Protocol of the Session on July 18, 2014

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2815

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/3265

Aus dem Ausschuss für Arbeit und Soziales berichtet die Abgeordnete Frau Zoschke.

Frau Zoschke, Berichterstatterin des Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Landtag in der 61. Sitzung am 27. Februar 2014 in erster Lesung behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung in den Aus

schuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Landesgesetz zur Ausführung des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches geändert werden. Die Änderung ist eine Folge der vom Bund vorgenommenen Änderung des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches vom 20. Dezember 2012, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Die wichtigste Änderung für die Länder ist die Anhebung der Erstattungszahlungen des Bundes für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die erste Beratung zum Gesetzentwurf führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 41. Sitzung am 28. Mai 2014 durch. In dieser Sitzung wurde der Gesetzentwurf durch die Landesregierung eingebracht.

Mit Schreiben vom 3. Juli 2014 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss die zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmten Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfes in Form einer Synopse zugeleitet. Damit wurde empfohlen, das Landesausführungsgesetz zum SGB XII schlanker zu gestalten und nur die notwendigen Änderungen neu zu regeln.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führte in der 43. Sitzung am 9. Juli 2014 die Abschlussberatung zu dem Gesetzentwurf durch. Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Synopse vorgelegte Fassung mit den Änderungsempfehlungen wurde zur Beratungsgrundlage erhoben. Änderungsanträge seitens der Fraktionen lagen nicht vor.

Der geänderte Gesetzentwurf wurde mit 12 : 0 : 1 Stimmen vom Ausschuss beschlossen. Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute vor, verbunden mit der Bitte um Zustimmung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke schön für die Berichterstattung aus dem Ausschuss, Frau Kollegin Zoschke. - Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Ich schlage Ihnen vor, gemäß § 32 der Geschäftsordnung über die gesetzlichen Bestimmungen insgesamt abzustimmen. Verlangt ein anwesendes Mitglied des Hohen Hauses eine getrennte Abstimmung? - Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren.

Wer den gesetzlichen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung insgesamt zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich

rufe die Gegenstimmen auf. - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden.

Wer der Gesetzesüberschrift - sie lautet „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe“ - zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenprobe! - Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist die Gesetzesüberschrift einstimmig so beschlossen worden.

Nunmehr lasse ich über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden und Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/3063

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/3266 neu

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3278

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3283

Für die Berichterstattung erteile ich dem Abgeordneten Herrn Rotter das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir vorab einen Hinweis. Die dem Plenum vorliegende Beschlussempfehlung wurde vorgestern, also am 16. Juli 2014, in der Drs. 6/3266 neu herausgegeben, da festgestellt wurde, dass im Beschlusstext einige redaktionelle Änderungen - keine inhaltlichen Änderungen - vorgenommen werden mussten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD wurde vom Landtag in der 66. Sitzung am 15. Mai 2014 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen überwiesen.

Der Landtag hatte die Landesregierung bereits mit dem Beschluss vom 13. November 2009 in der

Drs. 5/67/2252 B gebeten, Grundlagen für die jeweilige strukturelle und inhaltliche Entwicklung der unterschiedlichen Beratungsangebote zu erarbeiten und ab dem Jahr 2012 die Finanzierungsmodalitäten zwischen Land, Kommunen und Trägern abzustimmen.

Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf ist eine Folge dieses Landtagsbeschlusses unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklung. Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigen die Fraktionen der CDU und der SPD die Schaffung einer verbindlichen Zusammenarbeit der verschiedenen Beratungsstellen im Land im Sinne einer integrierten psychosozialen Beratung in Anlehnung an das Konzept der Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e. V.

Außerdem sollen die Beratungsangebote in die kommunale Sozial- und Jugendhilfeplanung eingebunden werden. Des Weiteren ist beabsichtigt, die Jugendpauschale und das Fachkräfteprogramm zusammenzuführen, um die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit verbindlicher zu gestalten.

Bereits in der 38. Sitzung des federführenden Ausschusses am 19. März 2014, also noch vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, hat sich der Ausschuss darauf verständigt, zu dem angekündigten Gesetzentwurf am 11. Juni 2014 eine Anhörung durchzuführen.

In der 41. Sitzung des federführenden Ausschusses am 28. Mai 2014 wurde der Gesetzentwurf von den einbringenden Fraktionen der CDU und der SPD vorgestellt. Außerdem hat sich der Ausschuss auf den weiteren Umgang mit dem Gesetzentwurf verständigt und eine Terminkette festgelegt.

Diese Terminkette sah vor, am 11. Juni 2014 eine Anhörung durchzuführen und diese unmittelbar im Anschluss daran auszuwerten sowie eine Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Ebenfalls für diese Sitzung wurde die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung vorgesehen,

nachdem den Fraktionen zuvor die Möglichkeit gegeben werden sollte, intern über den Gesetzentwurf zu beraten.

Die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag wurde für die Sitzung am 9. Juli 2014 vorgesehen. Die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen wurden über diese Terminkette schriftlich informiert, um sicherzustellen, dass ihre Empfehlungen dem federführenden Ausschuss rechtzeitig vorliegen.

Die vorgegebene Terminkette wurde von den Ausschüssen umgesetzt. Die Anhörung fand wie geplant am 11. Juni 2014 statt. Dazu wurden auch die mitberatenden Ausschüsse eingeladen. Auf Vorschlag der Fraktionen wurden die kommunalen

Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der Landesjugendhilfeausschuss, der Kinder- und Jugendring sowie die Landesstelle für Suchtfragen des Landes Sachsen-Anhalt angehört.

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege stand diesem Gesetzesvorhaben sehr positiv gegenüber, wurde doch darin ihr Vorschlag für eine verbindliche und trägerübergreifende Zusammenarbeit verschiedener Beratungsangebote im Sinne einer integrierten psychosozialen Beratung aufgegriffen.

Die Landesstelle für Suchtfragen schloss sich im Wesentlichen der Auffassung der Liga an; sie brachte jedoch für den Bereich der Suchtberatungsstellen einige spezifische Bedenken vor.

Der Kinder- und Jugendring begrüßte das deutliche Bekenntnis des Landes zu einer Landesförderung für die Kinder- und Jugendarbeit. In der Zusammenlegung von Fachkräfteprogramm und Jugendpauschale sowie in der pauschalisierten Auszahlung sah er eine Verwaltungsvereinfachung und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Er sprach unter anderem das geplante Verfahren für die Mittelverteilung im Land an. Er machte deutlich, dass den unterschiedlichen Bedingungen im ländlichen Raum und in den großen Städten entsprechend Rechnung getragen werden müsse. Hierzu schlug er die Bildung von zwei Fördertöpfen vor.

Auch der Landesjugendhilfeausschuss begrüßte die familienpolitischen Bestrebungen des Landes. Er wies in seinen Anmerkungen dazu unter anderem darauf hin, dass die auslaufende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien überarbeitet werden müsse. Hinsichtlich der Zuweisung der Mittel hielt der Kinder- und Jugendhilfeausschuss es für erforderlich, die Mittelberechnung unter Zuhilfenahme eines Flächenfaktors vorzunehmen.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten die geplanten strukturellen Veränderungen in der Beratungsstellenlandschaft und die Schaffung eines verstetigten Finanzierungsrahmens. Gleichwohl

stieß der Gesetzentwurf beim Städte- und Gemeindebund sowie beim Landkreistag auf Ablehnung. Kritik wurde insbesondere hinsichtlich der Änderung des § 20 des Gesetzes zur Familienförderung und der Änderung des § 31 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geübt.

Dass die Ausreichung der Fördermittel des Landes an Bedingungen geknüpft werden soll, zum Beispiel an die Vorlage einer jährlichen Jugendhilfe- und Sozialplanung und an eine mindestens 30-prozentige Beteiligung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, stieß bei den kommunalen Spitzenverbänden sogar auf verfassungsrechtliche Bedenken. Auch die Verteilung der Zuweisungen

auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach Einwohnerzahlen wurde für problematisch gehalten, da die Höhe der Finanzierungsbedarfe damit nicht genau abgebildet werden könnte.

Dem federführenden Ausschuss ist im Vorfeld der Anhörung auch ein Schreiben des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt zugegangen. Darin wurden Bedenken zum vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Insbesondere die Zusammenfassung der Suchtberatung mit der Ehe-, der Familien- und der Lebensberatung sowie mit der Erziehungsberatung wurde kritisiert. Man befürchte damit einen Verlust an Fachlichkeit und der Zugangsmöglichkeiten. Auch bezüglich der angedachten Mittelzuweisung wurde Kritik geübt.

Unmittelbar nach der Anhörung wurde im Ausschuss über die von den Gästen vorgebrachten Stellungnahmen diskutiert. Daran schloss sich eine Pause an, in der die Fraktionen die Gelegenheit hatten, zu beraten und gegebenenfalls Änderungsanträge auszuarbeiten.

Nach dieser Pause kam der federführende Ausschuss erneut zusammen, um die vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dazu lag ihm ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der allerdings schon vor der Anhörung eingereicht worden war. Mit diesem Antrag sollte § 20 Abs. 1 des Gesetzes zur Familienförderung unter anderem dahingehend geändert werden, dass zumindest der Anteil des Landes an der Gesamtförderung die jeweils aktuellen Entwicklungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst berücksichtigen soll. Der Antrag wurde bei 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.