Protocol of the Session on February 27, 2014

(Herr Felke, SPD: Oh!)

Eine Abklingzeit für Bereiche, in denen Interessenkollisionen bestehen, ist eine gute Möglichkeit, um die Akzeptanz für Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft zu erhöhen. - Herzlichen Dank.

Zum Abschluss würde ich gern noch die Überweisung des Gesetzentwurfs nicht nur in den Ausschuss für Finanzen, sondern auch in den Ausschuss für Recht und Verfassung beantragen wollen, weil er aus meiner Sicht systematisch dorthin hingehört. Dort sollten wir uns noch einmal darüber unterhalten. - Danke schön.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Striegel. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Borgwardt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte es kurz machen. Die von der Landesregierung vorgelegte Änderung des Mi

nistergesetzes ist hier ausgiebig dargestellt worden. Wir sind der Meinung, dass der Gesetzentwurf nach der heutigen ersten Lesung in den Finanzausschuss überwiesen werden sollte. Das ist offensichtlich unstrittig. Die Lektüre der Debatten über die vorhergehenden Änderungen des Ministergesetzes machte deutlich, dass die Vorhaben immer nur im Finanzausschuss waren. Ich will das einfach nur einmal mitgeben.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Man kann ja auch einmal neue Wege gehen!)

- Wir sind doch offen für neue Wege. Aber man kann auch einmal darauf hinweisen, sehr geehrte Frau Dr. Klein, wie das einmal war. Das ist genauso legitim.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Eben! - Herr Henke, DIE LINKE: War!)

Ich möchte gern noch zwei Bemerkungen machen. Auch die CDU-Fraktion ist sehr wohl der Meinung, dass man einmal über § 8 reden kann. Das sollte man dann im Ausschuss auch tun.

Ich will nur zwei Hinweise geben. Einer richtet sich an Herrn Striegel. Mir fallen auch andere Namen außerhalb der CDU ein.

(Herr Striegel, GRÜNE: Was?)

- Ja, sicher. Da gibt es auch einige bei Ihnen

(Zuruf von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE)

und einige woanders, die man auch nennen könnte. Aber wir sind heute so konsensual eingestellt. Ich wollte nur darauf hinweisen.

Der zweite Punkt geht an den sehr verehrten Kollegen Henke. Da wir über den anderen Ausschuss bzw. Unterausschuss Stillschweigen vereinbart haben, wäre ich natürlich dankbar, wenn wir uns dann auch bei Einlassungen global daran halten würden. Ich sage das ganz einfach nur einmal so.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns sicher, dass über den Gesetzentwurf zügig beraten werden kann. Ich glaube, dass das auch einvernehmlich passiert. - In diesem Sinne herzlichen Dank.

Herzlichen Dank, Herr Kollege Borgwardt. - Ich frage die Einbringerin, ob sie noch einmal das Wort wünscht. - Das tut sie nicht. Damit haben wir die Debatte beendet.

Ich frage gleich noch einmal nach der Überweisung. Wir stimmen erst einmal über die Überweisung an sich ab. Wer dafür ist, dass dieser Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind Karten aus dem ganzen Hause. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand.

Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.

Es wurden zwei Ausschüsse genannt, nämlich der Ausschuss für Finanzen und der Ausschuss für Recht und Verfassung. Gibt es weitere Wünsche? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich glaube, dass der Finanzausschuss der federführende Ausschuss sein soll. Das ist auch nicht in Zweifel gestellt worden. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen.

Wer dafür ist, dass der Ausschuss für Finanzen der federführende und der Ausschuss für Recht und Verfassung der mitberatende sein soll, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind Karten aus dem ganzen Hause.

(Herr Borgwardt, CDU, meldet sich zu Wort)

Ich habe gefragt. Mehr als fragen geht nicht. - Herr Borgwardt.

Sehr geehrter Herr Präsident, Sie wissen, dass ich Cleverness achte. Es gab zwei unterschiedliche Anträge. Der eine hieß: in beide. Der andere hieß: in den Finanzausschuss. Jetzt haben Sie zusammen abstimmen lassen. Da ist es natürlich ein bisschen schwierig. Wenn wir Finanzen wollen, dann hätten wir nach Ihren Abstimmungsvorgaben automatisch den anderen mit beschließen müssen, da Sie nicht extra gefragt haben. Ich wollte nur einfach darauf hinweisen, dass mir das zumindest aufgefallen ist.

(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE, und von Herrn Striegel, GRÜNE)

Ich habe aber nach meinem Vorschlag ins Plenum geguckt, um festzustellen, ob es andere Wünsche gibt. Da war keiner zu sehen. Oder ich war halt zu schnell. Dann wiederholen wir jetzt das Abstimmungsverfahren.

(Herr Striegel, GRÜNE: Was?)

Ich frage jetzt, wer dafür ist - - Es gibt doch den Vorschlag, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen.

(Herr Borgwardt, CDU: Unstrittig!)

Das ist unstrittig. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer ist dafür? - Da gibt es Stimmen aus dem ganzen Hause. Wer ist dagegen? - Es ist niemand dagegen. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Es ist so beschlossen worden.

Dann frage ich jetzt: Gibt es außer dem genannten Ausschuss für Recht und Verfassung weitere Wünsche zur Mitberatung? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir jetzt darüber ab.

Wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf durch den Ausschuss für Recht und Verfassung mitberaten wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das tun wenige. Damit ist die Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung abgelehnt worden. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 7 erledigt.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: So viel zu den neuen Wegen, Herr Borgwardt! Wir sind of- fen für neue Wege! - Herr Borgwardt, CDU: Aber es muss ja nicht dieser Weg sein!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2815

Der Einbringer ist Minister Bischoff. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf soll das Landesgesetz zur Ausführung des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches ändern. Der Grund dafür ist, dass das SGB XII, also das Bundesgesetz, das sich mit der Sozialhilfe befasst, zum 1. Januar 2013 geändert wurde. Die entscheidende Änderung für die Länder und damit auch für Sachsen-Anhalt ist dabei, dass die Erstattungszahlung des Bundes für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angehoben wird.

Die Bundeserstattung lag im Jahr 2012 noch bei 45 %. Das waren 34,9 Millionen €. Sie stieg im Jahr 2013 auf 75 %. Das waren 77,7 Millionen €. Ab dem Jahr 2014 liegt sie nunmehr bei 100 %. Die Bundeserstattung wird damit voraussichtlich 106,9 Millionen € betragen. Nicht nur für das Land, sondern auch für die Landkreise und kreisfreien Städte ergeben sich daraus erhebliche Mehreinnahmen. Dieser Aspekt der Mehreinnahmen ist von besonderer Bedeutung und erfordert das vorliegende Änderungsgesetz zum Ausführungsgesetz des SGB XII.

Geändert werden die Regelungen der §§ 1 bis 5 und des § 8. Diese betreffen erstens den Abruf und die Weiterleitung der Bundeserstattung, zweitens die Zuständigkeiten, drittens die Art der Aufgabenerfüllung und viertens den Inhalt und den

Umfang der Bundesauftragsverwaltung und der Fachaufsicht. Ich denke, dass ich die genannten Paragrafen nicht im Detail erläutern muss.

Ich will aber gern zwei Änderungen herausgreifen und kurz darstellen. Erstens. Bisher war die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine Pflichtaufgabe der örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Erfüllung im eigenen Wirkungskreis. Durch die Erhöhung der Bundeserstattung tritt nach Artikel 104a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 85 des Grundgesetzes die Bundesauftragsverwaltung ein. Die Länder unterliegen damit bei der Erbringung entsprechender Geldleistungen der Rechts- und Fachaufsicht des Bundes. Dies wird zum Beispiel jetzt in § 1 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum SGB XII festgehalten.

Dabei erstreckt sich die Fachaufsicht auf die Gesetzmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit der Ausführung der Aufgabe. Aufsicht und Weisungen richten sich aufgrund der föderalen Strukturen grundsätzlich nur an die zuständige oberste Landesbehörde, die wiederum den Vollzug der Weisungen des Bundes und anderer Pflichten durch die Sozialhilfeträger sicherzustellen hat. So ist das in einer föderalen Struktur.

Das Landesausführungsgesetz enthält bisher keine Regelungen zur Aufgabenwahrnehmung bei der Bundesauftragsverwaltung. Die notwendigen Regelungen werden nun mit dem vorliegenden Entwurf getroffen. Dabei soll die bislang geltende Zuständigkeitsverteilung zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten als örtlichen Sozialhilfeträgern und dem Land als überörtlichem Sozialhilfeträger mit Eintreten der Bundesauftragsverwaltung nicht verändert werden.

Die zweite grundsätzliche Auswirkung des zu ändernden Ausführungsgesetzes hängt auch mit dem Grundgesetz zusammen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen gibt es keine direkten Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen. Gemäß § 46a SGB XII gehen die Erstattungszahlungen des Bundes deshalb an die Länder, und die Länder leiten die ihnen zufließenden Erstattungszahlungen an die für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Träger der Sozialhilfe, also an die Landkreise, weiter.

Hierzu sind jetzt Regelungen im Landesausführungsgesetz zu treffen. Übergangsweise wurden seit dem 1. Januar 2013 die bisherigen Zuständigkeitsregelungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung per Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen fortgeführt. Diese Vereinbarung tritt mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzentwurfs außer Kraft.

Im Anhörungsverfahren haben die kommunalen Spitzenverbände um eine schlanke Ausgestaltung des Verfahrens gebeten. Diesem Wunsch ist ent

sprochen worden. Die Kommunen müssen zwar beim Land die Mittel abfordern und quartalsweise und einmal jährlich nachweisen; das Verfahren ist jedenfalls sehr einfach und schlank ausgestaltet.