Protocol of the Session on February 26, 2015

Beim Landgestüt wurde der Kaufbeschluss revidiert und das Gestüt wurde zum 1. Januar 2014 vom LHO-Betrieb in eine landeseigene GmbH überführt - formalrechtlich eine Privatisierung. Hier sind die Beschäftigten nicht mehr beim Land angestellt. Man versteckt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter quasi in der GmbH, um die Restriktionen des Personalentwicklungskonzeptes einzuhalten.

Genauso steht es auch in den Berichten, die wir bekommen haben. Das lässt bestimmte Bilanzen besser aussehen. Aber unter dem Strich muss das Land doch Defizite ausgleichen. Somit wird auch der Landeshaushalt weiterhin belastet.

Das Land ist bei beiden Unternehmen weiterhin beteiligt und hat maßgeblich Einfluss, entweder mittelbar oder unmittelbar. Daher könnte man auch sagen, dass einer entscheidenden Intention des Antrages der LINKEN, der ja Bekenntnis und Verantwortung des Landes zum Landesweingut Klos

terpforte und zum Landgestüt Sachsen-Anhalt fordert, entsprochen wurde.

So wurde es auch mit der ursprünglich verfassten Beschlussempfehlung zum Ausdruck gebracht. Ich sage jetzt „ursprünglich verfassten Beschlussempfehlung“. Ich war etwas verwirrt, Frau Brakebusch, weil ich angenommen habe, dass wir heute - weil der Antrag nicht für erledigt erklärt wurde - über den Ursprungsantrag abstimmen würden. Wir sehen aber gleich, wie das entschieden wird.

Die Beschlussempfehlung bringt zum Ausdruck, den Antrag für erledigt zu erklären, weil dem Ansinnen des Antrages der LINKEN entsprochen wurde. Das ist ja eine gewisse Form der Dialektik.

(Herr Henke, DIE LINKE: Nein, wurde nicht entsprochen! - Zuruf von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Aber Ihrem Ansinnen wurde entsprochen, weil beide Unternehmen weiterhin in öffentlicher Hand sind und das Land weiterhin maßgeblichen Einfluss hat. Ich weiß nicht, was Sie genau gewollt haben. Ich habe mir auch Ihre Begründung angeschaut. Ich hege dabei durchaus Sympathien für die Beschlussempfehlung, aber ich habe mich letztlich bei der Abstimmung über diese Beschlussempfehlung der Stimme enthalten.

Bei der Betrachtung der Vorgänge stellt sich für uns noch einmal die Frage, inwieweit ein staatlicher Auftrag für diese Unternehmen gegeben ist. Wir meinen, dass die Aufgaben des Landgestüts durchaus auch in privater Hand vollzogen werden können. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum Pferdezucht und Pferdesport mit öffentlichem Geld subventioniert werden sollten. Statt dessen wäre ein öffentliches Interesse gegeben, wenn sich das Landgestüt für den Erhalt der genetischen Vielfalt einsetzen würde. Doch bei den dicken, stämmigen und ruhigen Kaltblutpferden, die zu bedrohten Nutztierrassen gehören, sehen wir kein Engagement des Gestütes.

Wie dargestellt, ist der Sachstand des Antrages im Wortlaut gegenstandlos geworden. Wollte man ihn dennoch umsetzen, so müsste man den Verkauf des Weingutes rückgängig machen. Dafür würden wir allerdings zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall plädieren. Denn man muss sehen, wie sich das Landesweingut unter der Landgesellschaft, insbesondere mit dem geplanten Neubau, der Kapazitätserweiterung durch Pachtung neuer Flächen und der Sanierung der historisch interessanten Trockenmauern weiterentwickelt.

Es ist auch davon auszugehen, dass durch die Anschaffung neuer Technik die Qualität der Weine noch weiter gesteigert werden kann und das Land über die Vermarktung hochwertiger Weine ein gutes Aushängeschild gewinnt, was Sachsen-Anhalt letztlich auch gut tun würde.

Wir werden uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten - so oder so, worüber auch immer wir jetzt abstimmen werden. Denn es wurde bereits Umstrukturierungen vollzogen und die Sachverhalte Landesweingut und Landgestüt sind für uns so verschieden, dass wir keine einheitliche Bewertung vornehmen möchten. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Frederking. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Daldrup. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut - das kann man an dieser Stelle sagen. Das ist eine ja nun wirklich eine lange Geschichte.

Was das Landesweingut angeht, muss man feststellen, dass wir in Anbetracht der Geschichte des Landesweinguts und der Entwicklung in den letzten Jahren eine fast optimale Lösung gefunden haben. Ich kann mir gut vorstellen - dafür plädieren wir und wir stehen auch dahinter -, dass wir uns jetzt um das betriebswirtschaftliche und wirtschaftliche Konzept sowie um das Vermarktungskonzept des Landesweinguts kümmern und die Einrichtung in eine vernünftige, gute Zukunft bringen.

Die Chancen dafür stehen gut. Ich glaube, dass die Region davon profitieren wird und dass die Geschäftsführung in der Lage ist, das Konzept optimal umzusetzen. Daher bin ich in Bezug auf das Landesweingut nicht nur optimistisch, sondern ziemlich sicher, dass wir an dieser Stelle eine gute Lösung gefunden haben.

Zum Landesgestüt ist eigentlich nur zu sagen: Es gibt eine Neustrukturierung. Hierbei stehen noch Aufgaben vor uns. Diese werden wir im Ausschuss sicherlich noch weiter begleiten. Ich denke, die strukturellen und grundsätzlichen Entscheidungen sind getroffen und richtig gemacht worden. Jetzt geht es darum, sie umzusetzen und im Interesse der Pferdezucht und des Pferdesports in SachsenAnhalt ein Zentrum zu erhalten, das überregionale Bedeutung hat und das für die Attraktivität der Region das Richtige macht.

Dem gibt es nicht mehr viel hinzuzufügen. Ich denke, der Antrag ist dann für erledigt zu erklären. Wir werden uns gleichwohl im Ausschuss zu gegebener Zeit weiterhin mit dem Landgestüt beschäftigen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Dr. Aeikens)

Vielen Dank, Herr Kollege Daldrup. - Einen wirklichen Widerspruch gegen den Vorschlag, den Antrag für erledigt zu erklären, habe ich nicht vernommen. Deshalb stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3810 ab. Wenn sie eine Mehrheit findet, dann ist der Antrag für erledigt erklärt.

Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und der Antrag für erledigt erklärt.

Bevor ich gleich den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, darf ich darauf aufmerksam machen, dass wir gegenüber dem Zeitplan ein Plus von zehn Minuten zu verzeichnen haben. Es ist darüber gesprochen worden, gegebenenfalls die Tagesordnungspunkte 12 und 13 heute zu behandeln. Das hat sich aus den unterschiedlichsten Gründen erledigt.

Ich frage jetzt, ob die beiden Tagesordnungspunkte ohne Debatte, nämlich die Punkte 17 und 19, nach dem Tagesordnungspunkt 10 heute noch behandelt werden sollen? - Ein Geschäftsführer nickt, der andere ist nicht anwesend, eine Fraktionsvorsitzende nickt auch. - Also behandeln wir diese beiden Punkte.

Wir arbeiten jetzt die Tagesordnungspunkte 10, 17 und 19 ab. Ich mache darauf aufmerksam, dass es bei Tagesordnungspunkt 17 um die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds im Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat geht und der Saal nicht leer sein sollte.

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

Zur aktuellen Hochschulstrukturdebatte in Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3038

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/3814

Die erste Beratung fand in der 66. Sitzung des Landtages am 15. Mai 2014 statt. Berichterstatterin des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft ist Frau Dr. Pähle. Frau Dr. Pähle, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Ihnen in der Drs. 5/3038 vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE in der

66. Sitzung am 15. Mai 2014 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft sowie zur Mitberatung in den Anschluss für Finanzen überwiesen.

Das Ziel des Antrages ist es unter anderem, die Landesregierung aufzufordern, im Rahmen der Hochschulstrukturdiskussion und bei der Vorbereitung der Zielvereinbarungen für die Jahre 2015 bis 2019 keine administrativen Eingriffe in die Strukturen von Lehre und Forschung an den Hochschulen vorzunehmen.

Außerdem soll die Landesregierung aufgefordert werden, keinen aktiven Abbau von Studienplätzen an den Hochschulen zu betreiben und die vorgehaltenen Studienplätze angemessen zu finanzieren.

Schließlich sollen keine gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelungen angestrebt werden, die die Entscheidungsrechte der demokratischen Hochschulgremien einschränken.

(Herr Lange, DIE LINKE: Ein sehr vernünfti- ger Vorschlag!)

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft nahm in der 35. Sitzung am 22. Mai 2014 eine mündliche Berichterstattung der Landesregierung entgegen und verständigte sich darauf, das Thema in der Sitzung am 10. Juli 2014 erneut aufzurufen.

Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein Bericht des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft zum Stand der Hochschulstrukturplanung vom 7. Juli 2014 vor. Im Ergebnis dieser Beratung kam der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überein, sich in einer der nächsten Sitzungen erneut mit dem Thema zu befassen.

Daraufhin nahm der Ausschuss in der 39. Sitzung am 2. Oktober 2014 eine erneute Berichterstattung des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft zum aktuellen Stand der Aufstellung der Hochschulentwicklungspläne sowie zum Abschluss der Zielvereinbarungen entgegen. Schließlich verständigte sich der Ausschuss darauf, in einer der nächsten Sitzungen eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Finanzen zu erarbeiten.

Aus diesem Grund wurde das Thema in der 41. Sitzung des Ausschusses am 27. November 2014 erneut auf die Tagesordnung genommen. Die Koalitionsfraktionen legten bereits zu Beginn dieser Beratung dar, dass sie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen könnten. Im weiteren Verlauf der Beratungen plädierte die SPD-Fraktion dafür, den Antrag für erledigt zu erklären, da zahlreiche Punkte des Antrages, wie beispielsweise die Landesförderung der Studentenwerke, bereits bearbeitet worden seien bzw. bearbeitet würden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE widersprachen dem Vorschlag, den Antrag für erledigt zu erklären, und stellten heraus, dass der Antrag ihrer Ansicht nach nicht erledigt sei, da beispielsweise Punkt 1 des Antrages, keine administrativen Eingriffe in die Strukturen von Forschung und Lehre an den Hochschulen vorzunehmen, nach wie vor aktuell und wichtig sei. Außerdem äußerte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Befürchtung, dass die Landesregierung die Hochschulautonomie beschneiden wolle und die demokratischen Gremien der Hochschulen nicht ausreichend beteiligen werde.

Da ein Antrag gemäß der Geschäftsordnung des Landtages nicht für erledigt erklärt werden kann, wenn dem im Ausschuss widersprochen wird, wurde schließlich über den Antrag in der Drs. 6/3038 in der Sache abgestimmt.

Im Ergebnis erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft eine vorläufige Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen, welche mit 8 : 4 : 0 Stimmen beschlossen wurde. Darin wird dem mitberatenden Ausschuss empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 80. Sitzung am 14. Januar 2015 mit diesem Thema und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich an.

Schließlich befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 43. Sitzung am 12. Februar 2015 erneut mit dem Antrag und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 6/3814 vorliegende Beschlussempfehlung, welche mit 7 : 4 : 0 Stimmen beschlossen wurde. Darin empfiehlt der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft, den Antrag abzulehnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Auftrag des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Pähle, für Ihren Bericht. - Für die Landesregierung hat jetzt Minister Herr Möllring das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt 2014 wurde auf der Grundlage der Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2013 und der Vereinbarung von Bernburg zwischen dem Ministerpräsidenten Herrn Haseloff und

den Rektoren der Hochschulen vom 29. November 2013 erarbeitet. Letztes möchte ich ausdrücklich hervorheben, weil der Ministerpräsident und die Rektoren unserer Hochschulen in engem Schulterschluss und mit großer Kompromissfähigkeit ein akzeptables Ergebnis in den Verhandlungen erreicht haben.