Protocol of the Session on June 20, 2014

Danke schön, Kollegin Lüddemann. - Zum Schluss spricht nunmehr Frau Abgeordnete Schindler für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der ersten Beratung des Antrages und auch heute wieder haben wir viel über die ehrenamtliche Tätigkeit und über ehrenamtliches Engagement gehört. In allen Reden meiner Vorredner ist vor allen Dingen auf die Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Gesellschaft eingegangen worden. Auch ich hebe diese besonders hervor und werde natürlich auch das ehrenamtliche Engagement nicht kleinreden, sondern besonders loben. Die ehrenamtliche Tätigkeit - mein Vorgänger hat es gesagt - ist der Kitt unserer Gesellschaft, wie das oft bezeichnet wird.

Die Spannbreite von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist sehr weit, das Tätigkeitsfeld sehr vielfältig. Im Brand- und Katastrophenschutz - das ist das, was wir immer vor Augen haben - haben wir aber vor allen Dingen vor einem Jahr bei der Fluthilfe gesehen, was Ehrenamtliche leisten können,

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

in der Jugendarbeit, in der Sozialarbeit und in der Vereinsarbeit, nämlich einfach tätig sein, ohne vorher groß aufgefordert worden zu sein, eben um der Ehre willen.

Kommunale Ehrenämter haben noch eine besondere Bedeutung. Wir haben bei dem Abschluss der Kommunalwahl gerade erst wieder gesehen, wie wichtig sie für unsere Gesellschaft sind. Auch die Politik wird natürlich immer wieder aufgefordert, nicht nur ehrenamtlich tätig zu sein.

Es geht in der Politik um die Frage: Was können wir tun? - Wir können die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit schaffen. Rahmenbedingungen bedeuten aber nicht nur Geld. Beim Ehrenamt geht es nicht nur um die Bezahlung. Es geht um Motivation, Anerkennung und Würdigung. Dies geschieht auf vielfältigste Art und Weise vor Ort. Ich glaube, jeder von uns hat in der einen oder anderen Art und Weise schon jemandem diese Würdigung und Anerkennung zuteil werden lassen.

Ich bin seit Kurzem Mitglied des Projektbeirates „IDEE“ beim DRK-Landesverband. „IDEE“ ist ein Projekt zur strukturellen, personellen und inhaltlichen Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit. Dieses Projekt ist eine Maßnahme im Rahmen des von der Bundesregierung ausgelobten Programms „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Das ist auch ein Punkt, wie Politik - hier durch eine Maßnahme der Bundesregierung - unterstützend hilft, das Ehrenamt weiter zu fördern, ehrenamtliches Engagement zu koordinieren. Darin geht es darum, ehrenamtlich Tätige zu halten und zu fördern, Ehrenamtliche zu gewinnen und ihnen die ehrenamtliche Arbeit zu ermöglichen.

Vielfältige Beschlusslagen und Gesetzesvorhaben sind von meinen Vorgängern schon genannt worden; es sind weitere Beispiele auf der Bundes- und auf der Landesebene. Auch mit unserem Beschluss zur Kommunalverfassung in der letzten Landtagssitzung sind weitere Erleichterungen für die ehrenamtliche Tätigkeit eingeführt worden.

Freiwilliges ehrenamtliches Engagement wird traditionell gleichgesetzt mit Arbeit ohne Anspruch auf Bezahlung. Das liegt schon im Sinn des Wortes „Ehre“. Allerdings ist in den letzten Jahren die Anzahl von freiwilligen Engagements, die als Anerkennung eine Entschädigung in Geldform vorsehen, deutlich gestiegen. Wir müssen aufpassen, dass die Grenze zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und Beschäftigungsverhältnis nicht verwischt wird. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist jedoch, wie es Frau Edler gesagt hat, in den meisten Fällen weiterhin absolut unentgeltlich; sie wird mit einer Aufwandsentschädigung entgolten.

Zur Abgrenzung, Unterscheidung und rechtlichen Einordnung der ehrenamtlichen Tätigkeit hat der

paritätische Wohlfahrtsverband eine Arbeitshilfe herausgegeben. Frau Lüddemann ist schon darauf eingegangen, wie intensiv man sich mit dieser Abgrenzung bereits beschäftigt hat und wie vielfältige Abgrenzungsmöglichkeiten es schon gibt. Ich habe diese 48 Seiten mitgebracht. Es ist schon eine komplizierte Sache, was ehrenamtliche Tätigkeit in Abgrenzung zu entgeltlichen Tätigkeit bedeutet.

Meine Vorredner sind schon darauf eingegangen, dass durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 die Steuerfreibeträge für Übungsleiter und die Ehrenamtspauschale rückwirkend zum 1. Januar 2013 erhöht wurden.

Die Aufwandsentschädigungen stellen kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar. Nur wenn ein Höchstbetrag überschritten wird, sind sie sozialversicherungspflichtig. In den Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuergesetzen ist genau definiert, für welche Tätigkeit Beiträge zu zahlen sind.

Ich bin in diesem Punkt der gleichen Auffassung wie Frau Lüddemann. Einer genaueren Klarstellung zur Abgrenzung bedarf es nicht noch zusätzlich. Wir werden auch mit jeglichen Gesetzesregelungen nicht verhindern, dass diese Abgrenzung umgangen wird, dass Umgehungstatbestände gefunden und gesucht werden.

Wenn wir alle Tätigkeiten, die als Ehrenamt bezeichnet werden, von der Sozialversicherungspflicht freistellen würden, würden wir die Abwanderung in nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit befördern.

Zu den weiteren Bemühungen darum, dass eine gesetzliche Regelung hierfür gefunden wird, hat die Landesregierung in Person von Innenminister Stahlknecht Ausführungen gemacht. Eines ausdrücklichen Auftrages, wie in dem neuerlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE unter Tagesordnungspunkt 13 b gefordert, bedarf es deshalb nicht.

Ich bitte abschließend um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE lehnen wir ab. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön, Kollegin Schindler. Es gibt zwei Nachfragen. Möchten Sie diese beantworten?

Vielen Dank. - Frau Kollegin, können Sie mir sagen, wie viele Übungsleiter in Sachsen-Anhalt in den Genuss der Pauschale von 2 400 € kommen?

Nachdem Herr Krause den Widerspruch nicht beseitigen wollte, frage ich Sie noch einmal nach dem Widerspruch zwischen dem, was in der Beschlussvorlage steht, wonach suggeriert wird, dass es zu einer Übernahme der Grundsicherung im Alter und der Eingliederungshilfe kommt und dies dann dem bürgerschaftlichen Engagement zur Verfügung steht, und dem, was der Finanzminister gestern ausgeführt hat. Vielleicht könnten Sie zur Klärung beitragen.

Die zweite Frage: Beabsichtigt man, das FAG so umzustricken, dass alle in den Genuss der Eingliederungshilfen und der Grundsicherung im Alter gegebenenfalls auf kommunaler Ebene kommen?

Die Beschlussempfehlung ist nicht vom gestrigen Tag. Die aktuelle Diskussion dazu ist gestern aufgebrandet. Die Beschlussempfehlung entspricht der Regelung, die im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene vereinbart wurde, wonach zur Entlastung der Kommunen der Bund Anteile der Eingliederungshilfe übernimmt. Da die Eingliederungshilfe und auch die Modalitäten der Zahlung der Eingliederungshilfe in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind, gilt das vordergründig auch für viele andere Bundesländer, in denen es die Kommunen tragen. Dann stellt es eine Entlastung dar. Es werden auch nicht die Kosten der Eingliederungshilfe übernommen.

Soweit ich weiß, gibt es bislang lediglich die Vorstellung, dass speziell durch die Umsatzsteueranteile die Kommunen entlastet werden sollen und dass darüber das Geld zur Verfügung gestellt wird, also nicht direkt als Zahlung der Eingliederungshilfe. Somit müsste im FAG eine entsprechende Regelung getroffen werden.

Die Auffassung des Finanzministers haben Sie gestern gehört. Gestern Abend konnte ich den Streit zwischen der kommunalen Ebene und dem Finanzministerium bei einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung ebenfalls verfolgen. Es gibt die Auseinandersetzung darüber, ob sich eine solche Regelung im FAG wiederfinden wird oder nicht. Einer abschließenden Entscheidung möchte ich heute noch nicht vorgreifen.

Eine Nachfrage von Kollegin Hohmann.

Erstens. Sie haben zu Recht gesagt, dass die Beschlussempfehlung in den Ausschüssen beraten wurde. Soviel ich weiß, wurde seitens unseres Ausschusses für Arbeit und Soziales an den federführenden Ausschuss und auch an den Finanz

ausschuss die Bitte herangetragen, diese Frage zu prüfen. Ich weiß nicht, inwieweit das in Ihrem Ausschuss eine Rolle gespielt hat.

Zweitens. Sie sagen richtig, dass die Koalitionsvereinbarung für alle Bundesländer zutrifft. Aber die Beschlussempfehlung, die uns vorliegt, trifft für Sachsen-Anhalt zu. Wenn ich so etwas reinschreibe, dann muss es auch Hand und Fuß haben. - Danke.

Danke schön. Das war eher eine Zwischenintervention. - Möchten Sie darauf eingehen?

Der letzte Satz war nur eine Darstellung.

Zu der ersten Anmerkung. Wir haben beraten und haben uns dazu verständigt. Aber da uns derzeit die gesetzliche Regelung, wie sie vom Bund vorgesehen ist, noch nicht vorliegt, kann man darauf noch nicht konkret reagieren.

(Zuruf von Frau Hohmann, DIE LINKE)

Danke schön. - Wir schließen die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 13 ab. Weitere Anfragen sehe nicht. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Ich lasse zunächst abstimmen über die Beschlussempfehlung, welche Ihnen vorliegt. Hierzu lagen zwei Änderungsanträge vor. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/3214 wurde von der Antragstellerin zurückgezogen. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3188 hat, wie wir alle vernommen haben, in der Debatte eine Änderung erfahren.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 6/3188 abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in Drs. 6/3144 abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich verabschiedet worden.

Ich lasse nun abstimmen über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 6/3184. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die

Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 13 ist somit beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Beratung

Für eine sozial gestaltete Energiewende

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1674

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1701

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/3150

Für die Berichterstattung erteile ich dem Abgeordneten Herrn Tögel das Wort.

Der macht das auch gerne. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 6/1674 und den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/1701 in der 36. Sitzung am 13. Dezember 2012 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Arbeit und Soziales beteiligt.

Mit dem Antrag soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, sich in einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, die durch das ErneuerbareEnergien-Gesetz anfallenden Umlagen gerechter auf die Industrie und Privathaushalte zu verteilen und somit die Energiewende sozialer zu gestalten. Ziel des Antrages bzw. des Änderungsantrages ist es, Energiearmut in Deutschland zu beenden bzw. eine stärkere Ausrichtung der Energiepolitik auf die Bedürfnisse der Menschen zu erreichen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich erstmals in der 21. Sitzung am 23. Mai 2013 mit dem Antrag. Die Fraktionen der SPD und der CDU legten zu dieser Beratung einen Vorschlag für die vorläufige Beschlussempfehlung vor. Im Ergebnis der Beratung kam der Ausschuss überein, die Beratung des Antrages zu vertagen.