gut zu versorgen? Ist Ihnen auch bekannt, dass es in Frankreich einen völlig anderen Umgang mit frühkindlicher Bildung und Betreuung gibt? - Dort stehen Kinder schon sehr zeitig Betreuungsangebote zur Verfügung. Es gehört also mehr dazu, als nur steuerrechtliche Anreize zu schaffen?

Herr Striegel, ich bin Ihnen für diese Frage ausgesprochen dankbar; denn ich wusste nicht, wie ich das in meiner Rede unterbringen sollte. Ich hatte nicht genügend Redezeit für das, was ich alles sagen wollte. Ich habe nur einen Bruchteil von dem gesagt, was auf meinem Zettel steht.

Und schon längst überzogen.

Ja. - Ich sage es Ihnen einmal ganz einfach: Sie haben mich voll auf Ihrer Seite. Im Jahr 2003 hat die CDU-Fraktion ein Familienpapier vorgelegt - das ist in der CDU beraten und entsprechend gewürdigt worden -, darin ist all das enthalten. Wir haben uns angesehen, wie das mit der École maternelle funktioniert. Wir haben uns angesehen, wie das mit der Ganztagsbetreuung ist usw. Natürlich ist das ein anderer Bereich, aber auf dem Weg zu dem französischen Modell haben Sie mich auf Ihrer Seite.

(Zustimmung von Herrn Kurze, CDU)

Danke sehr, Kollege Jantos. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Hohmann.

(Unruhe bei der CDU)