Protocol of the Session on October 17, 2014

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Kollegin Hampel. - Damit schließen wir die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ab und treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein.

Uns liegen zwei Änderungsanträge und der Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Ich lasse zunächst über die Änderungsanträge in der Reihenfolge ihrer Einreichung abstimmen. Hat jemand die Ausschussüberweisung beantragt? - In der Debatte nicht.

(Frau Hampel, SPD: Ja, Herr Leimbach! - Wei- tere Zurufe)

- Gut, bis jetzt nicht. Da die Debatte abgeschlossen ist, wäre das jetzt per Geschäftsordnungsantrag noch möglich. Dann lasse ich über die Änderungsanträge abstimmen.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3523 ab. Wer möchte ihm zustimmen? - Das sind die Antragstellerin und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer möchte sich der Stimme enthalten? - Niemand. Dann hat dieser Änderungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3524 abstimmen. Wer möchte ihm zustimmen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist niemand. Dann hat auch dieser Änderungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit bekommen.

Ich lasse über den Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/3427 abstimmen. Wer möchte ihm zustimmen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer möchte sich der Stimme enthalten? - Der Rest der Anwesenden enthält sich der Stimme. Damit hat der Antrag die erforderliche Mehrheit bekommen; ihm wurde zugestimmt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen öffentliche Aufträge bevorzugt anbieten

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/910 neu

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/3491

Die erste Beratung fand in der 23. Sitzung des Landtages am 23. März 2012 statt. Als Berichterstatterin aus dem Ausschuss spricht nun Frau Abgeordnete Lüddemann zu uns.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/910 neu wurde vom Landtag in der 23. Sitzung am 23. März 2012 erstmals behandelt und zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatend war der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft.

§ 141 Satz 1 SGB IX beinhaltet die Festschreibung der bevorzugten Berücksichtigung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Blindenwerkstätten bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand.

Die in Satz 2 des § 141 SGB IX genannten Verwaltungsvorschriften zur Vergabe dieser Aufträge der öffentlichen Hand an die genannten Werkstätten waren jedoch noch nicht erlassen. Deshalb war es Intention des Antrages, die Bundesregierung aufzufordern, diese allgemeinen Verwaltungsvorschriften zügig zu erlassen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte beabsichtigt, sich erstmals in der 15. Sitzung am 27. Juni 2012 mit dem Antrag zu befassen. Zu Beginn dieser Sitzung beantragte jedoch die Fraktion der SPD, diesen Punkt wieder von der Tagesordnung abzusetzen. Begründet wurde dies damit, dass dieser Aspekt ein Bestandteil des Bundesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sei und dass derzeit, das heißt Mitte des Jahres 2012, entsprechende Verwaltungsvorschriften erarbeitet würden.

Der Ausschuss nahm den Antrag der Fraktion der SPD ohne Widerspruch an und kam überein, das Thema bis zum Herbst 2012 zu vertagen, da bis dahin damit zu rechnen war, dass die Bundesregierung die Richtlinien nach § 141 SGB IX erlassen würde.

In der 18. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 10. Oktober 2012 berichtete die Landesregierung, dass der Bund diese Richtlinien noch nicht erlassen habe bzw. dies in 2012 auch nicht mehr tun werde. Der Erlass der Richtlinien in 2013 war ebenso fraglich.

Der Ausschuss verständigte sich darauf, über den Antrag zu Beginn des Jahres 2013 zu beraten bzw. einen Bericht der Landesregierung zum aktuellen Sachstand entgegenzunehmen. Bis dahin sollte eine Antwort der Bundesregierung auf die Bitte des Ministeriums für Arbeit und Soziales um Auskunft zum Sachstand vorliegen.

Außerdem beabsichtigte die Landesregierung, das Thema auf der bevorstehenden Fachministerkonferenz anzusprechen sowie bei einzelnen Ländern nachzufragen, welche Position sie diesbezüglich verträten.

In der 27. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 10. April 2013 fand die nächste Beratung zu dieser Drucksache statt. Dazu lag dem Ausschuss ein Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Inhaltes vor, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag in der Drs. 6/910 neu anzunehmen.

Die Landesregierung berichtete in der 27. Sitzung des Ausschusses zunächst zum aktuellen Sachstand. So habe der Bund gegenüber dem Ministerium für Arbeit und Soziales mündlich mitgeteilt, dass er in 2013 eine Länderumfrage zu diesem Thema durchführen und anschließend einen Entwurf der Verwaltungsvorschriften erarbeiten wolle.

Die Koalitionsfraktionen sprachen sich dafür aus, in dieser Sitzung noch keine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten und zunächst die Ergebnisse dieser Länderumfrage abzuwarten. Diesem Antrag wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen gefolgt.

Der Ausschuss nahm in Aussicht, sich Anfang 2014 erneut mit diesem Thema zu befassen. Dies erfolgte in der 42. Sitzung am 11. Juni 2014, nachdem die schon für die 41. Sitzung vorgesehene Befassung auf die darauffolgende Sitzung vertagt wurde.

Die Landesregierung berichtete erneut zum aktuellen Sachstand. Im Zuge der Beratung sprach sich der Ausschuss dafür aus, bundesweit einheitliche Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

Der Ausschuss folgte sodann einem von der Fraktion der SPD vorgebrachten Formulierungsvorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung einstimmig. Die Formulierung lautete:

„Die Landesregierung wird gebeten, die Erfolgsaussichten eines Entschließungsantrages auf Bundesebene für den Erlass von Verwaltungsvorschriften im Sinne des § 141 Satz 2 SGB IX durch die Bundesregierung zu prüfen und gegebenenfalls mit anderen Bundesländern einzubringen.“

Diese vorläufige Beschlussempfehlung wurde an den mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft weitergeleitet. Dieser befasste sich in der 38. Sitzung am 4. September 2014 mit diesem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Er stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung in der vorgelegten Fassung zu.

Die abschließende Beratung zu diesem Antrag führte der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 45. Sitzung am 8. Oktober 2014 durch. Dazu lag ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft vor.

Der Ausschuss stellte fest, dass sich an der Sachlage nichts geändert hat, und kam nach kurzer Beratung darin überein, den Antrag in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung an den Landtag zur abschließenden Beschlussfassung weiterzuleiten.

Einstimmig wird dem Landtag darin empfohlen, die Landesregierung zu bitten, die Erfolgsaussichten eines Entschließungsantrages auf der Bundesebene für den in Rede stehenden Erlass zu prüfen und gegebenenfalls mit anderen Bundesländern einzubringen.

Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Frau Dr. Späthe, SPD)

Vielen Dank, Kollegin Lüddemann. - Eine Aussprache zum Tagesordnungspunkt wurde im Ältestenrat nicht vereinbart.

Deswegen können wir gleich in das Abstimmungsverfahren zur Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3491 eintreten. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung in allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit wird der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt und der Tagesordnungspunkt 12 ist damit erledigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden jetzt das Vertrauen fördern.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

Vertrauliche Kommunikation fördern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3485

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/3513

Herr Wagner ist der Einbringer des Antrages. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Mitte 2013 wissen wir: Geheimdienste überwachen systematisch und in einem von kaum jemand erahnten Ausmaß die Kommunikation des Internets. Wir verdanken die Erkenntnis, welche wir seitdem und bis heute andauernd über einzelne Programme erfahren, den Leaks des Whistleblowers Edward Snowden. Er hat unter hohem persönlichem Risiko Beweise und Quellmaterial an Journalisten herausgegeben. In Unkenntnis darüber, wie sich dies auf sein persönliches Leben auswirkt, hat er den globalen Überwachungsskandal aufgedeckt.

Vor wenigen Tagen erhielt er für diesen Mut die Carl-von-Ossietzky-Medaille. Vor rund einem Monat wurde ihm der sogenannte alternative Nobelpreis zugesprochen. DIE LINKE freut sich über diese Entscheidungen und stellt fest, dass Edward Snowden den alternativen Nobelpreis verdient hat.

Sicherlich ist das größte mit den Leaks verbundene Problem das der Geheimdienste insgesamt. Da an die Erkenntnis, dass in Geheimorganisationen die Gefahr der Eigendynamik ausufern kann, und auch an die Erkenntnis, dass eine wie auch immer implementierte anlasslose Überwachung der Bevölkerung keinen objektiven Sicherheitsgewinn bedeuten muss, wohl noch mehrfach von der Opposition erinnert werden muss, bis diese sich auch im breiten parlamentarischen Raum durchsetzen, halten wir es für geboten, dass wir auch auf anderen Wegen versuchen, die Freiheitsgrundrechte als

Land Sachsen-Anhalt im Einklang mit den Bedarfen in der Bevölkerung bei unserer Internetkommunikation aufzubauen und aufrechtzuerhalten.

Es geht also darum, welche schnellen und nicht allzu komplizierten Maßnahmen das Land unternehmen kann, um die vertrauliche Kommunikation, hier über das Internet, zu fördern und zu gewährleisten. Der Staat als Adressat der Grundrechte, als Adressat für den Persönlichkeits- und Datenschutz, zum Beispiel das Postgeheimnis, muss auch in einer Situation wie der heutigen prinzipiell in der Lage sein, dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung, sicher zu kommunizieren, nachzukommen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Deswegen stellt die Fraktion DIE LINKE heute den Antrag mit dem Titel „Vertrauliche Kommunikation fördern“.