Liebe Kollegin Niestädt, Sie haben ihre Redezeit hervorragend eingehalten. Deshalb sind jetzt zwei Kolleginnen gewillt, Ihre Redezeit zu verlängern. Wollen Sie Fragen von Frau Professor Dalbert und Frau Feußner beantworten?
Danke, Herr Präsident. - Frau Niestädt, zu Anfang Ihrer Rede war ich etwas irritiert. Ich muss einfach nachfragen: Sind wir uns darin einig, dass in der Schulentwicklungsplanung zurzeit eine Schule im ländlichen Raum mit 52 Schülerinnen und Schülern und in den anderen Räumen mit 60 Schülerinnen und Schülern bestandsfähig ist, ab dem Schuljahr 2017/2018 im ländlichen Raum mit 60 Schülern und in anderen Räumen mit 80 Schülern, und dass demgegenüber in Stark III die Mindestschülerzahl im Demografiecheck bei 80 Schülern im ländlichen Raum liegt - gegenüber 52 bzw. 60 Schülern in der Schulentwicklungsplanung - und bei 100 Schülern in anderen Räumen - gegenüber 60 bzw. 80 Schülern in der Schulentwicklungsplanung?
Die Daten, die Sie vorgetragen haben, stimmen. Wir haben mit der neuen Schulentwicklungsplanung die Rahmenbedingungen geschaffen. Es geht aber auch darum, die Bestandsfähigkeit über die nächsten 15 Jahre nachweisen zu können. Dass es weiterhin Abweichungen, auch im dünn besiedelten Raum, gibt, das wissen wir und hatten es in den vergangenen Plenarsitzungen bereits diskutiert.
Aber betrachten wir einmal - nehmen wir einmal das Schuljahr 2017/2018, schon um Ihnen entgegenzukommen - eine Schule im ländlichen Raum, die 60 Schüler hat. Nach meinem Wissen ist diese Schule im ländlichen Raum, wenn das Stark-III-Programm fortgeschrieben wird wie bisher, mit 60 Schülern nach der Schulentwicklungs
planung bestandsfähig, wird aber keine Stark-IIIMittel bekommen. Oder Sie klären mich darüber auf, was ich falsch verstanden habe.
Ich kläre Sie hier jetzt nicht auf. Das werden wir in den Ausschüssen weiter bereden. Wir wollen hier ja keinen Dialog führen.
Im Grunde genommen ist meine Frage fast identisch. Ich wollte eigentlich das Gleiche fragen. Heißt das also, dass laut Schulentwicklungsplanungsverordnung, die der Kultusminister ja vor Kurzem aufgelegt hat, die Schulen, die im ländlichen Bereich ab dem Schuljahr 2017/2018 mit 60 und im übrigen Bereich mit 80 Schülerinnen und Schülern als bestandsfähig gelten, aus der Sicht der SPD-Fraktion und aus der Sicht des Finanzministers zukünftig nicht bestandsfähig sind? Denn wenn sie bestandsfähig wären, würde das bedeuten, dass sie in das Stark-III-Programm mit hineinkommen würden.
Alle Schulen, die zum Schulentwicklungsplan gehören, sind bestandsfähig. Wenn sie die Zahlen unterschreiten, dann nicht.
Jetzt spricht der Antragsteller. Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Höhn erneut das Wort. Bitte schön, Herr Höhn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, zunächst: Zwei Sätze Lob waren Ihnen zu wenig. Es war mehr Lob als vom Koalitionspartner. Das will ich doch noch einmal gesagt haben.
(Herr Gallert, DIE LINKE: Ja, Jens! - Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn - Herr Czeke, DIE LINKE: Das ist der Falsche!)
Nächste Bemerkung. Frau Niestädt, zu der Mär, die im Land angeblich verbreitet wird: Es wird keine Mär verbreitet, sondern das sind nachprüfbare Zahlen, die in zwei öffentlichen und offiziellen Dokumenten zu finden sind, zum einen in der Schulentwicklungsplanverordnung und zum anderen in den Richtlinien zur Förderung im Stark-III-Programm. Sie sind nachlesbar. Deswegen ist es keine Mär, dass hier Unterschiede gemacht werden, sondern es ist der politische Wille der Landesregierung, dass hier Unterschiede gemacht werden.
Auch wenn Sie jetzt nicht zuhören, Frau Niestädt, ist Ihre Behauptung, dass jede bestandsfähige Schule in Sachsen-Anhalt im Rahmen von Stark III förderfähig sei, falsch. Das stimmt nicht. Das ist sie nicht.
Ich will die beiden Nachfragen von Frau Professor Dalbert und von Frau Feußner fortsetzen. Das heißt natürlich: Für die Landesregierung gilt als langfristig bestandsfähig - also bis 2030 - nur die Schule, die in der Lage ist, im ländlichen Raum 80 bzw. im Rest 100 Schülerinnen und Schüler darzustellen. Das heißt nichts anderes, als dass die Schulen, die im Moment 52 bzw. 60 Schülerinnen und Schüler darstellen, nicht als langfristig bestandsfähig gelten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Mühen und Qualen, die sich dieses Land mit der Schulentwicklungsplanverordnung gemacht
Eine Bemerkung will ich zu dem machen, was seitens der CDU als Kritik in meine oder unsere Richtung gesagt wurde, was die Schülerzahlprognosen betrifft. Ich habe prinzipiell Zweifel daran - das habe ich vorhin gesagt -, dass wirklich auf die Schule genau heute prognostizierbar ist, wie viel Schülerinnen und Schüler im Jahr 2030 dort beschult werden. Darauf bezieht sich unsere Kritik. Dass wir in der Lage sind, einen generellen Trend zu zeichnen, darin sind wir uns einig. Aber wir reden hierbei über eine konkrete Schule.
Ich will noch einmal daran erinnern: Es ist ein gutes Jahr her, als es vom Finanz- und vom Kultusministerium, vom Ausschuss und im Plenum gefeiert wurde, dass man sich nach monatelangen Verhandlungen darauf geeinigt hat, wie viele Schüler wir gerade jetzt und in den nächsten Jahren haben. Das ist keine Übertreibung von mir. Schon angesichts dessen finde ich es mutig, auf eine 15-Jahres-Prognose zu gehen.
Letzte Bemerkung: Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass es seitens der potenziellen Antragstellerinnen und Antragsteller, der Trägerinnen und Träger, bei der zurückliegenden Konferenz keine Kritik an den Mindestschülerzahlen gegeben hat. Das hat möglicherweise den Grund, dass Staatssekretär Hofmann angekündigt hat, dass man von starren Mindestschülerzahlen Abstand nehmen möchte.
Dann muss man sich darüber nicht mehr aufregen. Das wäre ein Weg, den ich sehr begrüßen würde. Deswegen wollte ich diese Klarstellung noch einmal machen.