Erster Punkt. Schauen wir uns einmal an, wie die Situation ist. In der BRD haben wir in 15 Jahren, nämlich von 1997 bis 2012, auf niedrigem Niveau eine Zunahme der Zahl von Menschen an den Universitäten erlebt, die ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ein Studium aufgenommen haben. Das waren im Jahr 1997 noch 0,6 %. Im Jahr 2012 waren es 2,5 %. Das ist eine Vervierfachung auf einem sehr niedrigen Niveau, aber zumindest zeigt die Entwicklung in die richtige Richtung.
Schauen wir uns einmal an, wie dies in SachsenAnhalt aussieht. Wir müssen leider feststellen, dass es in Sachsen-Anhalt genau in die andere Richtung weist: Im Jahr 1997 hatten lediglich 1,6 % der
Studienanfänger keine allgemeine Hochschulreife. Dahinter verbergen sich unter anderem Leute mit beruflicher Bildung. Im Jahr 2012 waren es dann nur noch 1,2 %. Das heißt, wir haben nicht nur bundesweit ein Problem, sondern in SachsenAnhalt haben wir ein Problem damit, dass wir von einer positiven Entwicklung abgekoppelt sind und uns genau in die andere Richtung entwickeln.
Zum Erfolg dieser Studierenden haben wir nur Erkenntnisse auf der Bundesebene, nämlich dass lediglich ein Drittel der Studierenden das Studium erfolgreich beendet. Wie das in Sachsen-Anhalt aussieht, wissen wir nicht, aber vermutlich sieht es hier nicht besser aus. Insofern ist das in der Tat ein Problem, das wir uns genau anschauen müssen. Die Gründe möchte ich nicht wiederholen; sie wurden von Frau Pähle und Herrn Lange ausführlich dargestellt. Ich denke, das ist auch das, was uns eint.
Zweiter Punkt, zur Sachlage. Seit dem Jahr 2009 gilt der Meisterabschluss laut KMK-Beschluss als allgemeine Hochschulreife. Ich glaube, darauf bezog sich die 2009. Die individuelle Anerkennung war natürlich schon vorher möglich. Seit diesem Jahr ist der Meisterabschluss nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen dem Bachelorabschluss gleichgesetzt, also Qualifikationsstufe 6.
Was folgt daraus? Wenn ich die Durchlässigkeit erhöhen will, dann muss ich mich fragen, wie ich das tun kann. Ich habe mir Ihren Antrag angeschaut und muss sagen: Ihr Antrag gibt mir darauf wirklich keine Antwort.
Denn es kann doch nicht sein, dass ein solcher Antrag nur für ein Bundesprogramm wirbt. Das kann es nicht gewesen sein.
Dritter Punkt. Ich glaube, die allererste Maßnahme, die man ergreifen muss, wenn man die Durchlässigkeit erhöhen will, ist das, was wir im März 2014 beantragt haben. Wir brauchen nämlich eine gleichberechtigte Berufs- und Studienorientierung, also eine Berufsorientierung auch in den Gymnasien; denn damit können Sie die jungen Menschen dazu motivieren und ihnen sagen: Wenn du einen Meisterabschluss hast, dann hast du einen Bachelorabschluss; dann kannst du in zwei Jahren noch einen Master draufsetzen. Das ist doch auch ein attraktiver Weg. Aber wir müssen die jungen Menschen darüber informieren. Deswegen weiß ich gar nicht, warum Sie, wenn Sie jetzt diesen Antrag einbringen, unseren Antrag im Ausschuss erst einmal versenkt haben.
Der vierte Punkt ist schon angesprochen worden. Wenn man in Sachsen-Anhalt etwas ändern möchte, wenn man die Entwicklung in Sachsen-Anhalt umkehren möchte, dann muss man an die Zielvereinbarungen herangehen. Dann muss man sich überlegen: Was sind die Instrumente, die man in der Zielvereinbarung ansprechen kann? Vorabquoten bei Studienplätzen beim Bachelor haben wir ja. Wollen wir auch Vorabquoten in Masterprogrammen? Wie wollen wir die Hochschulen für berufsbegleitende Studiengänge motivieren? - All diese Punkte müssen in die Zielvereinbarung hinein. Das hat etwas mit Ressourcen zu tun, das hat etwas damit zu tun, dass das Land seine Interessen definiert.
Einen Zahn möchte ich Ihnen allerdings gern ziehen, nämlich dass wir auf duale Studiengänge setzen. Ich finde duale Studiengänge richtig gut. Ich habe ein paar Jahre in Baden-Württemberg gelehrt. Baden-Württemberg ist das Flaggschiff für duale Studiengänge; dort gibt es eine eigene Hochschulform allein dafür. Ich kann nur sagen: Wenn wir auf duale Studiengänge in großer Zahl hoffen, dann haben wir die Wirtschaftsstruktur, die Betriebsstruktur bei uns im Land nicht im Blick. Ich glaube, hier sind die berufsbegleitenden Studiengänge der bessere Weg.
Insofern ist das ein wichtiges, ein zentrales Thema für die Zukunftssicherung unseres Landes. Nur: Ihr Antrag macht zwar das Thema auf, gibt aber keine Antworten auf die Frage, was wir dafür wirklich tun müssen. Deswegen hätte ich auch für meine Fraktion die Überweisung in den zuständigen Ausschuss beantragt, damit wir uns dort dem Thema intensiv widmen können. Wenn dieser Antrag keine Mehrheit findet, dann wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung über diesen Antrag der Stimme enthalten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegin Pähle und ich dachten uns, dass die hochschulpolitische Sprecherin und der berufsbildungspolitische Sprecher unserer Fraktion diesen Antrag begleiten sollten, um zu zeigen, dass uns die Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen am Herzen liegt.
cher Sprache man dies in diesem Parlament ausspricht, die Bildungspolitiker aller Fraktionen tragen es in jeder Debatte schon fast wie ein Mantra vor sich her. Doch wir vergessen bei der Betrachtung immer einen größeren Teil des Lebens der Menschen. Wir regeln Kitas. Wir regeln Schulen. Wir regeln Hochschulen und Berufsschulen. Aber über den Bereich Weiterbildung, über den wir hier auch sprechen, haben wir uns in den letzten Jahren kaum unterhalten. Vor allem über die Durchlässigkeit zwischen den beiden Schienen, nämlich Berufsschulbildung und Hochschulbildung, wird immer zu wenig gesprochen.
Deshalb begrüße ich es sehr, dass Frau Bundesbildungsministerin Professor Wanka im Mai 2014 im Bundestag festgestellt hat, dass viel zu viele Jahre lang nur das Abitur als Hochschulzugang angesehen wurde und dass wir da etwas unternehmen müssen. Sie hat vor allem die Länder angesprochen, dass sie in diesem Bereich mehr tun müssen.
Auch der Bildungskonvent, der in der vorletzten Wahlperiode tagte, hat sich dieses Punktes schon angenommen. Man möge auf die Seiten 18 ff. schauen; dort stehen Punkte für eine Ausweitung des Hochschulzugangs über berufliche Qualifikationen. Da wir unsere Bildungspolitik auch immer an diesen Beschlüssen orientieren, ist es kein Wunder, dass sich die Koalitionsfraktionen heute diesem Thema widmen.
Wir begrüßen es, dass der Wirtschaftsrat in seinen Empfehlungen zum Verhältnis beruflicher und akademischer Bildung deren Gleichwertigkeit betont und damit auch ein deutliches Signal für diese Bereiche aussendet. Es gab, wie schon erwähnt wurde, Fortschritte in diesem Bereich.
Die Kultusministerkonferenz - auch das wurde schon erwähnt - hat in den Jahren 2002 und 2009 wesentliche Weichenstellungen für die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung vorgenommen. So wurde im Jahr 2009 der Beschluss „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ verabschiedet. Hierin wurde zwar Meistern, Technikern, Fachwirten und Inhabern gleichgestellter Abschlüsse der Zugang zu den Hochschulen ermöglicht, aber wir wissen, dass das in der Realität noch immer sehr wenige nutzen und dass das schwierig zu handhaben ist.
Die Kollegin Pähle hat dies schon angesprochen. Da uns dies wichtig ist, müssen wir auch darüber diskutieren, dass sich unsere Hochschulen im Land noch mehr auf den Weg machen müssen. Wenn wir uns ansehen, was im Land manchmal als dualer Studiengang verkauft wird, dann müssen wir feststellen, dass das kein echter dualer Studiengang ist, wenn die Studierenden 15 Wochen in der Semesterzeit an der Universität und
in der vorlesungsfreien Zeit im Betrieb sind. Ein dualer Studiengang kann auch ganz anders aussehen.
Frau Kollegin Professor Dalbert, zum Thema Berufs- und Studienorientierung wollte ich eigentlich bei dem übernächsten Tagesordnungspunkt noch etwas sagen. Aber ich kann Ihnen sagen: Wir haben den Antrag nicht versenkt; wir wollten ihn im Ausschuss haben, damit wir uns intensiv mit diesem Thema beschäftigen können. Das Ministerium wollte uns seine Richtlinie vorstellen. Wir wollten ein Fachgespräch mit Vertretern der Kammern und der Hochschulen durchführen, um zu sagen, was wir genau wollen. Wir haben den Antrag nicht versenkt; dem widerspreche ich.
Sie haben die Zielvereinbarungen angesprochen. Dazu muss man sagen, dass diese zwischen den Hochschulen und dem Ministerium gemacht werden. Unser Ziel ist, unsere Anregungen jetzt in diesen Prozess hineinzugeben und dass die beiden, die verhandeln, etwas aushandeln, das sie auch umsetzen können. Wir wollen nicht, dass etwas beschlossen wird, von dem wir nicht wissen, ob das dann auch wirklich umsetzbar ist.
- Wir sagen jetzt, was wir wollen. Die Hochschulen sollen im Verhandlungsprozess sagen, was sie davon umsetzen können.
Ich bitte darum, dass Sie diesem Antrag zustimmen; denn in Bezug auf die Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung ist für uns wichtig, dass wir einen Schritt vorankommen. Über die berufliche Bildung werden wir beim übernächsten Punkt noch etwas intensiver diskutieren. Das ist heute quasi der erste Aufschlag zu diesem Thema. - Danke schön.
Danke schön, Kollege Wanzek. - Damit schließen wir die Aussprache ab. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Es wurde eine Überweisung beantragt. Wer ist für eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist eine Überweisung abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Antrag selbst ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit hat der Antrag die erforder
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesundheitsversorgung für Asylsuchende in Deutschland ist im Moment völlig unzureichend, ja teilweise skandalös.
Beispiele hierfür, meine Damen und Herren, lassen sich in ganz Deutschland finden, natürlich auch in Sachsen-Anhalt, aber auch in allen anderen Bundesländern. Der eineinhalbjährige Dano etwa wurde zwei Wochen in ein künstliches Koma versetzt, verlor einen Zeh und einen Finger; Hauttransplantationen wurden durchgeführt. Als die Eltern ihren kleinen Sohn mit hohem Fieber von einem Krankenwagen zu einer Kinderärztin bringen lassen wollten, verweigerten Verwaltung und Wachdienst in einem Flüchtlingsaufnahmelager im bayerischen Zirndorf die Zustimmung. Die Familie habe die 2 km bis zur Kinderärztin auch zu Fuß gehen können, hieß es.
Als Dano dann von der Kinderärztin untersucht wurde, schickte sie ihn sofort ins Krankenhaus. Dort stellte sich heraus, dass das Kind an einer lebensgefährlichen Meningokokkeninfektion litt, die natürlich schnellstmöglich hätte erkannt und behandelt werden müssen.
Die Frage nach der Verantwortung für Danos nun vorliegende schwere Schädigung wird vor Gericht verhandelt. Aber ich habe meine Zweifel daran, dass die wahre Verantwortung je geklärt werden kann. Denn Danos Eltern waren Leistungsberechtigte nach einem deutschen, von der Politik gemachten Gesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz.