Da macht es wenig Sinn wie zum Beispiel im Bereich der Stadt Oberharz am Brocken, wenn ich sehe, dass es auf der einen Seite eine Haushaltskonsolidierung gibt, und auf der anderen Seite alles das, was eigentlich die Einnahmen der Kommune sicherstellen soll, für die nächsten 20 Jahre beschneide. Ich erinnere an die Freibäder, an die Sportstätten usw. Wenn ich die Infrastruktur abbaue, dann kann ich nicht erwarten, dass es mehr Einnahmen gibt, es sei denn, es gibt einen Massentourismus der Landesregierung, weil sie dort oben immer ihre Kabinettssitzungen machen will. - Das war jetzt ein bisschen polemisch. Ich gebe es ehrlich zu.
(Herr Gallert, DIE LINKE: Aber nur an dieser Stelle! - Minister Herr Bullerjahn: Ist ihm völ- lig fremd! - Herr Borgwardt, CDU: Das Wort „bisschen" ist eine Frechheit!)
Aber diese Unterteilung - Herr Hövelmann, da bin ich nah bei Ihnen - gibt dieser Runderlass nicht her. Hierin steht lediglich, sie haben dann zu veräußern. Der Passus „sie haben zu veräußern“ steht im Widerspruch zu den Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes, in dem eindeutig steht, zu welchen Konditionen ich das zu machen habe. Das ist der Punkt.
Damit sind beide Beratungsgegenstände eingebracht worden. Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Es gibt beiden Punkten eine verbundene Debatte. Als erster Redner wird für die CDU-Fraktion der Kollege Barthel reden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Habe ich jetzt tatsächlich nur fünf Minuten Redezeit, um auf eine Rede zu erwidern, die gefühlt 30 Minuten dauerte und in der Argumente zu einem 3,1-Milliarden-€-Budget vorgebracht worden sind?
Das finde ich ein bisschen traurig. Ich will trotzdem einmal mit dem anfangen, was Herr Grünert gesagt hat. Herr Grünert, ich habe gelegentlich den Eindruck, dass Sie kommunale Selbstverwaltung mit Anarchie verwechseln, muss ich ganz ehrlich sagen.
Kommunale Selbstverwaltung ist tatsächlich ein hohes Verfassungsgut. Ich habe von Ihnen ganz viel über die Rechte der Kommunen gehört. Ich habe ganz wenig über die Pflichten der Kommunen gehört. Dazu gehört unter anderem die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Dazu gehört auch ein vernünftiges Ausgabeverhalten.
Dazu gehört auch das Maßhalten und vor allem auch die Bereitschaft, die Verantwortung auch für schlechte Entscheidungen zu übernehmen und nicht immer wieder damit anzufangen, dass man zwar kommunale Selbstverwaltung als die Freiheit, Geld ausgeben zu können, versteht, aber dann versucht, den Schaden zu sozialisieren, indem die Allgemeinheit herangezogen wird. Das kann nicht der Weg sein.
Deswegen will ich auch einmal mit einem Satz in die Debatte einsteigen, den ein Kollege von mir gesagt hat und den ich für sehr zutreffend halte: Wer erwartet, dass ihm überdurchschnittlich geholfen wird, der muss auch überdurchschnittliche eigene Anstrengungen unternehmen, um diese Hilfen zu rechtfertigen.
als dass wir Spielregeln vorgeben. Wenn das Land jetzt sozusagen als Unterstützer mit Hilfen in die viel gepriesene Konsolidierungspartnerschaft zwischen Land und Kommunen eintritt, dann ist es doch klar, dass wir hier Spielregeln vorgeben. Dann ist es doch klar, dass wir damit ordnungspolitisch ein Ziel verfolgen und dass wir es verhindern wollen, dass die Situation erneut entsteht.
Besondere Hilfen sind nun einmal Liquiditätshilfen wie die Programme Stark II, Stark III oder Stark IV. Es wäre doch töricht, wenn wir diese Mittelvergabe nicht an Bedingungen knüpfen würden. Jetzt sage ich einmal, dass das auch kein Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung ist; denn jedem steht es frei, diese Mittel nicht in Anspruch zu nehmen.
In dem Moment, wo er sie in Anspruch nimmt, muss er sich den Spielregeln des Programms fügen. Das ist im Übrigen bei jedem Darlehen, das Sie privat in Anspruch nehmen, auch der Fall. Wenn Sie zur Bank gehen, dann erleben Sie, dass es ganz klare Regeln gibt, nach denen Sie als kreditwürdig eingestuft werden
- nein - und diese Hilfen in Anspruch nehmen können. Ich finde es richtig, dass es diese Regeln gibt. Wir haben gelegentlich den Eindruck, dass das Einhalten dieser Regeln viel zu wenig kontrolliert wird und dass am Ende tatsächlich das Problem nicht die Regel ist, sondern die Kontrolle. Wir werden auch in Zukunft eher dafür werben, dass die Kommunalaufsichten da stärker eingreifen.
Einen Teil Ihrer Kritik hinsichtlich des Erlasses kann ich allerdings verstehen; denn da sind einige Regeln enthalten, zu denen ich sagen muss, dass man sicherlich geteilter Meinung sein kann, ob das noch unter die Überschrift „maximale eigene Anstrengungen“ fällt. Mit fällt zum Beispiel ein, dass ich Hebesätze, die 100 Punkte über dem Landesdurchschnitt liegen, für wenig zielführend halte.
Das ist deswegen nicht zielführend, weil nach dem FAG Folgendes passiert: Sie erhöhen als Liquiditätshilfegemeinde den Hebesatz. Dadurch steigt das Steueraufkommen. Der Gesamtbedarf sinkt aber, weil wir hier korrespondierende Röhren haben. Das heißt, dass am Ende alle weniger kriegen. Das Land reicht hinterher an die einzelne Kommune wieder Liquiditätshilfen aus.
Das ist in der Sache deswegen auch problematisch, weil Hebesätze sehr stark von strukturellen Voraussetzungen abhängen. Wenn sie einen trimodalen Standort in der Nähe von Magdeburg haben, dann können Sie sicherlich 400 Punkte nehmen. Wenn Sie sich irgendwo in Räumen mit besonderen Entwicklungsaufgaben befinden, dann
sind 350 Punkte schon schwierig. Der Landesdurchschnitt ist in Ordnung. Auch wir halten es für vernünftig, dass der Landesdurchschnitt als Maß dient.
Wir halten auch den Grundsatz für vernünftig, dass alle möglichen Einnahmen generiert werden müssen. Das halten wir für selbstverständlich. Aber an der Stelle muss man vielleicht noch einmal miteinander reden. Da wäre es vernünftiger, wenn man sagen würde, die Liquiditätshilfegemeinden werden zum Beispiel dadurch gestärkt, dass sie in der Binnenverteilung stärker gehoben werden als die anderen, dass also die Ausgleichsquote quasi dort steigt und man das gleich solidarisch innerhalb des Systems umverteilt. Wir haben die Finanzausgleichsumlage. Das ist im Prinzip auch so eine Entnahme bei den besonders starken Gemeinden. Die könnte man an diese Stelle leiten.
Jetzt blinkt hier schon die Lampe. Ich will deswegen nur noch zwei Dinge sagen. Meine Fraktion wird großen Wert darauf legen, dass das Thema Binnenverteilung und Verteilungsgerechtigkeit
in den nächsten Beratungen über die systematische Fortentwicklung des aktuellen Systems eine große Rolle spielt. Wir müssen heraus aus dieser Sippenhaftung, die wir momentan haben. Es kann nicht sein, dass immer die gesamte Gruppe für die Verfehlungen einzelner abgestraft wird.
Es muss möglich sein, das man innerhalb einer Gruppe die identifiziert, die den Schaden anrichten, und dann für die Verteilung der Mittel tatsächlich eine Art Bonus-Malus-System schafft, mit dem man die belohnt, die sich besonders anstrengen, und die bestraft, die sich besonders wenig anstrengen.
Das ist auch unser Verständnis von Gerechtigkeit. Deshalb - die Anmerkung sei mir gestattet, Herr Minister - halten wir die die Kürzung gerade bei den Tilgungsleistungen - das ist eine Geschichte, die die besonderen Sparbemühungen der Kommunen darstellt - überhaupt nicht für sinnvoll; denn wir müssen eher aus der Schuldenfalle heraus und sehen, dass wir den Konsolidierungsfortschritt der Kommunen unterstützen. Das ist eine völlig falsche Signalwirkung. Ich habe dafür noch keinen Finanzierungsvorschlag.
Ich bin sogar ein Freund dieser Benchmarks - das muss ich ganz ehrlich sagen -, wenn man in der Binnenverteilung dann tatsächlich diese fiktiven
Hebesätze ansetzt und sagt, die Strafe kommt bei denen an, die die Fehler gemacht haben, und nicht bei der gesamten Gruppe. Darüber würde ich gern mit Ihnen und mit meiner Fraktion reden.
Über alle anderen Dinge wie zum Beispiel über die Vorabmilliarde müssen wir im Ausschuss reden, weil die Redezeit hier sehr überschaubar war. - Ich bedanke mich trotzdem für Ihre Aufmerksamkeit.
vielleicht können Sie meine Auffassung teilen. Mir ging es nicht darum, irgendwelche Anarchien herzustellen. Es geht eigentlich darum, dass der Entscheidungsspielraum, wie und unter welchen Bedingungen sich die Haushaltskonsolidierung vollzieht, bei der Kommune liegt. Es kann nicht Gegenstand einer untergesetzlichen Regelung sein, die vorschreibt, was ich wie zu machen habe. Das war Punkt 1. Können Sie also meiner Meinung beitreten?
Ich komme zur zweiten Sache. Sie müssen auch im Rahmen dieser Haushaltskonsolidierung mit hineinnehmen, dass auf einen Großteil der freiwilligen Aufgaben durch die Kommunen schon verzichtet worden ist. Das heißt, der sogenannte aufgabenbezogene Finanzausgleich ist doch schon unreal, weil er nämlich einen Großteil dieser sogenannten freiwilligen Aufgaben, die nicht pflichtig gebunden sind, schon weggespart hat.
Ich fange einmal mit der letzten Frage an, Herr Grünert. Nach meinem Gerechtigkeitsverständnis macht es überhaupt keinen Sinn, dass Kommunen, denen das Wasser bis zum Hals steht und die auf Landeshilfen angewiesen sind, die Möglichkeit haben, sich am Ende eventuell sogar noch mehr im Bereich der freiwilligen Leistungen zu leisten, als das bei Kommunen der Fall ist, die einen soliden Haushalt haben.
Ich finde es im Übrigen auch richtig, dass ein Großteil des Fehlers im Ort verbleibt und nicht irgendwie im System verschwindet, wenn wir falsche Entscheidungen vor Ort treffen, weil am Ende auch der Bürger völlig die Orientierung zwischen guter und schlechter Politik verliert. Der muss schon wissen, an welcher Stelle einmal Mist gebaut worden ist und wo man den vor Ort mit der Unterstützung des Landes beheben muss. Das muss dann auch weh tun, weil daran Bedingungen geknüpft sind.
Wir verabschieden uns doch von der kommunalen Selbstverwaltung in erster Linie dadurch, dass wir über unsere Verhältnisse leben. Mit jedem Kredit, den wir aufnehmen, geben wir doch einen Teil unserer Selbstverwaltung auf.
Das können wir doch nicht dadurch herstellen, dass Dritte die Tilgung übernehmen. Es ist meine feste Überzeugung, dass verantwortungsvolle Kommunalpolitik auch in die Haftung genommen werden muss. Man muss den Bürgern erklären, dass die Fehler der Vergangenheit dazu führen, dass man sich weniger leisten kann als andere, die die Fehler nicht gemacht haben.