Protocol of the Session on July 18, 2014

Bevor der nächste Redner zum Abschluss der Debatte spricht - -

(Zurufe - Unruhe)

- Empathie ist ganz wichtig, damit das hier nicht alles nüchtern abgehakt wird. Ich begrüße das auch außerordentlich. Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir durch den Bombenfund gestern einen halben Arbeitstag verloren haben und dass sich alle geschworen haben, sich in ihrer Redezeit zu beschränken, was nicht immer gut ist, aber selbst vereinbart worden ist. Jetzt liegen wir bei jedem Redebeitrag erheblich über dem vereinbarten Limit.

(Herr Borgwardt, CDU: So ist es!)

Ich bitte noch einmal darum, das zu berücksichtigen. Sonst lasse ich wirklich viel Raum, weil das manchmal auch gut ist. Ich sage das aber auch zur Erklärung für die Gäste, warum darauf heute besonders streng geachtet wird.

Es spricht Kollege Jantos zum Abschluss der Debatte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das neue Familienförderungsgesetz

kommt. Wir haben Wort gehalten. Damit schaffen wir Klarheit für die soziale Infrastruktur vor Ort und unterstützen weiterhin die Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen psychosoziale Hilfe benötigen.

Mit diesem Gesetz wird eine verbindliche Zusammenarbeit der unterschiedlichen Beratungsstellen im Sinne einer integrierten psychosozialen Beratung in Anlehnung an das Konzept der Liga sowie eine Einbindung der Beratungsangebote in die kommunale Sozial- und Jugendhilfeplanung erreicht.

Zu diesem Zweck werden neben den vom Land bereitgestellten Fördermitteln für die Suchtberatung künftig auch Fördermittel für die Insolvenzberatung, für die Schwangerschaftsberatung sowie für die Ehe-, Lebens- Familien- und Erziehungsberatungsstellen den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Finanzierung der Beratungsangebote zugewiesen.

Diese sollen die Beratungsangebote in ihrem Gebiet auf der Grundlage einer kommunalen Sozial- und Jugendhilfeplanung fördern und finanzieren. Sie sollen sich dabei weiterhin vorrangig der bewährten Angebotsträger bedienen. Die soziale Infrastruktur vor Ort kann auf der Ebene der Landkreise und der kreisfreien Städte einheitlich geplant werden. Synergieeffekte werden erschlossen, weil Beratungsangebote verbunden werden können, die bislang nebeneinander bestanden.

Beratung suchende Bürgerinnen und Bürger mit Multiproblemlagen können zukünftig Beratungsangebote aus einer Hand in Anspruch nehmen. Dieses Gesetz regelt unmittelbar die Förderung des Landes für Suchtberatungsstellen sowie Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen.

Die Insolvenzberatung erfolgt weiterhin nach dem bestehenden Landesausführungsgesetz zur Insolvenzordnung. Die Beratungsstellen sollen mit den anderen Beratungsbereichen im Sinne des integrierten Ansatzes zusammenarbeiten. Daher sind Insolvenzberatungsstellen in dieses Gesetz mit aufgenommen worden. Eine verbindliche Zusammenarbeit mit den anderen Beratungsstellen ist durch die verpflichtende Vereinbarung gewährleistet.

Die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen erfolgt nicht nach dem Gesetz, sondern weiterhin nach dem bestehenden Landesausführungsgesetz und der dazu ergangenen Verordnung. Die Schwangerschaftsberatungsstellen werden dann mit den anderen sozialen Beratungsstellen zusammenarbeiten.

Mit diesem Gesetz wird des Weiteren die verbindliche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit gewährleistet. Dazu werden die Jugendpauschale und das Fachkräfteprogramm aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Vereinheitlichung der beiden bisherigen Förderverfahren zusammengeführt.

Zukünftig gilt die Mitfinanzierung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Höhe von 30 %, die bislang nur für das Fachkräfteprogramm vorgesehen war, für beide Förderansätze.

Das Land wird zur Umsetzung dieses Gesetzes im Doppelhaushalt 2015/2016 Mittel in Höhe der für das Haushaltsjahr 2014 veranschlagten Haushaltsansätze bereitstellen. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Gestatten Sie mir abschließend noch einige Hinweise zu dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen. Bezugnehmend auf die Pressemitteilung der LINKEN vom 10. Juli 2014 hat Frau Späthe bereits ausführlich Stellung genommen. Dieser kann ich mich nur voll und ganz anschließen.

Richtig ist, dass die Unterstützungsleistung für jedes Kind bzw. für jeden Jugendlichen im Land einheitlich pro Jahr 21,20 € beträgt. Ursprünglich waren es in den kreisfreien Städten 17,20 € und in den Landkreisen 22,71 €. Die absolute Gerechtigkeit werden wir in keinem Fall erreichen.

Seitens der kommunalen Spitzenverbände wurden Mehrkosten durch dieses Gesetz gerügt. Dies bezieht sich auf die Sozialplanung. Aus unserer Sicht dürfte bzw. sollte schon heute überall vor Ort auf der Ebene der Landkreise und der kreisfreien

Städte eine Sozialplanung vorliegen. Wie anders will man sonst zum Beispiel die Haushaltsberatungen in den Kreistagen und Stadträten bestreiten? In anderen Bundesländern ist eine Sozialplanung auf der kommunalen Ebene längst Standard.

Schließlich noch ein kurzer Satz zu den von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE heute zum wiederholten Male eingebrachten Änderungsanträgen. Wir haben sie mehrfach diskutiert. Wir haben uns damit auseinandergesetzt. Wir haben die Argumente ausgetauscht. Aber wir werden sie heute ablehnen.

Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung der Koalition. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Kollege Jantos. - Damit schließen wir die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ab.

Bevor wir in das Abstimmungsverfahren eintreten, darf ich noch weitere Gäste auf der Besuchertribüne willkommen heißen. Ich freue mich, dass wir Besuch aus dem Europaparlament haben. Der sachsen-anhaltische Europaabgeordnete Schulze besucht uns heute. Willkommen im Haus, Herr Kollege!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Ich schlage Folgendes vor: Wir sollten zunächst über die beiden Änderungsanträge und dann über die Beschlussempfehlung abstimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3278 abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Die Antragstellerin selbst. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit bekommen und ist abgelehnt worden.

Ich lasse über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3283 abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Die Einbringerin und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Damit hat der Änderungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit bekommen und ist abgelehnt worden.

Wir fahren in der Abstimmung fort. Ich schlage Ihnen vor, gemäß § 32 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung über die selbständigen Bestimmungen in Gänze abstimmen zu lassen. Möchte jemand die Einzelabstimmung? - Das sehe ich nicht.

Wer den selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3266 neu zustimmt, den bitte ich um Zustimmung per Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Einzelne Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit haben die selbständigen Bestimmungen eine Mehrheit gefunden.

Ich lasse nunmehr über die Artikelüberschriften abstimmen. Wer ihnen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Damit wurden die Artikelüberschriften beschlossen.

Nunmehr lasse ich über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote. Wer der Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Damit wurde die Gesetzesüberschrift beschlossen.

Nun lasse ich über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einer großen Anzahl von Gegenstimmen aus der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltungen in der Fraktion DIE LINKE und in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das Gesetz somit in seiner Gesamtheit beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 12 erledigt.

(Zustimmung von Herrn Schwenke, CDU, und von Frau Niestädt, SPD)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkostengesetzes und anderer Gesetze

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3246

Die Einbringerin ist Frau Ministerin Professor Dr. Kolb. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich versuche dem Wunsch des Präsidenten nachzukom

men und meine Rede relativ kurz zu halten. Sie wissen, ab und zu müssen wir unser Landesgesetz aufräumen bzw. anpassen. Das machen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Hintergrund ist die notwendige Anpassung des Landesrechts an Veränderungen auf der Bundesebene. Wir haben die Gelegenheit genutzt, noch ein paar andere Bereiche in diesem Zusammenhang mit aufzugreifen. Insgesamt sind es fünf unterschiedliche Bereiche, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind.

Erstens wurde auf der Bundesebene der § 119 StPO geändert. Das bewirkt eine notwendige Änderung des Rechts der Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt im Hinblick auf die Regelungen zur Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Bedienstete der Gerichte und der Staatsanwaltschaften.

Der zweite Bereich betrifft das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts. Mit diesem Bundesgesetz sind das Gerichts- und Notarkostengesetz, die Justizverwaltungskostenordnung und das Justizverwaltungskostengesetz aufgehoben worden. An mehreren Stellen verweist das Landesrecht noch auf diese beiden Gesetze. Deshalb müssen wir diese Verweisungen aktualisieren.

Der dritte Bereich betrifft die Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungsrechts. Hier sind auf der Bundesebene Regelungen geschaffen worden, die eine Übertragung von Kompetenzen ermöglichen, sodass in Zukunft bei den ordentlichen Gerichten nicht mehr die Richter, sondern die Rechtspfleger und bei den Fachgerichtsbarkeiten die Urkundsbeamten Vorermittlungen im Bereich der Bewilligung von Prozesskosten- und Beratungshilfe durchführen können.

In Sachsen-Anhalt soll es aufgrund der Personalbelastung im Rechtspflegerdienst und im mittleren Dienst bei der bisherigen Kompetenzverteilung bleiben. Das heißt, gesetzestechnisch handelt es sich hierbei um eine sogenannte negative Länderöffnungsklausel. Wir müssen im Landesrecht regeln, dass es bei der bisherigen Zuständigkeit bleiben soll.

Da sich die Personalbelastung auch wieder ändern kann, haben wir in diesem Gesetzentwurf vorgesehen, dass wir das nach vier Jahren noch einmal evaluieren, dass wir die konkreten Belastungszahlen erheben und nach vier Jahren erneut prüfen werden, inwieweit diese Kompetenzverlagerung möglich und sinnvoll ist.

Im Hinblick auf die Kaufkraftentwicklung erfolgt eine Anpassung. Für die Beeidigung der Dolmetscher und Übersetzer wird es in Zukunft nicht mehr Rahmengebühren, sondern Festgebühren geben.

Der vierte Bereich des Gesetzentwurfs betrifft das Gesetz zur Ausführung des Therapieunter