Deswegen habe ich nichts gegen eine Anhörung im Ausschuss. Aber ich finde, es reicht, wenn der Minister und meinetwegen die Pflegekassen zu dem angehört werden, was sich im Land getan hat. Dazu können wir uns Bericht erstatten lassen. Aber ich wollte die Darstellung, dass wir hier seit nahezu 20 Jahren eine Entwicklung gesehen haben und ihr nicht begegnet sind, nicht so stehen lassen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt noch einmal Frau Lüddemann. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mir geht es so ähnlich wie Ihnen, Kollegin Grimm-Benne. Ich hatte eigentlich auch vor, den Redebeitrag jetzt nicht zu halten. Ich fühle mich aber durch Ihre Einlassungen doch dazu genötigt.
Wenn Sie meine erste Rede im Protokoll nachlesen, dann werden Sie wortwörtlich einen Passus finden, der besagt, dass sich im Land unheimlich viel getan hat. Es hat sich unheimlich viel in den Alten-, Pflege- und Seniorenheimen sowie Hospizen getan. Diese Formulierung werden Sie wörtlich wiederfinden.
Ich frage mich langsam, was ich falsch mache, sodass Sie mir permanent unterstellen, dass ich die Koalition und das Land schlechtreden würde. Mir geht es nur darum, dass man nicht bei dem stehen bleibt, was man erreicht hat, sondern dass man sich weiterentwickeln kann. Heute hatte ich das Gefühl, dass der Minister das an der Stelle tatsächlich auch so verstanden hat.
Wenn so viel passiert ist, dann verstehe ich nicht, warum sich die Koalition einem Fachtag verweigern will, der unter anderem das Gute, das wir in Sachsen-Anhalt geschaffen haben, in die Welt tragen soll. Das ist mir völlig unverständlich.
Hinsichtlich der Finanzen habe ich extra darauf hingewiesen, dass es uns darum geht, wenn wir schon die Möglichkeit haben, Geld vom Bund oder von den Krankenkassen zu bekommen, den Topf dann nicht quasi immer leerer zu machen, sondern das frei werdende Geld wieder für diese inhaltliche Sache nutzen zu können.
Ich glaube, wenn man etwas hören will, dann hört man es auch, auch wenn es gar nicht gesagt wurde. Insofern kann ich nur noch einmal unterstreichen, dass wir darum bitten, beide Anträge in den Sozialausschuss zu überweisen. - Danke.
Vielen Dank, Frau Lüddemann. - Nach der Debatte kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Es wurde eine Überweisung beantragt. Darüber lasse ich abstimmen. Wenn dieser Antrag keine Mehrheit finden sollte, dann lasse ich über die einzelnen Anträge abstimmen.
Wer ist grundsätzlich für eine Überweisung dieses Antrages? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab, vorliegend in der Drs. 6/3025. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Antragstellerin und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag nicht angenommen worden.
Wer stimmt dem Alternativantrag zu, vorliegend in der Drs. 6/3084? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das tun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Teile der Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Alternativantrag eine Mehrheit gefunden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 17.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es vergeht keine Landtagssitzung, in der wir uns nicht über Fragen der Personalentwicklung zum Teil mehrmals unterhalten. Das geschieht seit der Einbringung des ersten Personalentwicklungskonzeptes. Über dieses Thema wird stets sehr kontrovers verhandelt. Es geht dabei vor allem um den Umfang des Personalkörpers und um Strukturen.
So kontrovers wir diese Diskussion auch geführt haben, so haben wir, glaube ich, doch eine Gemeinsamkeit. Wir wissen, dass wir dem Personal in den letzten Jahren Erhebliches zugemutet haben.
Es gab eine drastische Reduzierung des Personalkörpers, Arbeitsverdichtung, ein tendenziell wachsendes Aufgabenspektrum und weniger Neueinstellungen.
Umso wichtiger ist es unter diesen Bedingungen, Formen - ich nenne es einmal so - der Anerkennungskultur zu finden.
Dazu gehört natürlich insbesondere, dass die Bediensteten für die von ihnen geleistete Arbeit anerkannt werden, dass sie also entsprechend ihrer Funktion bzw. ihrem Dienstposten, den sie wahrnehmen, bezahlt bzw. besoldet werden. Dazu gehört auch, dass der Bedienstete eine andere Perspektive hat, als nach fast 20 Jahren noch im Eingangsamt auf eine Beförderung zu warten.
Meine Damen und Herren! Unser Antrag ist in zwei Teile geteilt worden. In Teil 1 haben wir unter den Punkten 1 bis 5 Bereiche aufgezählt, in denen es nach unserer Meinung im Land erhebliche Defizite gibt. Im Teil 2 haben wir ein paar Vorschläge für den weiteren Umgang, die weitere Beratung und vor allen Dingen eben auch die weitere Begleitung durch das Parlament gemacht.
Hinsichtlich des ersten Abschnitts möchte ich aus Zeitgründen zwei Fakten nennen. Nach der Aussage der Landesregierung sind aktuell 5 145 Beschäftige der Landesverwaltung beförderungsfähig. Da die Landesregierung die Differenz ausgerechnet hat, indem sie den Stellenplan mit dem Ist-Personal verglichen hat, gehen wir davon aus, dass es sich bei den 5 145 Beschäftigen um Menschen handelt, die Aufgaben eines höheren Dienstpostens wahrnehmen, aber nicht entsprechend diesem Dienstposten besoldet werden. So verstehen wir diese Berechnung.
Ich will nur die Spitzenreiter im negativen Sinne nennen, auf die sich die 5 145 Beschäftigten verteilen. Der Spitzenreiter ist der Bereich Inneres und Sport. Dort sind 2 212 Bedienstete und zum Teil auch Beschäftigte, die höhergruppierungs- bzw. beförderungsfähig sind. Das sind 40 % aller Betroffenen. Auf Platz 2 folgt das Finanzministerium mit 923 Menschen, die einen höheren Dienstposten einnehmen und nicht danach bezahlt werden. Platz 3 belegt die Justiz. In diesem Ressort haben 901 Beschäftigte einen höheren Dienstposten, ohne dass sie entsprechend bezahlt werden.
unsere Zeit? Können wir es den Bediensteten zumuten, dass sie teilweise über Jahrzehnte hinweg bei jeder Beförderungsrunde zu hören bekommen: Es liegt nicht an deiner Beurteilung, es fehlt am Geld? Gleichzeitig sparen wir aber alljährlich Millionen im Topf der Personalverstärkungsmittel ein. Wie passt das, meine Damen und Herren, zusammen?
Ich habe ausgeführt, dass es fast jedes Ministerium betrifft. Ich möchte aber am Beispiel der Polizei noch einige vertiefende Fakten bringen. Wir wissen, dass es allein bei der Polizei ca. 1 600 Nichtbeförderungsfälle gibt, dass die Kolleginnen und Kollegen an der Grenze der Belastbarkeit arbeiten und dass das Reformchaos die Bediensteten nervenzerfetzend belastet.
Wie erschreckend sich die Stimmungslage in der Polizei darstellt, wurde uns durch die Reaktion vieler Bediensteter auf die Antwort des Innenministers im Rahmen der Fragestunde im Januar 2014 deutlich, als meine Kollegin Frau Hunger zur Beförderungssituation nachfragte. Der Innenminister machte damals zwei Äußerungen, die viele Polizistinnen und Polizisten auf die Palme brachten.
Zum einen sprach der Innenminister von „Einzelfällen“, in denen Bedienstete, die ein Ausschreibungsverfahren zur Beförderung gewonnen haben, nicht die entsprechende Besoldung bekommen.
Meine Damen und Herren! Die sehr große Anzahl dieser Einzelfälle, die sich daraufhin bei Frau Hunger gemeldet haben, hat das E-Mail-Fach von Frau Hunger platzen lassen. Diese Einzelfälle gibt es nahezu flächendeckend. Über das Thema wurde umfänglich im Intranet der Polizei diskutiert und der Herr Minister verfasste zur Klarstellung dieser Äußerungen einen offenen Brief an seine Bediensteten.
Zum anderen brachte eine zweite Äußerung eine große Anzahl von Bediensteten auf die Palme. Das war die Aussage des Innenministers, schuld daran sei in großen Teilen das Stellenhebungsprogramm, das im Zusammenhang mit der letzten Polizeireform durchgeführt wurde.
Nun muss ich sagen: Das stimmt zum Teil, zum Teil aber auch nicht. Es stimmt; denn viele haben auch geschrieben: Ja, wir waren auch vorher schon im Beförderungsstau; das Stellenhebungsprogramm hat uns gebracht, dass wir jetzt mehr sind und dass wir mit einer Vergütung nach der Besoldungsgruppe A 10 eine Aufgabe der Besoldungsgruppe A 12 erfüllen.
Ich möchte einiges vortragen, was dabei von den Einzelfällen angeführt wurde. Die Bediensteten schilderten, wie viele Jahre sie schon auf eine Beförderung warten, dass es ihnen zwar gelang, zum Teil wiederholt eine Ausschreibung zu gewinnen
und den Dienstposten zu erhalten, dass sie aber über Jahre hinweg nicht befördert wurden, sprich nicht die entsprechende Besoldung bekommen.
Es wurde berichtet, dass Beamtinnen und Beamte teilweise in erheblichen Größenordnungen andere Dienstposten besetzen und dafür zum Teil zwei Stufen unter der entsprechenden Besoldungsgruppe besoldet werden. Oder sie legten dar, dass sie sich aufgrund von Ausschreibungsverfahren zum Beispiel im Jahr 2011 bewarben, dass in der Folge nichts, aber auch gar nichts passierte, und dass sie im Jahr 2013 die Nachricht erhielten: Die Ausschreibung wird für null und nichtig erklärt, weil sich das Anforderungsprofil geändert hat.
Meine Damen und Herren! In den meisten Fällen hat sich nicht das Anforderungsprofil geändert, sondern das geschah schon in Vorbereitung der neuen Polizeistrukturreform. Denn es pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass diese Strukturreform auch dazu dient, einen ganzen Teil dieser Stellenhebungen wieder rückgängig zu machen.
Meine Damen und Herren! Ich verlasse den Bereich der Polizei. Gleichwohl muss ich abschließend bemerken, dass das die besten Voraussetzungen sind, um eine neue Polizeistrukturreform durchzuführen.
Ich möchte noch etwas Allgemeines sagen. Es ist festzustellen, dass die Landesregierung mit Beginn der Erstellung des ersten Personalentwicklungskonzeptes ihre Beförderungspraxis schrittweise umgestellt hat. Beförderungen sind nur noch im Rahmen der jeweiligen Beförderungskonzepte möglich, was zunächst nicht pauschal kritisiert werden kann, jedoch sind diese mit den Jahren immer intransparenter geworden - sie waren einmal im Personalentwicklungskonzept ganz konkret ausgewiesen - und die eingesetzten Mittel wurden tendenziell gekürzt, das heißt halbiert.
Wenn beispielsweise das Beförderungskonzept für das Jahr 2014 erst im April 2014 das Kabinett passiert, dann ist de facto das halbe Haushaltsjahr um, bevor der Beschluss in den Häusern greifen kann.
Fazit 2: Weil das nicht so bleiben kann, haben wir unter Abschnitt II aufgeführt, über welche Punkte wir in den Ausschüssen mit der Landesregierung diskutieren wollen. Ich möchte nur einige wenige davon nennen.
Unter Abschnitt II Punkt 3 wird die Landesregierung aufgefordert, die Ergebnisse der Evaluation des Landesbeamtenrechts in die Berichterstattung einfließen zu lassen. Hierbei ist die Landesregie