Vielen Dank. - Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Kollegin Frau Schindler. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist vielleicht im ersten Moment verwunderlich, dass eine kommunalpolitische Sprecherin zu diesem Thema spricht; aber genau dieses Thema ist in dem Zusammenhang ja mit angesprochen.
Es ist eine Aufgabe, die einerseits im Interesse des Landes ist, aber vor allen Dingen eine kommunale Aufgabe und eine Aufgabe, die vor Ort geregelt und getragen wird und für die Kommunen einen ganz besonderen Wert hat.
Es ist schon öfter angesprochen worden: Das Gesetz ist in einem langen Diskussionsprozess entstanden - lang natürlich auch deshalb, weil viele Beteiligte daran mitwirken und vor allen Dingen auch viele Beteiligte in diesem Prozess mitgenommen werden müssen. Die Analyse ist das eine, die Schlussfolgerungen und die Veränderungen daraus zu entwickeln das andere.
Da es aber dem Land auch weiterhin sehr wichtig ist, die Landkreise und kreisfreien Städte bei den ihnen obliegenden Aufgaben zu unterstützen, ist dieser Gesetzentwurf ein ganz wichtiger Meilenstein für diese Entwicklung.
Im Sinne der sozialen Vorsorge ist es immer das Anliegen der Landkreise und kreisfreien Städte, Menschen mit und in unterschiedlichen Problemlagen so gut wie möglich zu helfen und bei der Bewältigung ihrer Probleme zu unterstützen.
Es ist daher gut, dass die verschiedenen Beratungsangebote, wie jetzt in dem Gesetzentwurf vorgesehen, zusammengefasst werden und auch zusammen betrachtet werden sollen. Durch die verbindliche Zusammenlegung der Beratung kann, langfristig gesehen, nicht nur den Menschen selbst besser geholfen werden, sondern auch der niedrigschwellige Zugang zur Beratung, eine zielgenaue Verknüpfung verschiedener Bedarfe sowie eine präventive Betreuung ermöglicht werden, damit zukünftig Kosten vor allem für die Kommunen vermieden werden. Darüber hinaus können die Angebote und die Bedarfe vor Ort besser abgestimmt werden.
Wenn jetzt immer wieder gefordert wird, dass seitens des Landes in den Gesetzen und in den rechtlichen Vorgaben noch weitere und noch genauere Festlegungen gemacht werden müssen, dann sage ich als kommunalpolitische Sprecherin: Genau an diesem Punkt sprechen wir auch von kommunaler Selbstverwaltung. Die Strukturen sollten vor Ort gefunden und vor Ort auch festgelegt werden.
Die Änderung des Gesetzes ist keine isolierte Betrachtung der Beratungslandschaft und gar ihrer Träger, sondern eingebettet in eine Gesamtdiskussion über soziale Strukturen und Bedarfe in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Gerade die Finanzierung dieser Programme wurde in den letzten Jahren viel diskutiert. Es ist auch gesagt worden, dass angeblich die Demonstrationen erst dazu geführt hätten, dass der Gesetzentwurf nun vorliegt. Nein, auch der Wille, die Finanzierung weiterhin zu ermöglichen, war ausschlaggebend.
Seit 1996 erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Jugendhilfe Zuweisungen zur Unterstützung der Finanzierung dieser Aufgaben. Die Landesmittel sind bis zum Jahr 2014 stabil geblieben. Mit dem Gesetzentwurf werden nun die weitere Verpflichtung des Landes und auch die Höhe der Förderung festgelegt. Bei der Jugendhilfeplanung ist vor allen Dingen dies ein wichtiger Aspekt; denn es gibt zukünftig Planungssicherheit für die entsprechende Finanzierungsgrundlage auch hinsichtlich der Unterstützung des Landes.
Das ist in der Diskussion stets der ausschlaggebende Punkt gewesen. Denn die Landkreise haben zuallererst immer wissen wollen, wie viel Geld seitens des Landes zur Verfügung steht. Wir nehmen die Kommunen nun wieder in die Pflicht der Kofinanzierung, wie es bereits bis zum Jahr 2004 der Fall war. Ich weiß auch, welche Diskussionen vor Ort geführt wurden. Auch im Jugendhilfeausschuss meines Landkreises wurde der Vorwurf der Kürzung der Mittel der Jugendhilfe diskutiert. Dieser Vorwurf wurde direkt in Richtung des Landes ausgesprochen.
Nein, der Wegfall der Verpflichtung der Kofinanzierung im Jahr 2004 war vordergründig der erste große Wegbruch an finanziellen Mitteln in der Jugendhilfe.
besonders begrüßt - vor allem eine flexible Möglichkeit des Einsatzes der Mittel und eine entsprechende Anpassung der Mittel an die örtlichen Gegebenheiten. In den Gesetzentwurf wurde aufgenommen, dass auch Fachkräfte mit besonderer Erfahrung eingesetzt werden können. Bisher bestand stets das Problem, dass nur Fachkräfte mit der entsprechenden Ausbildung zur Verfügung gestellt wurden.
Wir haben mit dem Gesetzentwurf eine Basis für die Finanzierung und die Planung der Beratungsangebote und der öffentlichen Jugendhilfe in unserem Land. Wie mein Kollege Herr Rotter beantrage ich ebenfalls die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. Da Sie die Frage nach der Überweisung des Gesetzentwurfes bereits beantwortet haben, sei Ihnen die Zeitüberziehung verziehen. - Ich habe nur gleichlautende Überweisungswünsche gehört. Deshalb, denke ich, können wir darüber in einem Abstimmungsgang abstimmen.
Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Ausschuss für Finanzen überwiesen werden. Wer ist dafür, dass der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen wird? - Das sind Stimmen aus allen Fraktionen. Ist jemand dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.
Für eine positive Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eintreten und dessen Leistungskraft für Sachsen-Anhalt nutzen
Einbringerin des Antrages ist die Abgeordnete Frau Frederking. Sie haben das Wort und stehen schon am Pult - vorbildlich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist bekannt, dass Klimaschutz etwas kostet. Kein Klimaschutz ist unbezahlbar und kostet Leben. So geschehen im letzten Jahr auf den Philippinen: Der stärkste jemals gemessene Taifun hat Leben und Lebensräume genommen. Der Zusammenbruch des westantarktischen Eisschildes, lange befürchtet, ist nun nachweislich im Gang und ist wohl nicht mehr zu stoppen. Bei uns hat das Hochwasser Häuser und Infrastruktur zerstört.
Der Weltklimarat und der Club of Rome haben es auf den Punkt gebracht. Sie haben gesagt: Nur mit den erneuerbaren Energien kann der Klimawandel noch in halbwegs erträglichen und beherrschbaren Grenzen gehalten werden. Deshalb: Klimaschutz in den Mittelpunkt, Beenden des fossilen Wahnsinns und Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt und zügig!
75 % an erneuerbaren Energien im Strombereich, 90 % an erneuerbaren Energien im Wärmebereich und 95 % an erneuerbaren Energien in der Mobilität müssen noch geschafft werden. Ein Systemwechsel in der Energieversorgung ist noch lange nicht vollzogen. Das längste Stück des Weges liegt also noch vor uns. Wenn jetzt auf die Bremse getreten wird, dann wäre das fatal für den gesamten Transformationsprozess.
Der Strombereich hat schon gut vorgelegt. Bereits ein Viertel des Stroms ist regenerativ. Die Markteinführung ist abgeschlossen. Jetzt geht es um die Marktdurchdringung. Doch die Bundesregierung will mit dem von ihr vorgelegten Vorschlag für das Erneuerbare-Energien-Gesetz den Zubau der erneuerbaren Energien im Ausbau deckeln und mit massiven Förderkürzungen ausbremsen.
Das ist Klientelpolitik für klimaschädliche Kohlekraftwerke und die angeschlagenen Energiekonzerne, und zwar nach dem Motto: Kohle profitiert, Klimaschutz verliert. Das kann es nicht sein. Dagegen werden wir uns wehren.
Wir wollen ein EEG, das der Energiewende dient. Deshalb: keine Ausbaudeckel! Gerade bei Windkraft- und Biogasanlagen mit langen Planungsvorläufen, hohen Investitionen und Kreditfinanzierungen wäre die Unsicherheit für die Investoren viel zu hoch. Sie müssten nämlich befürchten, dass die Anlagen in eine Degressionsstufe fallen, die nicht Grundlage ihrer Kalkulationen ist. Auch die Banken würden das nicht mittragen. Wegen der Unsicherheiten fallen Projekte komplett aus.
Augenmaß agieren. Die Landesinteressen dürfen an dieser Stelle auch nicht verraten werden. Bei Solaranlagen ist die Vergütung inzwischen sehr niedrig. Große Preissprünge bei den Modulen sind nicht mehr zu erwarten. Deshalb ist für uns klar, dass auch in diesem Bereich der Deckel weg muss.
Auch die Regelung des Stichtags, bis zu dem das EEG 2012 noch greift, ist für die Investitionssicherheit von Relevanz. Die derzeit gültige Stichtagsregelung sieht vor, dass für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen die Genehmigung bis zum 23. Januar vorliegen muss.
Diese Stichtagsregelung lehnen wir ab, da sie das Vertrauen in die Verlässlichkeit des EEG untergräbt. Wir brauchen eine vernünftige Regelung, die einen investitionssicheren Übergang vor allem bei langfristig geplanten Projekten schafft und die auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen in der EE-Branche steht.
1 Milliarde € über das Zurückfahren der besonderen Ausgleichsregelung sparen. Das hatte er versprochen. Doch gehalten hat er genau das Gegenteil. Weitere Branchen können teilbefreit werden, sodass sich der Vorteil der Industrie aufgrund der Ausnahmen, der sich derzeit auf 5 Milliarden € beläuft, um weitere 2,5 Milliarden € erhöhen kann.
Nunmehr können sich auch Firmen von der Umlage befreien lassen, die Fantasieschmuck oder Panzer herstellen. Wir fordern, dass die Industrieprivilegien zurückgefahren werden. Wie ursprünglich vorgesehen müssen die Ausnahmen auf die Branchen begrenzt werden, bei denen trotz aller Effizienzsteigerungen die Energiekosten sehr hoch sind und die im internationalen Wettbewerb stehen.
Wie kann man das machen? Inzwischen sind die Ausnahmen in zwei Listen aufgeführt. Es gibt 219 Branchen, die ausgenommen werden können. Wir denken, das ist viel zu viel. Wir haben uns überlegt, wie man das besser machen kann.
Dabei sind wir auf die Liste von EU-beihilfefähigen Branchen gestoßen. Diese sind aufgeführt in der EU-Strompreiskompensationsrichtlinie. Das sind 15 Branchen. Dazu gehört die Aluminiumindustrie, die chemische Erzeugnisse produzierende Industrie sowie die Papier- und die Stahlindustrie. Ihnen ist es wichtig - deshalb liegt der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor -, dass wir auch unsere Chemiebranche schützen. Das wollen wir auch. Mit unserem Vorschlag, diesen 15 Branchen Ausnahmeregelungen zu gewähren, wäre das auch möglich.
ständischen Unternehmen sowie Privathaushalten zugute. Das eröffnet dann wiederum Spielräume für weitere Investitionen in ein umweltschonendes und zukunftsfähiges Energieversorgungssystem.