Protocol of the Session on September 18, 2014

Das Problem ist noch größer, weil es im Ausschuss, anders als es der Minister dargestellt hat, eben keine inhaltliche Auseinandersetzung gab. Die Koalitionsfraktionen haben diese Auseinandersetzung schlichtweg verweigert. Das finde ich enttäuschend und auch dem Thema nicht angemessen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Ich will hier nicht noch einmal in allen Details auf die Dimensionen rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland und seit dem Jahr 1990 in Sachsen-Anhalt eingehen. Die notwendigen Dinge

habe ich in meiner ersten Rede zu unserem Antrag hier gesagt. Es gab seit dem Jahr 1990 mehr als 150 Tote durch rechte Gewalt. Es gibt eine kaum in Zahlen zu fassende Alltagsgewalt und einen Alltagsrassismus, den wir sehen.

In Sachsen-Anhalt gab es seit dem Jahr 1990 mindestens 13 Tote. Es gibt - auch das ist heute hier schon, beispielsweise in den Reden von Henriette Quade oder Sören Herbst, angesprochen worden - das Problem von rassistischen Diskursen à la „das Boot ist voll“, die letztlich solche Gewalttaten befördern.

Die jetzige Beschlussempfehlung nimmt das, was der Änderungsantrag der LINKEN dankenswerterweise gefordert hat, überhaupt nicht in den Blick. Es geht um eine Bezugnahme auf den ECRI-Bericht zum Umgang von Sicherheitsbehörden mit rechter und rassistischer Gewalt. Da haben wir sehr wertvolle Hinweise vom Europarat bekommen, die sich hierin aber überhaupt nicht wiederfinden.

Das ist ein Problem, weil ich glaube, dass wir inzwischen erreicht haben, dass wir im politischen Raum das Thema rechte Gewalt ein Stück weit ernster nehmen als noch vor einigen Jahren. Das ist sicherlich eine Folge der Selbstaufdeckung des NSU-Terrornetzwerkes.

Wir haben aber noch keinen veränderten Umgang mit Opfern rechter Gewalt auf allen Ebenen von Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden. Da gibt es bis heute Defizite. Es gibt Defizite in der Ermittlungsarbeit und Defizite auch im Hinblick auf die Definition politisch motivierter Kriminalität. Die wären anzugehen.

Dazu sagt die Beschlussempfehlung nichts. Sie stellt einfach nur das fest, was im Land zur Überprüfung rechter Tötungsdelikte bisher passiert ist. Das reicht uns nicht aus. Es ist deswegen nicht falsch. Aber es ist bei Weitem nicht ausreichend.

Deswegen werden wir dieser Beschlussempfehlung nicht zustimmen, sondern wir werden uns der Stimme enthalten. Ich hoffe darauf, dass die Arbeitsverweigerung der Koalitionsfraktionen im Innenausschuss aufhört und wir dort endlich wieder in inhaltliche Debatten eintreten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Wunschinski.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Morde und Verbrechen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds haben uns zu

tiefst erschüttert. Dass innerhalb unseres Staates eine rechtsextreme terroristische Vereinigung über Jahre hinweg unentdeckt agieren konnte, war schlichtweg unvorstellbar.

Seit der Aufdeckung des NSU gibt es weitreichende Bemühungen auf Bundes- und Landesebene, um Altfälle systematisch auf Anhaltspunkte für eine mögliche politisch-rechtsextreme Tatmotivation zu überprüfen. Die vom Bundesministerium des Innern angestoßene und von der Innenministerkonferenz beschlossene systematische Überprüfung der ungeklärten Altfälle, die mit den NSU-Straftaten vergleichbar sind oder abstrakt denkbare Anhaltspunkte für eine mögliche politisch-rechtsextreme Tatmotivation aufweisen, ist bereits zum Teil erfolgt.

Neben den überprüften ungeklärten Tötungsdelikten aus den Jahren 1990 bis 2011 wurden auch Tötungsdelikte einbezogen, die mit der im September 2011 veröffentlichten Publikation „137 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990“ korrespondieren.

Die betrachteten Altfälle wurden in den Ländern anhand der polizeilichen Kriminalstatistik mithilfe des opferbezogenen Indikatorenkataloges erneut ausgewertet. Die Auswertung der insgesamt 240 durch das BKA an die Länder übermittelten Treffermeldungen ergab, dass in keinem der untersuchten Fälle tatsächlich Anhaltspunkte für einen rechtsextremistisch-terroristischen Hintergrund und auch kein Bezug zu Taten des NSU bestehen. Nun beginnt die nächste Phase, nämlich die Überprüfung der in den Jahren zwischen 1990 und 2011 geklärten Tötungsdelikte, bei denen keine Verurteilung erfolgte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber auch erneut auf die Aktivitäten hier auf der Landesebene hinweisen. In Sachsen-Anhalt wurde bereits im Jahr 2012 durch die Landesregierung die analytische Aufarbeitung und Einzelfallbetrachtung von aufgeklärten Verbrechen, die mit der veröffentlichten Publikation „137 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990“ korrespondieren, initiiert.

Hierbei wurden neun Tötungsdelikte aus SachsenAnhalt untersucht. Dazu wurde auch eine detaillierte Expertise erstellt. Das Justiz- und das Innenressort sind bereits im Frühjahr 2012 in drei Fällen übereingekommen, dass eine politisch-rechtsextreme Motivation naheliege und die statistische Erfassung entsprechend geändert werden soll.

Die Koalitionsfraktionen begrüßen ausdrücklich die Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene zur systematischen Überprüfung von Altfällen auf Anhaltspunkte für eine mögliche politisch-rechtsextreme Tatmotivation. Das war auch nötig. Die schrecklichen Verbrechen der Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrunds haben uns gezeigt,

dass für Angehörige, die geliebte Menschen verloren haben, die jahrelange Ungewissheit über die Täter und deren Motive eine nur sehr schwer zu ertragende Belastung ist.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen.

Herr Striegel, da ich noch eine Minute und 45 Sekunden Redezeit habe, möchte ich noch ein, zwei Worte an Sie persönlich richten. Was Sie hier behaupten, ist schlichtweg die Unwahrheit.

(Herr Striegel, GRÜNE: Dann schauen Sie sich die Protokolle an!)

Wir beschäftigen uns sehr intensiv damit. Wenn wir es nicht in dem Maße tun, wie Sie es gern hätten, dann ist das unserer Einschätzung nach gleichwohl ausreichend. Das ist der Punkt, den Sie akzeptieren müssen.

(Herr Striegel, GRÜNE: Nein!)

Denn Fakt ist eines - das hat der letzte Bericht gezeigt -: Die höhere Gewaltkriminalität liegt beim Linksextremismus und nicht beim Rechtsextremismus.

(Herr Striegel, GRÜNE: Krass!)

Damit werden wir uns demnächst beschäftigen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Lange, DIE LINKE: Meinen Sie jetzt die Sitzblockaden?)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Quade.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wunschinski, das Problem ist nicht, dass wir hierzu unterschiedlicher Auffassung sind. Das Problem ist, dass wir Sie in der Innenausschusssitzung gefragt haben, was gegen die Umsetzung der Empfehlungen des ECRI-Berichts spricht, und Sie kein Wort dazu gesagt haben. Das ist das Problem.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Der Antrag, welcher der heutigen Beschlussempfehlung zugrunde lag, hatte den großen Charme, sowohl an die Landesregierung als auch an die Ausschüsse für Recht und Verfassung und für Inneres und Sport konkrete Aufträge zu formulieren. Sehr klar war beschrieben, womit wir uns befassen sollten, was zu untersuchen war und wofür sich die Landesregierung darüber hinaus auf Bundesebene einsetzen sollte.

Der Antrag wie auch der Änderungsantrag meiner Fraktion griffen damit nicht nur die aktuelle gesellschaftliche Debatte auf, um Konsequenzen aus

den Erkenntnissen, die wir heute über das Wirken des NSU haben, zu ziehen. Beide bezogen sich ausdrücklich auf die Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Untersuchungsausschüssen und deren Empfehlungen an unterschiedliche politische und behördliche Ebenen.

Wie gesagt, das war die Stärke der Ursprungsanträge. Die Beschlussempfehlung hat diese Stärke deutlich nicht. Sie liest sich wie eine Antwort des Ministeriums. Kollege Striegel hat sie als Antwort auf seine Kleine Anfrage identifiziert. Dort, wo wir in den Ursprungsanträgen über die Art und Weise der Überprüfung bislang nicht geklärter Tötungsdelikte auf eine mögliche rechtsextreme Tatmotivation abstimmen lassen wollten, befürwortet die Beschlussempfehlung lediglich die Überprüfung.

Meine Damen und Herren! Ich sage es einmal ein bisschen salopp: Ja, was denn sonst? Insofern ist es völlig irrelevant, ob diese Beschlussempfehlung jetzt beschlossen wird oder nicht. Es macht nichts besser, es macht nichts schlechter. Es ändert schlichtweg nichts.

Da Sie die Beschlussempfehlung in dieser Art vorgelegt haben, ist wohl davon auszugehen, dass genau das Ihr Ziel ist. Dann hätten Sie - Sie sprachen heute teilweise mit sehr salbungsvollen Worten über die Funktion und die Aufgabe und die Bedeutung des Parlaments - die Anträge auch schlichtweg ablehnen können.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Nun könnte man annehmen - - Der Minister spiegelte das in seiner dankenswert spontan vorgetragenen, aber, wie auch ich finde, falschen Berichterstattung als eine intensive Auseinandersetzung im Innenausschuss wider. Auch ich habe das nicht erlebt.

Es bleibt aus meiner Sicht festzuhalten: Das Gegenteil war der Fall. Sie entzogen sich der politischen Auseinandersetzung durch Schweigen. Ich finde, das ist ein Armutszeugnis.

Da ich nicht davon ausgehen will, dass Sie Ihre Entscheidung nicht begründen können, muss ich davon ausgehen, dass Sie es nicht wollen. Genau das ist das Problem. Es ist das Wesen der parlamentarischen Demokratie, sich mit Entscheidungen auseinanderzusetzen und sie zu begründen.

Es mag sein, dass es in Ihren Augen bislang eine kluge und gute Tradition im Umgang mit aus Ihrer Sicht schwierigen Anträgen ist, diese zu überweisen und dann irgendwann mit einer Beschlussempfehlung um die Ecke zu kommen, die mit den ursprünglichen Anträgen nichts zu tun hat. Für eine Verfahrensweise im Parlament halte ich das schlichtweg für ungeeignet. Sie ist weder dem

Thema noch der Arbeit des Parlaments angemessen.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Im Übrigen habe ich starke Zweifel, dass genau diese Arbeitsweise geeignet ist, Menschen für die parlamentarische Demokratie zu gewinnen.

Ich sagte es bereits: Die Beschlussempfehlung spricht sich für die Befürwortung der Überprüfung aus. Das tut meine Fraktion auch. Deswegen werden wir uns, wie in beiden Ausschüssen, bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Die Kritik schmälert das in keiner Weise. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Erben.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport vor. Das Ganze ist federführend im Innenausschuss unter Beteiligung des Rechts- und Verfassungsausschusses behandelt worden. Meine Fraktion wird dieser Beschlussempfehlung zustimmen.