Protocol of the Session on February 28, 2014

(Beifall bei der LINKEN)

Damit die Sozialdemokraten nicht denken, dass ich nicht über sie rede, sondern nur über die CDU, komme ich jetzt zu Ihnen.

(Herr Scheurell, CDU, lacht)

Bei der SPD läuft das ein bisschen anders. Bei der SPD gestaltet sich die Schulentwicklungsplanung

ein Stück weit in einer anderen Weise zu einem persönlichen Kommunalwahlkampf, indem man nämlich zum Verkünder froher Kunde vor Ort wird.

Herr Minister, Herr Born für den Landkreis Mansfeld-Südharz, Frau Schindler. Wenn mir die Zeit bleibt, dann kann ich die Zeitungsartikel auch gern noch vorlesen. Das erspare ich mir jetzt.

Die Schulentwicklungsplanung ist keine Privatsache und schon gar nicht dafür vorgesehen, sich persönlich in ein vermeintlich gutes Licht zu rücken. Ausnahmegenehmigungen, Herr Minister, sind nicht deswegen in der Verordnung verankert worden, damit der SPD-Minister SPD-Abgeordneten einen Gefallen tut.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Frau Feußner, CDU)

Dann habe ich der Zeitung entnommen, dass der CDU-Fraktionsvorsitzende sich darüber geärgert und einen Brief geschrieben hat.

(Herr Schröder, CDU: Ja!)

Herr Schröder, hören Sie auf, Briefe zu schreiben. Fassen Sie hier Beschlüsse. Das wäre notwendig.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will an dieser Stelle noch einen Punkt ansprechen, der bisher in den Debatten keine Rolle gespielt hat, der aber jetzt zunehmend zu einem Problem wird. Das ist das Thema Anfangsklassen. Wir haben eine neue Verordnung zur Schulentwicklungsplanung. Aber wir haben keine neue Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen.

Herr Minister, es ist absolut überfällig, eine neue Verordnung vorzulegen, weil wir nämlich ansonsten nicht in der Lage sind, vor allen Dingen aber die Planungsträger vor Ort und die Schulen vor Ort nicht, auf der Basis der neuen Schulentwicklungsplanung für das kommende Schuljahr Anfangsklassen zu bilden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kann doch nicht sein, dass die Planungsträger, die Schulen, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern nicht wissen, in welcher Schule ihr Kind im kommenden Schuljahr eingeschult wird. Dieser Zustand muss schnellstmöglich aufgelöst werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden darauf drängen, dass unser im Dezember von Ihnen in die Ausschüsse überwiesener Antrag so schnell wie möglich hierher in den Landtag zurückkehrt. Dann werden Sie noch einmal in einer Abstimmung Farbe zu bekennen haben. Das betrifft dann nicht nur die Abgeordneten aus dem Harz oder aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz, sondern die Abgeordneten der gesamten Koalition. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Höhn. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dorgerloh.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist allen in diesem Haus bewusst, dass die Aufstellung von Schulentwicklungsplänen vor Ort keine einfache Aufgabe für die Träger ist. Insbesondere die Zusammenführung von Schulen erzeugt vor Ort Betroffenheit. Dies sind keine einfachen Diskussionen und keine einfachen Entscheidungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das waren die ersten beiden Sätze meiner Rede vom Dezember. Das werden Sie sicherlich bemerkt haben. Sie sind aber nach wie vor gültig.

Es gilt, bei dieser wichtigen Frage der Schulentwicklungsplanung eine Vielzahl von Perspektiven zu beachten. Dazu gehören auch die Frage nach der Qualität der Schule sowie die Frage nach der Finanzierbarkeit von Schulstrukturen - nicht nur für das Land, sondern auch für die Schulträger - bei der Ausstattung und Erhaltung bzw. Modernisierung von Schulgebäuden.

(Zustimmung von Frau Schindler, SPD)

Es dient der Sache, wenn wir uns bei aller verständlichen Emotionalität sachlich und fair dem Thema stellen. Populismus macht die Aufgabe nicht leichter und die Sachlage meist nicht klarer.

(Zustimmung bei der SPD)

Es ist deshalb gut, dass im Rahmen dieser Debatte das Thema aufgegriffen wird. Das bietet die Möglichkeit, zum aktuellen Stand der vorliegenden Schulentwicklungspläne sowie zu den öffentlichen geführten Diskussionen noch einmal Stellung zu nehmen und manches auch geradezurücken, was durch die unterschiedlichsten Äußerungen derzeit nicht richtig dargestellt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Landtagssitzung am 13. Dezember 2013 habe ich mich bereits ausführlich zur neuen Schulentwicklungsplanungsverordnung geäußert. Lassen Sie mich in Anknüpfung daran nun darlegen, was zwischenzeitlich passiert ist.

Inzwischen haben zwölf von 14 Trägern der Schulentwicklungsplanung umfassende Beschlüsse gefasst. Zum großen Teil liegen diese dem Landesschulamt auch vor. Wir haben uns das Ziel gesetzt, die Genehmigungsbescheide im März zu versenden. Das heißt auch, dass wir nicht warten, bis alle Landkreise beschlossen haben, wie ich es kürzlich hören musste. Vielmehr gilt, wer ordentlich innerhalb der vereinbarten Fristen beschlossen hat, bekommt jetzt auch zeitnah eine Antwort und einen gültigen Bescheid.

Von den zwei ausstehenden Planungsträgern hat einer seinen Schulentwicklungsplan in überwiegenden Teilen beschlossen. Im Landkreis Mansfeld-Südharz wird deshalb nachzuarbeiten sein.

Ein Landkreis, nämlich der Burgenlandkreis, hat noch keinen Beschluss gefasst. Der Landrat legte gemäß § 51 Abs. 3 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt gegen den Beschluss des Kreistages Widerspruch ein. Der Kreistag muss sich demnach erneut mit der Schulentwicklungsplanung befassen. Wir lassen in beiden Fällen nicht locker, sondern begleiten diesen Prozess weiter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man einige Wortmeldungen der letzten Tage zur Kenntnis nimmt, dann kann man manchmal nur staunen, nicht zuletzt, weil wir von zwölf der 14 Schulentwicklungsträger eine von Kreistagen oder Stadträten verabschiedete Planung vorgelegt bekommen haben. In den allermeisten Fällen ist ordentlich gearbeitet worden. Man kann sich die vielen Diskussionen vor Ort lebhaft vorstellen, die hinter manchen auch schmerzhaften Entscheidungen stehen.

Deshalb sage ich hier ganz klar und deutlich: Keiner wird bevorzugt, nur weil er später beschlossen hat oder meint, nicht beschließen zu müssen. Keiner wird benachteiligt, nur weil die Planungen fristgerecht und ordnungsgemäß abgegeben wurden. Die Verordnung gilt für alle gleich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie gehen wir jetzt konkret mit den vorliegenden Plänen um? - Auch hierzu wiederhole ich, was ich im Kern schon im Dezember 2013 im Landtag gesagt habe. Alle Schulen werden genehmigt, solange sie die erforderliche Mindestschülerzahl nachweisen können. Erst wenn das nicht mehr der Fall ist, muss der Schulträger seine Planung fortschreiben.

Müssen wegen fehlender räumlicher Voraussetzungen zeitlich befristete Außenstellen eingerichtet werden, erfolgt im Vorfeld eine sorgfältige schulfachliche Prüfung. Auch das steht schon in der Verordnung.

Daneben lässt die Schulentwicklungsplanungsverordnung den Planungsträgern und der Schulbehörde Spielräume, die Abweichungen von den erforderlichen schulischen Mindestgrößen zulassen, wenn zum Beispiel die Wegebeziehungen im Schulnetz das erforderlich machen. Das ist nicht neu, sondern das steht alles schon in der Verordnung, so wie sie vom Bildungsausschuss im Mai beschlossen wurde.

Das Landesschulamt und das Ministerium sehen sich seit Wochen die eingereichten Planungen genau an. Jeder einzelne Antrag wird intensiv und sorgfältig geprüft. Gelegentlich sind unsere Fach

leute auch vor Ort und schauen sich in kritischen Fällen die Einrichtung und auch die Wegebeziehungen persönlich an. Jede Entscheidung soll am Ende einer fachlichen Prüfung standhalten können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Repetitio est mater studiorum, heißt es im Bildungsbereich. Deswegen sage ich hier auch zum wiederholten Male entgegen anderslautenden Auslegungen Folgendes: Es können so lange Anfangsklassen gebildet werden, wie die Gesamtschülerzahl der Schule den Vorgaben entspricht. Das heißt ganz praktisch, stimmt die Gesamtschülerzahl der Schule im betreffenden Schuljahr, darf die Mindestschülerzahl für die Anfangsklasse vom Richtwert abweichen.

Nichts anderes hat im Übrigen Silke Schindler auch vor Ort gesagt. Wir haben uns dazu noch einmal ausgetauscht. Das alles ist auch im Dezember hier schon gesagt worden. Deswegen konnte das von jedem, der sich in die Debatte einbringen will, vor Ort auch gesagt werden.

Ich will aber auch deutlich sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es auch eine Verantwortung der Schulträger gibt. Sie wird unterschiedlich gut wahrgenommen.

Es gibt durchaus Schulträger im Land, auch in dünn besiedelten Regionen, die mit der neuen Verordnung kaum Probleme haben, weil sie sich seit einigen Jahren schon an dem orientiert haben, was der Regelfall sein sollte, nämlich eine Grundschule mit 60 Kindern. Die Zahl und Mindestgröße ist so neu nicht. Es gibt aber auch Gegenden, in denen man sich derart an die Ausnahme gewöhnt hat, dass man sie möglicherweise inzwischen für den Normalfall hält.

Es gibt auch Schulträger, die im Verlauf der Planung und im Ergebnis der Erörterungen vor Ort Schulen stabilisieren konnten. Auch das ist ja verantwortliche Planungsarbeit. Zum Beispiel erhält die Gemeinde Salzatal im Saalekreis alle Schulen durch eine ordentliche Veränderung der Schulbezirke. Auch die Grundschule Brunau im Landkreis SAW wurde so gesichert.

(Zuruf von Herrn Krause, Salzwedel, DIE LINKE)

Wir kennen Standorte, an denen möglicherweise diese Überlegungen noch nicht intensiv vorgenommen worden sind. Aber das ist auch ein Teil der Planungsarbeit. Das sind Regionen, in denen man noch einmal helfen wird, die Hausaufgaben vor Ort zu machen, bevor man mit Fingern auf andere zeigt. Wir werden da jedenfalls beraten, wir werden da zur Seite stehen und werden auch Hinweise geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich im Rahmen dieser Debatte nicht nur auf

die schulplanerischen Aspekte eingehen, sondern einmal auf die schulische Qualitätssicherung und Entwicklung im Kontext der Schulgrößendebatte verweisen. Auch das habe ich im Dezember schon im Kern vorgetragen. Die Frage war zwischenzeitlich auch Thema in den Ausschüssen.

Bei aller Sorge um kleine Grundschulen darf die Frage der Unterrichtsversorgung und der Qualität der Schule nicht unter den Tisch fallen. Schulqualität gerade auch in den Grundschulen ist ein Schlüsselthema für eine erfolgreiche Schule.

(Zustimmung bei der SPD)

Diesen Aspekt hören wir viel zu selten in der bisherigen Diskussion. Drei wesentliche Stichpunkte will ich dazu kurz benennen:

Erstens: die Breite der Stundentafel. Die Stundentafel sieht in der Grundschule bereits acht Unterrichtsfächer vor - Deutsch, Mathematik, Sachkunde, Gestalten, Musik, Sport, Englisch, Ethik/Religion -, aber darüber hinaus auch unterrichtsspezifische Angebote. Dazu sind mehr als zwei Fachlehrer notwendig.

Oft ist jetzt die Rede von jahrgangsübergreifendem Unterricht. Abgesehen davon, dass wir diese Möglichkeit schon seit Jahren an unseren Schulen haben und dass sie von Eltern und Lehrern sehr zurückhaltend angenommen wird, muss man sich klarmachen, was es praktisch heißt, wenn nur noch zwei Lehrkräfte an einer Kleinstschule arbeiten: nämlich dass eine Lehrkraft mindestens vier Fächer für bis zu vier unterschiedliche Jahrgänge in einem Lehrverband unterrichtet.