Protocol of the Session on January 29, 2015

einer Zustimmung führen, aber doch immerhin eine Enthaltung zur Folge haben.

(Oh! bei der CDU)

- Ja, Entlastung erteilen wollen wir nicht. Aber es wird immerhin eine Enthaltung geben.

Aufgrund der knapp bemessenen Redezeit möchte ich aus dem umfangreichen Prüfbericht nur einen bestimmten Teil hervorheben, den wir ausgesprochen positiv bewerten. Meine Vorredner sind schon darauf eingegangen.

Nicht erst seit den zurückliegenden Haushaltsberatungen, sondern schon deutlich länger beschäftigen wir uns im Finanz- bzw. im Rechnungsprüfungsausschuss mit dem Problem der übergroßen Deckungskreise sowie der Nachvollziehbarkeit der Ausweisung und der weiteren Übertragung von Ausgaberesten im Landeshaushalt. Die Bildung von Ausgaberesten setzt eine titelgenaue Minderausgabe voraus. Die Bildung der Ausgabereste stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Vollständigkeit dar, da Ausgabereste keiner neuen Veranschlagung im Haushaltsplan bedürfen. Sie wachsen den Ausgabebefugnissen eines neuen Haushaltsplans automatisch zu und sind nicht im Haushaltsplan ersichtlich.

Natürlich ist es hilfreich, wenn die Landesregierung eine gewisse Form von Flexibilität hat, die überdies einen Anreiz zur Einsparung unnötiger Ausgaben setzt und gegebenenfalls Umschichtungen ermöglicht. Stetig aufwachsende Ausgabereste in Verbindung mit extrem weiten Deckungskreisen ermöglichen der Landesregierung jedoch eine Art Nebenhaushalt, der keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt.

Aber das Haushaltsrecht ist - das ist doch eine allgemeine Ansicht - das Königsrecht der Legislative. Wir sehen aktuell das Haushaltsrecht des Landtages durch § 7 des Haushaltsgesetzes ausgehöhlt. Die im Haushaltsgesetz 2012/2013 erweiterten Übertragungsmöglichkeiten innerhalb von Hauptgruppen haben massiv zur Intransparenz des Landeshaushaltes beigetragen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Ich erinnere an dieser Stelle auch gern an unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz 2015/2016 - das ist noch nicht so lange her -, mit denen wir bei den Übertragungen dem Landtag wieder zu seinem Recht verhelfen wollten.

Über die vom Landesrechnungshof nun empfohlenen Schritte zur Lösung des Transparenzproblems - die Seiten 116 ff. der Vorlage kann man nur empfehlen - wurde intensiv im Rechnungsprüfungsausschuss diskutiert. Sie wurden dort letztlich von allen Fraktionen begrüßt. Das Abstimmungs

ergebnis war dementsprechend eindeutig. Es wurde dann durch den Beschluss über die Gesamtdrucksache im Finanzausschuss bestätigt.

Der Beschluss des Unterausschusses Rechnungsprüfung sieht vor, dass die Landesregierung diese Empfehlungen in künftigen Haushalten berücksichtigen soll. Wir werden sehen, inwieweit sie dazu bereit ist. Ich bezweifle es noch ein bisschen. Es wird die Aufgabe des nächsten Haushaltsgesetzgebers sein, die zukünftige Landesregierung an die Einhaltung dieses Beschluss zu erinnern bzw. ein entsprechendes Verfahren zu finden.

Sehr herzlich danken möchte ich an dieser Stelle noch dem Präsidenten und den Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für ihre wertvolle Mitarbeit im Rechnungsprüfungsausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Kollege Meister. - Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Abgeordnete Feußner.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte am Anfang meines Beitrages meinen Dank an den Landesrechnungshof richten, vor allem an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

die immer ganz fleißig und intensiv Zuarbeit liefern. Insbesondere möchte ich dem Präsidenten Herrn Seibicke danken.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Mit dem Entlastungsbeschluss über das Haushaltsjahr 2012 wird er das letzte Mal als Präsident beteiligt sein. Er hat immer sehr konstruktiv mit uns als Fraktion und mit uns als Ausschussmitglieder zusammengearbeitet. Ich weiß, dass es in den Ministerien nicht immer ganz so wohlwollend gesehen wird.

(Herr Scheurell, CDU: Was? - Minister Herr Bullerjahn: Das gibt es auch in den Fraktio- nen!)

- Ja, das kann dort auch unterschiedlich betrachtet werden. Aber wir als Parlamentarier halten seine Hinweise für wichtig und finden sie auch immer ganz interessant.

(Herr Scheurell, CDU: Wir sind immer dank- bar!)

Das, was wir manchmal nicht sehen, das sieht der Rechnungshof. Diesbezüglich möchte ich noch einmal meinen Dank für die gute Zusammenarbeit aussprechen.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe mir natürlich auch - das war wahrscheinlich relativ klar - einen wesentlichen Punkt, der in der Diskussion um die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 eine doch sehr umfangreiche Rolle gespielt hatte, für meinen Beitrag herausgesucht. Es geht um die Ausgabereste. Der Nachweis und die Darstellung der Ausgabereste hinsichtlich der Finanzierung und Transparenz ist aus der Sicht der Finanzpolitiker stark kritikwürdig. Das ist eben durch die Vorredner auch noch einmal deutlich geworden.

Nicht nur durch die Prüfung des Landesrechnungshofes, sondern auch während der jeweiligen Haushaltsberatungen - das hat sich auch in der Beratung über den Doppelhaushalt 2015/2016 gezeigt - wurde deutlich, dass sich das Parlament mit der Finanzierung der Ausgabereste bzw. mit dem Umgang damit nicht einverstanden erklärt bzw. die Transparenz - das heißt, dass die Verwendung nicht nachvollziehbar ist - fehlt.

Deshalb empfehlen wir als Unterausschuss Rechnungsprüfung, als Finanzausschuss und auch als Fraktion, künftig wieder Mittel gemäß § 19 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung zu veranschlagen, wie es in der Vergangenheit auch schon das eine oder andere Mal praktiziert wurde. In der entsprechenden Haushaltsrechnung sollte ein Nachweis erfolgen, damit man sieht, welche Ausgabereste aus diesen Haushaltsmitteln finanziert werden. Mit der erstmaligen Einführung verbindlicher Eckwerte zum Doppelhaushalt 2012/2013 wurde eine Erweiterung der Übertragbarkeit nicht ausgeschöpfter Ausgabereste vorgenommen.

(Frau Niestädt, SPD: Das ist richtig!)

- Das ist richtig. - Kurz gesagt: Aus der Sicht der Landesregierung ist diese erweiterte Übertragbarkeit natürlich nachvollziehbar, da mit der Einführung der Eckwerte eine flexible Mittelbewirtschaftung sozusagen eingeschränkt wurde. Das Parlament sieht das aber aus einer anderen Sicht. Hiermit wird das Parlament weiterhin eingeschränkt und die Intransparenz erhöht, da aus der Haushaltsrechnung nicht hervorgeht, auf welcher konkreten haushaltsrechtlichen Grundlage - Zum Beispiel auf der Grundlage eines Übertragungsvermerkes, eines Zusammenhangs zu zweckgebundenen Einnahmen oder einer erweiterten Übertragbarkeit gemäß Haushaltsgesetz - ein Haushaltsrest gebildet worden ist.

Somit ist die Herkunft der Ausgabereste und die Verwendung im Folgejahr nicht nachvollziehbar. Durch sich überlagernde Deckungsmöglichkeiten - auch das ist bereits angesprochen worden - und Übertragbarkeiten durch verbindliche Haushaltsvermerke ist ein Einfluss durch uns als Haushaltsgesetzgeber nicht mehr möglich.

Nun kann man tatsächlich sagen, Herr Finanzminister, das ist selbst gemachtes Elend; ihr habt

es ja in der Hand. Wir haben als Parlament natürlich die Möglichkeit, solche Deckungsvermerke zu verhindern bzw. auch aufzulösen. Da sich diese Entwicklung aber immer mehr zur Unzufriedenheit der Finanzpolitiker verschärft hat, haben wir als Unterausschuss Rechnungsprüfung und als Ausschuss für Finanzen den vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Punkten zugestimmt.

Über die Frage, wie das Finanzministerium bzw. die Ministerien zukünftig damit umzugehen haben, werden wir auch weiterhin im Finanzausschuss diskutieren. Ich denke, dass das der richtige Weg ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete Feußner. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Bullerjahn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht gedacht, dass es bei Ihnen so schnell geht.

(Frau Feußner, CDU: Es war nur eine Drei- minutendebatte!)

- Ja, das haben Sie aber selbst beschlossen. Dafür kann ich nichts.

(Frau Feußner, CDU: Ja, richtig!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich nur wenige Sachen sagen, auch wegen der Dreiminutendebatte. Erstens danke ich für die Entlastung. Es ist für uns auch wichtig, dass es nicht nur um die Aufstellung und den Vollzug geht, sondern dass auch Entlastung erteilt wird.

Zweitens danke ich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; denn die haben die meiste Arbeit. Das will ich hier wenigstens sagen.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

- Nein, ich finde es einfach schade. Es ist über Grundfeste geredet worden, über die Verfassung, den Rechnungshof und wie auch immer. Ich möchte auch einmal darauf hinweisen, dass Sie sich hier selbst geißeln. Sie haben den Haushalt beschlossen.

(Zuruf: Ja!)

Kaum ist der Beschluss durch - -

(Zuruf: Eine Mehrheit hat das beschlossen!)

- Ja, gut. Eine Mehrheit hat ihn beschlossen. Das Kuriose ist, dass vor allem aus dieser Mehrheit heraus kurz nach der Beschlussfassung die größ

ten Kritiken an der Haushaltstruktur kommen. Das wollte ich hier nur einmal erzählen.

Übrigens hätten Sie auch in den Fachausschüssen die Chance, diese Haushaltsreste zu erfragen. Ich war selbst lange genug im Finanzausschuss.

Jetzt schauen wir aber nach vorn. Herr Knöchel hat völlig Recht. Das habe ich auch schon erwähnt. Wenn man wie ich - davon bin ich fest überzeugt - ein offeneres System will, also eines mit mehr und größeren Budgets und weniger Titeln und auch mit mehr Einfluss von Parlament und Öffentlichkeit, wird man nicht zu dem tendieren, was Ihnen - das sage ich jetzt einmal so spitz - der Rechnungshof in der Beschlussempfehlung auch ein bisschen mit in die Feder gegeben hat; denn ich habe sie sehr aufmerksam gelesen. Das deckt sich mit vielen Papieren, die ich vorher schon direkt vom Rechnungshof bekommen habe.