Protocol of the Session on June 19, 2014

Schon der im Staatsvertrag formulierte Programmauftrag macht deutlich, woran sich der MDR messen lassen muss. In § 6 Abs. 3 heißt es: „Die Sendungen des MDR haben den Belangen aller Bevölkerungsgruppen, auch der Minderheiten, Rechnung zu tragen.“ - Ich denke, diese Aufgabe wird erfüllt.

Wenn die Intendantin das Thema Integration als Querschnittsaufgabe sieht, ist es sicherlich richtig verankert und bedarf, wenn die Aufgabe ernst genommen wird, keiner weiteren Begleitung durch einen zusätzlichen Integrationsbeauftragten.

Luft nach oben gibt es beim MDR aber sicherlich noch bei der Anzahl der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund. Diese Herausforderung teilt die Anstalt aber mit Schulen, Ämtern oder der Polizei. Hier müssen wir insgesamt darauf achten, dass die Breite der Gesellschaft besser abgebildet wird. Lassen Sie uns die Diskussion im Ausschuss vertiefen und schauen, ob wir hierbei über Partei- und Ländergrenzen hinweg zu einem zeitgemäßen Konsens kommen können.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zum Abschluss ein Zitat des derzeitigen ARD-Vorsitzenden, dem Intendanten des MDR Lutz Marmor,

der die Aufgabe, vor der der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht, meiner Meinung nach gut skizziert. Er sagte:

„Wir werden von allen bezahlt und schon von daher müssen wir für alle etwas bieten. Allerdings werden unsere Angebote nie allen gefallen können, aber zumindest sollte in der Vielfalt des Angebots für jeden etwas dabei sein.“

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Kollege Felke. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abgeordneter Gebhardt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, dass es so schnell geht, dass ich einer Rede von Herrn Robra wirklich fast zu 100 % zustimmen kann. Das ist bei seiner heutigen Rede der Fall. Insofern ein Kompliment zu Ihrem Redebeitrag, Herr Staatsminister. Ich könnte eigentlich jeden Satz unterschreiben.

Das Grundanliegen des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie es in dessen Überschrift formuliert ist, nämlich Integration, Partizipation und interkulturelle Kompetenzen auszubauen, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und hier bei uns im MDR, ist natürlich ein Anliegen, dem wir uns auf keinen Fall verschließen wollen. Wir begrüßen dieses Anliegen ausdrücklich. Ich glaube, in diesem Hohen Hause gibt es niemanden, der dieses Grundanliegen nicht unterstützt.

Wenn wir bei dem Antrag ins Detail gehen, kommen wir als Fraktion zu ähnlichen Konsequenzen, wie sie der Staatsminister geäußert hat. Bei den Punkten 1 und 2 sind wir absolut d’accord; diese könnten wir wohl heute in diesem Hohen Hause so beschließen. Die Punkte 3 und 6 sehen wir ähnlich problematisch, wie es der Minister beschrieben hat.

Sehr geehrter Herr Herbst, wir haben in der letzten Landtagsdebatte zum ZDF-Staatsvertrag ausdrücklich die Staatsferne betont und hochgehalten, auch Ihre Fraktion. Deshalb war ich etwas überrascht, dass Sie jetzt in Ihren Antrag geschrieben haben, dass ausgerechnet der Landtag die Landesregierung auffordern soll, im Rundfunkrat aktiv zu werden. Das geht wirklich nicht. Es kann sein, dass Sie es gar nicht so gemeint haben. So, wie es in dem Antrag formuliert ist, funktioniert es tatsächlich nicht. Damit würden wir massiv gegen das Prinzip der Staatsferne verstoßen.

Ich möchte ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Robra anmerken: Die Mitglieder im Rund

funkrat sind zwar von einer Organisation entsandt, haben dort aber nicht die Interessen der Organisation, die sie entsandt hat, zu vertreten, sondern sollen laut dem Staatsvertrag ausschließlich den Interessen der Allgemeinheit dienen. Insofern ist es gut, dass das so formuliert ist. An diesem Prinzip der Staatsferne zu rütteln wäre mit uns nicht zu machen.

Ich sehe es als problematisch an, das Gebiet des Mitteldeutschen Rundfunks mit Regionen in Nordrhein-Westfalen gleichzusetzen und zu sagen, wir müssten beim MDR ähnliche Schritte wie beim WDR gehen. Ich glaube, dass die Bevölkerungsstruktur und auch der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund sehr unterschiedlich sind, sowohl in Bezug auf die Bevölkerungsdichte als auch auf die Art des Migrationshintergrundes.

Ich glaube zum Beispiel, dass es gerade im mitteldeutschen Raum notwendig wäre, den Interessen von Sorbinnen und Sorben Rechnung zu tragen. Das sollte sich im Programm widerspiegeln. Das wäre im NRW-Gebiet nicht möglich und auch nicht notwendig. Ich denke, auch in dieser Hinsicht existieren Unterschiede zwischen dem WDR und dem MDR.

Nichtsdestotrotz können wir dem Grundanliegen des Antrags durchaus folgen. Das betrifft insbesondere den Punkt, in dem Sie uns auffordern, ein festes Mitglied in den Rundfunkrat des MDR zu entsenden, das die Menschen mit Migrationshintergrund vertritt. Das hatten wir auch in unserem Antrag, den wir zu der Landtagssitzung im Mai 2014 vorgelegt haben, gefordert.

In diesem Punkt stimme ich Ihrer Argumentation ausdrücklich zu. Wir sollten das so machen und das auch gesetzlich festschreiben. Ich teile die Argumentation, die Herr Felke eben angeführt hat, ausdrücklich nicht. Alle wollen, dass auch jemand aus dem Sport vertreten ist; niemand würde sagen: Die ohnehin entsendenden Organisationen können auch jemanden entsenden, der Sport macht. Das würde nicht funktionieren. Ebenso würde es funktionieren, wenn die entsendenden Organisationen aufgefordert würden, jemanden mit Migrationshintergrund zu entsenden. Das funktioniert nicht.

Grundsätzlich freue ich mich auf eine Debatte im Ausschuss. Das geht uns sicherlich allen so. Wir sollten über den Antrag möglichst zeitnah diskutieren. Ich kann mir auch gut vorstellen, Vertreterinnen und Vertreter des MDR in den Ausschuss einzuladen und sie berichten zu lassen, was auf dieser Schiene bereits getan wurde und was ausbaufähig ist. Insofern stimmen wir einer Überweisung in den Fachausschuss zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Kollege Gebhardt. - Wir fahren fort. Als Nächster spricht für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Kurze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat sich auf seiner letzten Sitzung am 16. Mai 2014 mit den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. März 2014 befasst. Auf Initiative der Koalitionsfraktionen hin wurde ein klarer Beschluss gefasst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden sich daran erinnern.

In diesem Beschluss ist die Landesregierung gebeten worden, sich aus dem Urteil ergebende Änderungsbedarfe im Hinblick auf den geltenden Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk, MDR, vom 31. Mai 1991 zu prüfen und über die Ergebnisse der Prüfung in dem für Medienangelegenheiten zuständigen Ausschuss des Landtages spätestens im Oktober 2014 zu berichten.

Die Koalitionsfraktionen haben also ganz bewusst nicht eine sich aus dem Urteil ergebende Einzelfrage hervorgehoben, sondern der Landesregierung einen allgemeinen Prüfauftrag erteilt. Dass dieser Prüfauftrag auch die Verhinderung einer möglichen Versteinerung der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien einschließt, ergibt sich schon aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014.

Ich kann für meine Fraktion sagen: Dieser Landesregierung ist die Integration von hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund ein wichtiges Anliegen. Nicht die Grünen haben eine Integrationsbeauftragte für das Land Sachsen-Anhalt eingesetzt, sondern eine CDU-geführte Landesregierung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was für die CDU-geführte Regierung gilt, gilt natürlich auch für die CDU-Landtagsfraktion. Die Integration unserer ausländischen Mitbürger ist für uns ein wichtiges Anliegen.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist aber auch aus einem anderen Grund etwas merkwürdig. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, im Rundfunkrat des MDR auf eine Integrationsoffensive hinzuwirken, mit dem Ziel, beim MDR einen Integrationsbeauftragten zu implementieren. Mehr noch: Die Landesregierung soll Verträge mit dem MDR über konkrete politische Fragen, über die Förderung der interkulturellen Kompetenz, abschließen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor vier Wochen haben Sie, mein lieber Herr Kollege Herbst, an diesem Pult noch deutlich gemacht, dass Ihnen die Einflussnahme staatsnaher Akteure

in den Aufsichtsgremien zu weit geht. Heute fordern Sie die Landesregierung auf, im Rundfunkrat Einfluss auf organisatorische Entscheidungen des MDR zu nehmen.

Wenn es um die politischen Ziele der GRÜNEN geht, darf ein wenig staatliche Einflussnahme in den Aufsichtsgremien also durchaus sein.

(Herr Herbst, GRÜNE: Ja!)

So verstehe ich Ihren Antrag. Deswegen müssen Sie sich schon entscheiden: Entweder ist Ihnen der Einfluss staatsnaher Akteure in den Aufsichtsgremien zu hoch oder er ist es nicht.

Die Mitglieder des Rundfunkrates haben nach § 18 Abs. 7 des MDR-Staatsvertrages bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten. Sie sind in ihrer Amtsführung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Die Vertreter der Landesregierungen überbringen also keine Weisungen aus den Landtagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der MDR braucht bei dem Thema Integration ausländischer Mitbürger keinen Nachhilfeunterricht von den Landtagen. Seit einiger Zeit führt der MDR zu diesem Thema Gesprächsrunden in Dresden und in Erfurt durch. Das konnten wir in der Sitzung des Europaausschusses vor zwei Wochen hören. Es steht das Angebot, solche Gespräche auch in Sachsen-Anhalt durchzuführen.

Beispielhaft sei auch auf die Webdokumentation „Unsere bunte Heimat“ hingewiesen, die sich konkret dem Thema Integration in Mitteldeutschland widmet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer den „Kinderkanal“ kennt, der auch durch den Mitteldeutsche Rundfunk produziert wird, der weiß, dass Integration auch im Kinderprogramm ordentlich Einzug gefunden hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass die Anzahl der Mitglieder in den Aufsichtsgremien nicht immer weiter erhöht werden kann. Deswegen muss die Frage nach der Relevanz gesellschaftlicher Gruppen auf der Grundlage nachvollziehbarer Kriterien beantwortet werden. Der richtige Ort für diese Beratung ist, wie es die Koalitionsfraktionen mit ihrem Beschluss vom 16. Mai 2014 bereits deutlich gemacht haben, der für Medienangelegenheiten zuständige Ausschuss. Daher bitte ich Sie um die Überweisung des Antrags. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Kollege Kurze. - Zum Schluss der Debatte hat noch einmal der Abgeordnete Herr Herbst das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige Dinge möchte ich noch kurz klarstellen. Natürlich haben wir im letzten Monat gerade über Fragen des Rundfunkrats, der Gremien und der Staatsferne gesprochen. Wir haben das bewusst getrennt. Zu diesem Zeitpunkt war der heute vorliegende Antrag bereits fertig. Wir haben es bewusst auseinanderhalten wollen, uns nacheinander den Themen stellen wollen. Wir haben nicht in der gleichen Sitzung oder gar vermengt in einem Antrag darüber sprechen wollen, weil die beiden Dingen eben durchaus zu trennen sind.

Zur Staatsferne. Ich glaube, ich habe im Mai 2014 das Beispiel von Nikolaus Brender gebracht, der gefeuert wurde. Daran kann man sehen, wie viel Einfluss der Staat aus politischen Gründen nehmen kann. Das ist die Einflussnahme, die wir selbstverständlich nicht wollen. Dem hat sich das Bundesverfassungsgericht auch angeschlossen bzw. es ist selbstverständlich ganz eigenständig zu dem Urteil gekommen. Es hat auch gesagt, dass ein Anteil von einem Drittel staatsnaher Mitglieder im Rundfunkrat erlaubt sei. Daran halten wir uns strikt.

Nun kann man auf den Formalitäten herumreiten, um eine Lösung dafür zu finden, wie dieses Ziel beim MDR erreicht werden kann. Aber, meine Damen und Herren, machen wir uns doch nichts vor! Es geht letztlich um die Kernfrage: Wollen wir das oder wollen wir das nicht?

Ich habe versucht, in meiner Rede darzustellen, warum ich glaube, dass Interkulturalität heute ein Ziel der Allgemeinheit ist. Die Interessenvertreter der Allgemeinheit - Kollege Gebhardt ist darauf eingegangen - sollen doch in den Gremien sitzen. Und dort sitzen sie auch. Die Ziele der Allgemeinheit sind dort zu vertreten.

Mit einem Landtagsbeschluss heute bzw. mit einer hoffentlich positiven Beschlussempfehlung des Ausschusses formulieren wir ein Stück weit auch ein Ziel der Allgemeinheit. Für dieses Ziel lohnt es sich einzutreten. Insofern sind die Punkte 3 und 6 des Antrages, die etwas stärker kritisiert wurden, aus unserer Sicht durchaus mit dem Ziel der Staatsferne zu vereinbaren.

Herr Felke hat deutlich gemacht, dass die SPDFraktion und die anderen eigentlich auch durchaus die Notwendigkeit dieses Themas erkannt haben. Sie haben auch bestätigt, dass es wichtig ist.

Zu Ihren Ausführungen zum Thema Personal, Herr Robra. Sie haben gesagt, das braucht noch etwas Zeit. Ja, das brauchte jetzt schon sehr viel Zeit. Es dauert sehr lange, bis das herangewachsen ist. Wir wollen nichts anderes, als dass wir uns mit dieser Herausforderung strategisch beschäftigen;

denn natürlich kann man Personalförderung betreiben.

Man kann in einem Unternehmen Personalpolitik nach bestimmten Kriterien betreiben. Das sollte ein so großes Unternehmen wie der MDR mit diesem wichtigen öffentlichen Auftrag, den er übrigens hinsichtlich der Berichterstattung aus meiner Sicht sehr gut - das möchte ich einmal herausstellen - erfüllt, dann auch tun.

Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Herbst. - Damit ist die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Ich lasse nunmehr über das weitere Verfahren abstimmen. Im Rahmen der Aussprache wurde eine Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine