Unter dem Strich bleibt Folgendes festzuhalten. Bei allen positiven Dingen, die es über die Arbeit in den Frauenhäusern in Sachsen-Anhalt und ihre Mitarbeiterinnen zu berichten gibt, bestehen immer noch erhebliche Missstände im Bereich der grundlegenden Voraussetzungen und erforderlichen Rahmenbedingungen für die notwendige Weiterentwicklung der Frauenhausarbeit.
Genau dafür wollen wir mit unserem Antrag die Voraussetzungen schaffen und die notwendigen Maßnahmen vorschlagen. Ich will an dieser Stelle der Ministerin ausdrücklich den Rücken stärken. Sie teilt die Problemsicht. Es fehlen die politischen Schritte. Lassen Sie uns die gehen Alles andere ist scheinheilig.
Ein Warten auf bundespolitische Lösungen und eine mittelfristige Prüfung des Sachverhalts, wie es im Übrigen auch im Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt festgeschrieben worden ist, wird dem Problem schlichtweg nicht gerecht. Absichtsbekundungen sind im Übrigen aus meiner Sicht auch der große Mangel im Antrag der Koalitionsfraktionen.
Noch ein Wort zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Lüddemann, Sie haben völlig Recht. Wir zielen im Kern auf dasselbe ab. Die einen nennen es Lyrik. Die anderen nennen es
Meine Damen und Herren! Ich plädiere sehr klar für eine Ausschussüberweisung aller drei Anträge; denn der Antrag der Koalitionsfraktionen berücksichtigt die hier von allen Rednerinnen herausgearbeitete schwierige Situation der Kinder in ungenügender Art und Weise. Ich glaube, genau da haben wir Beratungsbedarf. Genau darüber sollte im Ausschuss beraten werden. Ich werbe dafür, die Anträge zu überweisen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Quade. - Auf der Gästetribüne begrüßen wir jetzt ganz herzlich die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern des Ökumenischen Domgymnasiums in Magdeburg. Herzlich willkommen!
Hier fahren wir mit der Kollegin der SPD-Fraktion fort. Frau Hampel, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen Redebeitrag mit einem der letzten Sätze unserer Ministerin beginnen. Sie sagte zu Recht, dass wir in dieser Debatte dicke Bretter zu bohren haben. Ich glaube, dass wir uns hier alle einig sind; denn dieser Satz beschreibt, meine ich, die Situation der Finanzierung und die derzeitigen Bedingungen für die Arbeit der Frauenhäuser in unserem Land, aber auch in der gesamten Bundesrepublik sehr deutlich.
Deshalb ist die heutige Debatte auch gerechtfertigt. Sie ist gut; denn sie soll zu Recht die Defizite sichtbar machen und auch dazu beitragen, dass hier in diesem Hohen Haus über Vorschläge debattiert wird, mit denen wir eine verlässliche Finanzierung erreichen können. Das ist absolut gerechtfertigt.
Wir sind uns auch fraktionsübergreifend in diesem Hohen Hause einig, dass wir die Frauenhäuser als unverzichtbar ansehen. Wir sind uns auch dahin gehend einig, dass Frauenhäuser gewaltfreie Orte sind, dass sie Orte sind, in denen den betroffenen Frauen und den Kindern, die Opfer von häuslicher und anderer Gewalt geworden sind, unmittelbar, schnell, professionell und unbürokratisch geholfen wird.
Es ist bereits gesagt worden, dass es neben den erschreckend hohen veröffentlichten Zahlen eine große Dunkelziffer gibt. Wir wissen nicht genau,
wie hoch derzeit die Zahl an Gewaltopfern wirklich ist. Deshalb ist es heute und auch in Zukunft notwendig, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Netz an Frauenhäusern vorzuhalten.
Ich denke schon, dass wir mit derzeit 20 Frauenhäusern, die insgesamt über 125 Plätze für Frauen und 171 Plätze für Kinder verfügen, mit acht ambulanten Beratungsstellen, vier Interventionsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt und den Frauenzentren sowie den übrigen Beratungsstellen in unserem Bundesland sehr gut aufgestellt sind.
Wir kommen mit Hilfen und mit vorbeugenden Maßnahmen unserer Verpflichtung nach, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen. Wir wissen natürlich auch, dass diese Hilfs- und Beratungsangebote nur mit finanzieller Beteiligung des Landes vorgehalten werden können. Es wurde auch schon darauf eingegangen, dass dies nicht überall selbstverständlich ist und dass es Bundesländer gibt, die das nicht so umsetzen können wie wir.
Ich könnte jetzt zum dritten Mal die finanziellen Mittel betonen, die wir für die Frauenhäuser und Beratungsstellen in den Haushaltsberatungen im Jahr 2014 zusätzlich bereitgestellt haben. Ich denke, dass es beträchtliche Erhöhungen waren. Gerade in Zeiten eines Personalentwicklungskonzepts und immer wieder absinkenden Zuwendungen des Landes für andere Bereiche ist es doch ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der Frauenhäuser in unserem Land, dass wir sagen: Nein, in diesem Bereich darf es keine weiteren Streichungen geben, sondern wir wollen hier sogar die Ausgaben erhöhen, damit diese zusätzlichen Mittel für die tarifliche Entlohnung der Mitarbeiter in den Frauenhäusern verwendet werden können.
Ich erinnere mich noch gut an diese Haushaltsberatungen. Die SPD-Fraktion hat diese Änderungsvorschläge eingebracht. Auch die Kollegen der Opposition waren damit sehr zufrieden. Es ist Konsens, dass wir diese möglichst flächendeckende tarifliche Vergütung des Personals in allen Frauenhäusern und Beratungsstellen im Land forcieren wollen, unabhängig davon, welcher Träger dahinter steckt. Doch zeigt die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage gerade hinsichtlich der Entlohnung ein sehr differenziertes Bild.
Ich muss sagen, dass ich sehr naiv war. Ich bin mit nach der ersten Erhöhung des Ansatzes um 77 000 € zur Anpassung der tariflichen Entlohnung im Jahr 2014 vor Freude strahlend zu den Mitarbeitern in meinem Frauenhaus in Sangerhausen gegangen und habe gesagt, so, prima, jetzt könnt ihr hier auch mit einem Lohnaufwuchs rechnen.
Doch was ist dort passiert? - Ich kann das ganz kurz schildern. Es ist Folgendes passiert: Der Träger und die Kommunen - ich möchte betonen, dass ich nicht denke, dass es böse Absicht war, sondern dass es einfach keine Möglichkeiten gab, den Eigenbeitrag zu leisten - haben von bisheriger tariflicher Vergütung für die Mitarbeiter im Frauenhaus ganz einfach auf Festgehaltsvergütung umgestellt. Das hat dann auch nichts mehr mit der Mindestlohndebatte zu tun. Ich weiß gar nicht, warum Sie das hier eingeworfen haben.
Es sind vor Ort wirklich keine finanziellen Spielräume da - das mag auch nicht überall so sein, aber jedenfalls habe ich das für Sangerhausen so wahrgenommen -, um hier eine tarifliche Entlohnung vornehmen zu können. Das ist der Umkehreffekt. Es ist nicht immer so, dass alles, was wir hier gut meinen, vor Ort auch in die Tat umgesetzt werden kann.
Deswegen ist es aus meiner Sicht schon ganz wichtig, dass die Abgeordneten, die Landesregierung, die Kommunen und die Träger miteinander ins Gespräch kommen, damit noch einmal gemeinsam nach Lösungen gesucht wird, damit wenigstens die tarifliche Vergütung gewährt wird. Ich weiß, dass sie sehr niedrig ist. Frau Lüddemann, Sie haben darauf hingewiesen. Aber wenigstens diese Möglichkeit sollte vor Ort genutzt werden.
Bleibt es bei den freiwilligen Leistungen für die Frauenhäuser und den ambulanten Beratungsstellen, sind diese auch in Zukunft von Kürzungen, bis hin zu Schließungen, bedroht. Das ist so, denn Freiwilligkeit heißt nicht gleichzeitig, dass Land, Kommunen und Träger auch die Mittel aufbringen können. Das sehen wir auch an der unterschiedlichen Ausfinanzierung. Die Antwort der Landesregierung war dazu sehr ausführlich.
Dennoch möchte ich mich an dieser Stelle deutlich bei unserer Ministerin bedanken. Frau Kolb, Sie waren von Anfang an sehr aufgeschlossen, als wir in den Haushaltsberatungen gesagt haben, wir wollen und brauchen zusätzliche Mittel für diese tariflichen Vergütungen. Es war kein Pappenstiel, diese Mittel zu finden, aber Sie haben uns dabei sehr unterstützt. Das gilt es an dieser Stelle auch einmal zu betonen.
Auch das hat Frau Ministerin ausgeführt: Im Rahmen der Gleichstellungsministerkonferenz arbeitet ein Arbeitsgremium unter Beteiligung der Länder und des Bundes mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen Finanzierungsregelung. Das wollen wir alle - so habe ich es jedenfalls verstanden -; aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass es Bundesländer gibt, die Sorge haben, dass ihre Standards dadurch vielleicht abgesenkt werden.
Nun weiß ich, liebe Kolleginnen der Opposition, dass Sie es mit Ihren Anträgen nur gut meinen, wenn Sie die Landesregierung auffordern, auf Bundesebene aktiv zu werden. Aber ich denke, lassen Sie erst einmal das Arbeitsgremium seine Arbeit tun. Wir können gern im September zur Kenntnis nehmen, welche Fortschritte das Arbeitsgremium macht.
Meine Redezeit ist leider zu Ende. Ich hätte noch ein paar Ausführungen zu machen. Vielleicht fragen Sie mich noch etwas.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hampel. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt das Schluss- und letzte Wort Frau Lüddemann. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach der Einbringung obliegt mir das Schlusswort. Auch ich kann konstatieren, dass offensichtlich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses, zumindest jetzt in der verbalen Begründung, eine klare Problemsicht auf die Lage der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder erkennen lassen. Naturgegeben, will ich sagen, hat die Koalition hierbei eine etwas weichere Sicht auf die Dinge beschrieben und die Opposition eine dezidiertere. So will ich es vorsichtig ausdrücken. Das zeigt sich auch in den entsprechenden Entschließungsanträgen.
Ich würde mich der Anregung der Kollegin Quade von der LINKEN anschließen und beantrage, dass alle Entschließungsanträge in den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Ich glaube in der Tat, dass das, was LINKE und GRÜNE hierbei mit unterschiedlichen Worten, aber inhaltlich gleich vorgetragen haben, aus meiner Sicht sehr viel weiter gehend, konkreter und zielführender ist.
Wenn die Koalition hierzu eine andere Auffassung hat, dann ist der Ausschuss der richtige Ort, dort noch einmal zu versuchen, eine Einigung zu erzielen. Ansonsten ist in den vorhergehenden Bei
Vielen Dank, Frau Kollegin Lüddemann. - Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet. Wir kommen jetzt dazu, über die Entschließungsanträge abzustimmen. Ich habe in den Gesichtern der Koalitionsfraktionen gesehen, dass es keine Überweisungswünsche gibt. Habe ich das richtig gesehen? - Ansonsten hätten wir das jetzt gemeinsam machen können. Dann machen wir das einzeln.
Ich frage als erstes: Wer ist dafür, dass der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3819 in den Ausschuss überwiesen wird? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Jetzt lasse ich den Entschließungsantrag der LINKEN zur Abstimmung kommen. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? - Naturgemäß DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Jetzt kommen wir zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt der Überweisung zu? - Das sind DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den Entschließungsantrag abstimmen. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt worden.
Da die Koalitionsfraktionen keine Überweisung wünschen, lasse ich direkt abstimmen über den Entschließungsantrag von CDU und SPD in Drs. 6/3842. Wer stimmt dieser Drucksache zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die größte im Haus mögliche Mehrheit. - Vielen Dank.