Protocol of the Session on July 18, 2014

Der vierte Bereich des Gesetzentwurfs betrifft das Gesetz zur Ausführung des Therapieunter

bringungsgesetzes. Das läuft zum Jahresende aus. Wir sehen die Notwendigkeit der Fortgeltung, sodass der zeitliche Anwendungsbereich bis Ende 2019 erweitert werden soll.

Der fünfte und damit letzte Bereich bezieht sich auf das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung. Das ist ein Thema, mit dem wir uns hier schon mehrfach auseinandergesetzt haben. Die Schiedspersonen leisten eine sehr engagierte Arbeit. Aber sie beklagen sich darüber, dass sie relativ wenige Fälle zu bearbeiten haben.

Deshalb wollen wir die Richtzahl für die Einwohner pro Schiedsstellenbezirk erhöhen, sodass die Möglichkeit besteht, durch größere Bezirke auch mehr Verfahren zu akquirieren. Den Gemeinden soll es aber auch in Zukunft freistehen, kleinere Schiedsstellenbezirke einzurichten. Damit bekommen wir die notwendige Flexibilität und können gleichzeitig die Bedingungen vor Ort berücksichtigen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Frau Ministerin, für die Einbringung. - Wir haben am Mittwoch verabredet, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte durchzuführen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.

Dann stimmen wir jetzt über die Drs. 6/3246 ab. Es geht um die Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Gibt es weitere Anträge?

(Herr Borgwardt, CDU: Wahrscheinlich auch Finanzen!)

- Bei Gesetzen müssten wir das dann so abstimmen.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer stimmt für eine Überweisung zur Mitberatung in den Finanzausschuss? - Das ist ebenfalls die Mehrheit. Dann ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe und anderer Gesetze

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3263

Einbringer ist der Minister für Arbeit und Soziales Herr Bischoff. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich versuche, die Einbringung kurz zu halten, weil der Gesetzentwurf ohnehin in die Ausschüsse überwiesen werden wird.

Der Hauptzweck des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der EU-Richtlinie. Die Frist ist eigentlich schon zum 25. Oktober 2013 abgelaufen. Wir wollen jetzt ein bisschen Beschleunigung hineinbringen, damit wir uns nicht noch einem Vertragsverletzungsverfahren aussetzen.

Es geht um die Patientenrechte im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.

Es geht hauptsächlich um EU-einheitliche Richtlinien. Das betrifft die Gesetzgebungskompetenz sowohl des Bundes als auch der Länder. Es geht um Berufsausübungsrechte und Ähnliches.

Ganz relevant ist aber - deshalb möchte ich noch einmal darauf hinweisen -, dass die Umsetzung der EU-Patientenrichtlinie in Bundes- und Landesrecht aufgenommen werden soll. Dabei ist festgestellt worden, dass diese Rechte, die EU-Bürger jetzt in allen EU-Staaten wahrnehmen können, weitergehend sind als die Regelungen, die für die Bürger des Landes gelten. Deshalb muss das angepasst werden.

Das heißt, jetzt bekommen wir selbst mehr Rechte, damit es europaweit einheitlich geregelt ist. Das muss auch in den landesgesetzlichen Regelungen verankert werden, damit die Einwohner des eigenen Landes nicht schlechter gestellt sind als Bürger anderer EU-Länder.

Es gibt noch verschiedene Richtlinien, die in diesem Zusammenhang mit angepasst werden. Beispielsweise gibt es die Forderung, den Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten zu erhöhen. Das betrifft Binnenmarktinformationssysteme und Ähnliches.

Wir haben darüber hinaus noch einige Verfahren mit aufgenommen, die es den Kammern erleichtern sollen, satzungsmäßige Rechte selbst auszuführen, ohne dass es dafür einer gesonderten Zustimmung des Landes bedarf. Es wird zu Erleichterungen für die Landesverwaltung und zu einer Stärkung der Rechte der Kammern kommen.

Die Anhörung der Kammern hat bisher nicht zu einer größeren Diskussion geführt. Es hat keine wesentlichen Einwände gegeben. Ich habe jetzt im Nachhinein gehört, dass es noch Fragen gibt. Die könnten eventuell in der Ausschussberatung mit beantwortet werden. - So weit zur Einbringung.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Danke sehr, Herr Minister, für die Einbringung. - Es ist eine Dreiminutendebatte vorgesehen. Als erste Debattenrednerin spricht die Abgeordnete Frau Zoschke für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, es scheint, als wäre das hier vorgelegte Gesetz ein Katalog der unerledigten Dinge. Denn erst wenn man sich bis zur Fußnote durchgearbeitet hat, sieht man die Ursache für dieses Gesetz, nämlich die Umsetzung von drei EU-Vorgaben, unter anderem die Patientenmobilitätsrichtlinie der EU, die den grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungsbereich regelt. Das ist in Ordnung.

Andere Länder haben sich zu einem Patientenmobilitätsgesetz durchgerungen. Wir erledigen das jetzt hier in einem Artikelgesetz. Ich bin tatsächlich, wie viele andere im Raum, gespannt auf die Diskussion im Ausschuss.

Wenn nebenbei - das meinte ich vorhin mit dem Katalog der unerledigten Dinge - unter anderem die Ladenöffnungszeiten für die Apotheken mit geregelt werden, kann ich mich damit eventuell noch anfreunden.

Bauchschmerzen habe ich damit, dass wir das Krankenhausgesetz ändern, und zwar aufgrund des Aufgabenerledigungskonzeptes. Wir wissen alle, dass wir auch im Ministerium Arbeitsplätze einsparen sollen. Deswegen erhöhen wir jetzt den Turnus der Überprüfung der Fortentwicklung der Krankenhausplanung von zwei auf vier Jahre.

Ich will nur darauf aufmerksam machen, dass das tatsächlich ein großer Zeitraum ist, in dem Fehlentwicklungen passieren können, weil sich die Krankenhauslandschaft verändert. Letztlich wird das, was wir tun müssen, eventuell wieder teurer.

Ich will auch darauf hinweisen, dass wir mit diesem Gesetz Haftungsfragen regeln. Dazu fallen uns allen sicherlich die Haftungsfragen hinsichtlich der Hebammentätigkeit ein.

Da der Gesetzentwurf eine ganze Menge regelt, bitten wir darum, dass er zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wird. Wegen der Ladenöffnungszeiten soll er zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen werden und da es auch finanzielle Konsequenzen gibt, soll er auch in den Ausschuss für Finanzen überwiesen werden. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Kollegin Zoschke. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Schwenke. Da wir die Uhr nicht anders einstellen können, ist die Redezeit beendet, wenn drei Minuten abgelaufen sind. Es wird also nicht rot blinken.

Frau Präsidentin, ich glaube, dass ich nicht lange brauchen werde. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Der Minister hat die Hintergründe erläutert, die zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf führten, sodass ich mich wirklich kurz fassen kann.

Wir sind aufgrund von EU-Richtlinien verpflichtet, rechtliche Anpassungen im Gesetz über die Kammern der Heilberufe, im Gesundheitsdienstegesetz, im Krankenhausgesetz, im Hochschulmedizingesetz und im Ladenöffnungszeitengesetz vorzunehmen. Diese Änderungen sollen durch dieses Artikelgesetz vollzogen werden.

Dass der Vorlage des Gesetzentwurfes vorgeschaltete Anhörungsverfahren des Ministeriums mit den Verbänden hat offensichtlich dazu geführt, dass einige wesentliche Anregungen und Bedenken der Verbände schon in den uns vorliegenden Entwurf eingeflossen sind. Es liegt also ein sehr ausgewogener und offensichtlich schon im Wesentlichen abgestimmter Entwurf vor.

Trotzdem denke ich, dass einige Fragen, insbesondere die rechtlicher Art - mir sind dazu gestern noch ein paar Hinweise eines bisher nicht beteiligten Verbandes zugegangen -, einer sorgfältigen Diskussion im Ausschuss bedürfen und dass wir uns dort bei Bedarf über ein eigenes Anhörungsverfahren verständigen sollten. Aber darüber sollten wir im Ausschuss diskutieren.

In diesem Sinne beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung dieses Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die ausdrücklich darum gebeten haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Lüddemann.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht noch einmal aufzählen, auf welche höherrangigen

Quellen man sich beziehen muss und was man rein technisch nachvollziehen muss. Das ist alles gut und richtig. In der Tat hat es mich etwas amüsiert, was noch alles damit geregelt wird; die Kollegin Zoschke hat das schon eingeführt.

Es ist natürlich auch spannend zu erfahren, dass selbst erzeugte und verarbeitete land-, wein-, fisch- und forstwirtschaftliche Produkte jetzt am Wochenende fünf Stunden lang verkauft werden dürfen.

(Herr Schwenke, CDU: Schön! - Zustim- mung von Frau Zoschke, DIE LINKE)

Es war für mich allerdings überraschend, das in einem Gesetzentwurf wiederzufinden, der sich mit den Kammern für Heilberufe befasst.

Ich möchte anmahnen, dass im Rahmen der Diskussion im Ausschuss auch über die Krankenhausplanung gesprochen werden muss. Ich glaube, wir müssen noch einmal darüber reden, ob es eine sinnvolle Geschichte ist, sie tatsächlich auf vier Jahre zu strecken. Wir haben nicht zuletzt bei der Diskussion zur Hochschulmedizin festgestellt, dass immer wieder gesagt wurde, das hätte man sich einmal ansehen müssen. In diesem Bereich hat es im Laufe der Zeit Veränderungen gegeben. Darüber müssen wir noch einmal reden.

Ansonsten macht es mir ein bisschen Sorge, dass wir jetzt zwar die technischen Gesetze abarbeiten, aber zu all den Dingen, die sozusagen noch in der Pipeline sind, die inhaltlicher Art sind, wie zum Beispiel der Sozialbericht oder die Beschäftigung mit der Pflegekammer - dazu hatten wir gerade in dieser Woche eine Diskussion - sowie mit der Eingliederungshilfe und dergleichen, hört man aus dem Ministerium nichts mehr.

In diesem Zusammenhang müssen wir uns auch noch einmal das PEK angucken; denn uns wird immer wieder gesagt: Aufgrund des PEK ist keine inhaltliche Arbeit mehr möglich. Deshalb tendieren wir im Wesentlichen dahin, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Es gibt aus unserer Sicht ein paar Punkte, über die wir im Ausschuss diskutieren sollten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung von Herrn Weihrich, GRÜNE, und von Herrn Kurze, CDU)