Nicht zu vergessen ist die ungeheure Leistung der Hebammen im Bereich der nachgeburtlichen Betreuung. Die Familien vertrauen dem Wort der Hebammen - anders als dem Jugendamt - und lassen sie ohne Befremden in ihre Wohnung. Damit haben die Hebammen Einblicke, die wir für den Kinderschutz benötigen. Sie arbeiten eng und auf Augenhöhe mit den Eltern zusammen. Nur so funktioniert Vertrauen. Das ist der beste Kinderschutz.
Für die Umsetzung der Tätigkeiten der Hebammen im Rahmen der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ sind Land und Kommunen in der Verantwortung. Diesbezüglich fordern wir ein, dass die bestehenden Probleme benannt und abgestellt werden. Unsere Kollegin Cornelia Lüddemann hat zur Ankündigung des Antrages getwittert - ich zitiere -: „Hebammen brauchen unsere Hilfe.“
Diesem Satz möchte ich bedingt widersprechen. Ich möchte in Umkehrung desselben sagen: Wir brauchen die Hebammen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Kollegin Zoschke. - Als nächste Rednerin spricht für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Grimm-Benne.
sich dafür ein, dass Schwangere frei wählen können, wo und unter welchen Bedingungen ihr Kind zur Welt kommen soll. Dazu brauchen wir - das ist schon mehrfach gesagt worden - ein vielfältiges Angebot. Neben den Geburtshilfeabteilungen der Krankenhäuser sollen sich Schwangere auch dafür entscheiden können, ihr Kind zu Hause oder im Geburtshaus auf die Welt zu bringen.
Freiberufliche Hebammen sind für alle werdenden Mütter ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung. Für Schwangere und für junge Mütter ist die Hebamme vor und nach der Geburt oft eine enge und wichtige Ansprechpartnerin.
Deshalb - es ist schon gesagt worden - sind wir auch Vorreiter bei der Umsetzung der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ über Familienhebammen gewesen. Wir wussten, dass dort die enge Verbundenheit zwischen Mutter und Kind uns anzusetzen hilft, die Erfahrung der Hebammen zu nutzen, um mittlerweile hier im Lande 31 Familienhebammen zu haben.
Deshalb muss die Vergütung von Hebammenleistungen so gestaltet sein, dass freiberuflich tätige Hebammen von ihrem anspruchsvollen und wichtigen Beruf gut und angemessen leben können.
Eine mögliche Gefährdung dieses Berufsstandes ist nicht im Interesse der Frauen und auch nicht im Interesse der SPD-Landesfraktion und der SPDBundestagsfraktion. Deshalb hat die SPD in den Koalitionsvertrag die folgenden Formulierungen aufgenommen:
„Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen.“
Das Risiko der steigenden Versicherungsprämien wurde von der letzten Bundesregierung auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen. Das ist der Knackpunkt.
Die Neueinführung des § 134 SGB V hat dazu geführt, dass die Krankenkassen die steigenden Prämien der Hebammen seitdem bei den Honorarvereinbarungen auszugleichen haben. Seitdem steigen die Prämien ins Unermessliche. Es wurde damals eben keine Lösung gefunden für den Fall, dass sich immer mehr Versicherer aus dem Markt der Berufshaftpflichtversicherung zurückziehen und es möglicherweise in Zukunft gar keinen Schutz für die Hebammen mehr geben könnte.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2010 aufgefordert zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für ärztliche und nichtärztliche Berufe im Gesundheitssystem insgesamt auf
einen größeren Personenkreis verteilt werden kann, um drastische Kostensteigerungen durch steigende Versicherungsprämien für einzelne Leistungserbringer zu vermeiden.
Darüber hinaus - deswegen bin ich der festen Überzeugung, wir brauchen keine Bundesratsinitiativen mehr, weil das auch viel zu lange dauern würde - ist bereits eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Ich glaube, dass auch Frau Bull das meinte, als sie sagte, dass es einer Bundesratsinitiative nicht mehr bedarf. Wir haben vielmehr im ersten Quartal 2014 den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zu erwarten.
Daran haben die Hebammenverbände mitgearbeitet. Daran haben auch das Bundesjustizministerium, das Bundesfinanzministerium sowie das Bundeswirtschaftsministerium und der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft mitgearbeitet.
Deswegen ist es auch kein Vertrauensbeweis an Gröhe, wenn man jetzt diesen Bericht abwartet. Vielmehr erwarten wir davon Handlungsempfehlungen, die eng mit dem Bundesverband der Hebammen abgestimmt sind.
Zum Beispiel ist ein ganz wichtiger Vorschlag dort - ich finde, den muss man diskutieren - die Verjährungsfrist. Frau Lüddemann, es gibt nur bei den Hebammen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Bei allen anderen medizinischen Fällen ist es eine Zehnjahresfrist.
Deswegen ist die Frage - das ist auch eine Forderung des Bundesverbandes der Hebammen -: Warum wird das nicht einheitlich angepasst?
Die Niederlande und Belgien machen uns vor, wie man die Kosten deckeln kann. Dort fordert man im Schadensfall nicht Millionenentschädigungen, sondern die Versicherung haftet bis zu einer bestimmten Schadenssumme. Das führt zumindest in Belgien und auch in den Niederlanden dazu, dass der Versicherungsbeitrag bei 350 € pro Monat für freiberufliche Hebammen liegt und damit auch erschwinglich ist. Ähnlich ist es in Belgien. Dort zahlen freiberufliche Hebammen deutlich unter 1 000 € im Jahr.
Also: Das sind nicht nur Ideen, sondern schon Vorschläge, die dann auch umgesetzt werden müssen. Heute war in der „Volksstimme“ zu lesen, dass auch der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn dies fordert, um wieder zu vernünftigen Beiträgen zu kommen. Deswegen folgen wir dem Minister. Ich denke, dass wir keine Bundesratsinitiative starten sollten und dass man keinen Aktionismus betreiben sollte.
Aber, Frau Lüddemann, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass wir das aufgrund Ihres Antrags noch einmal im Ausschuss bereden können.
Und an die LINKE gerichtet: Wir hatten überlegt, den Punkt 3 Ihres Antrags aufzunehmen. Aber da wir mit unserem Antrag ohnehin den Minister auffordern wollen, eine Berichterstattung zu machen, sind wir der Auffassung, dass man dann auch die Tätigkeit der Familienhebammen noch einmal diskutieren könnte, zumal mittlerweile die Bundesinitiative ausgelaufen ist und man in den einzelnen Landkreisen sieht, wie schwer es den Familienhebammen fällt, mit den Jugendämtern entsprechende Finanzierungsvereinbarungen zu treffen. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Kollegin Grimm-Benne. - Wir fahren in der Aussprache fort. Es könnte für die Einbringerin noch jemand sprechen. - Von dieser Seite wird auf einen weiteren Redebeitrag verzichtet.
Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. Zu dem Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegen zwei Änderungsanträge vor: ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. In dieser Reihenfolge lasse ich darüber abstimmen.
Ich möchte nur sicherstellen, dass Sie vernommen haben, dass wir den Punkt 3 aus dem Änderungsantrag der LINKEN in unseren Antrag übernommen haben. Das hatte ich im Verlaufe der Einbringung dargestellt.
Sie wollen, dass wir, wenn wir am Ende über Ihren Antrag abstimmen, den Punkt 3, der mit den Worten „eine detaillierte Aufstellung der Situation sowohl der Geburtshilfe“ beginnt, zum Bestandteil Ihres Antrages machen. - Gibt es noch weitere Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen ab über die beiden Änderungsanträge zu einem veränderten Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2804 mit der zusätzlichen Aufnahme einer Textpassage, die sich im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE unter Punkt 3 findet. In Ordnung? - Gut.
Dies berücksichtigend, möchte ich nunmehr über die vorliegenden Änderungsanträge abstimmen lassen. Zuerst möchte ich über den Änderungs
antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2841 abstimmen lassen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Antragstellerin selbst. Wer stimmt dagegen? - Das sind die anderen Fraktionen. - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat der Änderungsantrag nicht die erforderliche Zustimmung erhalten.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zu dem Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE abstimmen, der soeben um den angesprochenen Punkt 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE erweitert worden ist. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ist die Verunsicherung gelungen?
- Ja. Zur Verdeutlichung: Ich stelle jetzt den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/2845 zur Abstimmung. Damit soll der Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der eben wie erläutert ergänzt worden ist, geändert werden, wenn er eine Mehrheit bekommen sollte.
Dann lasse ich genau darüber, über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind weite Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.
Ich lasse nunmehr über den geänderten Ursprungsantrag abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind einzelne Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Weitere Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: