Protocol of the Session on February 27, 2015

Mir fehlt leider ein Blatt im Bericht. - Danke. Ich setze fort.

In der 51. Sitzung am 10. Dezember 2014 und der 53. Sitzung am 18. Februar 2015 beschäftigte sich der Ausschuss für Bildung und Kultur abschließend mit dem Antrag und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Er erarbeitete einstimmig eine Beschlussempfehlung, die Ihnen nunmehr in der Drs. 6/3825 vorliegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses bitte ich um die Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Außerdem

entschuldigt sich der Berichterstatter für die Unzulänglichkeiten. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Angenommen. - Wir treten in die Aussprache ein. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Gorr. - Nein, zunächst spricht für die Landesregierung Kultusminister Dorgerloh.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte Frau Gorr gern den Vortritt gelassen. Aber der Präsident meint, die Landesregierung soll gleich reden.

Die Fraktion DIE LINKE hat im Jahr 2013 - wir haben es gehört - einen Antrag für einen Landtagsbeschluss vorgelegt, der den Unterricht in den Kinder- und Jugendpsychiatrien des Landes thematisiert. Mein Haus war schon länger mit den entsprechenden Gremien im Gespräch und entwickelte Vorschläge, wie vor allem auch die Unterrichtsorganisation verbessert werden kann.

Gern haben wir auch die Erörterung im Bildungsausschuss sowie eines Expertengesprächs im Frühjahr 2014 in unser Konzept zum Unterrichtsangebot in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrien in Sachsen-Anhalt Sonderunterricht für psychisch und psychiatrisch kranke Kinder und Jugendliche im Schulpflichtalter aufgenommen.

Dieses Konzept wurde nach Erörterungen in den betroffenen Ausschüssen im August 2014 im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht. Dieses Konzept trägt dem Anliegen des Antrags inhaltlich Rechnung.

Nach der Veröffentlichung des Konzepts gilt es nunmehr, die konzeptionellen Überlegungen in rechtliche Regelungen zu überführen. Dazu überarbeiten wir derzeit den Erlass „Hinweise zur Organisation von Sonderunterricht“ aus dem Jahr 2009.

Wesentliche Änderungen des Erlasses werden die Einführung des Systems der Standortschulen und die konkrete Zuordnung von Standortschulen zu Klinikstandorten sein. Damit verbunden soll die Zuordnung einer Stammlehrerschaft für den Krankenhausunterricht an den Standortschulen erfolgen.

Der Erlass soll darüber hinaus eine Festlegung des Stundenumfangs für Lehrkräfte im Krankenhausunterricht enthalten, um bestmögliche Kontinuität für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Wir erwarten so eine qualitative Verbesserung des Unterrichtsangebots für die Schülerinnen

und Schüler sowie eine Vereinfachung der Organisation. So wollen wir einen wichtigen Beitrag zum Behandlungserfolg leisten.

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Reintegration der Schülerinnen und Schüler in ihre Heimatschule. Hierzu wird der Erlass klare Festlegungen treffen.

Unser Ziel ist es, den Erlass zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 in Kraft setzen zu können. Damit ist der Antrag aus unserer Sicht in guter Zusammenarbeit von Landesregierung und Parlament umgesetzt worden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön, Herr Minister. - Nun spricht für de Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Gorr.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Über den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Krankenhausunterricht für Kinder mit langwierigen psychischen Erkrankungen“ wurde in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales intensiv beraten. Wir hörten es bereits.

Den wesentlichen inhaltlichen Forderungen wurde, wenn auch mit gewisser zeitlicher Verzögerung, entsprochen. Insbesondere wurde auf der Grundlage von Fachgesprächen mit den und innerhalb der betroffenen Ministerien ein Konzept erarbeitet und vorgelegt, über das ebenfalls intensiv beraten wurde.

Das Konzept wurde unter anderem am 2. Juli 2014 wie folgt bewertet: Ein Schritt in die richtige Richtung. Fast ein Quantensprung in der Entwicklung des Krankenhausunterrichts im Land Sachsen-Anhalt. - So der Kollege Abgeordneter Wanzek.

Weiter hieß es: Ein großer Schritt in eine gute Richtung. - Das waren die Worte von Kollegin Abgeordneter Professor Dr. Dalbert.

Weiter: Ein Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere die Initiierung der Standortschulen sei ein Qualitätssprung. - So die Kollegin Abgeordnete Hohmann.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es verwundert daher nicht, dass die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Kultur lauten, den Antrag aufgrund der Berichterstattung für erledigt zu erklären. Ich bitte aus diesem Grund um Zustimmung.

Abschließend möchte ich sagen, dass wir dieses Thema nicht aus den Augen verlieren sollten; denn schließlich geht es darum, zu sehen, wie das Kon

zept letztlich positiv umgesetzt wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Kollegin Gorr. - Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Professor Dr. Dalbert.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen Ausführungen müsste ich eigentlich nichts mehr sagen. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Deswegen sind wir sehr froh und können auch der Beschlussempfehlung zustimmen, die darauf abzielt, den Antrag für erledigt zu erklären.

Die Anhörungen haben aber ergeben, dass es noch Luft nach oben gibt. Bevor alle in Euphorie ausbrechen und meinen, das Thema sei abgeräumt, will ich noch ein paar Punkte nennen. Der Plan, der jetzt auf den Weg gebracht worden ist, wird vielleicht Verbesserungen mit sich bringen. Wir werden uns das genau anschauen.

In der Anhörung wurde deutlich, dass die Personalkonstanz nicht in der Form gegeben ist, wie man es sich wünschen würde, und dass es Defizite beim Unterricht für die Gymnasien gibt.

Ganz wichtig finde ich den Punkt, dass es noch sehr offen ist, wie die Verschränkung zwischen dem schulischen Unterricht und dem therapeutischen Prozess erfolgen soll. Ich denke, das ist eine ganz zentrale Frage. Wir werden genau hinschauen und prüfen, ob sich das tatsächlich so verbessert, wie das notwendig ist.

Es ist aber auch klar, dass sich die gesamte Versorgung psychisch kranker Kinder verändern wird. Der Landespsychiatrieausschuss bemängelt nicht ohne Grund immer wieder, dass es zu viel stationäre Versorgung gibt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Daher wollen wir mehr ambulante Versorgung haben. Dann stimmt schon der Name Krankenhausunterricht nicht mehr. Vielmehr müssen wir uns fragen: Was passiert denn mit den Kindern? - Sie haben ein Problem, das diagnostiziert wird. So will ich es einmal lehrbuchartig ausdrücken. Dann gibt es eine Wartezeit, bis die Behandlung beginnt. Die Behandlung erfolgt dann am besten ambulant. Dann gibt es noch eine Nachsorge. Wie dann deren Beschulung aussieht, das ist immer noch eine offene Frage.

Das ändert nichts daran, dass das jetzt Beschlossene ein guter Schritt ist. Aber ich glaube, wir müssen an die Versorgung der Kinder herangehen und damit wieder an ihren Unterricht.

Eine Frage, die mich in diesem Zusammenhang auch umtreibt, ist, welchen Stellenwert nimmt der Baustein Krankenhausunterricht in der Förderschullandschaft ein. Der Krankenhausunterricht hat - das ist schon an seinem Namen erkennbar - den Vorteil, dass er einen Anfang und ein Ende hat. Diesen Unterricht nehmen Kinder wahr, die ein Problem haben, das nicht lebenslang besteht. Sie haben eine Erkrankung, die diagnostiziert worden ist, und ihnen wird daraufhin geholfen.

Dies ist auch unsere Vorstellung von einer Förderschule. Wir wollen weg von den Förderschulen. Wir wollen die Kinder in den Regelschulen beschulen. Aber natürlich gibt es Kinder, die zu bestimmten Zeiten in ihrem Leben einer besonderen Förderung bedürfen und unter Umständen nicht in der Lage sind, die Regelschule zu besuchen.

Dies ist, so denke ich, eine spannende Aufgabe für die Zukunft. Es ist eine spannende Frage, ob nicht der Krankenhausunterricht, wenn wir die Förderschulen abbauen, unter einem anderen Label - also die zeitlich begrenzte Beschulung von Kindern, die nicht in der Lage sind, die Regelschulen zu besuchen, in einem Sonderkontext - eine besondere Rolle spielen sollte. Ich denke, dies ist die zweite sehr spannende Debatte, die wir in diesem Zusammenhang in der Zukunft zu führen haben.

Deswegen freue ich mich mit meiner Fraktion, dass wir jetzt diesen positiven Schritt in diese Richtung gemeinsam gehen. Aber ich will auch sagen, dass noch viele Fragen offen sind. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Frau Gorr, CDU, und von Frau Hohmann, DIE LINKE)

Danke schön, Kollegin Dalbert. - Als Nächste spricht für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Reinecke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Werdegang wurde von meinen Vorrednern alles gesagt, weshalb ich es nicht wiederholen muss.

Feststellen möchte ich, dass die Punkte, die damals berechtigt aufgeführt worden sind, inzwischen erfüllt worden sind. Wir als Fraktion haben positiv zur Kenntnis genommen, dass es zu diesem Expertengespräch kam, das von uns vorgeschlagen worden ist.

Wir haben uns im März 2014 mit den Experten, nämlich mit Herrn Dr. Flechtner von der Uni Magdeburg - er ist gleichzeitig Mitglied des Landespsychiatrieausschusses -, Frau Dr. Seeger, Koordinatorin der Krankenhausbeschulung Uchtsprin

ge, und Frau Dr. Schell vom Fachklinikum, zu diesen Problemlagen ausgetauscht.

Wir haben gehört, dass dieses Konzept seit Juni 2014 vorliegt. Mit der Vorlage dieses Konzeptes geht mit Blick auf dieses Thema ein Paradigmenwechsel einher. Wir können davon ausgehen, dass wir jetzt natürlich auch Zeit brauchen, um dieses Konzept umsetzen zu können.

Die Forderungen, die aufgemacht wurden, nämlich die Standortschulen zu benennen und die Zuweisung von Stammlehrkräften für die Fächer abzusichern, wurden aufgenommen. Wir haben heute auch erfahren, dass die Überarbeitung des Erlasses in Arbeit ist. Zudem wurde in Aussicht gestellt, dass er mit Beginn des neuen Schuljahres vorliegt. Auch das zeigt uns, dass eine Entwicklung stattgefunden hat.

Verweisen möchte ich auch auf die aktuelle Einschätzung des Psychiatrieausschusses aus dem Januar 2015, der dieses Thema auch noch einmal aufgegriffen hat und für sich zusammengefasst hat, dass dieses Konzept in die richtige Richtung geht. Auch die Mitglieder des Ausschusses gehen davon, dass es Zeit braucht, um einschätzen zu können, ob es die richtigen Maßnahmen sind.

Wir haben - diesbezüglich teile ich die Auffassung meiner Vorrednerinnen - dieses Thema im Blick. Auf den kommunalen Ebenen arbeiten auch die Schulen, die Jugendhilfe und Psychiatrie-Arbeitsgemeinschaften, die sich gegründet haben, zusammen.

Natürlich gehen auch wir davon aus, dass wir uns zu diesem Thema auch in Zukunft zu verhalten haben, weil sich die Entwicklung so darstellt, wie sie angesprochen wurde. Der im Antrag angesprochene Sachverhalt ist aber aus unserer Sicht erledigt. - Vielen Dank.