Protocol of the Session on December 11, 2014

Deshalb wollen wir eine Flexibilisierung zwischen beiden Studiengängen ermöglichen, und zwar dort, wo sie fachlich angemessen ist.

Allerdings wollen wir dabei den Schulformbezug nicht zugunsten einer Stufenlehrerausbildung aufgeben. Aus unserer Sicht besitzen nach wie vor die verschiedenen Bildungswege und damit auch die unterschiedlichen Schulformen und die ihnen zugeordneten Lehrämter ihren jeweils eigenen Wert und ihre jeweils eigene Bedeutung.

Zur Verlängerung der Regelstudienzeit für das Studium für das Lehramt an Grundschulen. Wir müssen der Tatsache Rechnung tragen, dass mit den zusätzlichen Anforderungen zur Umsetzung einer inklusiven Schulbildung mit heterogener werdenden Lerngruppen, insbesondere im Grundschulbereich, zusätzliche Inhalte in das Curriculum der Lehramtsstudierenden kommen.

Deshalb beabsichtigen wir, eine Verlängerung der Regelstudienzeit auf acht Semester mit der Universität Halle-Wittenberg zu vereinbaren. Damit vollzieht Sachsen-Anhalt eine Entwicklung, die sich zurzeit in der Mehrzahl der Bundesländer durchsetzt.

Fast überall werden die Regelstudienzeiten für das Grundschullehramtsstudium auf acht, in einigen auch auf neun oder auf zehn Semester angehoben, wobei allerdings dann die letzteren Bundesländer die zusätzlichen Semester ganz oder teilweise in den Vorbereitungsdienst verlegen.

Wir bewegen uns bei der Lehrerbildung, wie bei allen Studiengängen mit Staatsprüfungen, im Rahmen von speziellen Kultusministerkonferenzbeschlüssen, die die Vergleichbarkeit und Anerkennungsfähigkeit der Abschlüsse gewährleisten sollen.

Zu diesen Beschlüssen gehört der sogenannte Quedlinburger Beschluss aus dem Jahr 2005, in dem festgelegt wurde, dass sich mit der Einführung gestufter Studiengänge in der Lehrerbildung die Gesamtausbildungszeit nicht verlängern soll.

Die Länder, die die gestuften Studiengänge in der Lehrerbildung eingeführt haben, haben hierauf mit einer Verkürzung des Vorbereitungsdienstes reagiert, um die Gesamtausbildungsdauer nicht zu überschreiten bzw. einzuhalten.

Auch Sachsen-Anhalt hat bereits den Vorbereitungsdienst um ein Semester verkürzt. Deshalb können wir auch die Regelstudienzeit für das Grundschulstudium um ein Semester verlängern, ohne dass wir gegen diesen berühmten Quedlinburger Beschluss der KMK verstoßen.

Angesichts des fortbestehenden Einstellungsbedarfs im Land sollen wir bei knapper werdenden Mitteln den Studienplatzverlust so gering wie möglich halten und einem weitergehenden Antrag deshalb auch nicht folgen. Denn Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen: Wenn wir noch mehr Semester oben draufgeben, brauchen wir entweder mehr Ausbildungskapazitäten oder wir können weniger Studierende durch die Ausbildung bringen. Beides ist, glaube ich, im Moment nicht angezeigt.

Alles in allem besteht aus meiner Sicht aber eine grundsätzliche Übereinstimmung in Bezug auf beide Ziele. Sie können deshalb gewiss sein, dass wir in diesem Sinne in unseren Verhandlungen mit der Martin-Luther-Universität dies auch vertreten werden. Mit welcher Leidenschaft, ist dann eine andere Bewertung. Ich bin überzeugt, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Minister Möllring, es gibt eine Nachfrage von der Kollegin Bull.

Herr Minister stimmen Sie mir erstens darin zu, dass wir, wenn wir die Ausbildung für Grundschullehrkräfte lediglich um ein Semester, also von sieben auf acht Semester erhöhen, keine Chance haben, tatsächlich in ernst zu nehmendem Umfang Pflichtmodule für inklusive Pädagogik und Didaktik unterzubringen,

dass zweitens - strategisch gesehen - die Wahrscheinlichkeit gegen Null geht, dass das noch

einmal aufgemacht wird, wenn man einmal einen Reformschritt hinter sich gebracht hat, und

dass wir drittens damit für sehr viele Jahre die Chance verpassen, tatsächlich die Ausbildung von Grundschullehrerinnen und -lehrern auf ein modernes und notwendiges Niveau zu heben?

Ich kann Ihnen nur sagen, dass auch die Universität Halle von acht Semestern ausgeht.

(Zuruf)

- Ich kann ja nur sagen, was sie uns sagt. Es kann ja sein, dass sie Ihnen etwas anderes sagt oder Sie andere Erfahrungen haben. Ich kann Ihnen nur aus den Verhandlungen hinsichtlich der Zielvereinbarungen berichten. Dabei gehen sowohl die Universität Halle als auch wir von acht Semestern aus.

Herr Kollege Lange hat noch eine Frage. - Bitte sehr.

Das kann ich nachvollziehen, weil die Hochschule natürlich auch immer schaut, was sich finanziell noch wie stemmen lässt. Deswegen habe ich auf den Vorabzug hingewiesen, den wir dauerhaft an der Stelle verankern müssten. Das wäre etwas, worüber Sie auch nachdenken könnten.

Ich möchte Sie einfach nur um etwas bitten. Wir diskutieren das Ganze nicht im luftleeren Raum, sondern haben auch unsere Hinweise bekommen. Das ist das, was Frau Bull dazu gesagt hat, dass wir jetzt einen halben Schritt machen. Eigentlich wäre der ganze Schritt der bessere.

Ich würde Sie bitten, das Ganze noch einmal inhaltlich und konzeptionell zu überprüfen und nicht nur das Finanzielle und das Kapazitäre dahinter zu sehen. Das ist eine Bitte an Sie. Wir können das nicht verhandeln. Das müssen Sie machen. Es wäre schön, wenn Sie sich aufgeschlossen zeigen würden, statt der acht zumindest einmal die neun Semester zu prüfen. Vielleicht besteht damit die Möglichkeit, die bessere Lehramtsausbildung in einem Zug zu implementieren.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das war jetzt keine Frage. Ich nehme das mit.

Danke, Herr Minister. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Dr. Pähle.

Frau Präsidentin! Zu Beginn des Jahres 2014 habe ich an dieser Stelle gesagt: Es wird ein Jahr der Hochschule. Das hat sich auch bewahrheitet. So schließen wir diesen vorletzten Sitzungstag mit einem weiteren Antrag zum Thema Hochschule und ganz speziell zur Lehramtsausbildung.

Herr Lange, der von Ihnen vorgelegte Antrag und auch der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben eine große Chance, hier Zustimmung zu erlangen. Die einzige Problematik - ich will die Rede relativ kurz halten -, die sich bei uns ergibt und weshalb wir bitten - nachher mache ich einen Verfahrensvorschlag -, dieses Verfahren einzuhalten, ist die Anhebung der geplanten acht Semester auf neun Semester für das Grundschullehrerstudium.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der hauptsächliche Vetospieler an dieser Stelle die Hochschulleitung sein wird, weil sofort das Argument der Kapazitätsreduzierung kommen wird, was auch nicht gänzlich von der Hand zu weisen ist. Für den Sekundarschulbereich wird es dasselbe sein.

Ihren Vorschlag, aus den Hochschulpaktmitteln dann einen Vorklammerabzug zu machen, um das auszugleichen, finde ich persönlich sehr charmant. Das ist aber eine Entscheidung, die kann man nicht on the fly, also einfach einmal so, treffen; vielmehr bedarf es hierzu noch einmal einer Diskussion.

Deshalb mache ich den Verfahrensvorschlag, den vorliegenden Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Kultur und Bildung zu überweisen - mit dem Wissenschaftsbereich haben wir das schon abgesprochen -, um darüber wirklich schnellstmöglich zu beraten. Das würde für den Wissenschaftsausschuss heißen: im Februar. Im Januar funktioniert es nicht, weil die Tagesordnung schon voll ist. Wir können das gern noch einmal besprechen. Ich denke, es wäre möglich, das im Februar aufzurufen und bis dahin eine Klärung zu erreichen, sodass das Ministerium darstellen kann: Wie sieht es aus?

Der Ausschuss für Bildung und Kultur könnte im Januar - - Jetzt ist der Ausschussvorsitzende leider nicht anwesend.

(Herr Dr. Schellenberger, CDU: Ich bin doch hier! - Frau Rotzsch, CDU: Schon die ganze Zeit!)

- Entschuldigung.

(Zuruf: Das war Majestätsbeleidigung! - Un- ruhe bei der CDU)

Der Ausschuss für Bildung und Kultur könnte diesen Antrag bereits im Januar aufrufen und fach

liche Fragen, auch die, die im Kultusministerium ankommen, und den KMK-Beschluss, den der Minister angeführt hat, bewerten, sodass wir dann eine Entscheidung treffen können, die die Hochschulen nicht überfordert, die jedoch auf einen sinnvollen Reformschritt zielt.

Es ist zwischen den Fraktionen unstrittig, dass wir eine Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung durch die Elemente Inklusion und Umgang mit heterogenen Lerngruppen brauchen. Dass die Studierenden dafür Zeit benötigen, ist auch unstrittig.

Unser Anliegen ist, das an dieser Stelle gut abgewogen zu tun und nicht übers Knie zu brechen, weil einige Fragen noch ungeklärt sind.

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Verfahren, verbunden mit der Aufforderung an alle, an das Ministerium, an die Ausschüsse, quasi an uns selbst, diesen Prozess ganz kurzfristig abzuschließen, um auf die Entwicklungen der Hochschule noch Einfluss zu haben.

Ich bin mir darin sicher, dass Regelungen in diesem Bereich auch an die Hochschule mit einer Grundformulierung und der Zielvereinbarung herangetragen werden können. Dann gibt es noch einmal spezifische Verhandlungen, wenn es um das Lehramt geht.

Ich glaube, das ist ein Verfahren, mit dem wir uns der Thematik sinnvoll und fachorientiert nähern könnten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke, sehr Frau Dr. Pähle. Frau Dr. Pähle, es gibt eine Anfrage von Herrn Lange.

Also der Jubelschrei wegen der Ausschussüberweisung wird wegen der Zeit jetzt nicht besonders groß ausfallen. Aber ich verstehe natürlich auch, dass Sie darüber noch einmal beraten wollen. Das ist vernünftig. Das kann ich nachvollziehen.

Stimmen Sie mit mir darin überein, dass wir dann den Wissenschaftsminister bitten oder auffordern sollten, wenn es bis dahin die Zielvereinbarungen geben sollte - das wäre einmal eine vernünftige Zeit, eigentlich sollten sie am Ende des Jahres fertig sein -, eine hinreichend offene Formulierung hinsichtlich der Semesterzahl zu finden, damit wir an der Stelle nicht die Tür zuschlagen, sondern tatsächlich auch eine ernst zu nehmende Beratung führen können?

Diese Bitte an den Minister kann ich unterschreiben. Ich denke, es wird sich dafür eine Regelung

finden lassen, die dem Wunsch des Parlamentes entspricht, aber auch die Rahmenbedingungen der Hochschule erfasst. Ich denke, das ist möglich, Ich denke auch, dass der Minister die Bitte auch so verstanden hat.

Danke sehr. - Jetzt spricht Frau Professor Dr. Dalbert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten sozusagen über einen Antrag, der für mich ein Ausdruck von Verzweiflung ist, weil wir Anträge zur ersten Phase der Lehramtsausbildung seit zwei Jahren im Ausschuss haben. Erst wurde ein Antrag von uns und dann einer von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht nicht voran, obwohl eine Anhörung durchgeführt wurde und gute Anregungen vorhanden sind. Jetzt gibt es sozusagen - -