Der Wohnungsbegriff im Sinne der derzeitigen Unterbringungsleitlinien setzt somit eine eigenverantwortliche und selbständige Nutzung durch den bzw. die Bewohner voraus. Eine lediglich fremdbestimmte Nutzungszuweisung und Nutzungsausgestaltung, die keinen oder kaum Spielraum für eigenverantwortliche, selbständige Entscheidungen der Bewohner lässt, ist daher keine Wohnungsnutzung im Sinne der Unterbringungsleitlinien.
Raumeinheiten, die zwar baulich abgeschlossen sind und durch einen eigenen Eingang betreten werden können, aber ausschließlich der Verwaltung und Bewirtschaftung durch eine Hausverwaltung oder Heimleitung unterliegen, welche den Bewohnern die Raumeinheit zuweist und den Ablauf der Nutzung, zum Beispiel im Hinblick auf Reinigungszyklen, Waschtage, Sozialbetreuung etc., dergestalt regelt, dass den Bewohnern kaum noch selbständige Entscheidungen obliegen, unterfallen somit nicht dem Wohnungsbegriff im Sinne der Leitlinien.
Die Unterbringungsleitlinien sind am 16. Januar 2013 in Kraft getreten. Im Rahmen eines Monitorings überprüft das Landesverwaltungsamt die Umsetzung der Unterbringungsleitlinien. Der Bericht des Landesverwaltungsamtes hierzu wird mir in wenigen Tagen vorliegen. In Auswertung des Berichtes wird durch das Land eine Weiterentwicklung der Anforderungen an die Unterbringung bezüglich der vorhandenen Unterbringungsformen erfolgen.
Ich rufe die Frage 3 auf, die Herr Hendrik Lange von der Fraktion DIE LINKE stellen wird. Sie betrifft die Unterrichtsversorgung am Domgymnasium Merseburg.
Durch Elterninformationen ist mir bekannt geworden, dass zumindest Ende des vergangenen Jahres in verschiedenen Klassenstufen des Domgymnasiums in Merseburg der reguläre Unterricht ausfallen musste und nicht fachgerecht vertreten werden konnte bzw. durch selbständiges Arbeiten der Schülerinnen und Schüler ohne Beisein einer Lehrkraft zu überbrücken war. Die Ausfallstunden erreichten nach meinen Informationen ein besorgniserregendes Maß.
Treffen diese Informationen zu, und wenn ja, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um diese Situation zu beenden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Hendrik Lange namens der Landesregierung wie folgt.
Die Situation am Domgymnasium stellt sich wie folgt dar: Zum Stichtag 15. Oktober 2014 betrug die Unterrichtsversorgung 100,9 %. Im November verbesserte sich die Versorgung, da eine Lehrkraft aus der Langzeiterkrankung zurückkehrte und über eine Abordnung eine weitere Lehrkraft für den Unterricht zur Verfügung stand. Insofern betrug die Unterrichtsversorgung 102,79 %.
Herr Minister, können Sie mir dann erklären, warum in meinem Büro Listen liegen, in denen nachzulesen ist, wie viele Stunden über Wochen hinweg ausgefallen sind und wie viele Stunden entsprechend vertreten werden mussten bzw. durch selbständiges Arbeiten organisiert worden sind? Wie kommt das zustande?
Das kann ich Ihnen an dieser Stelle auch nicht genau sagen, es sei denn, Sie geben mir diese Listen. Man muss dann mit der Schule im Detail auswerten, welche Gründe es dafür gibt. Das reicht von Klassenfahrten über Krankheiten, Fortbildungen, also das ganze Programm, das immer dazu führt, dass Unterricht vertreten wird bzw. im Notfall ganz ausfallen muss.
Ich rufe die Frage 4 auf, die der Abgeordnete Hans-Jörg Krause von der Fraktion DIE LINKE stellen wird. Sie betrifft die Förderklassen an der Sekundarschule „Wladimir Komarow“ in Stendal.
An der Sekundarschule „Wladimir Komarow“ bestehen Förderklassen, in denen neu zugewanderte Jugendliche aus dem Einzugsgebiet der Hansestadt Stendal beschult werden können. Diese Ar
Offenbar besteht das Problem, dass wegen des altersbedingten Ausscheidens der mit dieser Aufgabe betrauten Lehrkraft die künftige Arbeit auf diesem Gebiet gefährdet ist, da nach meinen Informationen bisher keine befriedigende Lösung für die Neubesetzung gefunden werden konnte.
Was gedenkt sie zu tun, um die Schule bei der personellen Neubesetzung der Klassenleitung der Förderklasse wirksam zu unterstützen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Hans-Jörg Krause namens der Landesregierung wie folgt.
Die Lehrkraft scheidet zum 1. August 2015 aus dem aktiven Dienst aus. Um die Situation an der Sekundarschule „Wladimir Komarow“ - ich glaube, das war ein Kosmonaut - grundsätzlich zu stabilisieren, wurden zum zweiten Halbjahr zwei Stellen, nämlich Musik, beliebig, und Chemie, beliebig, ausgeschrieben. Beide Stellen blieben bislang ohne Bewerbung. Es wird daher erneut ausgeschrieben.
Ich rufe die Frage 6 auf, die von Frau Gudrun Tiedge gestellt wird. Sie betrifft den Täter-OpferAusgleich bei Jugendlichen und Heranwachsenden in Sachsen-Anhalt.
Die Abgeordnete Eva von Angern stellte in der Drs. KA 6/8591 eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zum „Täter-Opfer-Ausgleich bei Jugendlichen und Heranwachsenden in SachsenAnhalt“. Die Antwort der Landesregierung liegt mit Datum vom 8. Januar 2015 in der Drs. 6/3730 vor.
„Durchgeführt wird der TOA in SachsenAnhalt überwiegend durch freie Träger oder die Jugendämter. Eine Datenerhebung seitens des Landes erfolgt insoweit nicht. Der Landesregierung liegen lediglich statistische Berichte des Landesverbandes für Straffäl
ligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. für die Jahre 2011 und 2012 vor. Damit können die nachfolgenden Fragen nur zum Teil beantwortet werden.“
band für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. erhobenen statistischen Daten, welche eine lückenlose Darstellung der Entwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei Jugendlichen und Heranwachsenden einschließlich der Entwicklung an den Regionalstandorten und ihrer Finanzierung bereits seit dem Jahr 1994 beinhalten, bekannt?
lung, die Wirksamkeit und die Finanzierung der Schlichtungsarbeit bei Jugendlichen und Heranwachsenden in Sachsen-Anhalt ein?
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Gudrun Tiedge für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen neben den in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Frau von Angern in der Drs. KA 6/8591 genannten statistischen Berichten des Landesverwaltungsbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e.V. für die Jahre 2012 auch die Vorberichte der Vorjahre ab 1999 vor. Diese waren allerdings für die Beantwortung der Frage nicht relevant, da ausdrücklich nach Daten ab dem Jahr 2011 gefragt wurde. Sie liegen also vor.
Zu Frage 2: Eine konkrete Förderung des TäterOpfer-Ausgleichs bei Jugendlichen erfolgte seitens des Landes nicht. Im Landeshaushalt sind dafür keine Haushaltsmittel bereitgestellt und vorgesehen. Bisher ist die Finanzierung der Projekte lediglich im Rahmen der Jugendpauschale durch die Landkreise auf freiwilliger Basis erfolgt und bezuschusst worden.
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung partizipieren nämlich nur diejenigen jugendlichen Straftäter, die bereits in diesem System verortet sind. Dabei wird aber der Aspekt des Opferschutzes nicht gleichzeitig abgedeckt, da hierfür das SGB VIII keine Rechtsgrundlage darstellt.
Vielmehr bietet sich an, den justizpolitischen Aspekt zu betrachten und Wiederholungsstraftätern durch erfolgreiche Täter-Opfer-Arbeit so früh wie möglich entgegenzuwirken.
Gemeinsame Bemühungen des Justiz- und des Sozialministeriums, eine inhaltlich und wissenschaftlich fundierte Täter-Opfer-Arbeit, eine Ausgleichsarbeit für Jugendliche und Opfer jugendlicher Straftaten über das ESF-Programm in der Förderperiode 2014 bis 2020 des Justizressorts zu ermöglichen, werden - so hoffen wir - erfolgreich sein.
Damit können auch die landesweiten Erfahrungen der Erwachsenenarbeit im Bereich der TäterOpfer-Ausgleichsarbeit durch eine Verknüpfung beider Bereiche nutzbar gemacht werden. Die Möglichkeit wäre eröffnet, die bisher über freiwillige kommunale Finanzierung aufgefangene Arbeit der Landkreise auf eine sichere Grundlage zu stellen, um nach Ablauf des ESF-Förderzeitraumes mit empirisch verlässlichen Daten zu prüfen, ob eine reine Finanzierung durch Landes- oder kommunale Mittel - oder beides ergänzend - zielführend ist.
In Bezug auf die generelle Wirksamkeit der Jugend-Täter-Opfer-Ausgleichsarbeit ist grundsätzlich eine positive Resonanz zu erkennen. Hierzu wird noch einmal auf die Feststellung der Jugend- und Familienministerkonferenz aus dem Jahr 2009 verwiesen, die den Täter-Opfer-Ausgleich als ein wichtiges und wirksames Verfahren qualifiziert hat.
Wir kommen zu Frage 7, die Frau Abgeordnete Eva von Angern von der Fraktion DIE LINKE zur Pebb§y-Fortschreibung 2014 stellt.
Nach Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens wurde im Mai 2013 dem Unternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) der Zuschlag für die Durchführung der sogenannten Pebb§y-Fortschreibung 2014 erteilt. Mit dem Ergebnis dieser Erhebung werden die Weichen für zukünftige Personalbedarfsrechnungen gestellt, und zwar auf Jahre hinaus.
Seit Ende 2014 liegt ein vorläufiges Gutachten vor, das jedoch aufgrund eines Beschlusses des Lenkungsausschusses durch die Firma PricewaterhouseCoopers kurzfristig nachgebessert werden soll. Der Lenkungsausschuss soll voraussichtlich im März 2015 über die nachgebesserte Fassung beraten und über die Abnahme des Gutachtens entscheiden.
Die Bundesländer haben auf der Grundlage des vorläufigen Gutachtens, in dem die Erhebungsergebnisse und Basiszahlen enthalten sind, vorläufige Tendenzberechnungen angestellt.