Die regionalen Planungsgemeinschaften sind nach dem derzeit gültigen Gesetz keine Planungsbehörde. Insofern müssen wir aufpassen, was wir öffentlich erklären, wenn wir sagen, wir gehen von vier auf drei. Eigentlich gehen wir von drei auf zwei oder von dreieinhalb auf zweieinhalb, um das einmal salomonisch auszudrücken.
Wir sind der Überzeugung, dass es überlegenswert ist, nicht alles, was derzeit im Landesverwaltungsamt wahrgenommen wird, auf das Ministerium zu übertragen, sondern auch einzelne Auf
Ich will die Landschaftsrahmenplanung benennen. Ich will benennen, dass wir - Herr Minister hat es ausgeführt; allerdings in anderer Richtung - die Frage der Zuständigkeiten für das Kataster noch einmal überdenken und gucken, ob das nicht auch an anderer Stelle sinnhafterweise - wenn es denn vernünftig ist; das muss man gut abwägen - verortet werden kann.
Wer außerdem aufmerksam verfolgt hat, was in anderen Ländern gerade passiert, hat mitbekommen, dass Mecklenburg-Vorpommern gerade die „unterirdische Raumordnung“ regelt. Ich habe auch geschmunzelt, als ich das gelesen habe. Es geht nicht darum, die Raumordnung unterirdisch zu machen. Es geht darum zu regeln, was unterhalb der Erde ist. Das ist jetzt in den Landesentwicklungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen worden. Dann würde ein Thema wie Fracking auch Gegenstand eines Landesentwicklungsplanes werden. Das ist schon etwas, über das wir noch einmal nachdenken sollten.
Bürokratieabbau ist so eine Sache. Gerade Planungsdinge haben natürlich ein gewisses Maß an Bürokratie als notwendige Voraussetzung, damit Sie am Ende auch rechtsstaatlich einwandfrei funktionieren. Wir wollen ja auch, dass Genehmigungen rechtssicher sind, damit es am Ende bei der Realisierung von raumordnerisch bedeutsamen Maßnahmen auch funktioniert und jeder, sowohl die Bürgerinnen und Bürger vor Ort als auch die Investoren, sich darauf verlassen kann, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Aber auch hier muss man kritisch anmerken, dass jedenfalls der jetzt vorliegende Gesetzentwurf noch nicht zu einer wesentlichen Entbürokratisierung führt. Bei raumbedeutsamen Vorhaben werden auch künftig drei Stellungnahmen von drei unterschiedlichen Stellen notwendig sein, übrigens genauso, wie das heute der Fall ist. Lassen Sie uns also auch da gemeinsam noch einmal schauen, ob wir den Gesetzentwurf, der gut ist, noch ein Stück weit besser mach können.
Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Hövelmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Frederking. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits deutlich wurde, haben wir es hier mit einem neuen Gesetz zu tun und nicht nur mit der Fortschreibung eines bestehenden Gesetzes. Das sollte für uns Ansporn sein, wirklich neue und innovative Aspekte aufzunehmen.
Spätestens nach den heutigen umfangreichen Debatten zum Hochwasserschutz ist klar, dass der Hochwasserschutz weiterhin zu den allgemeinen Grundsätzen der Raumordnung zur Landesentwicklung zählt.
Beim Hochwasserschutz sollte berücksichtigt werden, dass seit der Änderung des Hochwasserbegriffs in § 72 des Wasserhaushaltsgesetzes unter dem Begriff Hochwasser nicht nur der Schutz vor Überschwemmungen durch oberirdische Gewässer, also das klassische Hochwasser, fällt. Da es um normalerweise nicht mit Wasser bedecktes Land geht, zählen auch andere Ursachen, zum Beispiel dauerhaft hoch anstehendes Grundwasser, zum Hochwasser.
Das heißt, es sollten durch Festlegungen zum Hochwasserschutz nicht nur Überschwemmungsgebiete, sondern auch Vernässungsgebiete in den regionalen Entwicklungsplänen dargestellt werden, um auch die Vernässung bei der Ausweisung von Baugebieten berücksichtigen zu können.
Ein einheitliches Konzept für die Vernässungsgebiete im Land sollte auch im Sinne des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme“ sein, der sich um adäquate Lösungen für die Vernässungsproblematik bemüht. Ansonsten hätte man sich diesen parlamentarischen Aufwand sparen können. Darüber hinaus müsste darüber beraten werden, inwieweit auch hochwassergefährdete Gebiete bei der Raumordnung Berücksichtigung finden sollten.
Nun zum Thema Windenergie. Trotz einer großen Anzahl von 2 487 Windenergieanlagen und beachtlichen 4 040 MW installierter Leistung ist selbst Sachsen-Anhalt noch weit entfernt vom einst verkündeten Landesziel von 6 000 MW und weit entfernt von einem Windenergieertrag, der in einer 100%-Erneuerbare-Energien-Welt erforderlich wäre.
Das bedeutet, dass noch mehr raumordnerische Flächen als heute für die Windenergienutzung gesichert werden müssen. Die Energiewende ist gewollt und sie ist unabdingbar. Dann müssen auch jetzt konsequent die erforderlichen Schritte bei der Raumordnung eingeleitet werden.
Wir schlagen vor, dass in diesem Gesetz ein quantitatives Flächenziel für den auszuweisenden Landesflächenanteil gemacht wird, der für die Wind
energienutzung als Vorrang- und Eignungsgebiete zur Verfügung steht. Die damalige Landesregierung unter Schwarz-Gelb hatte für Hessen 2 % der Landesfläche für die Windenergienutzung vorgesehen und im Gesetz festgeschrieben.
In Sachsen-Anhalt sind mehr als 1 % der Fläche als Raumordnungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen. Allerdings stehen in SachsenAnhalt sehr viele Anlagen außerhalb der Vorrang- und Eignungsgebiete. Es sind rund 1 100 Anlagen, also rund 45 % der bestehenden Anlagen.
Ein Repowering dieser Anlagen, das heißt ihr Ersatz durch leistungsfähigere, ertragsstärkere und in der Regel natürlich größere Anlagen, muss möglich sein, kann aber nur auf ausgewiesenen Flächen durchgeführt werden. Deshalb ist es gut, dass der Gesetzentwurf die Pflicht zur Ausweisung von Repoweringgebieten in den regionalen Entwicklungsplänen vorsieht.
Bioenergie- und Photovoltaikanlagen tauchen in dem Gesetzentwurf und auch im Raumordnungsgesetz des Bundes nicht auf. Aber gerade bei Biogasanlagen sollte überlegt werden, diese bei der Raumplanung zu berücksichtigen und insbesondere auch solche Kriterien in die Waagschale zu werfen wie Substratproduktion, Transporte und die Entsorgung der Gärreste.
Gewählte Landrätinnen und Bürgermeisterinnen sind Mitglieder der Regionalversammlungen. Dieses findet in der Praxis auch oft statt. Sie sind Mitglieder, lassen sich oft vertreten und werden von der Verwaltung vertreten. Doch die Verwaltung hat nicht den Auftrag, das Meinungsbild der Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Planungsregion abzubilden.
Wir fordern deshalb eine Ablösung dieser Vertretungsregelung. Denkbar ist, dass die Mitglieder der Regionalversammlung zeitgleich mit der Kommunalwahl direkt oder die Stellvertretungen von den Kreistagen oder Stadträten gewählt werden. Es könnte auch auf die Möglichkeit der Stellvertretung ganz verzichtet werden.
Wir plädieren damit für eine stärkere Demokratisierung der Regionalplanung. Hierfür sollten wir gemeinsam an einer guten Lösung arbeiten. - Darf ich noch einen Punkt ansprechen?
Wir haben darüber gesprochen, dass die Aufgaben des Landesverwaltungsamtes an das Ministerium abgegeben werden. Wie die Straffung der Zuständigkeiten im Einzelnen wirken wird, sollte dann noch diskutiert werden, insbesondere was größere Raumordungsverfahren angeht. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Frederking. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Lienau. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon angedeutet, dass es mit Sicherheit noch etlichen Beratungsbedarf gibt. Deshalb wollen wir als CDU-Fraktion schnell eine Anhörung durchführen, um dem in Ruhe Rechnung tragen zu können.
Ich teile die Einschätzung und Bewertung meines Kollegen Hövelmann. Ich denke, wir haben mit dem Gesetzentwurf eine sehr gute Beratungsgrundlage. Ich möchte noch einmal kurz darauf hinweisen, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass diese Gesetzesinitiative notwendig wurde.
Im Zuge der Föderalismusreform wurden die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes neu geordnet. Der Regelungsbereich der Raumordnung wurde aus der Rahmengesetzgebung in den Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung übertragen.
Der Bund hat teils mit identischem Inhalt das Raumordnungsgesetz auf der Basis der veränderten Verfassungslage mit Wirkung vom Dezember 2008 und vom Juni 2009 novelliert. Daraus ergibt sich für die Länder das Erfordernis, ihre Planungsgesetze an das veränderte Raumordnungsgesetz des Bundes anzupassen. Genau darauf haben sich die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag vom April 2011 verständigt.
Derzeit laufen einige Bestimmungen im Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt leer, nämlich in den Bereichen, in denen das Raumordnungsgesetz des Bundes gilt. Das ist nicht im Interesse der Klarheit und Entscheidungstransparenz im Lande. Im Kern geht es im Landesentwicklungsgesetz also darum, Landesrecht zu straffen, indem Regelungen entfernt werden, die inzwischen bereits im Raumordnungsgesetz des Bundes geregelt sind.
Was sind aus unserer Sicht die Schwerpunkte der Gesetzesinitiative? - Meine Damen und Herren! Die Größe des Landes Sachsen-Anhalt, die Bevölkerungsentwicklung und auch die technischen Möglichkeiten verlangen und ermöglichen die Anpassung von Verwaltungsstrukturen. Herr Hövelmann, Sie sagten, es sind keine vier Behörden; das ist sicherlich richtig. Aber es sind trotzdem vier Entscheidungsebenen.
Sachsen-Anhalt ist neben Rheinland-Pfalz das einzige Flächenland, das sich hier vier Planungsebenen leistet. In Sachsen und Thüringen reichen drei, in Brandenburg und Niedersachsen zwei, in
Schleswig-Holstein, das mit dem Land SachsenAnhalt vergleichbar ist, nur eine. Wir müssen in Sachsen-Anhalt bereit sein, zumindest auf eine Planungsbehörde zu verzichten. Dies sieht der Gesetzentwurf vor; das begrüßen wir ausdrücklich.
Weiterhin begrüßt die CDU-Fraktion die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und klare Fristen bei den Verfahren im Planungsrecht. Wir sagen ganz klar, wir wollen einen breiten Konsens im Vorfeld statt einer anschließenden Konjunktur von Schlichtungsverfahren. Die Betroffenen sollen bei Planentscheidungen besser mitgenommen werden. Ich hoffe, dass das wirklich dazu führt und auch der Versachlichung bei der Planung von Vorhaben dient.
Dieser Diskussionsprozess läuft derzeit auch auf anderen Ebenen. Die Innenministerkonferenz wird auf Betreiben der Ministerpräsidentenkonferenz in Zusammenarbeit mit den für Raumordnung zuständigen Ressorts bis Ende dieses Jahres Vorschläge für eine weitere Verfahrensbeschleunigung im Planungsrecht machen.
Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt zu einem Punkt, der aus meiner Sicht einen Schwerpunkt der Gesetzesinitiative bildet. Das ist die Einführung eines automatisierten Raumordnungsinformationssystems - das ist ein schwieriges Wort -, abgekürzt ARIS.
Bisher werden die Datenbestände wie Raumordnungskataster, Raumbeobachtung, Landesentwicklungsplan, regionale Entwicklungspläne und vor allem auch die Bauleitplanung parallel geführt. Auf ARIS, das bei der obersten Planungsbehörde geführt werden soll, haben alle Ebenen Zugriff - ich betone: es haben alle Ebenen Zugriff - und sind für ihren jeweiligen Bereich auch eintragungsberechtigt. Ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt.
Das verbessert die Übersicht, setzt aber auch voraus, dass alle den Datenbestand fortwährend auf dem aktuellen Stand halten. Dies dient aus meiner Sicht der Bündelung der Daten und Informationen und macht sie vor allen Dingen deckungsgleich. Somit ist das, wie es der Minister schon sagte, ein wirklich moderner E-Government-Ansatz.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir im Land, gerade zum Beispiel bei der Digitalisierung von Bebauungsplänen oder der verbindlichen und unverbindlichen Bauleitplanung insgesamt, noch eine riesengroße Aufgabe haben, um einen solchen Topf oder einen solchen Pool überhaupt zu füllen. Wir haben in den Landkreisen und Kommunen ganz unterschiedliche Situationen.
Oft finden wir in der Verwaltung nur Papier vor. Das heißt, wir schaffen mit dem zukünftigen Gesetz einen sehr modernen Ansatz. Aber der muss dann auch wirklich mit Leben erfüllt werden. Der Vorteil ist, dass wir dann - ich sage es einmal ganz
einfach - deckungsgleich verschiedenste Themen übereinander legen können und schnell und effizient Entscheidungen herbeiführen können. Ich halte das für einen ganz großen Fortschritt. Aber er wird nur dann wirken, wenn wir ihn mit Leben erfüllen.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. - Ich glaube, es reicht, wenn ich mich dem Antrag meines Kollegen Hövelmann anschließe.
Vielen Dank. - Die Debatte ist damit beinahe beendet. Es gibt eine Frage des Kollegen Rothe. Richtet sich die Fragen an den Kollegen Lienau? - Herr Lienau, können Sie noch einmal zum Rednerpult zurückkommen? Ich hatte den Kollegen Rothe übersehen. Er würde Ihnen gern eine Frage stellen.
Vielen Dank, Herr Kollege Lienau. Nachdem Herr Dr. Köck den Wunsch der Städte Aschersleben und Seeland, in die Planungsregion Harz zu wechseln, erwähnt hat, möchte ich Sie fragen, ob Sie bereit sind, im Rahmen der Anhörung im Ausschuss dieses Anliegen zu behandeln, also Vertreter der beiden Städte dazu einzuladen. Ich mache darauf aufmerksam, dass es für die doppelte Zugehörigkeit eines Landkreises zu einer Planungsregion ein Vorbild gibt, nämlich den Landkreis Mansfeld-Südharz.