Der Einzelplan 13 wird dem Hohen Haus mit acht Fürstimmen bei fünf Gegenstimmen zur Annahme empfohlen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat in der 35. Sitzung über den Einzelplan 14 beraten und hat ihn in geänderter Fassung mit sieben Fürstimmen bei fünf Gegenstimmen zur Annahme empfohlen.
Der Finanzausschuss befasste sich mit dem Einzelplan 14 in der 70. und der 78. Sitzung. Durch die Beratungen wurden die Gesamteinnahmen bei Einzelplan 14 um 230 000 € für das Jahr 2015 und um 177 000 € für das Jahr 2016 geändert. Die Gesamtausgaben änderten sich um 685 000 € für das Jahr 2015 und um 634 000 € für das Jahr 2016. Die für das Jahr 2015 vorgesehene Verpflichtungsermächtigung wurde um 24 Millionen € erhöht. Davon entfallen Mittel in Höhe von 20 Millionen € auf das Kapitel 14 09 - Landesstraßenbaubehörde.
Der Ausschuss befasste sich mit der Frage, inwieweit aufgrund der reduzierten Finanzierung der Ausbildungsverkehre Streckenabbestellungen erfolgen müssten. Das Ministerium erklärte dazu, dass Streckenabbestellungen nicht erfolgen werden, soweit sie nicht durch betriebswirtschaftliche Bedingungen erforderlich werden und eine Finanzierung in den beiden Haushaltsjahren, gegebenenfalls aus Ausgaberesten, möglich ist. Die Fraktion DIE LINKE nahm daraufhin ihren Antrag auf eine Einstellung von Mittel in Höhe von 26 Millionen € hierfür zurück. Ein entsprechender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde abgelehnt.
Bei Kapitel 14 09 wurde bei Titelgruppe 62 - Betrieb und Unterhaltung der Bundesfernstraßen und Landesstraßen im Rahmen des Gemeinschaftsaufwandes - die Möglichkeit geschaffen, zur Absicherung des Winterdienstes bis zu 100 befristete Einstellungen vorzunehmen. Bei Titel 521 62 - Betrieb, Wartung und Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens - wurde für das Jahr 2015 eine Verpflichtungsermächtigung über insgesamt 20 Millionen € ausgebracht, die in den Jahren 2016 bis 2019 kassenwirksam wird.
Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Einzelplans 14 mit acht Fürstimmen bei fünf Gegenstimmen.
Zum Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt - wurde im Ausschuss für Umwelt in der 44. Sitzung beraten. Der Umweltausschuss empfahl dem Ausschuss für Finanzen mit acht Fürstimmen bei fünf Gegenstimmen die Annahme des Einzelplans 15 in geänderter Fassung.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 75. und in der 78. Sitzung mit dem Einzelplan 15. Im Ergebnis der Beratungen wurden die Gesamteinnahmen bei Einzelplan 15 um jeweils 85 000 € pro Jahr erhöht. Die Gesamtausgaben änderten
sich um 1 765 200 € für das Jahr 2015 und um 2 931 400 € für das Jahr 2016. Die Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich im Jahr 2015 um 240 000 €.
Es ergaben sich Änderungen bei den Zuwendungen an Vereine und Verbände. Zahlreiche Veränderungen erfuhr das Kapitel 15 09 - Umwelt- und Naturschutzverwaltung. Bei Titel 427 65 - Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte - wurde der Ansatz für das Jahr 2015 um 1,4 Millionen € und für das Jahr 2016 um 1,7 Millionen € erhöht.
Keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der darauf abzielte, für das Haushaltsjahr 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 3 Millionen € und für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 7 Millionen € für ein Monitoring der Natura-2000-Gebiete einzustellen. Auch die Anträge, die das von der Fraktion eingebrachte Klimaschutzgesetz untermauern sollten, wurden abgelehnt. Abgelehnt wurde auch der Auftrag auf eine Einstellung von Mitteln in Höhe von 6,5 Millionen € für Vorplanungen im Bereich des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Aktivierung natürlicher Rückhaltesysteme. Auch ein Antrag auf bessere finanzielle Ausstattung der Naturparke wurde abgelehnt.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte, für beide Haushaltsjahre jeweils Mittel in Höhe von 1,5 Millionen € für Zuschüsse an Unterhaltungsverbände zur Verbesserung des Unterhaltungszustandes von Gewässern zweiter Ordnung vorzusehen. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Einzelplans 15 mit acht Fürstimmen bei fünf Gegenstimmen.
Vielleicht ein kleiner Einschub zum Luftholen. Wir dürfen Gäste im Haus begrüßen: Schülerinnen und Schüler des Internationalen Gymnasiums Pierre Trudeau in Barleben! Bienvenue! Herzlich willkommen!
Das ist gerade der Auftakt der Haushaltsberatungen. Der Vorsitzende des Finanzausschusses trägt jetzt vor, über welche Einzelpläne in den letzten Monaten beraten wurde und wie das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss aussieht. Das ist ein wenig langatmig, wenn man so zuhört, das kann ich verstehen;
Ich komme jetzt zum Einzelplan 16 - Landesrechnungshof. Dieser Einzelplan wurde in der 68. und in der 78. Sitzung des Finanzausschusses beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Einzelplan 16 in unveränderter Fassung anzunehmen.
Keine Zustimmung erhielt eine Stellenanmeldung des Landesrechnungshofs für eine zusätzliche Stelle der Besoldungsgruppe A 14 ab dem Haushaltsjahr 2016, die für die Durchführung zusätzlicher, von der Stiftungsaufsicht erbetener Prüfungen vorgesehen war. Der Ausschuss bat hierzu zunächst um eine Klärung des künftigen Prüfungsumfangs.
Zum Einzelplan 19 - Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Zu diesem Einzelplan, in dem zentral die Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologie veranschlagt werden, haben alle Ausschüsse beraten. Der Ausschuss für Finanzen beriet über den Einzelplan in der 76. und der 78. Sitzung.
Im Ergebnis der Beratungen erfuhr der Einzelplan 19 eine Änderung bei den Gesamteinnahmen um 85 000 € für das Jahr 2016 geändert. Die Gesamtausgaben wurden um 349 800 € für das Jahr 2015 und um 202 800 € für das Jahr 2016. Die für das Jahr 2015 eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen mindern sich um 28 Millionen €; die für das Jahr 2016 eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich um 28 Millionen €.
Neben der Anpassung zahlreicher Einzelprojekte kam es zu wesentlichen Änderungen bei Kapitel 19 09 - Ebenenübergreifende Vorhaben mit kommunalem Bezug - Titelgruppe 67 - IKT-Architektur für Schulen.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt die Annahme des Einzelplans 19 mit acht Fürstimmen bei fünf Enthaltungen.
- Genau. - Zur Beratung über den Einzelplan 20 lagen dem Finanzausschuss Beschlussempfehlungen aller mitberatenden Ausschüsse vor. Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 76. und der 78. Sitzung mit dem Einzelplan 20. Im Ergebnis der Beratungen wurden die Gesamteinnahmen im Einzelplan 20 um 20 634 000 € für das Jahr 2015 und um 15 320 600 € für das Jahr 2016 erhöht. Die Gesamtausgaben wurden um 190 000 €
für das Jahr 2015 erhöht und um 1 810 000 € für das Jahr 2016 gemindert. Die für das Jahr 2016 eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen wurden um 3 750 000 € erhöht.
Eine wesentliche Änderung war die Umsetzung der bei Kapitel 20 01 - Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung - veranschlagten Mittel und des dort veranschlagten Personals in das Kapitel 04 07 - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Neuordnung der Finanzverwaltung.
Modifiziert wurden die Titelgruppe 62 - Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten - sowie die Kapitel 20 03 und 20 04, was für das Jahr 2015 eine Verminderung der Bauausgaben in Höhe von insgesamt 1 Million € und für das Jahr 2016 in Höhe von 3 Millionen € zur Folge hat. Die Gewährleistung in der Gesamtfinanzierung erfolgte durch die Verlagerung der Kosten in die künftigen Jahre; die Verpflichtungsermächtigungen wurden entsprechend angepasst.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag die Annahme des so geänderten Einzelplans 20 mit acht Fürstimmen bei fünf Gegenstimmen.
Zum Schluss zu den Sondervermögen. Die Sondervermögen wurden durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Finanzausschuss beraten. Im Sondervermögen Grundstock wurden die Ansätze bei Kapitel 51 32 Titel 916 01 und Titel 919 02 auf null gesetzt. Es soll im Haushaltsjahr 2015 keine Entnahme zugunsten der Einzelpläne 13 und 20 erfolgen, da die Entnahme in das Jahr 2014 vorgezogen wurde.
Ansatzveränderungen ergaben sich auch beim Sondervermögen Pensionsfonds bei Kapitel 55 01. Diese resultierten aus den Änderungen in anderen Einzelplänen. Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme der Sondervermögen.
Im Ergebnis der Beratungen der Ausschüsse wurden sowohl die Gesamteinnahmen als auch die Gesamtausgaben für das Jahr 2015 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 67 493 100 € erhöht. Die Einnahmen und die Ausgaben des Haushaltsplans belaufen sich auf 10 835 105 700 €; der Haushalt ist damit ausgeglichen.
Die Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016 wurden um 53 050 100 € erhöht und umfassen nunmehr 10 548 565 300 €. Der Haushalt für das Jahr 2016 ist damit ebenfalls ausgeglichen.
In der 77. Sitzung am 20. November 2014 hat der Finanzausschuss über das Haushaltsgesetz beraten und Änderungen in den §§ 1, 5 und 17 vorgenommen. In der 78. Sitzung am 26. November 2014 - das war die Bereinigungssitzung - wurden die §§ 16 und 17 geändert. Die Änderungen
wurden von den Koalitionsfraktionen eingebracht und vom Ausschuss beschlossen. Das so geänderte Haushaltsgesetz wurde mit acht Fürstimmen bei fünf Gegenstimmen beschlossen und liegt Ihnen in der Drs. 6/3642 vor. Im Namen des Ausschuss für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Herr Präsident, ich würde gern mit der Beschlussempfehlung zum Haushaltsbegleitgesetz weitermachen. - Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 6/3641 zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für die Jahre 2015 und 2016 vor. Der Gesetzentwurf wurde in der 79. Sitzung des Landtags am 18. September 2014 zum ersten Mal beraten und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in alle weiteren ständigen Ausschüsse überwiesen.
Eine erste grundlegende Aussprache fand in der 68. Sitzung am 1. Oktober 2014 im Finanzausschuss statt. Weitere Beratungen fanden in zwei Sitzungen des Finanzausschusses statt.
Nachdem die Fachausschüsse zu dem Gesetzentwurf beraten hatten, hat lediglich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in seiner Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss eine Änderung, und zwar zu Artikel 12, empfohlen. Alle anderen mitberatenden Ausschüsse haben die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfohlen.
Die erste Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Finanzen fand in der 77. Sitzung am 20. November 2014 statt. Dort wurden die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Änderungen, die von den Fraktionen der CDU und der SPD beantragte Änderung des Artikels 10 sowie die vom Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr empfohlene Änderung des Artikels 12 beschlossen. Ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der Änderungen der Artikel 2, 6 und 10 sowie auf eine Neuausbringung der Artikel 13 und 14 zum Ziel hatte, wurde vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
In der 79. Sitzung am 27. November 2014 wurde der Gesetzentwurf erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zu Artikel 6 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu den Artikeln 2, 6, 10 und 13 vor. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde vom Ausschuss mit Mehrheit beschlossen; der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde mehrheitlich abgelehnt.
Das so geänderte Haushaltsbegleitgesetz wurde mit acht Fürstimmen bei fünf Gegenstimmen beschlossen. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Ich komme zum Tilgungsplan. Der Antrag der Landesregierung liegt Ihnen in der Drs. 6/3378 vor. In der Drs. 6/3643 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Tilgungsplan für die in den Jahren 2010 und 2011 aufgenommenen Nettokredite vor.
Die erste Beratung zu dem Antrag fand in der 79. Sitzung des Landtags am 18. September 2014 statt. Der Antrag wurde in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.